Steuern & Abgaben · Investmentsteuer · § 18 InvStG
Vorabpauschale 2026: was die Bank im Januar abbucht
Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Steuer auf Fonds, die nichts ausschütten. Für 2026 rechnet sie sich aus dem Fondswert am Jahresanfang × 3,2 % Basiszins × 70 % — bei 100.000 € im Aktien-ETF sind das rund 413,56 € Abgeltungsteuer, die deine Bank am 04.01.2027 vom Verrechnungskonto abbucht. Verkauft hast du dafür nichts.
Der Rechner nimmt deinen Fondswert zum 1. Januar und zum 31. Dezember, zieht Ausschüttungen ab und zeigt beide Deckel — den Basisertrag und den Wertzuwachs.
Vorabpauschale berechnen →Je 10.000 € Fondswert setzt der Fiskus 2026 bis zu 224,00 € an — so viel wie nie
Der Basisertrag ist der Fondswert am Jahresanfang mal 70 Prozent des Basiszinses, und der folgt der Rendite langlaufender Bundeswertpapiere. In 2021 und 2022 war der Zins negativ; dann fällt keine Vorabpauschale an — die Säule steht deshalb zu Recht auf null.
Kurzfassung: Der Basisertrag je 10.000 € lag 2018 bei 60,90 €, war 2021 und 2022 null und erreicht 2026 224,00 €.
2026224,00 €3,2 %
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| Jahr | Basisertrag je 10.000 € | Basiszins |
|---|---|---|
| 2018 | 60,90 € | 0,87 % |
| 2019 | 36,40 € | 0,52 % |
| 2020 | 4,90 € | 0,07 % |
| 2021 | 0,00 € | -0,45 % — keine Vorabpauschale |
| 2022 | 0,00 € | -0,05 % — keine Vorabpauschale |
| 2023 | 178,50 € | 2,55 % |
| 2024 | 160,30 € | 2,29 % |
| 2025 | 177,10 € | 2,53 % |
| 2026 | 224,00 € | 3,2 % |
⚠ Der Basisertrag ist die Obergrenze, nicht der fällige Betrag: Er wird auf den Wertzuwachs des Jahres gedeckelt und um Ausschüttungen gemindert. Ein negativer Basiszins ergibt keine negative Steuer, sondern gar keine Vorabpauschale.
Je 10.000 € im Aktien-ETF sind es rund 41,36 € Steuer
Gerechnet mit einem Wertzuwachs von 7 %, sodass der volle Basisertrag greift. Die letzte Spalte zeigt, was mit einem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € übrig bleibt — bei kleineren Depots nichts.
| Fondswert am 1. Januar | Vorabpauschale | steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung | Steuer ohne Freistellungsauftrag | Steuer mit Sparer-Pauschbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 224,00 € | 156,80 € | 41,36 € | 0,00 € |
| 50.000 € | 1.120,00 € | 784,00 € | 206,78 € | 0,00 € |
| 100.000 € | 2.240,00 € | 1.568,00 € | 413,56 € | 149,81 € |
| 250.000 € | 5.600,00 € | 3.920,00 € | 1.033,90 € | 770,15 € |
| 500.000 € | 11.200,00 € | 7.840,00 € | 2.067,80 € | 1.804,05 € |
⚠ Ohne Kirchensteuer gerechnet. Der Sparer-Pauschbetrag steht nur einmal im Jahr zur Verfügung — wer ihn bereits für Dividenden verbraucht hat, zahlt die Spalte davor. Keine Steuerberatung.
Wie viel steuerfrei bleibt, hängt davon ab, was im Fonds liegt
Die Teilfreistellung gleicht Steuern aus, die schon auf Ebene des Fonds angefallen sind. Sie mindert die Vorabpauschale genauso wie den späteren Verkaufsgewinn — bei einem Aktien-ETF um fast ein Drittel, bei einem Renten-ETF um nichts.
| Fondsart | Voraussetzung | Teilfreistellung für Privatanleger | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | dauerhaft mehr als 50 % Aktien | 30 % | § 20 Abs. 1 InvStG |
| Mischfonds | dauerhaft mindestens 25 % Aktien | 15 % | § 20 Abs. 1 InvStG |
| Immobilienfonds | dauerhaft mehr als 50 % Immobilien | 60 % | § 20 Abs. 3 InvStG |
| Auslands-Immobilienfonds | dauerhaft mehr als 50 % ausländische Immobilien | 80 % | § 20 Abs. 3 InvStG |
| sonstiger Fonds | Renten-, Geldmarkt- und Rohstofffonds | 0 % | keine Teilfreistellung |
⚠ Die Sätze gelten für Anteile im Privatvermögen. Im Betriebsvermögen und bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern gelten andere Werte. Maßgeblich ist die in den Anlagebedingungen zugesagte Quote, nicht die tatsächliche Zusammensetzung eines einzelnen Tages.
