Staat & Gesellschaft · Kirchenfinanzen
Kirchenfinanzen: 12,84 Mrd. € Kirchensteuer — und wohin sie fließen
Die beiden großen Kirchen haben 2025 rund 12,84 Mrd. € Kirchensteuer eingenommen — 6,75 Mrd. € katholisch, 6,09 Mrd. € evangelisch. Das ist nominal mehr als im Vorjahr, obwohl beide Kirchen jedes Jahr Mitglieder verlieren: Die Kirchensteuer hängt an der Einkommensteuer der verbliebenen Mitglieder, nicht an ihrer Zahl.
Im selben Jahr sank die Mitgliederzahl um 1,13 Millionen. Dass die Einnahmen trotzdem stiegen, ist kein Rechenfehler — es ist die Mechanik der Zuschlagsteuer.
Kirchenmitglieder und Kirchenaustritte im Detail →12,84 Mrd. € Kirchensteuer — der Höchststand liegt trotzdem hinter uns
Kirchensteueraufkommen beider Kirchen in vier Stichjahren. 2022 war mit 13,09 Mrd. € bislang das stärkste Jahr; 2025 liegt nominal darunter. Vier Stichjahre, keine lückenlose Reihe: Beide Kirchen melden ihr Aufkommen jährlich, veröffentlichen es aber nicht als gemeinsame Zeitreihe. 2016 steht für den früheren Stand, 2022 für den bisherigen Höchststand.
Kurzfassung: Gestapelte Balken für vier Stichjahre: 2016 11,66 Mrd. €, 2022 13,09 Mrd. €, 2024 12,6 Mrd. €, 2025 12,84 Mrd. €. Der katholische Anteil liegt in jedem Jahr über dem evangelischen.
katholisch evangelisch
| Jahr | katholisch | evangelisch | zusammen |
|---|---|---|---|
| 2016 | 6,16 Mrd. € | 5,50 Mrd. € | 11,66 Mrd. € |
| 2022 | 6,85 Mrd. € | 6,24 Mrd. € | 13,09 Mrd. € |
| 2024 | 6,63 Mrd. € | 5,97 Mrd. € | 12,60 Mrd. € |
| 2025 | 6,75 Mrd. € | 6,09 Mrd. € | 12,84 Mrd. € |
⚠ Kassenaufkommen vor Abzug der staatlichen Einzugsgebühr und vor dem Clearing zwischen den Ländern — nicht der verfügbare Haushalt einer Landeskirche oder Diözese. Vier Stichjahre, keine lückenlose Reihe: Eine gemeinsame Zeitreihe veröffentlicht keine der beiden Kirchen. Nominale Werte; bei 2,2 % Inflation 2025 ist das Plus real ein Minus.
Weniger Mitglieder, mehr Geld — beides stimmt
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, kein Beitrag je Kopf. Wer austritt, ist überdurchschnittlich jung und zahlt wenig Steuer; wer bleibt, verdient jedes Jahr etwas mehr. Solange der zweite Effekt den ersten schlägt, steigen die Einnahmen trotz Mitgliederschwund.
gegenüber dem Vorjahr — der stärkste Rückgang in der Geschichte beider Kirchen.
gegenüber 2024 — nominal. Bei 2,2 % Inflation bleibt real ein Minus.
Aufkommen geteilt durch Mitgliederzahl. Keine Gebühr, sondern ein Durchschnitt über alle — vom Kind bis zur Spitzenverdienerin.
Das Modell hat ein Ablaufdatum, und beide Kirchen benennen es selbst: Die geburtenstarken Jahrgänge tragen heute den größten Teil des Aufkommens. Sobald sie in den Ruhestand gehen, fällt ihre Einkommensteuer und damit ihre Kirchensteuer stark ab — während die Pensionsverpflichtungen für Kleriker und Kirchenbeamte gleichzeitig ihren Höhepunkt erreichen. Bis dahin ist das Bild der steigenden Einnahmen ein demografischer Zwischenstand, keine Trendaussage.
