Staat & Gesellschaft · Staatsleistungen

Staatsleistungen an die Kirchen 2026: 666 Mio. € aus dem Landeshaushalt

2026 zahlen die Bundesländer rund 666 Mio. € an die beiden großen Kirchen — zusätzlich zur Kirchensteuer und unabhängig davon, wie viele Mitglieder sie haben. Der Grund liegt im Jahr 1803: Es ist der Ersatz für Kirchengut, das damals an die Fürsten fiel. Das Grundgesetz verlangt seit 1949, diese Zahlungen abzulösen — passiert ist es nie.

666 Mio. €im Jahr 2026
23 Mrd. €seit 1949 zusammen
Zahlungen aus dem allgemeinen Landeshaushalt — getragen von allen Steuerzahlern, auch von Konfessionslosen, und unabhängig davon, wie viele Mitglieder die Kirchen haben. Der Anspruch geht auf die Enteignung von Kirchengut im Jahr 1803 zurück.
Art. 140 GG14 von 16 Ländern zahlenRechtsgrund: 1803
Nicht zu verwechseln

Das ist nicht die Kirchensteuer: Die zahlen nur Mitglieder, und sie ist mit 12,84 Mrd. € rund 19-mal so groß.

Kirchensteuer: Sätze je Bundesland →
Grafik · Höhe und Aufteilung

Die evangelische Kirche bekommt mehr — obwohl sie weniger Mitglieder hat

59 % der Staatsleistungen 2026 gehen an die evangelische Kirche, der Rest an die katholische. Das ist kein Widerspruch, sondern Geschichte: Maßgeblich ist nicht die heutige Mitgliederzahl, sondern welches Kirchengut 1803 in welchem Territorium eingezogen wurde.

Kurzfassung: Gestapelte Balken für 2024 618 Mio. € und 2026 666,5 Mio. €. Der evangelische Anteil ist in beiden Jahren der größere.

evangelisch katholisch

2026666,5 Mio. €
2024618,0 Mio. €

Die Einzelwerte ergeben zusammen 666,5 Mio. €; die Pressemeldung nennt gerundet 666 Mio. €. Die Grafik zeigt die Summe der dargestellten Werte, damit Spalten und Summe zusammenpassen — die Differenz von 0,5 Mio. € entsteht allein durch diese Rundung.

Staatsleistungen der Länder an die Kirchen je Haushaltsjahr
Haushaltsjahrevangelischkatholischveröffentlichte Gesamtsumme
2026396 Mio. €270,5 Mio. €666 Mio. €
2025nicht ausgewiesennicht ausgewiesen657 Mio. €
2024364 Mio. €254 Mio. €618,4 Mio. €

Die Beträge steigen jedes Jahr — von 618,4 Mio. € im Jahr 2024 auf 666 Mio. € 2026, also um 7,7 % in 2 Jahren. Der Grund steht in den Staatskirchenverträgen selbst: Die meisten koppeln die Zahlungen an die Entwicklung der Beamtenbesoldung. Sie wachsen also mit den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst — vollkommen unabhängig davon, dass die Kirchen im selben Zeitraum jedes Jahr rund eine Million Mitglieder verlieren.

⚠ Soll-Beträge aus den Haushaltsplänen der 14 zahlenden Länder, nicht das tatsächlich abgeflossene Ist. Für 2025 liegt keine Aufteilung nach Konfessionen vor; das Jahr steht deshalb nur in der Tabelle und nicht im Diagramm. Für 2026 nennt die Humanistische Union 666 Mio. € als Gesamtsumme, führt daneben aber 396,0 Mio. € (evangelisch) und 270,5 Mio. € (katholisch) — zusammen 666,5 Mio. €. Die Grafik zeigt die Summe der dargestellten Werte, der Fließtext die veröffentlichte Gesamtangabe.

