Besoldung A · Brandenburg

Besoldungstabelle Brandenburg

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.245 €im Monat

Mecklenburg-Vorpommern 5.991 €Sachsen 6.770 €

Platz 9 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 526 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten.
gültig ab 1. Oktober 202412 Besoldungsgruppen11 Erfahrungsstufen
Aktuell · Stand 10/2024 · wir prüfen wieder am 15.10.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Brandenburg besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Oktober 2024. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.746 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.663 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.245 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Brandenburg, gültig ab 1. Oktober 2024

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 10: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.091 € im Monat dazu — 31 %.

A 5, Stufe 2 2.746,48 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.746,48 €2.813,77 €2.881,01 €2.948,32 €3.015,57 €3.082,87 €3.150,13 €3.217,41 €3.284,69 €2.790,59 €2.864,48 €2.938,35 €3.012,20 €3.086,06 €3.159,96 €3.233,79 €3.307,67 €3.381,55 €2.891,11 €2.984,07 €3.077,01 €3.169,96 €3.262,90 €3.355,88 €3.422,26 €3.488,61 €3.555,01 €3.064,87 €3.183,94 €3.303,05 €3.422,20 €3.541,31 €3.620,73 €3.700,13 €3.779,56 €3.858,96 €3.241,87 €3.369,01 €3.496,13 €3.623,24 €3.750,39 €3.837,76 €3.925,19 €4.012,56 €4.099,95 €3.497,40 €3.660,27 €3.823,14 €3.986,05 €4.148,94 €4.257,53 €4.366,52 €4.477,60 €4.588,66 €4.033,69 €4.200,53 €4.367,90 €4.538,67 €4.652,51 €4.766,31 €4.880,17 €4.993,99 €5.107,84 €4.541,26 €4.744,86 €4.948,45 €5.084,10 €5.219,83 €5.355,52 €5.491,28 €5.626,96 €5.072,24 €5.292,03 €5.511,85 €5.658,44 €5.804,98 €5.951,54 €6.098,07 €6.244,61 €5.384,83 €5.669,87 €5.954,94 €6.144,94 €6.334,99 €6.525,04 €6.715,11 €6.905,11 €6.531,93 €6.782,71 €7.033,41 €7.284,13 €7.534,88 €7.785,58 €7.213,36 €7.503,41 €7.793,35 €8.083,31 €8.373,28 €8.663,28 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • Januar 2026: Rückwirkende Anpassung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, Kopplung an den Nominallohnindex; laut Pressemitteilung MdF/MIK vom 1.7.2026 Erhöhungsbedarf von ca. 7-17 % in der A-Besoldung und ca. 18 % in der B-Besoldung, je Besoldungsgruppe unterschiedlich. Zum Abrufdatum NICHT verkündet, nur Referentenentwurf (Beamtenpolitisches Spitzengespräch vom 1.7.2026); Landtagsverfahren und Verabschiedung für Herbst 2026 vorgesehen.

Rechtsgrundlage: Anlage 4 (zu § 20 Abs. 2, § 29 Satz 1, § 38 Satz 2) BbgBesG, Brandenburgisches Besoldungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.7.2024 (GVBl.I/24, Nr. 42); Grundgehaltssätze A, B und R gültig ab 1.7.2024, Grundgehaltssätze W2/W3 gültig ab 1.10.2024 (gesonderte W-Besoldungsreform), W1 unverändert seit 1.7.2024. Anlage 4 führt die Grundgehaltssätze für A, B, R gültig ab 1.7.2024 und für W1 ebenfalls ab 1.7.2024, für W2/W3 jedoch erst ab 1.10.2024 (gesonderter Erhöhungsschritt der Besoldungsordnung W). Alle hier ausgewiesenen Beträge sind damit gemeinsam ab 1.10.2024 gültig und unverändert bis zum Abrufdatum. Die Besoldungsordnung A kennt in Brandenburg strukturell KEINE Stufe 1 (die Anlage beginnt jede A-Gruppe erst ab Stufe 2, R analog erst ab Stufe 2 bzw. R 2 erst ab Stufe 4) — keine Diagonaleinstufung einzelner Beförderungsämter wie bei Bund/BW/Bayern, sondern eine durchgängige Systematik ohne amtliche Stufe 1. R kennt keine R 9/R 10 (anders als Bund/Berlin); die amtliche Anlage 4 endet bei R 8. Zweitquellenabgleich: A, B, W zentgenau deckungsgleich mit der dbb.de-Besoldungstabelle Brandenburg (Stand 1.7.2024); R1/R2 zentgenau deckungsgleich mit richterbesoldung.de (Deutscher Richterbund, Stand 1.7.2024; dort eigene, um 1 verschobene Stufennummerierung ab der ersten tatsächlich existierenden Stufe, Beträge identisch). Zum Abrufdatum liegt für die vom Land am 1.7.2026 vorgestellte Besoldungsreform (Umsetzung des BVerfG-Beschlusses, geplante rückwirkende Erhöhung ab 1.1.2026) noch KEIN verkündetes Gesetz vor, sondern lediglich ein Referentenentwurf; die Landesregierung kündigt die Verabschiedung im Landtag für Herbst 2026 an. Die hier ausgewiesene Tabelle ist daher unverändert die zuletzt verkündete Fassung (Rechtsstand-Regel); die geplante Reform ist ausschließlich als angekuendigte_anpassungen erfasst. Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Brandenburg“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/brandenburg

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Brandenburg?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Oktober 2024 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Brandenburg in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.100 € und in A 13 bei rund 6.245 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

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