⚠ Zwei Erhebungen, zwei Absender: Das Aufkommen melden die Kirchen als Kassenzahl, den Bestand als Stichtagszahl. Der Quotient ist eine Kennzahl von uns, keine veröffentlichte Größe — und er ist ausdrücklich kein Betrag, den ein einzelnes Mitglied zahlt. Der Mitgliederbestand stammt aus einer eigenen Quelle (Stand 2026-03-16).
Fast jeder dritte Euro geht in Gemeindearbeit und Seelsorge
Der Haushalt der evangelischen Landeskirchen und Kirchengemeinden über 12,3 Mrd. €, aufgeteilt nach Aufgaben. Über 60 % davon sind Personalkosten — sie stecken quer in allen Blöcken und sind deshalb kein eigener. Achtung beim Bezugsjahr: Die Zahlen sind die EKD-Finanzstatistik für 2014, eine neuere Gesamtaufstellung in dieser Gliederung gibt es nicht.
Kurzfassung: Ein gestapelter Balken über 12,3 Mrd. €: Gemeindearbeit und Seelsorge 31 %, Diakonie vor Ort und Kitas 28 %, Gebäude 10 %, Leitung und Verwaltung 9 %, Weltmission und Ökumene 5 %, übrige Aufgaben 17 %.
Gemeindearbeit und Seelsorge Diakonie vor Ort und Kitas Gebäude Leitung und Verwaltung Weltmission und Ökumene übrige Aufgaben
| Haushalt | Gemeindearbeit und Seelsorge | Diakonie vor Ort und Kitas | Gebäude | Leitung und Verwaltung | Weltmission und Ökumene | übrige Aufgaben | Gesamtvolumen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EKD-Haushalt 2014 (Landeskirchen und Kirchengemeinden zusammen) | 3.800 Mio. € | 3.450 Mio. € | 1.200 Mio. € | 1.119 Mio. € | 600 Mio. € | 2.131 Mio. € | 12.300 Mio. € |
| Aufgabenbereich | Ausgaben | Anteil | Was darin steckt |
|---|---|---|---|
| Gemeindearbeit und Seelsorge | 3,8 Mrd. € | 30,9 % | Pfarrdienst, Gottesdienste, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Kirchenmusik |
| Diakonie vor Ort und Kitas | 3,45 Mrd. € | 28,0 % | Trägerschaft von Kindertagesstätten, Bildungsarbeit an kirchlichen Schulen und Akademien |
| Gebäude | 1,2 Mrd. € | 9,8 % | Pflege und Unterhalt von über 74.000 Gebäuden, darunter rund 20.000 Kirchen und Kapellen |
| Leitung und Verwaltung | 1,12 Mrd. € | 9,1 % | Landeskirchenämter und Dekanate — 9,1 % des Gesamtaufwands |
| Weltmission und Ökumene | 0,6 Mrd. € | 4,9 % | globale Partnerschaften, Entwicklungsdienst, internationale Hilfsprojekte |
| übrige Aufgaben | 2,13 Mrd. € | 17,3 % | Differenz zum Gesamtvolumen — in der Statistik nicht weiter aufgeschlüsselt |
Der teuerste Einzelposten neben dem Personal ist der Gebäudebestand: Allein die evangelische Kirche unterhält über 74.000 Gebäude, darunter rund 20.000 Kirchen und Kapellen — knapp 17.000 davon stehen unter Denkmalschutz und dürfen weder abgerissen noch beliebig umgebaut werden. Das ist die Position, die bei sinkenden Einnahmen als erste zur Debatte steht, und zugleich die, die sich am schwersten abbauen lässt.
⚠ Berichtsjahr 2014 — die älteste Quelle auf dieser Site. Eine neuere Gesamtaufstellung in derselben Gliederung liegt nicht vor; die Landeskirchen veröffentlichen ihre Haushalte einzeln und uneinheitlich. Belastbar ist daraus die Struktur, nicht der heutige Betrag. Die katholische Seite führt keine vergleichbare Gesamtstatistik; die Aufteilung dort ähnelt der evangelischen, ist aber je Bistum verschieden.
Was die Kirche besitzt, ist keine einzige Zahl
Einnahmen und Ausgaben sind das eine, Bilanzen das andere. Seit dem Finanzskandal im Bistum Limburg 2013 veröffentlichen fast alle 27 (Erz-)Bistümer geprüfte Jahresabschlüsse — vergleichbar sind die Beträge trotzdem nicht.