Tabelle · die belegten Eckwerte

Zwischen 0,79 € und 21,99 € je Einwohner

Wie viel ein Land zahlt, hat nichts mit der heutigen Politik zu tun und alles mit dem Territorium von 1803. Zwischen dem höchsten und dem niedrigsten belegten Pro-Kopf-Wert liegt das 28-Fache.

Staatsleistungen je Einwohner 2026 — die belegten Eckwerte, keine vollständige Rangliste
Bundeslandje Einwohner 2026Einordnung
Sachsen-Anhalt21,99 €höchste belegte Werte
Rheinland-Pfalz18,11 €höchste belegte Werte
Nordrhein-Westfalen1,40 €niedrigste belegte Werte
Saarland0,79 €niedrigste belegte Werte
Hamburg0,00 €zahlt nichts — 1803 als Freie Hansestadt nicht betroffen
Bremen0,00 €zahlt nichts — 1803 als Freie Hansestadt nicht betroffen
Was hier fehltBelegt sind bislang nur diese vier Eckwerte. Die vollständige Länder-Tabelle veröffentlicht die Humanistische Union; sie war beim Erstellen dieser Seite nicht abrufbar. Deshalb steht hier keine Karte und keine Rangliste — vier von sechzehn Ländern sind kein Ländervergleich.

⚠ Ausdrücklich keine Rangliste und keine Karte: Von den 16 Ländern sind hier 6 vertreten. Die vollständige Länder-Tabelle veröffentlicht die Humanistische Union; sie war beim Erstellen dieser Seite nicht abrufbar. Sobald die Werte vorliegen, gehören Karte und Direktsuche dazu — vorher würde eine Karte eine Abdeckung behaupten, die es nicht gibt.

Woher der Anspruch kommt

Der Ersatz für eine Enteignung von 1803

Im Zuge der Säkularisation fielen Klöster, Ländereien und Stiftungen an die weltlichen Fürsten, die damit für Gebietsverluste links des Rheins entschädigt wurden. Als Ausgleich verpflichteten sie sich zu laufenden Zahlungen für Gehälter und Baulasten.

  1. 1803Reichsdeputationshauptschluss. Klöster, Ländereien und Stiftungen fallen an die weltlichen Fürsten. Als Ausgleich sagen diese laufende Zahlungen für Bischofs- und Pfarrergehälter sowie für Baulasten zu — nicht einmalig, sondern auf Dauer.
  2. 1919Weimarer Reichsverfassung. Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung bestimmt, dass die Staatsleistungen abzulösen sind. Der Reichsgesetzgeber soll dafür die Grundsätze aufstellen; er tut es nie.
  3. 1949Grundgesetz. Art. 140 GG übernimmt den Artikel unverändert. Der Ablöseauftrag gilt damit ohne Unterbrechung weiter — bis heute unerfüllt.
  4. 2026Rekordwert. 666 Mio. € in den Haushaltsplänen der 14 zahlenden Länder — seit 1949 zusammen rund 23 Mrd. €.
Der VerfassungsauftragDie Staatsleistungen „sind durch die Landesgesetzgebung abzulösen“ — der Satz steht seit 1919 im Verfassungsrecht und gilt über Art. 140 GG bis heute fort.

Hamburg und Bremen zahlen als einzige Länder nichts. Sie waren Freie Hansestädte, haben 1803 kein Kirchengut eingezogen — und schulden deshalb auch keinen Ersatz. Das ist der beste Beleg dafür, dass es bei den Staatsleistungen nicht um heutige Leistungen geht: In Hamburg und Bremen arbeiten die Kirchen genauso wie anderswo, nur eben ohne diese Zahlung.

⚠ Die Rechtsgrundlage der einzelnen Zahlung ist nicht der Reichsdeputationshauptschluss selbst, sondern der jeweilige Staatskirchenvertrag oder das jeweilige Landesgesetz — sie führen den Anspruch aber auf 1803 zurück. Der Ablöseauftrag richtet sich an die Landesgesetzgebung und setzt ein Grundsätzegesetz des Bundes voraus.