Drei Fälle, in denen weniger oder gar nichts fällig wird
Alle drei gerechnet auf 100.000 € Fondswert zum Jahresanfang. Die zweite Spalte ist der Basisertrag vor den Deckeln, die dritte das, was nach § 18 InvStG übrig bleibt.
| Fall | Basisertrag vor Deckel | Vorabpauschale | Warum |
|---|---|---|---|
| Verlustjahr | 0,00 € | 0,00 € | Der Fonds steht am Jahresende tiefer als am Anfang — der Deckel greift bei null. |
| schwaches Jahr | 2.240,00 € | 1.000,00 € | Der Wertzuwachs bleibt unter dem Basisertrag und deckelt ihn — gerechnet wird der kleinere Betrag. |
| ausschüttender Fonds | 0,00 € | 0,00 € | Die Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen. Wer ohnehin genug ausschüttet, zahlt keine Vorabpauschale — die Steuer lief schon über die Ausschüttung. |
⚠ Die Reihenfolge ist keine Formsache: Wer zuerst die Ausschüttungen abzieht und danach deckelt, kommt bei ausschüttenden Fonds auf einen zu hohen Betrag.
Warum Geld abgebucht wird, obwohl du nichts verkauft hast
Den vorgezogenen Teil der Abgeltungsteuer auf thesaurierende Fonds. Ein ausschüttender Fonds zahlt jedes Jahr etwas aus, und darauf greift die Steuer sofort. Ein thesaurierender Fonds legt die Erträge wieder an — ohne die Vorabpauschale bliebe er bis zum Verkauf unversteuert, oft jahrzehntelang. Der Gesetzgeber setzt deshalb seit 2018 einen Mindestbetrag an: den Fondswert am Jahresanfang, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses.
Als Vorauszahlung, nicht als zusätzliche Steuer. Jede versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen (§ 19 Abs. 1 InvStG) — unterm Strich zahlst du dieselbe Steuer, nur früher. Zwei Deckel begrenzen sie: Sie ist nie höher als der Wertzuwachs des Jahres, und in einem Verlustjahr fällt sie ganz aus. Der Sparer-Pauschbetrag gilt auch hier; wer einen Freistellungsauftrag erteilt hat, merkt bei kleineren Depots oft gar nichts davon.
Die Zahl steht erst im Januar des Folgejahres fest und wird dann ohne Rückfrage abgebucht. Reicht das Guthaben auf dem Verrechnungskonto nicht, verkauft die Bank Anteile oder meldet den Fall ans Finanzamt — beides zu einem Zeitpunkt, den du nicht wählst. Wer von seinem Depot lebt, braucht deshalb im Januar Liquidität, unabhängig von der Marktlage. Der Rechner bildet einen Fonds ab, nicht ein ganzes Depot: Bei mehreren Positionen wird die Vorabpauschale je Fonds einzeln ermittelt. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Warum hat meine Bank im Januar Geld abgebucht, obwohl ich nichts verkauft habe?
Das war die Vorabpauschale für das Vorjahr. Sie gilt steuerlich am ersten Werktag des neuen Jahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG), und die depotführende Stelle muss die Abgeltungsteuer darauf sofort abführen (§ 44 EStG). Sie fragt dich vorher nicht. Für 2026 ist der Termin der 04.01.2027.
Zahle ich dadurch mehr Steuern?
Nein, nur früher. Beim Verkauf der Anteile werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen (§ 19 Abs. 1 InvStG). Was du verlierst, ist der Zinseszins auf den vorgezogenen Steuerbetrag — was du gewinnst, ist nichts.
Wie hoch ist der Basiszins?
Für 2026 liegt er bei 3,2 %. Die Deutsche Bundesbank leitet ihn zum ersten Börsentag des Jahres aus der Zinsstrukturkurve für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit ab; das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn. In die Rechnung gehen nur 70 Prozent davon ein (§ 18 Abs. 1 InvStG).
Kann die Vorabpauschale auch entfallen?
Ja, in drei Fällen: Der Fonds hat im Jahr an Wert verloren, er hat mindestens so viel ausgeschüttet wie der Basisertrag ausmacht — oder der Basiszins selbst ist negativ. Genau das war in 2021 und 2022 der Fall; in diesen Jahren fiel gar keine Vorabpauschale an.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für die Vorabpauschale?
Ja. Sie ist ein Kapitalertrag wie Zinsen oder Dividenden und wird gegen den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € gerechnet — vorausgesetzt, deine Bank hat einen Freistellungsauftrag. Bei einem Aktien-ETF mindert außerdem die Teilfreistellung von 30 Prozent die Bemessungsgrundlage, bevor überhaupt gerechnet wird.
Was passiert, wenn kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegt?
Dann darf die Bank den fehlenden Betrag von einem verbundenen Konto einziehen, Anteile veräußern oder — wenn du dem widersprichst — den Fall dem Finanzamt melden, das die Steuer über deine Veranlagung nachfordert. Angenehm ist keine der drei Varianten; deshalb gehört im Januar eine Reserve aufs Konto.