Öffentlicher Dienst · Besoldung gegen Tarif

Beamtin oder Angestellte: was bleibt netto?

762 €mehr brutto für die Tarifkraft
412 €mehr vor VBL für die Beamtin
Alle Tarifbeträge und Abstände sind vor dem Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung (etwa VBL); auch die PKV-Schwellen berücksichtigen diesen Abzug noch nicht. Dieselbe Qualifikation, zwei Wege durch den Landesdienst. Die Tarifkraft verdient mehr und bekommt weniger ausgezahlt — weil auf ihr Brutto die vollen Sozialabgaben fallen. Was der Beamtin von ihrem Vorsprung bleibt, entscheidet ihre private Krankenversicherung.
A 13 gegen E 13, EndstufeThüringenledig, Steuerklasse ITV-L ab 04/2026vor privatem Krankenversicherungsbeitrag
Datenstand · Stand 08/2026 · wir prüfen wieder am 01.03.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Wer im Landesdienst arbeitet, verdient entweder nach einer Besoldungstabelle (verbeamtet) oder nach dem Tarifvertrag der Länder (angestellt). In der Endstufe steht die Tarifkraft brutto besser da — bei einer Lehrkraft-typischen Einstufung (A 13 gegen E 13) in 14 von 14 Ländern, in Thüringen um 762 € im Monat. Vor der Zusatzversorgung der Tarifkraft (etwa VBL) dreht sich das: Die Beamtin liegt dort um 412 € vorn, über alle Länder zwischen 302 € und 685 €. Von diesem Vorsprung geht allerdings noch ihr privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ab — und im gehobenen Dienst ist er danach weg.

Endstufe

Fünf Laufbahnen, jeweils beide Wege

Grundgehalt der Besoldungsordnung A gegen Tabellenentgelt des TV-L samt anteiliger Jahressonderzahlung, gerechnet für Thüringen. Welche Entgeltgruppe zu welcher Besoldungsgruppe gehört, ist unsere eigene Zuordnung — es gibt dafür keine amtliche Tabelle.

Kurzfassung: In allen 5 verglichenen Laufbahnen liegt das Tarifentgelt in der Endstufe über dem Grundgehalt.

A 7 (verbeamtet) 3.575 €

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A 7 (verbeamtet)
3.575 €
E 6 (angestellt)
4.148 €
A 9 (verbeamtet)
4.137 €
E 9b (angestellt)
5.326 €
A 11 (verbeamtet)
5.109 €
E 11 (angestellt)
6.426 €
A 13 (verbeamtet)
6.265 €
E 13 (angestellt)
7.027 €
A 15 (verbeamtet)
7.801 €
E 15 (angestellt)
8.068 €

Endstufe, ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung (etwa VBL) fehlt in sämtlichen Tarifbeträgen und Abständen; sie sind keine vollständigen Auszahlungsbeträge. Die PKV-Schwellen gelten ebenfalls für den Vergleich vor VBL. Die Netto-Spalten stehen vor dem privaten Krankenversicherungsbeitrag der Beamtin.

Besoldung und Tarif in der Endstufe
LaufbahnBesoldung bruttoTarif bruttoAbstand bruttoBesoldung nettoTarif netto vor VBLAbstand vor VBL
A 7 / E 63.575 €4.148 €−573 €2.931 €2.685 €+246 €
A 9 / E 9b4.137 €5.326 €−1.189 €3.305 €3.295 €+10 €
A 11 / E 115.109 €6.426 €−1.317 €3.922 €3.875 €+47 €
A 13 / E 136.265 €7.027 €−762 €4.606 €4.194 €+412 €
A 15 / E 157.801 €8.068 €−267 €5.425 €4.712 €+713 €

Und dieselben Laufbahnen beim Berufseinstieg:

Besoldung und Tarif in der Eingangsstufe
LaufbahnBesoldung bruttoTarif bruttoAbstand bruttoBesoldung nettoTarif netto vor VBLAbstand vor VBL
A 7 / E 62.987 €3.421 €−434 €2.525 €2.290 €+235 €
A 9 / E 9b3.252 €3.844 €−592 €2.710 €2.521 €+189 €
A 11 / E 114.015 €4.437 €−422 €3.225 €2.838 €+387 €
A 13 / E 135.073 €4.943 €+130 €3.900 €3.101 €+799 €
A 15 / E 156.532 €5.811 €+721 €4.752 €3.536 €+1.216 €

Zuordnung der Entgelt- zu den Besoldungsgruppen: eigene Zuordnung, nicht amtlich. TV-L-Beträge auf volle Euro gerundet, Besoldung zentgenau (Anlage 5 (zu § 18 Abs. 2 Satz 2, § 26 Satz 2, § 35 Satz 2) ThürBesG — 1. Thüringer Besoldungsordnung A, Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro); Anlagen 5 bis 10 neu gefasst durch Artikel 4 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 340, 355); gültig ab 1. Februar 2025. Grundnorm: ThürBesG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. Januar 2016 (GVBl. 2016 S. 1).). Netto nach dem amtlichen Lohnsteuer-Ablaufplan 2026 und den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026.