Die Ablösung

Einmalig rund 12,4 Mrd. € — und deshalb passiert nichts

Ablösen heißt: den laufenden Anspruch mit einer Kapitalabfindung beenden. Wie hoch die ausfällt, hängt am Bewertungsfaktor. Der Bewertungsfaktor 18,6 stammt aus dem Gesetzentwurf, mit dem Grüne, Linke und FDP 2020/21 ein Grundsätzegesetz zur Ablösung vorlegten.

Jahreswert 2026666 Mio. €
× Bewertungsfaktor18,6
Ablösesumme, einmalig12,4 Mrd. €

Von kirchlicher Seite sind höhere Faktoren gefordert worden, um den Zinsverlust am Kapitalmarkt auszugleichen; eine belastbare Zahl dazu liegt nicht vor. Beschlossen ist keiner der Vorschläge — das Verfahren ruht. Für die Länder ist der Status quo damit rechnerisch bequemer als die Ablösung: Sie zahlen jährlich 666 Mio. € statt einmalig einen zweistelligen Milliardenbetrag. Und für die Kirchen ist eine dynamisierte, an die Beamtenbesoldung gekoppelte Dauerzahlung in Zeiten sinkender Mitgliederzahlen attraktiver als ein fester Betrag. Beide Seiten haben also wenig Anlass zur Eile — der Verfassungsauftrag steht seit 107 Jahren aus.

Wichtig für den Zeitvergleich: Die Ablösesumme wächst mit den laufenden Zahlungen. Umlaufende Angaben von „rund 11 Milliarden“ beruhen auf einem Jahreswert von etwa 600 Mio. € und sind damit überholt — jedes Jahr Aufschub macht die Ablösung teurer.

⚠ Eine Modellrechnung, kein beschlossener Betrag: Beschlossen ist keiner der vorgelegten Entwürfe. Der Faktor ist der politisch vorgeschlagene, nicht ein rechtlich festgelegter — von kirchlicher Seite sind höhere Faktoren gefordert worden. Ob die Ablösung in Raten oder als Einmalzahlung erfolgen würde, ist ebenfalls offen.

Einordnung der Summe

Groß in der Debatte, klein im Kirchenhaushalt

Gemessen am Kirchensteueraufkommen von 12,84 Mrd. € sind die Staatsleistungen 5,2 %. Das entwertet die Debatte nicht — aber es ordnet sie ein: Wer die Staatsleistungen streicht, trocknet die Kirchen nicht aus.

Kirchensteuer 2025
12,84 Mrd. €

zahlen die Mitglieder, eingezogen von den Finanzämtern

Staatsleistungen 2026
666 Mio. €

zahlen alle Steuerzahler über den Landeshaushalt — 5,2 % des Kirchensteueraufkommens

Je Kirchenmitglied
18,19 €

im Jahr — rechnerisch auf alle Mitglieder beider Kirchen umgelegt, nicht ein Betrag, den jemand zahlt oder bekommt

Und noch eine Abgrenzung, weil sie in fast jeder Diskussion auftaucht: Sie haben nichts mit Kitas, Krankenhäusern oder Pflegeheimen in kirchlicher Trägerschaft zu tun. Deren Betrieb wird wie bei jedem anderen freien Träger über Pflegesätze, kommunale Zuschüsse und Elternbeiträge finanziert. Diese Verwechslung wirkt in beide Richtungen — sie lässt die Staatsleistungen als bezahlte Sozialarbeit erscheinen oder die Sozialfinanzierung als verstecktes Kirchengeld. Es sind zwei getrennte Geldströme mit verschiedenen Rechtsgrundlagen.

⚠ Drei Erhebungen mit verschiedenen Absendern und Bezugsjahren: Staatsleistungen als Soll-Beträge der Landeshaushalte 2026, Kirchensteuer als Kassenzahl der Kirchen 2025, Mitgliederbestand zum 31.12.2025. Die Prozent- und Pro-Kopf-Werte sind Größenvergleiche, keine Quoten innerhalb eines Haushalts. Der Anteil am gesamten Kirchenhaushalt liegt niedriger als der am Kirchensteueraufkommen, weil Zuschüsse, Entgelte und Vermögenserträge hinzukommen — eine belastbare Gesamteinnahme beider Kirchen wird nicht veröffentlicht.

