Besoldung A · Bremen

Besoldungstabelle Bremen

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.074 €im Monat

Mecklenburg-Vorpommern 5.991 €Sachsen 6.770 €

Platz 15 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 696 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten.
gültig ab 1. Februar 202512 Besoldungsgruppen11 Erfahrungsstufen
Aktuell · Stand 02/2025 · wir prüfen wieder am 01.10.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Bremen besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.793 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.352 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.074 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Bremen, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 10: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.137 € im Monat dazu — 33 %.

A 5, Stufe 2 2.792,99 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.792,99 €2.856,74 €2.920,44 €2.984,18 €3.047,89 €3.111,62 €3.175,37 €2.834,81 €2.904,77 €2.974,74 €3.044,71 €3.114,69 €3.184,68 €3.254,65 €3.324,62 €2.930,00 €3.018,06 €3.106,09 €3.194,14 €3.282,18 €3.370,27 €3.433,12 €3.496,02 €3.558,91 €3.019,35 €3.094,55 €3.207,41 €3.320,25 €3.433,07 €3.545,96 €3.621,16 €3.696,35 €3.771,61 €3.846,80 €3.188,26 €3.262,28 €3.382,71 €3.503,14 €3.623,55 €3.744,01 €3.826,77 €3.909,58 €3.992,37 €4.075,17 €3.401,48 €3.504,34 €3.658,60 €3.812,94 €3.967,25 €4.121,52 €4.224,40 €4.327,93 €4.433,13 €4.538,37 €3.853,40 €4.007,52 €4.161,67 €4.316,18 €4.473,87 €4.578,96 €4.684,09 €4.789,21 €4.896,31 €5.003,54 €4.288,51 €4.476,27 €4.664,26 €4.853,38 €4.981,21 €5.109,03 €5.236,86 €5.364,68 €5.492,51 €4.970,00 €5.177,06 €5.384,09 €5.522,14 €5.660,17 €5.798,19 €5.936,26 €6.074,29 €5.264,45 €5.532,94 €5.801,41 €5.980,41 €6.159,44 €6.338,43 €6.517,43 €6.696,44 €6.049,74 €6.344,96 €6.581,11 €6.817,27 €7.053,44 €7.289,62 €7.525,79 €6.645,40 €6.986,79 €7.259,97 €7.533,09 €7.806,18 €8.079,34 €8.352,46 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TdL-Tarifergebnisses 2025 auf Beamtinnen/Beamte: laut gewerkschaftlichen Ankündigungen (verdi/DGB, Stand Sommer 2026) +2,8 % zum 1.4.2026, danach weitere Stufen 2027/2028. Zum Abrufdatum NICHT verkündet; ein entsprechender Gesetzentwurf war laut Presseberichten für eine Senatsbefassung im August 2026 vorgesehen, Verabschiedung durch die Bürgerschaft stand zum Abrufdatum noch aus.

Rechtsgrundlage: Anlagen 1 (A), 2 (B), 3 (W) und 4 (R) BremBesG, Bremisches Besoldungsgesetz vom 20.12.2016 (Brem.GBl. S. 924) in der konsolidierten Fassung (Gesamtausgabe Inkrafttreten 19.2.2026, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3.2.2026, Brem.GBl. S. 22 — rein redaktionelle Änderungen zu Familienzuschlag/Altersteilzeit/Amtsbezeichnungen ohne Auswirkung auf die Grundgehaltssätze); Grundgehaltssätze aller vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+3,65 % nach § 4 des Bremischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2023, 2024 und 2025 vom 18.9.2024, Brem.GBl. S. 720). Bremen führt alle vier Grundgehaltssätze-Tabellen (A, B, W, R) einheitlich gültig ab 1.2.2025 in den Anlagen 1-4 zum BremBesG (konsolidierte Fassung, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-bremen-brembesg-2025-02-01-fassung.pdf). Struktur exakt aus der amtlichen Anlage übernommen: Die Besoldungsordnung A kennt in Bremen strukturell KEINE Stufe 1 (jede A-Gruppe beginnt frühestens ab Stufe 2), zusätzlich Diagonaleinstufung der Beförderungsämter (A 11 erst ab Stufe 3, A 12 erst ab Stufe 4, A 13/A 14 erst ab Stufe 5, A 15/A 16 erst ab Stufe 6) — keine Erfindung, keine Auffüllung. R analog: R 1 erst ab Stufe 2, R 2 erst ab Stufe 3. Anders als beim Bund und in Brandenburg ist die Besoldungsordnung R in Bremen vollständig geführt (R 1-R 10, keine weggefallene Gruppe); R 3-R 9 sind Festgehälter und entsprechen zentgenau B 3-B 9, R 10 ist ein eigenständiger, höherer Festbetrag (Präsidentin/Präsident des Oberlandesgerichts). W 1-W 3 sind in Bremen reine Festgehälter ohne Erfahrungsstufen (wie in Baden-Württemberg, anders als beim Bund). Zweitquellenabgleich: A-, B- und W-Werte zentgenau deckungsgleich mit der dbb-Besoldungstabelle Bremen ab 1.2.2025 (dbb.de, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-bremen-dbb-tabelle-2025-02-01.pdf — u. a. A 13 Stufe 5 = 4.970,00 bis Stufe 12 = 6.074,29, B- und W-Reihe komplett geprüft); R1/R2 zentgenau deckungsgleich mit der Landestabelle des Deutschen Richterbunds (richterbesoldung.de, Stand 1.2.2025 — dort eigene, um die fehlende Stufe 1/2 verschobene Stufennummerierung, Beträge identisch; R 1 alle 11 geführten Stufen, R 2 alle 10 geführten Stufen abgeglichen). Zum Abrufdatum liegt für die 2026er-Tarifübertragung (laut Ankündigungen +2,8 % zum 1.4.2026, weitere Stufen 2027/2028) sowie für eine separat diskutierte strukturelle BVerfG-Reform noch KEIN verkündetes Gesetz vor — ein am 20.1.2026 der Bürgerschaft zugeleiteter Gesetzentwurf betraf ausschließlich redaktionelle Änderungen (Familienzuschlag, Altersteilzeit, Amtsbezeichnungen), keine Grundgehaltserhöhung. Die hier ausgewiesene Tabelle ist daher unverändert die zuletzt verkündete Fassung (Rechtsstand-Regel). Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Bremen“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/bremen

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Bremen?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Bremen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.075 € und in A 13 bei rund 6.074 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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