Kirchenvermögen: was in den Bilanzen der Bistümer steht →
⚠ Die Beträge stammen aus verschiedenen Berichtsjahren und umfassen verschiedene Rechtsträger — auf der verlinkten Seite steht zu jedem Wert, was er umfasst.
Rund 1,7 Mio. Menschen arbeiten für Kirche und kirchliche Wohlfahrt
Caritas und Diakonie sind die beiden größten Wohlfahrtsverbände des Landes — zusammen mit der verfassten evangelischen Kirche kommen sie auf rund 1.698.951 hauptamtlich Beschäftigte. Bezahlt werden die allerwenigsten davon aus Kirchensteuer: Für soziale Einrichtungen gilt das Subsidiaritätsprinzip.
| Träger | Beschäftigte | Einrichtungen | Stichtag | Kirche |
|---|---|---|---|---|
| Deutscher Caritasverband | 770.952 | 25.130 | 31.12.2024 | katholisch |
| Diakonie Deutschland | 686.999 | 33.856 | 01.01.2024 | evangelisch |
| Verfasste Kirche (EKD) | 241.000 | nicht ausgewiesen | Stichtag nicht ausgewiesen | evangelisch |
| belegte Bausteine zusammen | 1.698.951 | — | drei Stichtage, bis zu zwei Jahre auseinander | beide |
Die oft zitierte Zahl von 1,8 Millionen liegt rund 101.049 über dieser Summe. Die Differenz ist die verfasste katholische Kirche — für sie liegt keine mit den anderen drei vergleichbare Gesamtzahl vor, deshalb steht sie hier nicht als Balken. Zwei weitere Einschränkungen gehören dazu: Es sind Köpfe, keine Vollzeitstellen (der Sektor hat einen hohen Teilzeitanteil), und die Stichtage der drei Bausteine liegen bis zu zwei Jahre auseinander. Eine gemeinsame Stichtagszahl gibt es schlicht nicht.
Woher das Geld für diese Stellen kommt, ist die häufigste Fehlannahme in der ganzen Debatte: Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime in kirchlicher Trägerschaft werden wie bei jedem anderen freien Träger über Pflegesätze, kommunale Zuschüsse und Elternbeiträge finanziert. Bei den evangelischen Kindertagesstätten lag der kirchliche Eigenanteil im Vergleichsjahr 2014 bei rund 10 % der Gesamtkosten. Genau daran hängt der Streit: Kritiker sehen einen kirchlichen Einfluss samt eigenem Arbeitsrecht bei einem Zehntel Eigenanteil; Befürworter halten dagegen, dass der Staat eine fertige Infrastruktur nutzt, die er sonst selbst aufbauen müsste.
Der „Dritte Weg“: eigenes Arbeitsrecht für 1.457.951 Stellen
Wer bei Caritas oder Diakonie arbeitet, arbeitet nicht unter normalem Tarifrecht. Aus dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) folgt ein eigenes Verfahren, und § 118 Abs. 2 BetrVG nimmt kirchliche Einrichtungen vom Betriebsverfassungsgesetz aus. Statt Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband regeln paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen die Arbeitsbedingungen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine ebenfalls paritätisch besetzte Schlichtungsstelle unter unparteiischem Vorsitz — und zwar verbindlich für beide Seiten.
⚠ Die Rechtslage ist differenzierter als das oft zitierte „Streikverbot“: Maßgeblich ist das BAG-Urteil vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11). Die 1.457.951 sind Köpfe aus zwei Verbandsstatistiken mit verschiedenen Stichtagen, keine Zahl der Arbeitsverträge — und umlaufende Angaben von „rund 1,2 Millionen“ stammen aus älteren Gewerkschaftsstellungnahmen.
⚠ Köpfe, keine Vollzeitäquivalente — bei hohem Teilzeitanteil liegt die geleistete Arbeitszeit deutlich darunter. Die Stichtage der drei Bausteine liegen bis zu zwei Jahre auseinander; eine gemeinsame Stichtagssumme gibt es nicht. Die verfasste katholische Kirche fehlt: Für sie liegt keine vergleichbare Gesamtzahl vor. Ehrenamtliche sind in keiner Zahl enthalten.