Dieselbe Rechnung, zwei Ergebnisse

Woraus das Netto entsteht

A 13 gegen E 13 in der Endstufe, aufgeteilt in das, was bleibt, und das, was abgeht. Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung — das sind zusammen 10,6 % des Bruttos bis zur Bemessungsgrenze.

Kurzfassung: Die Tarifkraft bringt 762 € mehr Brutto mit und behält 412 € weniger.

bleibt vor VBL Steuern Renten- und Arbeitslosenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung

A 13, verbeamtetprivat versichert, Beihilfe statt Arbeitgeberzuschuss6.265 €
E 13, angestelltgesetzlich versichert7.027 €

Beim Beamten steht in der letzten Spalte eine Null: Sein privater Beitrag ist kein Prozentsatz vom Gehalt, sondern ein Vertrag — er steht deshalb im nächsten Modul und nicht hier.

Ohne Kirchensteuer, ohne Zulagen. Der private Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag des Beamten ist hier mit null angesetzt und im folgenden Modul als Bandbreite gezeigt.

Der Posten ohne Tabelle

Was die private Krankenversicherung vom Vorsprung übrig lässt

Vorsprung vor VBL der Beamtin je nach monatlichem Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Was dieser Beitrag kostet, hängt an Eintrittsalter, Tarif und Beihilfesatz und steht in keiner amtlichen Tabelle — deshalb steht hier eine Reihe statt einer Zahl.

Vorsprung vor VBL der Beamtin je PKV-Beitrag
Laufbahnohne Beitrag150 €250 €350 €450 €550 €Vorsprung weg ab
A 7 / E 6+246 €+144 €+75 €+6 €−63 €−133 €360 €
A 9 / E 9b+10 €−89 €−155 €−222 €−289 €−356 €20 €
A 11 / E 11+47 €−46 €−108 €−171 €−234 €−297 €80 €
A 13 / E 13+412 €+325 €+267 €+209 €+151 €+93 €710 €
A 15 / E 15+713 €+633 €+580 €+527 €+474 €+421 €gar nicht

Die letzte Spalte ist der eigentliche Befund: Im gehobenen Dienst kippt der Vorsprung bereits bei einem dreistelligen Beitrag, im höheren Dienst hält er auch dann noch. Die verbreitete Faustregel, Angestellte holten netto „nie“ auf, gilt also nur für einen Teil der Laufbahnen.

Die Beitragshöhen sind Annahmen, keine Erhebung — wir kennen keine amtliche Statistik der Beamten-PKV-Prämien. Die Beihilfe deckt je nach Dienstherr und Familienstand 50 bis 70 Prozent der Kosten; der Rest ist zu versichern.

Ländervergleich

Wo der Abstand am größten ist

Vorsprung vor VBL der Beamtin bei A 13 gegen E 13 in der Endstufe, vor dem privaten Krankenversicherungsbeitrag. Das Tarifentgelt ist in allen Ländern gleich — der Unterschied kommt allein aus der Besoldung, und damit auch daraus, wie frisch die Tabelle des Landes ist.

Direktsuche · 14 Länder

Wo steht dein Land?

Dein Ort im Vergleich zum Durchschnitt und zu den höchsten und niedrigsten Werten.

Alle 14 Länder als Liste

Ohne Hessen: Dort gilt statt des TV-L das eigene Tarifwerk TV-H. Für Schleswig-Holstein ist noch keine Besoldungstabelle aufbereitet. Die Länder passen zu unterschiedlichen Stichtagen an — verglichen werden teils verschiedene Rechtsstände.

Kurzfassung: Sachsen vorn mit 685 €, Bremen am Ende mit 302 €.

Sachsen 685 €

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Sachsen
685 €
Berlin
536 €
Thüringen
412 €
Brandenburg
401 €
Saarland
384 €
Bayern
356 €
Hamburg
326 €
Bremen
302 €

Die Besoldungstabellen der Länder haben unterschiedliche Stichtage; ein Land mit älterer Tabelle steht hier schlechter da, als es nach der nächsten Anpassung stünde. Die jeweilige Rechtsgrundlage steht auf der Landesseite.

Verheiratet, zwei Kinder

Der Familienzuschlag, den es im Tarif nicht gibt

Beamte bekommen zum Grundgehalt einen Familienzuschlag — einen Anteil für die Ehe und einen je Kind. Der TV-L kennt nichts Vergleichbares. Gerechnet für Baden-Württemberg, weil dort die amtliche Anlage vorliegt; die übrigen Länder führen wir noch nicht.

