Steuern & Abgaben · Bundesländer
Abgaben nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % — bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 9.000 € Unterschied allein durch das Bundesland. Alles Weitere — Hebesätze, Hundesteuer, Arbeitslosenquote — beschließen die Gemeinden; dafür führt der Weg über die Stadt.
Welches Land du suchst
Die Färbung zeigt die Grunderwerbsteuer — die einzige der hier geführten Abgaben, die wirklich das Land beschließt. Jede Fläche führt zur Übersicht ihres Landes.
- 3,5 %
- 5 %
- 5,5 %
- 6 %
- 6,5 %
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| Bundesland | Grunderwerbsteuer | erfasste Städte |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % | 20 |
| Bayern | 3,5 % | 26 |
| Berlin | 6 % | 1 |
| Brandenburg | 6,5 % | 4 |
| Bremen | 5,5 % | 2 |
| Hamburg | 5,5 % | 1 |
| Hessen | 6 % | 10 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | 2 |
| Niedersachsen | 5 % | 14 |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 59 |
| Rheinland-Pfalz | 5 % | 13 |
| Saarland | 6,5 % | 1 |
| Sachsen | 5,5 % | 5 |
| Sachsen-Anhalt | 5 % | 3 |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 5 |
| Thüringen | 5 % | 5 |
Die Grunderwerbsteuer gilt landesweit. Hebesätze und kommunale Abgaben beschließen dagegen die Gemeinden — dafür führt der Weg über die Stadt.
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Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Abgaben nach Bundesland“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/bundesland
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Bundesland-Ebene bei kommunalen Abgaben trügt
Jede der 16 Übersichten bündelt die erfassten Städte eines Landes über alle 17 Themen hinweg — von der Hundesteuer über die Hebesätze bis zur Arbeitslosenquote. Du siehst dort, welche Städte wir führen und wie sie zueinander stehen.
Nimm den Landeswert als Orientierung, nicht als Rechengröße: Er ist der Durchschnitt der erfassten Städte, nicht der amtliche Landesdurchschnitt aller Gemeinden. Wer einen konkreten Betrag braucht, klickt auf die Stadt — dort steht der Satz, der tatsächlich gilt.
Hebesätze und Abgaben beschließen die Gemeinden, nicht die Länder. Zwischen zwei Nachbarstädten desselben Landes liegen oft größere Unterschiede als zwischen zwei Ländern. Für Werte, die wirklich landesweit gelten — Grunderwerbsteuer, Feiertage, Schulferien, Besoldung — gibt es eigene Seiten.