Steuern & Abgaben · Investmentsteuer · § 18 InvStG

Vorabpauschale 2026: was die Bank im Januar abbucht

Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Steuer auf Fonds, die nichts ausschütten. Für 2026 rechnet sie sich aus dem Fondswert am Jahresanfang × 3,2 % Basiszins × 70 % — bei 100.000 € im Aktien-ETF sind das rund 413,56 € Abgeltungsteuer, die deine Bank am 04.01.2027 vom Verrechnungskonto abbucht. Verkauft hast du dafür nichts.

3,2 %Basiszins 2026
413,56 €Steuer je 100.000 € im ETF
Gerechnet auf einen Aktien-ETF mit 100.000 € zum Jahresanfang und einem Wertzuwachs von 7 %. Ohne Freistellungsauftrag; mit Sparer-Pauschbetrag fällt weniger oder nichts an.
§ 18 InvStG70 % des Basiszinsesfällig 04.01.2027
Eigenen Fondswert einsetzen

Der Rechner nimmt deinen Fondswert zum 1. Januar und zum 31. Dezember, zieht Ausschüttungen ab und zeigt beide Deckel — den Basisertrag und den Wertzuwachs.

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Grafik · 2018–2026

Je 10.000 € Fondswert setzt der Fiskus 2026 bis zu 224,00 € an — so viel wie nie

Der Basisertrag ist der Fondswert am Jahresanfang mal 70 Prozent des Basiszinses, und der folgt der Rendite langlaufender Bundeswertpapiere. In 2021 und 2022 war der Zins negativ; dann fällt keine Vorabpauschale an — die Säule steht deshalb zu Recht auf null.

Kurzfassung: Der Basisertrag je 10.000 € lag 2018 bei 60,90 €, war 2021 und 2022 null und erreicht 2026 224,00 €.

2026224,00 €3,2 %

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Basisertrag je 10.000 Euro Fondswert und Basiszins je Jahr seit 2018Der Basisertrag je 10.000 € lag 2018 bei 60,90 €, war 2021 und 2022 null und erreicht 2026 224,00 €.0 €50 €100 €150 €200 €250 €60,90 €20182019202020212022202320242025224,00 €2026

⚠ Der Basisertrag ist die Obergrenze, nicht der fällige Betrag: Er wird auf den Wertzuwachs des Jahres gedeckelt und um Ausschüttungen gemindert. Ein negativer Basiszins ergibt keine negative Steuer, sondern gar keine Vorabpauschale.

Tabelle · Steuer je Depotgröße

Je 10.000 € im Aktien-ETF sind es rund 41,36 € Steuer

Gerechnet mit einem Wertzuwachs von 7 %, sodass der volle Basisertrag greift. Die letzte Spalte zeigt, was mit einem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € übrig bleibt — bei kleineren Depots nichts.

Vorabpauschale und Abgeltungsteuer je Depotgröße im Aktien-ETF
Fondswert am 1. JanuarVorabpauschalesteuerpflichtig nach 30 % TeilfreistellungSteuer ohne FreistellungsauftragSteuer mit Sparer-Pauschbetrag
10.000 €224,00 €156,80 €41,36 €0,00 €
50.000 €1.120,00 €784,00 €206,78 €0,00 €
100.000 €2.240,00 €1.568,00 €413,56 €149,81 €
250.000 €5.600,00 €3.920,00 €1.033,90 €770,15 €
500.000 €11.200,00 €7.840,00 €2.067,80 €1.804,05 €

⚠ Ohne Kirchensteuer gerechnet. Der Sparer-Pauschbetrag steht nur einmal im Jahr zur Verfügung — wer ihn bereits für Dividenden verbraucht hat, zahlt die Spalte davor. Keine Steuerberatung.

Tabelle · Teilfreistellung

Wie viel steuerfrei bleibt, hängt davon ab, was im Fonds liegt

Die Teilfreistellung gleicht Steuern aus, die schon auf Ebene des Fonds angefallen sind. Sie mindert die Vorabpauschale genauso wie den späteren Verkaufsgewinn — bei einem Aktien-ETF um fast ein Drittel, bei einem Renten-ETF um nichts.

Teilfreistellungssätze nach §§ 20, 21 InvStG je Fondsart
FondsartVoraussetzungTeilfreistellung für PrivatanlegerRechtsgrundlage
Aktienfondsdauerhaft mehr als 50 % Aktien30 %§ 20 Abs. 1 InvStG
Mischfondsdauerhaft mindestens 25 % Aktien15 %§ 20 Abs. 1 InvStG
Immobilienfondsdauerhaft mehr als 50 % Immobilien60 %§ 20 Abs. 3 InvStG
Auslands-Immobilienfondsdauerhaft mehr als 50 % ausländische Immobilien80 %§ 20 Abs. 3 InvStG
sonstiger FondsRenten-, Geldmarkt- und Rohstofffonds0 %keine Teilfreistellung

⚠ Die Sätze gelten für Anteile im Privatvermögen. Im Betriebsvermögen und bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern gelten andere Werte. Maßgeblich ist die in den Anlagebedingungen zugesagte Quote, nicht die tatsächliche Zusammensetzung eines einzelnen Tages.

