Besoldung A · Hamburg

Besoldungstabelle Hamburg

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.116 €im Monat

Mecklenburg-Vorpommern 5.991 €Sachsen 6.770 €

Platz 14 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 655 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten.
gültig ab 1. Februar 202513 Besoldungsgruppen8 Erfahrungsstufen
Aktuell · Stand 02/2025 · wir prüfen wieder am 01.10.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Hamburg besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.866 € (A 4, Eingangsstufe) bis 8.397 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.116 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Hamburg, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 14: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.555 € im Monat dazu — 30 %.

A 4, Stufe 1 2.866,35 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.866,35 €2.929,18 €2.991,92 €3.054,84 €3.110,79 €3.145,47 €3.169,69 €3.173,50 €2.897,10 €2.964,01 €3.030,57 €3.097,56 €3.164,18 €3.230,97 €3.257,62 €3.269,50 €2.938,58 €3.018,70 €3.097,56 €3.169,69 €3.241,68 €3.313,87 €3.385,96 €3.415,19 €3.042,70 €3.133,36 €3.224,41 €3.314,96 €3.405,95 €3.496,83 €3.582,03 €3.643,81 €3.196,37 €3.304,56 €3.412,51 €3.521,91 €3.631,47 €3.732,93 €3.834,56 €3.925,07 €3.322,56 €3.436,01 €3.549,48 €3.665,82 €3.781,95 €3.895,49 €4.008,85 €4.104,50 €3.537,46 €3.691,18 €3.844,53 €3.999,64 €4.138,03 €4.285,75 €4.436,26 €4.553,63 €3.991,44 €4.125,77 €4.275,97 €4.429,25 €4.582,54 €4.735,81 €4.889,09 €5.043,29 €4.439,04 €4.596,47 €4.753,95 €4.911,38 €5.068,86 €5.226,33 €5.383,78 €5.532,97 €4.939,24 €5.107,88 €5.276,51 €5.445,10 €5.613,71 €5.782,33 €5.950,93 €6.115,53 €5.183,12 €5.410,26 €5.637,40 €5.864,54 €6.091,66 €6.318,82 €6.545,95 €6.738,55 €6.265,87 €6.467,93 €6.669,98 €6.859,49 €7.048,99 €7.238,50 €7.428,02 €7.568,98 €6.880,39 €7.115,89 €7.351,38 €7.572,96 €7.794,51 €8.016,06 €8.237,64 €8.396,86 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.2.2026 (TdL): +2,8 % (mindestens 100 €), für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 sowie einzelne untere Stufen von A 7 bis A 10 abweichend ein Festbetrag von +100 €. Weitere Stufen: +2,0 % zum 1.3.2027, +1,0 % zum 1.1.2028. Der Gesetzentwurf sieht zudem ab 2026 eine dauerhafte jährliche Sonderzahlung von 27,5 % anstelle der bisherigen befristeten Angleichungszulage sowie die Abschaffung des Besoldungsergänzungszuschusses vor. Zum Abrufdatum NICHT verkündet (Gesetzentwurf vom 9./10.6.2026, noch im Beteiligungsverfahren; Senats- und Bürgerschaftsbefassung standen aus).

Rechtsgrundlage: Anlage VI (Besoldungsordnungen A, B, W) und Anlage VI Nr. 3 (Besoldungsordnung R) zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) vom 26.1.2010 (HmbGVBl. S. 23) i. d. F. des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 vom 22.10.2024 (HmbGVBl. S. 520); Grundgehaltssätze aller vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %, nach vorheriger Festbetragsstufe +200 € zum 1.11.2024). Hamburg führt alle vier Grundgehaltssätze-Tabellen (A, B, W, R) einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %, Hamburgisches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 vom 22.10.2024, HmbGVBl. S. 520; zuvor bereits +200 € zum 1.11.2024). Struktur: Besoldungsordnung A ist in Hamburg durchgehend mit 8 Stufen je Gruppe (A 4 bis A 16) geführt, OHNE Diagonaleinstufung — anders als in Baden-Württemberg, Bayern oder Bremen beginnt jede Gruppe regulär bei Stufe 1 (Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hamburg-gew-tabellen-2024-11-01.pdf, GEW-Hamburg-Tabelle Stand 1.2.2025, entspricht zentgenau der amtlichen Anlage VI). Besoldungsordnung B beginnt erst bei B 2 (keine Gruppe B 1 in Hamburg, keine Auffüllung). Besoldungsordnung R: R 1 und R 2 mit je 8 Stufen (die vormalige erste Erfahrungsstufe wurde zum 1.12.2022 gestrichen), R 3 bis R 8 als Festgehälter — kein R 9/R 10, und R 3+ liegt in Hamburg NICHT deckungsgleich mit B 3+ (eigenständige, etwas höhere R-Beträge). W 1-W 3 sind reine Festgehälter (Leistungsbezüge nach § 33 HmbBesG separat geregelt, nicht Teil der Grundgehaltstabelle). Zweitquellen-Abgleich: A-Werte zentgenau deckungsgleich mit der GEW-Hamburg-Besoldungstabelle (gew-hamburg.de, Stand 1.2.2025); B- und W-Werte zentgenau deckungsgleich mit der dbb-Besoldungstabelle Hamburg-Überleitung (dbb.de, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hamburg-dbb-tabelle-2025-02-01.pdf, Stand 1.2.2025); R1/R2/R3-R8 zentgenau deckungsgleich mit der Landestabelle des Deutschen Richterbunds (richterbesoldung.de, Stand 1.2.2025) sowie unabhängig bestätigt durch besoldung-hamburg.de. Zum Abrufdatum liegt für die 2026/2027/2028er-Runde (Gesetzentwurf vom 9./10.6.2026, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hamburg-gesetzentwurf-2026-2027-2028.pdf) noch KEIN verkündetes Gesetz vor — der Entwurf durchlief zum Abrufdatum noch das Beteiligungsverfahren der Gewerkschaften vor der abschließenden Senats- und Bürgerschaftsbefassung; eine Auszahlung im Vorgriff war laut Presseberichten für frühestens das vierte Quartal 2026 vorgesehen, nicht vor Verkündung. Die hier ausgewiesene Tabelle ist daher unverändert die zuletzt verkündete Fassung (Rechtsstand-Regel). Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Hamburg“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/hamburg

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Hamburg?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Hamburg in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.105 € und in A 13 bei rund 6.116 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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