Der Staat zieht ein — und behält 2 bis 4 %
Die Kirchen haben keine eigene Steuerverwaltung. Die Finanzämter ziehen die Kirchensteuer mit der Lohn- und Einkommensteuer ein und behalten dafür eine Verwaltungsgebühr. Auf das Aufkommen 2025 gerechnet sind das 257 Mio. € bis 514 Mio. € im Jahr.
Beim Lohn: ELStAM
Der Arbeitgeber ruft die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) beim Finanzamt ab — darin steht neben Steuerklasse und Kinderfreibeträgen auch das Kirchensteuermerkmal. Die Lohnsoftware behält die Kirchensteuer ein und führt sie ans Betriebsstättenfinanzamt ab.
Bei Kapitalerträgen: KiStAM
Für Kapitalerträge fragen Banken und Versicherungen einmal im Jahr das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern ab (§ 51a Abs. 2c EStG). Wer der Übermittlung widerspricht (Sperrvermerk), bekommt keinen Abzug an der Quelle — dafür muss er die Kapitalerträge in der Steuererklärung selbst angeben.
Über Ländergrenzen: das Clearing
Wer in einem anderen Bundesland arbeitet als er wohnt, löst das Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren aus: Es weist die einbehaltenen Beträge der Kirche am Wohnsitz zu.
Und der Staat gibt zurück: 4,4 Mrd. € weniger Steuern
Gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar. Dadurch entstehen den öffentlichen Haushalten 2026 rund 4,4 Mrd. € Steuermindereinnahmen — getragen zu 42,5 % vom Bund, 42,5 % vom Länder, 15,0 % vom Gemeinden. Von den 12,84 Mrd. € Kirchensteuer tragen die Mitglieder unterm Strich also rund 8,4 Mrd. € selbst; der Rest verteilt sich über die Steuerlast auf alle. Zum Größenvergleich: Das ist das 7-Fache der Staatsleistungen, um die die politische Debatte geht.
Die Bundesregierung führt die Regelung unter den steuerlichen Sonderregelungen, die NICHT als Subvention eingestuft werden, aber subventionsähnliche Tatbestände darstellen. Der Bericht beziffert die Mindereinnahmen also, nennt sie aber keine Subvention.
Kritiker rechnen den Betrag als indirekte staatliche Förderung und stellen ihn den Staatsleistungen gegenüber — er ist um ein Vielfaches größer als der Posten, um den die politische Debatte geht.
Die Kirchen halten dagegen, der Abzug vermeide eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens: Wer Kirchensteuer zahlt, hat diesen Teil seines Einkommens nicht mehr zur Verfügung — ihn trotzdem zu besteuern, wäre systemwidrig.
⚠ Die Zahl ist belegt, ihre Einordnung umstritten — deshalb stehen alle drei Lesarten nebeneinander und diese Seite entscheidet die Frage nicht. Rechenhinweis: Die Mindereinnahmen sind für 2026 veranschlagt (4,6 Mrd. € für 2024), das Kirchensteueraufkommen ist die Kassenzahl 2025. Die Differenz ist deshalb eine Größenordnung und keine Bilanz. Der Betrag entlastet außerdem nicht alle gleich: Er hängt am persönlichen Grenzsteuersatz und ist bei hohen Einkommen größer.
Für Entwicklerinnen und Entwickler: Die Schnittstellen des Bundeszentralamts für Steuern sind ausschließlich für angemeldete Banken, Versicherungen und Arbeitgeber offen und brauchen ein ELSTER-Organisations- oder BZSt-Zertifikat. Eine offene Schnittstelle auf die Haushaltsdaten der Kirchen gibt es dagegen nicht — die Finanzberichte erscheinen als PDF. Wer die Finanzlage einer Landeskirche oder eines Bistums auswerten will, kommt an der Handarbeit aus dem Jahresbericht nicht vorbei — auch wir sind diesen Weg gegangen, und die Grenzen davon stehen an jeder Tabelle dieser Seite.