Tabelle · die drei Deckel

Drei Fälle, in denen weniger oder gar nichts fällig wird

Alle drei gerechnet auf 100.000 € Fondswert zum Jahresanfang. Die zweite Spalte ist der Basisertrag vor den Deckeln, die dritte das, was nach § 18 InvStG übrig bleibt.

Wann die Vorabpauschale gemindert wird oder ganz entfällt
FallBasisertrag vor DeckelVorabpauschaleWarum
Verlustjahr0,00 €0,00 €Der Fonds steht am Jahresende tiefer als am Anfang — der Deckel greift bei null.
schwaches Jahr2.240,00 €1.000,00 €Der Wertzuwachs bleibt unter dem Basisertrag und deckelt ihn — gerechnet wird der kleinere Betrag.
ausschüttender Fonds0,00 €0,00 €Die Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen. Wer ohnehin genug ausschüttet, zahlt keine Vorabpauschale — die Steuer lief schon über die Ausschüttung.

⚠ Die Reihenfolge ist keine Formsache: Wer zuerst die Ausschüttungen abzieht und danach deckelt, kommt bei ausschüttenden Fonds auf einen zu hohen Betrag.

Zahlen einordnen

Warum Geld abgebucht wird, obwohl du nichts verkauft hast

Was die Zahl zeigt

Den vorgezogenen Teil der Abgeltungsteuer auf thesaurierende Fonds. Ein ausschüttender Fonds zahlt jedes Jahr etwas aus, und darauf greift die Steuer sofort. Ein thesaurierender Fonds legt die Erträge wieder an — ohne die Vorabpauschale bliebe er bis zum Verkauf unversteuert, oft jahrzehntelang. Der Gesetzgeber setzt deshalb seit 2018 einen Mindestbetrag an: den Fondswert am Jahresanfang, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses.

Wie du sie liest

Als Vorauszahlung, nicht als zusätzliche Steuer. Jede versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen (§ 19 Abs. 1 InvStG) — unterm Strich zahlst du dieselbe Steuer, nur früher. Zwei Deckel begrenzen sie: Sie ist nie höher als der Wertzuwachs des Jahres, und in einem Verlustjahr fällt sie ganz aus. Der Sparer-Pauschbetrag gilt auch hier; wer einen Freistellungsauftrag erteilt hat, merkt bei kleineren Depots oft gar nichts davon.

Wo die Grenze liegt

Die Zahl steht erst im Januar des Folgejahres fest und wird dann ohne Rückfrage abgebucht. Reicht das Guthaben auf dem Verrechnungskonto nicht, verkauft die Bank Anteile oder meldet den Fall ans Finanzamt — beides zu einem Zeitpunkt, den du nicht wählst. Wer von seinem Depot lebt, braucht deshalb im Januar Liquidität, unabhängig von der Marktlage. Der Rechner bildet einen Fonds ab, nicht ein ganzes Depot: Bei mehreren Positionen wird die Vorabpauschale je Fonds einzeln ermittelt. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Warum hat meine Bank im Januar Geld abgebucht, obwohl ich nichts verkauft habe?

Das war die Vorabpauschale für das Vorjahr. Sie gilt steuerlich am ersten Werktag des neuen Jahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG), und die depotführende Stelle muss die Abgeltungsteuer darauf sofort abführen (§ 44 EStG). Sie fragt dich vorher nicht. Für 2026 ist der Termin der 04.01.2027.

Zahle ich dadurch mehr Steuern?

Nein, nur früher. Beim Verkauf der Anteile werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen (§ 19 Abs. 1 InvStG). Was du verlierst, ist der Zinseszins auf den vorgezogenen Steuerbetrag — was du gewinnst, ist nichts.

Wie hoch ist der Basiszins?

Für 2026 liegt er bei 3,2 %. Die Deutsche Bundesbank leitet ihn zum ersten Börsentag des Jahres aus der Zinsstrukturkurve für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit ab; das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn. In die Rechnung gehen nur 70 Prozent davon ein (§ 18 Abs. 1 InvStG).

Kann die Vorabpauschale auch entfallen?

Ja, in drei Fällen: Der Fonds hat im Jahr an Wert verloren, er hat mindestens so viel ausgeschüttet wie der Basisertrag ausmacht — oder der Basiszins selbst ist negativ. Genau das war in 2021 und 2022 der Fall; in diesen Jahren fiel gar keine Vorabpauschale an.

Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für die Vorabpauschale?

Ja. Sie ist ein Kapitalertrag wie Zinsen oder Dividenden und wird gegen den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € gerechnet — vorausgesetzt, deine Bank hat einen Freistellungsauftrag. Bei einem Aktien-ETF mindert außerdem die Teilfreistellung von 30 Prozent die Bemessungsgrundlage, bevor überhaupt gerechnet wird.

Was passiert, wenn kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegt?

Dann darf die Bank den fehlenden Betrag von einem verbundenen Konto einziehen, Anteile veräußern oder — wenn du dem widersprichst — den Fall dem Finanzamt melden, das die Steuer über deine Veranlagung nachfordert. Angenehm ist keine der drei Varianten; deshalb gehört im Januar eine Reserve aufs Konto.

Das fragen sich viele als Nächstes

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