Familienzuschlag in Baden-Württemberg: Wirkung auf den Netto-Abstand
FallBesoldung bruttoTarif bruttoBesoldung nettoTarif netto vor VBLAbstand vor VBL
ledig, Steuerklasse I6.355 €7.027 €4.658 €4.194 €+464 €
verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse III6.838 €7.027 €5.615 €4.782 €+833 €
dieselbe Familie, 350 € PKV-Beitrag6.838 €7.027 €5.375 €4.782 €+593 €

Der Familienzuschlag beträgt hier 175,51 € für die Ehe und 153,45 € je Kind für die ersten beiden — ab dem dritten Kind springt er auf 989,17 €. Das ist kein Rundungsfehler, sondern Absicht: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Besoldung ab dem dritten Kind den Mehrbedarf deckt.

Zwei Dinge fehlen in dieser Rechnung, und beide vergrößern den Abstand noch. Erstens: Zusätzlich erhöht sich der kinderbezogene Teil für das erste Kind (A 7 bis A 10 um 55,26 €, A 11 bis A 13 um 27,63 €) und für das zweite Kind nach einer eigenen Tabelle je Besoldungsgruppe und Stufe (A 7, Stufe 1: 497,35 €, mit steigender Gruppe und Stufe fallend). Beides ist hier nicht erfasst — die gerechneten Beträge sind damit eine Untergrenze.

Zweitens steigt der Beihilfesatz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind — die private Prämie des Beamten sinkt damit, ohne dass sich am Brutto etwas ändert. Wie stark, hängt am Vertrag; wir beziffern es nicht.

Rechtsgrundlage: Anlage 12 LBesGBW (Familienzuschlag) i. d. F. des BVAnp-ÄG 2024/2025, GBl. 2024 Nr. 91 vom 15.11.2024. Der gezeigte Zuschlag ist eine Untergrenze — gruppen- und stufenabhängige Erhöhungen sind nicht erfasst.

Ehrlichkeit

Was in dieser Rechnung nicht steht

Die Altersversorgung. Die Beamtin bekommt später eine Pension, die Tarifkraft eine gesetzliche Rente plus die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Diese beiden Systeme gegeneinander zu rechnen, ist eine eigene Aufgabe — und der Unterschied dort ist größer als alles, was auf dieser Seite steht. Wer die Monatszahlen hier als Gesamtbilanz liest, liest sie falsch.

Die Beihilfe im Ruhestand. Sie bleibt bestehen und steigt in vielen Ländern sogar. Der PKV-Beitrag, der auf dieser Seite den Vorsprung auffrisst, sieht im Alter anders aus als mit dreißig.

Zulagen und Sonderzahlungen. Amts- und Stellenzulagen sind auf keiner der beiden Seiten enthalten. Beim TV-L ist die Jahressonderzahlung eingerechnet (durch zwölf geteilt); bei der Besoldung ist eine gesonderte Sonderzahlung nicht enthalten — einige Länder haben sie ins Grundgehalt integriert, andere zahlen sie daneben. Welches Land was tut, führen wir nicht, und deshalb behaupten wir es auch nicht.

Ob es die Verbeamtung überhaupt gibt. Sie hängt an Fach, Höchstalter und Gesundheitsprüfung. Für viele, die diese Seite aufrufen, ist die Frage nicht „was wähle ich“, sondern „was steht mir offen“ — und dann ist der TV-L keine Alternative, sondern der Weg.

Die Stufen dazwischen. Vom TV-L führen wir je Entgeltgruppe nur Eingangs- und Endstufe, weil sich nur diese belegen ließen. Die Stufen 2 bis 5 aus der Tariferhöhung zurückzurechnen wäre eine eigene Ableitung im Gewand einer Tariftabelle; die Lücke bleibt lieber sichtbar.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Beamtin oder Angestellte: was bleibt netto?“. Klarbelegt, Stand 08/2026. https://klarbelegt.de/beamter-oder-angestellter

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Was dieser Vergleich kann — und was nicht

Was die Zahl zeigt

Zwei Wege durch denselben Landesdienst, Monat für Monat gegeneinander gerechnet: links das amtliche Grundgehalt der Besoldungsordnung A, rechts das Tabellenentgelt des TV-L samt anteiliger Jahressonderzahlung. Beide Seiten laufen durch dieselbe Netto-Rechnung — den amtlichen Lohnsteuer-Ablaufplan 2026 und die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 —, damit der Unterschied wirklich aus dem Recht kommt und nicht aus zwei verschiedenen Rechnern. Beispielrechnungen laufen für Thüringen; das ist das mittlere der 14 erfassten Länder nach A-13-Endgrundgehalt.