Zahlen einordnen

Staatsleistungen richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Zahlen stammen aus den Haushaltsplänen der 14 zahlenden Bundesländer, jährlich ausgewertet von der Humanistischen Union. 2026: rund 666 Mio. €, davon 396 Mio. € an die evangelische und 270,5 Mio. € an die katholische Kirche. Hamburg und Bremen zahlen nichts — als ehemalige Freie Hansestädte wurden sie 1803 nicht entschädigt und schulden deshalb auch keinen Ersatz. Seit 1949 summieren sich die Zahlungen auf rund 23 Mrd. €.

Wie du sie liest

Drei Abgrenzungen entscheiden darüber, ob die Zahl richtig verstanden wird. Erstens: Das ist nicht die Kirchensteuer — die zahlen die Mitglieder, die Staatsleistungen kommen aus dem allgemeinen Landeshaushalt und damit von allen Steuerzahlern. Zweitens: Es ist auch nicht die Finanzierung kirchlicher Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime; die läuft über Pflegesätze und kommunale Zuschüsse wie bei jedem anderen freien Träger. Drittens ist die Summe im Vergleich zur Kirchensteuer klein: Gemessen am Kirchensteueraufkommen von 12,84 Mrd. € sind es 5,2 %. Groß ist sie im Verhältnis zu ihrer Begründung — einem Rechtsgeschäft von 1803.

Wo die Grenze liegt

Diese Seite zeigt bewusst keine Karte und keine Länder-Rangliste. Belegt sind Gesamtsumme, Aufteilung auf beide Kirchen und vier Pro-Kopf-Eckwerte; die vollständige Länder-Tabelle war beim Erstellen dieser Seite nicht abrufbar, und vier von sechzehn Ländern sind kein Ländervergleich. Zur Rundung: Die Einzelwerte für 2026 ergeben zusammen 666,5 Mio. €, die Pressemeldung nennt 666 Mio. € — die Grafik zeigt deshalb die Summe der dargestellten Werte, damit die Spalten aufgehen. Die Haushaltspläne weisen Soll-Beträge aus, nicht das tatsächlich abgeflossene Ist.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was sind Staatsleistungen an die Kirchen?

Laufende Zahlungen der Bundesländer an die evangelische und die katholische Kirche aus dem allgemeinen Haushalt — 2026 rund 666 Mio. €. Gedeckt werden damit vor allem Gehälter von Bischöfen und Pfarrern sowie Baulasten an Kirchengebäuden — die Zwecke, für die im 19. Jahrhundert der Ersatz zugesagt wurde. Mit der Kirchensteuer haben sie nichts zu tun: Staatsleistungen kommen aus dem allgemeinen Landeshaushalt und werden von allen Steuerzahlern getragen — auch von Konfessionslosen. Die Kirchensteuer zahlen dagegen nur Kirchenmitglieder.

Warum zahlt der Staat überhaupt Geld an die Kirchen?

Als Ersatz für eine Enteignung. Im Zuge der Säkularisation fielen Klöster, Ländereien und Stiftungen an die weltlichen Fürsten, die damit für Gebietsverluste links des Rheins entschädigt wurden. Als Ausgleich verpflichteten sie sich zu laufenden Zahlungen für Gehälter und Baulasten. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 ist damit die Rechtsgrundlage, auf die sich die heutigen Zahlungen zurückführen lassen — über Staatskirchenverträge, die die Länder später mit den Kirchen geschlossen haben.

Steht im Grundgesetz nicht, dass die Zahlungen enden sollen?

