Besoldung A · Berlin

Besoldungstabelle Berlin

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.489 €im Monat

Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €

Platz 3 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 281 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten. Der Rang vergleicht veröffentlichte Tabellen mit Geltungsbeginn von 01.03.2024 bis 01.07.2026; Vorläufige Vergleichstabellen: 0. Der Quellenstatus oben gilt nur für Berlin.
gültig ab 1. April 202612 Besoldungsgruppen8 Erfahrungsstufen
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 28.02.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die hier übernommene Besoldungstabelle für Berlin nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.858 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.927 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.489 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Berlin, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 12: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.524 € im Monat dazu — 35 %.

A 5, Stufe 1 2.857,84 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.857,84 €2.950,01 €3.016,04 €3.085,16 €3.152,66 €3.224,75 €3.289,30 €3.351,29 €2.914,08 €2.991,64 €3.138,27 €3.213,11 €3.280,61 €3.358,45 €3.427,49 €3.500,89 €3.020,50 €3.095,10 €3.188,59 €3.358,45 €3.462,00 €3.549,54 €3.618,61 €3.742,25 €3.177,20 €3.372,75 €3.496,44 €3.620,09 €3.802,68 €3.901,95 €3.977,49 €4.050,07 €3.352,48 €3.457,51 €3.620,09 €3.805,66 €3.941,92 €4.110,79 €4.209,63 €4.305,36 €3.574,17 €3.713,59 €3.941,92 €4.173,19 €4.341,87 €4.510,58 €4.665,61 €4.793,28 €4.051,54 €4.268,88 €4.489,28 €4.711,18 €4.857,10 €5.015,18 €5.203,63 €5.319,14 €4.331,21 €4.744,60 €4.857,10 €5.158,05 €5.296,33 €5.565,35 €5.668,70 €5.855,67 €5.060,75 €5.305,48 €5.550,15 €5.796,37 €6.027,40 €6.136,83 €6.367,85 €6.489,42 €5.311,53 €5.626,14 €5.974,22 €6.284,25 €6.495,53 €6.699,17 €6.918,05 €7.142,98 €6.446,87 €6.764,52 €6.949,96 €7.168,82 €7.387,68 €7.605,02 €7.782,85 €8.042,76 €7.088,28 €7.419,61 €7.671,91 €7.924,21 €8.175,00 €8.427,28 €8.679,58 €8.927,34 €

Noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: +2,0 % linear auf Grundgehaltssätze, Amts-/Stellenzulagen und Familienzuschlag (§ 2 Abs. 2 BerlBVAnpG 2026-2027, bereits verkündet am 16.6.2026, GVBl. 2026 S. 242 – zum Abrufdatum noch nicht in Kraft)

Rechtsgrundlage: Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R gültig ab 1.4.2026, amtlich bekannt gemacht als Anlage 1 der Bekanntmachung vom 23.6.2026 gemäß Artikel 1 § 4 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027) vom 3.6.2026 (GVBl. 2026 S. 242), veröffentlicht im GVBl. 2026 Nr. 22 vom 8.7.2026, S. 498 ff. (Anlage 1: S. 499-500); Rechengrundlage: Anlage 31 Nr. 1-4 der Bekanntmachung vom 21.1.2025 (GVBl. 2025 S. 56) zum BerlBVAnpG 2024-2026, um 3,8 % erhöht durch § 2 Abs. 1 BerlBVAnpG 2026-2027. Die Beträge sind die amtlich bekannt gemachten Grundgehaltssätze ab 1.4.2026 (Bekanntmachung vom 23.6.2026, GVBl. 2026 S. 499-500); sie entsprechen den Basiswerten der Anlage 31 (Bekanntmachung vom 21.1.2025) × 1,038, kaufmännisch auf Cent gerundet. Alle 134 hier geführten Beträge wurden am 30.9.2026 gegen die amtliche Bekanntmachung geprüft; dabei wurden vier B-Beträge (B 1, B 4, B 8, B 9) um je einen Cent berichtigt, die zuvor nicht kaufmännisch gerundet übernommen waren. Berlins Besoldungsordnungen A und R kennen anders als Bund/Baden-Württemberg/Bayern KEINE Diagonaleinstufung: alle A- und R-Gruppen beginnen bei Stufe 1 (Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin, BBesG BE). Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Berlin“. Klarbelegt, Stand 04/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/berlin

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Berlin?

Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Berlin in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.305 € und in A 13 bei rund 6.489 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

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