⚠ Die Gebühr ist Ländersache und liegt je nach Land zwischen 2 und 4 % — der genaue Satz steht im jeweiligen Landesrecht. Verbreitete Angaben von 198 bis 400 Mio. € beruhen auf einem Aufkommen von knapp 10 Mrd. € und sind rund ein Jahrzehnt alt. Die Rechtsgrundlage des KiStAM-Abrufs ist § 51a Abs. 2c EStG.
Kirchensteuer ist nicht das einzige Geld
Neben der Kirchensteuer bekommen beide Kirchen jährliche Zahlungen aus den allgemeinen Landeshaushalten — die Staatsleistungen. Sie haben eine ganz andere Rechtsgrundlage und werden von allen Steuerzahlern getragen, auch von Konfessionslosen.
Staatsleistungen an die Kirchen: Herkunft, Höhe und die Ablösung, die seit 1919 aussteht →
⚠ Zwei Erhebungen mit verschiedenen Bezugsjahren: Das Kirchensteueraufkommen ist eine Kassenzahl der Kirchen, die Staatsleistungen sind Soll-Beträge aus den Landeshaushalten. Der Prozentwert ist ein Größenvergleich, keine Quote innerhalb eines Haushalts.
Kirchenfinanzen richtig einordnen
Die Seite zeigt vier Geldfragen getrennt: was die Kirchensteuer einbringt (12,84 Mrd. € im Jahr 2025), wofür der Haushalt ausgegeben wird, was in den Bilanzen der Bistümer steht und wie viele Menschen für Kirche und kirchliche Wohlfahrt arbeiten. Das Kirchensteueraufkommen ist ein Kassenaufkommen beider Kirchen zusammen — nicht der Haushalt einer einzelnen Landeskirche oder Diözese, und nicht die Gesamteinnahme: Zuschüsse, Entgelte und Vermögenserträge kommen hinzu.
Steigende Einnahmen bei sinkender Mitgliederzahl sind kein Widerspruch, sondern die Mechanik der Zuschlagsteuer: Wer austritt, ist überdurchschnittlich jung und zahlt wenig Einkommensteuer; wer bleibt, verdient im Schnitt mehr als im Vorjahr. Nominal und real sind dabei zweierlei — bei 2,2 % Inflation 2025 ist ein Plus von 1,9 % unter dem Strich ein Minus. Bei den Bilanzzahlen der Bistümer liest du zuerst die Spalte „Umfang“: Sie entscheidet, was überhaupt mitgezählt ist. Und ein „Millionen-Überschuss“ in der Schlagzeile ist eine Marge: Beim Erzbistum Köln entsprach der Überschuss 2024 gerade einmal 2,0 % der Kirchensteuereinnahmen — kein Gewinn, sondern das, was am Jahresende nicht verplant war.
Drei Grenzen, die diese Seite nicht überspielt. Erstens gibt es keine amtliche Gesamtstatistik der Kirchenfinanzen — die Zahlen kommen aus Jahresmeldungen der Kirchen selbst; die Grafik zeigt deshalb vier Stichjahre und keine lückenlose Reihe. Zweitens ist die Ausgabengliederung die EKD-Finanzstatistik für das Berichtsjahr 2014 — sie trägt hier überall ihr Bezugsjahr, weil es keine neuere in derselben Gliederung gibt; belastbar ist daraus die Struktur, nicht der heutige Betrag. Drittens sind die Bilanzwerte der Bistümer untereinander nicht vergleichbar: Erzbistum Paderborn steht mit 4,16 und mit 7,15 Mrd. € in denselben Quellen — je nachdem, welche Rechtsträger der Abschluss umfasst. Und viertens ist bei den Steuermindereinnahmen durch den Sonderausgabenabzug die ZAHL belegt, ihre Deutung aber umstritten: Die Bundesregierung führt sie ausdrücklich nicht als Subvention, Kritiker rechnen sie als solche, die Kirchen sehen darin die Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese Seite gibt alle drei Lesarten wieder und entscheidet die Frage nicht.
Kurz beantwortet
Wie viel nehmen die Kirchen an Kirchensteuer ein?
