Besoldung A · Bund

Besoldungstabelle Bund

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.428 €im Monat

Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €

Platz 5 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 343 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten. Der Rang vergleicht veröffentlichte Tabellen mit Geltungsbeginn von 01.03.2024 bis 01.07.2026; Vorläufige Vergleichstabellen: 0. Der Quellenstatus oben gilt nur für Bund.
gültig ab 1. März 202414 Besoldungsgruppen8 Erfahrungsstufen
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 03/2024 · wir prüfen wieder am 15.11.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die hier übernommene Besoldungstabelle für Bund nennt den Geltungsbeginn 1. März 2024. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.707 € (A 3, Eingangsstufe) bis 8.717 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.428 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Bund, gültig ab 1. März 2024

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 14: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.789 € im Monat dazu — 35 %.

A 3, Stufe 1 2.706,99 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.706,99 €2.763,31 €2.819,66 €2.865,01 €2.910,36 €2.955,72 €3.001,08 €3.046,42 €2.759,23 €2.826,55 €2.893,88 €2.947,47 €3.001,08 €3.054,68 €3.108,26 €3.157,76 €2.778,44 €2.862,26 €2.929,59 €2.995,58 €3.061,57 €3.128,91 €3.194,84 €3.259,46 €2.833,40 €2.931,00 €3.029,92 €3.105,51 €3.183,86 €3.259,46 €3.343,26 €3.416,11 €2.963,97 €3.050,57 €3.164,65 €3.281,42 €3.395,49 €3.510,94 €3.597,53 €3.684,10 €3.123,39 €3.227,85 €3.374,87 €3.523,33 €3.671,73 €3.774,80 €3.879,24 €3.982,32 €3.354,26 €3.457,34 €3.619,52 €3.784,42 €3.946,56 €4.056,80 €4.171,47 €4.283,30 €3.575,51 €3.717,07 €3.921,86 €4.127,55 €4.337,08 €4.482,89 €4.628,67 €4.774,53 €4.056,80 €4.273,37 €4.488,54 €4.705,13 €4.853,76 €5.002,40 €5.151,04 €5.299,72 €4.334,26 €4.590,49 €4.848,12 €5.104,32 €5.282,70 €5.458,23 €5.635,18 €5.814,97 €5.046,30 €5.286,94 €5.526,17 €5.766,83 €5.932,45 €6.099,51 €6.265,11 €6.427,89 €5.183,60 €5.493,61 €5.805,05 €6.115,06 €6.328,80 €6.544,01 €6.757,73 €6.972,92 €6.289,17 €6.569,48 €6.783,22 €6.997,00 €7.210,74 €7.423,08 €7.635,43 €7.846,32 €6.916,29 €7.241,90 €7.488,19 €7.734,52 €7.979,41 €8.227,16 €8.473,46 €8.716,97 €

Noch nicht in der Tabelle

  • Mai 2026: Lineare Anhebung von Besoldung und Versorgung um 2,8 % — zugleich eine neu geschnittene Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A, in der die Stufe 1 in allen Besoldungsgruppen entfällt: Wer neu eingestellt wird, beginnt mit den Sätzen der bisherigen Stufe 2. Grundlage ist der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vom 14.4.2026 (BAlimentG), der die Alimentations-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag ist nicht abgeschlossen, die Beträge stehen deshalb noch nicht in der Tabelle.

Rechtsgrundlage: Anlage IV BBesG i. d. F. BBVAnpG 2023/2024 (BGBl. 2023 I Nr. 414); Erhöhung 2025/2026 (BAlimentG) am 30.9.2026 nicht verkündet (BGBl. I 2026 bis Nr. 281 geprüft). Seit 1.4.2025 wird zusätzlich eine Abschlagszahlung von 3,0 % gezahlt (BMI-Rundschreiben, Auszahlung seit Dezember 2025); die gesetzliche Neufestsetzung (BAlimentG) ist noch nicht verkündet. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Bund“. Klarbelegt, Stand 03/2024. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/bund

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Bund?

Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. März 2024. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Bund in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.283 € und in A 13 bei rund 6.428 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

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