Doch. Die Staatsleistungen „sind durch die Landesgesetzgebung abzulösen“ — der Satz steht seit 1919 im Verfassungsrecht und gilt über Art. 140 GG bis heute fort. Die Weimarer Reichsverfassung schrieb den Auftrag 1919 in Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung; Art. 140 GG übernahm ihn 1949 unverändert. Er richtet sich an die Landesgesetzgebung, die dafür ein Grundsätzegesetz des Bundes braucht — und genau daran ist die Ablösung bis heute gescheitert.

Was würde die Ablösung kosten?

Das hängt am Bewertungsfaktor. Der Bewertungsfaktor 18,6 stammt aus dem Gesetzentwurf, mit dem Grüne, Linke und FDP 2020/21 ein Grundsätzegesetz zur Ablösung vorlegten. Mit dem Faktor 18,6 auf den Jahreswert 2026 gerechnet wären das rund 12,4 Mrd. € — einmalig, verteilt auf die 14 zahlenden Länder. Von kirchlicher Seite sind höhere Faktoren gefordert worden, um den Zinsverlust am Kapitalmarkt auszugleichen; eine belastbare Zahl dazu liegt nicht vor. Beschlossen ist keiner der Vorschläge — das Verfahren ruht. Umlaufende Angaben von „rund 11 Milliarden“ beruhen auf einem älteren Jahreswert; die Ablösesumme wächst mit jeder Erhöhung der laufenden Zahlungen.

Welche Bundesländer zahlen keine Staatsleistungen?

Hamburg und Bremen. Beide waren Freie Hansestädte und nicht von der Säkularisation 1803 betroffen — sie haben kein Kirchengut eingezogen und schulden deshalb auch keinen Ersatz. Die übrigen 14 Länder zahlen, in sehr unterschiedlicher Höhe.

Wie groß sind die Unterschiede zwischen den Ländern?

Sehr groß. Pro Kopf der Bevölkerung liegt Sachsen-Anhalt 2026 bei 21,99 € und Saarland bei 0,79 € — das 28-Fache. Das liegt nicht am Wohlwollen der Landesregierungen, sondern daran, wie viel Kirchengut 1803 in welchem Territorium eingezogen wurde und was die Staatskirchenverträge daraus gemacht haben. Eine vollständige Länder-Tabelle steht auf dieser Seite bewusst nicht — nur diese vier Eckwerte sind belegt.

Steigen die Staatsleistungen oder sinken sie?

Sie steigen — von 618,4 Mio. € im Jahr 2024 auf 666 Mio. € 2026, also um 7,7 % in 2 Jahren. Der Grund steht in den Staatskirchenverträgen selbst: Die meisten koppeln die Beträge an die Entwicklung der Beamtenbesoldung. Sie wachsen also mit den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst — unabhängig davon, dass die Kirchen im selben Zeitraum Mitglieder verlieren.

Bekommt die evangelische Kirche mehr als die katholische?

Ja, obwohl sie weniger Mitglieder hat: 59 % der Staatsleistungen 2026 gehen an die evangelische Kirche. Das ist kein Widerspruch, sondern Geschichte: Maßgeblich ist nicht die heutige Mitgliederzahl, sondern welches Kirchengut 1803 in welchem Territorium eingezogen wurde. In den protestantisch geprägten Ländern war das mehr.

Finanzieren die Staatsleistungen kirchliche Kitas und Krankenhäuser?

Nein. Sie haben nichts mit Kitas, Krankenhäusern oder Pflegeheimen in kirchlicher Trägerschaft zu tun. Deren Betrieb wird wie bei jedem anderen freien Träger über Pflegesätze, kommunale Zuschüsse und Elternbeiträge finanziert. Diese Verwechslung ist die häufigste in der Debatte — sie lässt die Staatsleistungen entweder als gerechtfertigte Bezahlung sozialer Arbeit erscheinen oder die Sozialfinanzierung als verstecktes Kirchengeld. Beides ist falsch; es sind zwei getrennte Geldströme mit verschiedenen Rechtsgrundlagen.

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