2025 waren es rund 12,84 Mrd. € — 6,75 Mrd. € für die katholische und 6,09 Mrd. € für die evangelische Kirche. Der bisherige Höchststand liegt im Jahr 2022 bei 13,09 Mrd. €. Beide Kirchen melden ihr Aufkommen im Frühjahr für das Vorjahr; eine amtliche Gesamtstatistik gibt es nicht.
Warum steigen die Einnahmen, obwohl die Kirchen Mitglieder verlieren?
Weil die Kirchensteuer ein Zuschlag auf die Einkommensteuer ist und nicht ein Beitrag je Kopf. Ausgetreten sind überwiegend jüngere Mitglieder mit niedrigem Einkommen und entsprechend geringer Steuerlast — bis zum Grundfreibetrag fällt gar keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer an. Gleichzeitig sind die Löhne der verbliebenen Mitglieder gestiegen. Rechnerisch schlägt das den Mitgliederverlust bislang — mittelfristig nicht mehr, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.
Was verdient der Staat am Kirchensteuereinzug?
Die Finanzämter ziehen die Kirchensteuer für die Kirchen ein und behalten dafür eine Verwaltungsgebühr von 2 bis 4 % des Aufkommens — je nach Bundesland. Auf das Aufkommen 2025 gerechnet sind das 257 Mio. € bis 514 Mio. €. Verbreitete Angaben von 198 bis 400 Mio. € beziehen sich auf ein Aufkommen von knapp 10 Mrd. € und sind rund ein Jahrzehnt alt.
Wofür geben die Kirchen ihr Geld aus?
Überwiegend für Personal: In der EKD-Finanzstatistik für 2014 entfallen deutlich über 60 % des Haushalts auf Gehälter — von Pfarrerinnen und Pfarrern über Kirchenmusik bis zu den Erzieherinnen in den Kitas. Der größte Aufgabenblock ist mit rund 3,8 Mrd. € die Gemeindearbeit und Seelsorge, gefolgt von Diakonie vor Ort und Kindertagesstätten. Leitung und Verwaltung machen 9,1 % aus. Achtung: Das Berichtsjahr ist 2014 — belastbar ist daraus die Struktur, nicht der Betrag von heute.
Wie reich sind die Bistümer?
Belastbar beantworten lässt sich das erst seit 2013: Nach dem Finanzskandal im Bistum Limburg stellen fast alle 27 (Erz-)Bistümer ihre Abschlüsse nach Handelsrecht auf und veröffentlichen sie. Die Beträge liegen im Milliardenbereich — sie sind aber untereinander nicht vergleichbar, weil Diözese, Bischöflicher Stuhl, Domkapitel und Stiftungen eigene Rechtsträger sind und jeder Abschluss den Kreis anders zieht. Erzbistum Paderborn erscheint deshalb je nach Umfang mit 4,16 oder 7,15 Mrd. €. Der größte Teil der Finanzanlagen steht Pensions- und Beihilfezusagen gegenüber, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung laufen.
Warum stehen Kirchen und Dome mit einem Euro in der Bilanz?
Weil sie sich nicht verkaufen lassen. Ein Kirchengebäude hat keinen Marktwert im handelsrechtlichen Sinn — es ist zweckgebunden, meist denkmalgeschützt und im Eigentum der Kirchengemeinde, nicht des Bistums. In den zentralen Bilanzen taucht es deshalb oft nur mit einem Erinnerungswert von 1 € auf. Als Kosten sind die Gebäude dagegen sehr real: Allein die evangelische Kirche unterhält über 74.000 Gebäude, davon rund 20.000 Kirchen und Kapellen und knapp 17.000 unter Denkmalschutz.
Wie viele Menschen arbeiten für die Kirchen?
Belegt sind drei Bausteine: Deutscher Caritasverband mit 770.952 hauptamtlich Beschäftigten, die Diakonie mit 686.999 und die verfasste evangelische Kirche mit rund 241.000 — zusammen rund 1.698.951. Die oft genannte Zahl von 1,8 Millionen liegt rund 101.049 darüber; darin steckt die verfasste katholische Kirche, für die keine vergleichbare Gesamtzahl vorliegt. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Es sind Köpfe, keine Vollzeitstellen, und die Stichtage liegen bis zu zwei Jahre auseinander.
