Besoldung A · Bayern

Besoldungstabelle Bayern

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.168 €im Monat

Mecklenburg-Vorpommern 5.991 €Sachsen 6.770 €

Platz 13 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 602 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten.
gültig ab 1. Februar 202514 Besoldungsgruppen10 Erfahrungsstufen
Aktuell · Stand 02/2025 · wir prüfen wieder am 01.10.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Bayern besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.784 € (A 3, Eingangsstufe) bis 8.506 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.168 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Bayern, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 10: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.035 € im Monat dazu — 29 %.

A 3, Stufe 2 2.784,00 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.784,00 €2.838,44 €2.892,86 €2.947,28 €3.001,74 €3.056,15 €3.110,58 €3.165,00 €2.853,40 €2.917,53 €2.981,59 €3.045,67 €3.109,74 €3.173,80 €3.237,85 €3.301,91 €2.889,32 €2.953,03 €3.016,80 €3.080,53 €3.144,28 €3.208,04 €3.271,81 €3.335,56 €2.960,92 €3.030,87 €3.100,86 €3.170,89 €3.240,89 €3.310,89 €3.380,86 €3.450,83 €3.074,21 €3.162,29 €3.250,36 €3.338,45 €3.426,57 €3.489,42 €3.552,32 €3.615,26 €3.150,76 €3.263,61 €3.376,52 €3.489,37 €3.602,28 €3.677,52 €3.752,74 €3.828,00 €3.903,25 €3.294,99 €3.415,45 €3.535,90 €3.656,39 €3.776,84 €3.859,66 €3.942,49 €4.025,30 €4.108,12 €3.537,12 €3.691,45 €3.845,84 €4.000,18 €4.154,52 €4.257,41 €4.361,70 €4.466,94 €4.572,23 €4.045,29 €4.203,44 €4.363,04 €4.524,84 €4.632,67 €4.740,57 €4.849,48 €4.959,50 €5.069,49 €4.527,30 €4.720,21 €4.915,43 €5.046,61 €5.177,76 €5.308,94 €5.440,11 €5.571,28 €5.247,58 €5.460,02 €5.601,65 €5.743,29 €5.884,96 €6.026,59 €6.168,25 €5.612,74 €5.888,22 €6.071,93 €6.255,61 €6.439,27 €6.622,96 €6.806,64 €6.445,94 €6.688,31 €6.930,61 €7.172,96 €7.415,30 €7.657,60 €7.104,54 €7.384,84 €7.665,13 €7.945,38 €8.225,65 €8.505,91 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • Oktober 2026: +2,82 % linear (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, noch nicht verkündet; Ministerratsbeschluss vom 19.5.2026 sieht eine Vorgriffs-Auszahlung ab den Bezügen für Oktober 2026 vor, unter Vorbehalt der Verabschiedung durch den Landtag)
  • September 2027: +2,0 % linear (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, noch nicht verkündet)
  • Januar 2028: +1,0 % linear (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, noch nicht verkündet; laut Presseberichten ist auch eine Verschiebung auf 1.7.2028 im Gespräch)

Rechtsgrundlage: Anlage 3 BayBesG (Besoldungsordnungen A, B, R, W) i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vom 8.7.2024 (GVBl. 2024 S. 170), Grundgehaltssätze gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %); Anpassungsrunde 2026/2027/2028 (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028) am Abrufdatum noch nicht verkündet. Ab den Bezügen für Oktober 2026 plant der Freistaat, im Vorgriff auf das noch nicht verkündete Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 (Ministerratsbeschluss vom 19.5.2026) bereits die um 2,82 % erhöhten Beträge auszuzahlen, vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag; die hier ausgewiesene Tabelle ist die zuletzt verkündete Fassung. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Bayern“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/bayern

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Bayern?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Bayern in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.108 € und in A 13 bei rund 6.168 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

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