Besoldung A · Hessen
Besoldungstabelle Hessen
A 13, letzte Erfahrungsstufe
Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €
Platz 2 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 168 € im Monat.
Die hier übernommene Besoldungstabelle für Hessen nennt den Geltungsbeginn 1. Juli 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.975 € (A 6, Eingangsstufe) bis 9.229 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.603 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.
Besoldungsordnung A — Hessen, gültig ab 1. Juli 2026
Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.
Kurzfassung: Am stärksten wächst A 10: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.131 € im Monat dazu — 31 %.
A 6, Stufe 2 2.974,77 €
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| Gruppe | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A 6 | 2.974,77 € | 3.039,79 € | 3.120,00 € | 3.203,00 € | 3.283,20 € | 3.373,10 € | 3.449,20 € |
| A 7 | 3.077,11 € | 3.157,37 € | 3.281,84 € | 3.403,55 € | 3.525,27 € | 3.616,56 € | 3.709,25 € |
| A 8 | 3.268,01 € | 3.380,01 € | 3.537,73 € | 3.693,99 € | 3.807,66 € | 3.921,63 € | 4.035,65 € |
| A 9 | 3.456,11 € | 3.580,59 € | 3.756,37 € | 3.918,80 € | 4.054,17 € | 4.176,70 € | 4.295,01 € |
| A 10 | 3.685,70 € | 3.907,41 € | 4.129,69 € | 4.347,68 € | 4.507,30 € | 4.661,18 € | 4.816,50 € |
| A 11 | 4.273,62 € | 4.501,58 € | 4.732,43 € | 4.883,49 € | 5.047,65 € | 5.207,42 € | 5.368,26 € |
| A 12 | 4.609,91 € | 4.883,49 € | 5.157,05 € | 5.341,84 € | 5.541,47 € | 5.735,26 € | 5.931,97 € |
| A 13 | 5.353,60 € | 5.616,35 € | 5.879,09 € | 6.061,11 € | 6.243,16 € | 6.425,17 € | 6.602,82 € |
| A 14 | 5.700,05 € | 6.042,07 € | 6.381,14 € | 6.614,57 € | 6.850,87 € | 7.084,28 € | 7.320,65 € |
| A 15 | 6.880,24 € | 7.113,64 € | 7.348,54 € | 7.581,94 € | 7.813,85 € | 8.045,81 € | 8.276,28 € |
| A 16 | 7.617,15 € | 7.885,81 € | 8.155,88 € | 8.423,08 € | 8.694,63 € | 8.963,28 € | 9.228,96 € |
Noch nicht in der Tabelle
- Oktober 2027: +2,8 % auf die Grundgehaltssätze (Artikel 2 HBesVAnpG 2026/2027, neue Anlage IV aus Anhang 10; GVBl. 2026 Nr. 57). Bereits verkündet, tritt aber erst am 1.10.2027 in Kraft und ist deshalb noch nicht in dieser Tabelle.
Rechtsgrundlage: Anlage IV (Nr. 1 Besoldungsordnung A, Nr. 2 B, Nr. 3 W, Nr. 4 R) zum Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) in der Fassung des Anhangs 4 zu Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) vom 3.9.2026, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2026 Nr. 57 vom 9.9.2026; Grundgehaltssätze aller vier Besoldungsordnungen gültig ab 1.7.2026 (+3,02 %, mindestens 110 €). Anlage IV führt die Grundgehaltssätze für A, B, W und R gültig ab 1.7.2026: § 16 Abs. 2 HBesG in der Fassung des HBesVAnpG 2026/2027 erhöht sie gegenüber dem Stand ab 1.12.2025 um 3,02 %, mindestens um 110 € (der Mindestbetrag greift bei 21 der 123 hier geführten Beträge, alle in A 6 bis A 10). Rückwirkend zum 1.1.2026 ist die erste Erfahrungsstufe der Besoldungsordnung A entfallen (§ 28 Abs. 2 HBesG n. F.: Einstieg in Stufe 2): Die Spalte „Stufe 1“ der amtlichen Anlage ist leer, jede Gruppe A 6 bis A 16 beginnt bei Stufe 2 (bis Stufe 8); die Stufennummern selbst sind unverändert geblieben. Besoldungsordnung A kennt in Hessen KEINE Gruppen A 1 bis A 5. Besoldungsordnung B beginnt bei B 1 (bis B 11), reine Festgehälter. Besoldungsordnung R mit Diagonaleinstufung: R 1 ab Stufe 3, R 2 ab Stufe 5 (jeweils bis Stufe 12); R 3 bis R 8 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3 bis B 8. Besoldungsordnung W: W 1 Festgehalt, W 2 und W 3 gestuft (5 Stufen mit je fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten). Die daneben geführten Gruppen „W L1“ bis „W L3“ (Leitungsämter der Hochschulen) sind nicht übernommen. Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Besoldungstabelle Hessen“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/hessen
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
So ist diese Tabelle einzuordnen
Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.
Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.
Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.
Kurz beantwortet
Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Hessen?
Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. Juli 2026. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).
Was verdient man in Hessen in A 9 oder A 13?
Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.295 € und in A 13 bei rund 6.603 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.
Ist das brutto oder netto?
Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.