Bezahlt die Kirchensteuer die kirchlichen Kitas und Krankenhäuser?
Weit überwiegend nicht. Für soziale Einrichtungen gilt das Subsidiaritätsprinzip: Der Staat überlässt die Aufgabe freien Trägern und finanziert die Leistung — über Pflegesätze der Kranken- und Pflegekassen, kommunale Zuschüsse und Elternbeiträge, genau wie bei jedem anderen Träger. Bei den evangelischen Kindertagesstätten lag der kirchliche Eigenanteil im Vergleichsjahr 2014 bei rund 10 % der Gesamtkosten. Das ist der Kern des Streits um dieses Modell — von beiden Seiten.
Machen die Kirchen Gewinn?
Gewinn im wirtschaftlichen Sinn nicht — Jahresüberschüsse schon. Das Erzbistum Köln schloss 2024 mit 13,2 Mio. € Überschuss ab, das sind 2,0 % seiner Kirchensteuereinnahmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ein Bistum aber keine Anteilseigner: Es gibt niemanden, an den etwas ausgeschüttet werden könnte. Der Überschuss geht an Kirchengemeinden und Werke, in zweckgebundene Fonds oder in die Rücklagen für Pensionen. Und er entsteht oft aus Sondereffekten — in Köln hätte das Ergebnis ohne den Zinsanstieg auf die Pensionsrückstellungen und die Kirchensteuer-Verrechnung „etwa bei einer schwarzen Null“ gelegen.
Was passiert mit dem Überschuss?
Er wird weitergegeben oder zurückgelegt. Beim Erzbistum Paderborn lässt sich das für 2022 genau nachlesen: Von 45,1 Mio. € Überschuss gingen 24,4 Mio. € in die regionale Gemeindearbeit, 7 Mio. € an die Caritas und 4 Mio. € in den ökologischen Umbau bistumseigener Immobilien. 8,9 Mio. € blieben im Haus und wurden den Rücklagen zugeführt.
Bezuschusst der Staat die Kirchensteuer?
Indirekt und in einer Größenordnung, die die Staatsleistungen weit übertrifft: Weil gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar ist, entstehen den öffentlichen Haushalten 2026 rund 4,4 Mrd. € Steuermindereinnahmen — das 7-Fache der Staatsleistungen. Ob man das eine Subvention nennt, ist strittig: Die Bundesregierung führt die Regelung in Anlage 3 des Subventionsberichts der Bundesregierung ausdrücklich unter dem, was NICHT als Subvention gilt; Kritiker rechnen sie als indirekte Förderung; die Kirchen halten dagegen, der Abzug vermeide eine Doppelbesteuerung. Belegt ist die Zahl, umstritten das Etikett.
Dürfen Beschäftigte der Kirche streiken?
Unter Umständen ja — das pauschale „Streikverbot“ ist eine Verkürzung. Kirchliche Arbeitsbedingungen entstehen auf dem sogenannten Dritten Weg: Statt Tarifverhandlungen entscheiden paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen, bei Uneinigkeit eine Schlichtungsstelle. Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. November 2012 (1 AZR 179/11) aber entschieden, dass Streiks nur dann ausgeschlossen sind, wenn die Gewerkschaften organisatorisch eingebunden sind und das Ergebnis den Dienstgeber bindet. Ist das nicht der Fall, sind Arbeitskampfmaßnahmen zulässig. Betroffen sind allein bei Caritas und Diakonie rund 1.457.951 Arbeitsverhältnisse.
Gibt es eine offene Schnittstelle zu den Kirchenfinanzen?
Nein. Der Einzug der Kirchensteuer ist hochgradig automatisiert — Arbeitgeber holen das Kirchensteuermerkmal über ELStAM beim Finanzamt, Banken das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern. Diese Schnittstellen stehen aber ausschließlich angemeldeten Arbeitgebern, Banken und Versicherungen mit Zertifikat offen; für die Öffentlichkeit gibt es keinen Zugang. Und für die Haushaltsdaten der Kirchen selbst existiert überhaupt keine Schnittstelle: Die Finanzberichte erscheinen als PDF, in je eigener Gliederung.