Zeit & Termine · Feiertag
75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953: In welchen Bundesländern ist er Feiertag?
75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ist in einem von 16 Bundesländern ein landesweiter gesetzlicher Feiertag. 2028 fällt er auf den 17. Juni 2028, einen Samstag.
75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ist kein wiederkehrender Feiertag: Er wurde per Landesgesetz einmalig für das Jahr 2028 beschlossen und gilt in keinem anderen Jahr.
2028 fällt der Tag auf 17. Juni 2028 — einen Samstag. Er geht damit ersatzlos verloren, denn Ersatz-Feiertage gibt es in Deutschland nicht.
Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort — wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Land, in dem er arbeitet.
Wo 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ein gesetzlicher Feiertag ist
Dunkel = landesweiter gesetzlicher Feiertag, grau = kein gesetzlicher Feiertag. Jedes Land führt zu seiner Feiertagsseite.
- landesweit gesetzlicher Feiertag
- kein gesetzlicher Feiertag
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| Bundesland | Gilt |
|---|---|
| Berlin | landesweit |
| Baden-Württemberg | kein gesetzlicher Feiertag |
| Bayern | kein gesetzlicher Feiertag |
| Brandenburg | kein gesetzlicher Feiertag |
| Bremen | kein gesetzlicher Feiertag |
| Hamburg | kein gesetzlicher Feiertag |
| Hessen | kein gesetzlicher Feiertag |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein gesetzlicher Feiertag |
| Niedersachsen | kein gesetzlicher Feiertag |
| Nordrhein-Westfalen | kein gesetzlicher Feiertag |
| Rheinland-Pfalz | kein gesetzlicher Feiertag |
| Saarland | kein gesetzlicher Feiertag |
| Sachsen | kein gesetzlicher Feiertag |
| Sachsen-Anhalt | kein gesetzlicher Feiertag |
| Schleswig-Holstein | kein gesetzlicher Feiertag |
| Thüringen | kein gesetzlicher Feiertag |
⚠ Als Referenz steht das Gesetz von Berlin (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Berlin (SFeiertG BE)); die Fundstelle je Land steht in der Tabelle „Rechtsgrundlage je Bundesland“ weiter unten. Teilgebietliche Feiertage gelten nur in Teilen des jeweiligen Landes.
Wann 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 fällt — 2028
75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ist kein wiederkehrender Feiertag: Er wurde per Landesgesetz einmalig für das Jahr 2028 beschlossen und gilt in keinem anderen Jahr.
| Jahr | Datum | Wochentag |
|---|---|---|
| 2028 | 17.06.2028 | Samstag · Wochenende |
⚠ Die Termine künftiger Jahre sind nach heutiger Rechtslage gerechnet; eine amtliche Terminliste dafür gibt es nicht.
Rechtsgrundlage je Bundesland
Feiertage sind Landesrecht: Jedes Land regelt sie in einem eigenen Gesetz, und deshalb kann jedes Land sie einzeln ändern. Ausnahme ist allein der Tag der Deutschen Einheit.
| Bundesland | Gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Berlin | landesweit | § 1 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Berlin (SFeiertG BE) |
| Baden-Württemberg | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Bayern | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Brandenburg | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Bremen | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Hamburg | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Hessen | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Niedersachsen | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Nordrhein-Westfalen | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Rheinland-Pfalz | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Saarland | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Sachsen | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Sachsen-Anhalt | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Schleswig-Holstein | kein gesetzlicher Feiertag | — |
| Thüringen | kein gesetzlicher Feiertag | — |
75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 einordnen
Der 17. Juni erinnert an den Volksaufstand in der DDR von 1953. Von 1954 bis 1990 war er der Nationalfeiertag der Bundesrepublik.
Berlin hat ihn per Gesetz vom Juli 2024 einmalig für 2028 zum gesetzlichen Feiertag erklärt — zum 75. Jahrestag. Wie beim 8. Mai gilt er nur in diesem einen Jahr und nur in Berlin.
Termin, Geltungsbereich und Rechtsgrundlage stammen aus den Landesfeiertagsgesetzen; die Einordnung darüber ist unsere eigene Zusammenfassung und keine amtliche Auslegung. Nicht abgebildet sind stille Tage und Tanzverbote, Ladenöffnungs-Sonderregeln und tarifliche Freistellungen. Die Termine für 2030 sind nach heutiger Rechtslage gerechnet: Die beweglichen Feiertage stehen über das Osterdatum fest, die festen über das Landesfeiertagsgesetz in seiner geltenden Fassung. Eine amtliche Terminliste für dieses Jahr gibt es nicht — ändert ein Land sein Feiertagsgesetz, ändert sich die Tabelle mit. Das ist kein theoretischer Fall: Berlin hat den 8. Mai 2025 einmalig per Gesetz zum Feiertag erklärt.
Kurz beantwortet
In welchen Bundesländern ist 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ein Feiertag?
Landesweit gilt 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in Berlin. In den übrigen 15 Ländern ist er kein gesetzlicher Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Wann ist 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 2028?
2028: 17. Juni 2028 (Samstag). 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ist kein wiederkehrender Feiertag: Er wurde per Landesgesetz einmalig für das Jahr 2028 beschlossen und gilt in keinem anderen Jahr.
Ist 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 jedes Jahr ein Feiertag?
Nein. 75. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ist ein einmaliger gesetzlicher Feiertag und gilt nur im Jahr 2028 — beschlossen per Landesgesetz. In allen anderen Jahren ist der Tag ein normaler Werktag.
Bekomme ich frei, wenn ich in einem anderen Bundesland arbeite als ich wohne?
Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Wer in einem Land wohnt, in dem der Tag gilt, aber in einem Land arbeitet, in dem er nicht gilt, muss arbeiten — und umgekehrt. Bei teilgebietlichen Feiertagen zählt entsprechend die Gemeinde des Arbeitsorts.