Wie du sie liest

Suche die Zeile, die zu deinem Abschluss passt, und lies sie in dieser Reihenfolge: erst brutto, dann vor VBL, dann die Spalte mit dem Krankenversicherungsbeitrag. Die ersten beiden Spalten sind gerechnet, die dritte ist eine Bandbreite — was ein Beamter privat zahlt, hängt an Eintrittsalter und Tarif und steht in keiner Tabelle. Zusätzlich fehlt der Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung der Tarifkraft (etwa VBL). Auch die PKV-Schwelle ist deshalb eine Näherung vor VBL, kein vollständiger Auszahlungsvergleich.

Wo die Grenze liegt

Die Zuordnung „welche Entgeltgruppe entspricht welcher Besoldungsgruppe“ ist unsere eigene und keine amtliche — Besoldung folgt dem Amt, Tarif der Tätigkeit. Die TV-L-Beträge sind auf volle Euro gerundet und je Gruppe nur für Eingangs- und Endstufe erfasst; die Besoldungstabellen stehen zentgenau da, stammen aber je Land aus einem anderen Rechtsstand. Nicht enthalten: Amts- und Stellenzulagen, die Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten (VBL), die spätere Pension gegenüber der gesetzlichen Rente, und eine gesonderte jährliche Sonderzahlung der Besoldung — manche Länder haben sie ins Grundgehalt eingerechnet, andere zahlen sie daneben; welches Land was tut, führen wir nicht. Hessen fehlt: Dort gilt statt des TV-L das eigene Werk TV-H. Maßgeblich ist immer deine Abrechnung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Verdient man als Beamtin mehr als als Angestellte?

Brutto meistens nicht — in der Endstufe liegt das TV-L-Entgelt über dem Grundgehalt der zugeordneten Besoldungsgruppe. Netto meistens schon, weil Beamte keine Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen: Das sind zusammen 10,6 % des Bruttos bis zur Bemessungsgrenze. In Thüringen sind das bei A 13 gegen E 13 in der Endstufe 412 € im Monat — vor dem privaten Krankenversicherungsbeitrag, der davon noch abgeht.

Warum ist das Bruttogehalt der Tarifkraft höher, das Netto aber niedriger?

Weil auf das höhere Brutto die vollen Sozialabgaben fallen und die Steuer mit dem Einkommen steiler steigt als das Einkommen selbst. Von jedem zusätzlichen Euro Tabellenentgelt bleibt der Tarifkraft deshalb weniger als der Beamtin von einem zusätzlichen Euro Grundgehalt. Der Bruttovorsprung wird auf dem Weg zum Konto aufgezehrt — er verschwindet nicht, er reicht nur nicht.

Gilt der Netto-Vorsprung in jeder Laufbahn?

Nein, und das ist der Punkt, an dem die verbreitete Faustregel bricht. Im gehobenen Dienst (A 11 gegen E 11, Endstufe) beträgt der Vorsprung in Thüringen nur 47 € im Monat — ab einem privaten Krankenversicherungsbeitrag von rund 80 € liegt dort die Tarifkraft in dieser Rechnung vor VBL vorn. Das ist ein Beitrag, den viele Beamte zahlen. Robust ist der Vorsprung nur im höheren Dienst und in den Eingangsstufen.

Warum steht der Krankenversicherungsbeitrag nicht einfach in der Rechnung?

Weil er kein Prozentsatz ist. Angestellte zahlen einen gesetzlich festgelegten Anteil ihres Bruttos — den rechnen wir aus. Beamte zahlen eine private Prämie, die von Eintrittsalter, Tarif und Beihilfesatz abhängt; dafür gibt es keine amtliche Tabelle, und wir erfinden keine. Stattdessen zeigt die Seite, wie sich der Abstand bei verschiedenen Beiträgen verändert, und ab welchem Betrag er kippt.

Was ändert sich mit Ehepartner und Kindern?

Der Abstand wächst, weil Beamte einen Familienzuschlag bekommen und der TV-L nichts Vergleichbares kennt. In Baden-Württemberg sind das bei verheiratet mit zwei Kindern mindestens 482 € im Monat zusätzlich zum Grundgehalt; der Netto-Abstand steigt damit auf 833 €. Hinzu kommt, dass der Beihilfesatz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt und die private Prämie entsprechend sinkt — diesen zweiten Effekt beziffern wir nicht, er wirkt aber in dieselbe Richtung.

Ist damit die Frage „verbeamten oder nicht“ beantwortet?

Nur der Teil, den man in Euro im Monat messen kann. Nicht in dieser Rechnung stehen: die spätere Pension gegenüber gesetzlicher Rente plus Zusatzversorgung, die Beihilfe im Ruhestand, die Unkündbarkeit, das fehlende Streikrecht, die Versetzbarkeit und die Frage, ob es die Verbeamtung überhaupt gibt — sie hängt an Fach, Alter und Gesundheitsprüfung.

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