Besoldung A · Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.159 €im Monat

Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €

Platz 14 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 611 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten. Der Rang vergleicht veröffentlichte Tabellen mit Geltungsbeginn von 01.03.2024 bis 01.07.2026; Vorläufige Vergleichstabellen: 0. Der Quellenstatus oben gilt nur für Mecklenburg-Vorpommern.
gültig ab 1. April 202613 Besoldungsgruppen12 Erfahrungsstufen
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 28.02.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die hier übernommene Besoldungstabelle für Mecklenburg-Vorpommern nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.818 € (A 4, Eingangsstufe) bis 8.489 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.159 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Mecklenburg-Vorpommern, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 14: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.594 € im Monat dazu — 31 %.

A 4, Stufe 1 2.818,06 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.818,06 €2.857,47 €2.895,58 €2.932,49 €2.994,93 €3.057,42 €3.119,86 €—————2.836,37 €2.893,44 €2.930,90 €2.967,10 €3.029,25 €3.091,42 €3.153,56 €3.215,74 €————2.890,48 €2.935,03 €2.978,20 €3.020,05 €3.088,31 €3.156,55 €3.224,79 €3.293,04 €3.361,27 €———2.993,21 €3.029,72 €3.089,81 €3.148,15 €3.234,06 €3.319,90 €3.405,81 €3.467,10 €3.528,44 €3.589,79 €———3.146,15 €3.193,45 €3.276,31 €3.357,01 €3.467,04 €3.577,12 €3.650,47 €3.725,30 €3.800,73 €3.876,14 €——3.315,82 €3.360,27 €3.448,99 €3.535,36 €3.652,83 €3.773,05 €3.856,02 €3.939,08 €4.022,05 €4.105,06 €——3.530,01 €3.601,07 €3.722,13 €3.842,20 €3.996,87 €4.151,58 €4.254,69 €4.357,96 €4.463,13 €4.568,33 €———3.993,61 €4.118,60 €4.240,43 €4.359,30 €4.520,99 €4.628,76 €4.736,54 €4.844,46 €4.954,13 €5.063,81 €——4.259,87 €4.413,35 €4.566,52 €4.716,21 €4.910,22 €5.040,95 €5.171,71 €5.302,47 €5.433,22 €5.563,96 €———4.956,08 €5.125,73 €5.291,53 €5.453,06 €5.594,26 €5.735,45 €5.876,64 €6.017,86 €6.159,05 €———5.201,23 €5.432,94 €5.659,20 €5.879,94 €6.063,04 €6.246,14 €6.429,24 €6.612,34 €6.795,44 €—————6.311,46 €6.560,26 €6.742,08 €6.919,03 €7.160,64 €7.402,17 €7.643,77 €—————6.939,01 €7.229,93 €7.443,37 €7.651,22 €7.930,59 €8.209,99 €8.489,37 €

Noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: +2,0 % auf die Grundgehaltssätze (§ 3 BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V, neue Anlagen aus Anhang II zu Artikel 3 des Gesetzes vom 8.7.2026, GVOBl. M-V 2026 S. 682). Bereits verkündet, tritt aber erst am 1.3.2027 in Kraft und ist deshalb noch nicht in dieser Tabelle.
  • Januar 2028: +1,0 % auf die Grundgehaltssätze (§ 4 BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V, Anhang III zu Artikel 4). Bereits verkündet, tritt am 1.1.2028 in Kraft.

Rechtsgrundlage: Anlagen 5 (A), 6 (B), 7 (W) und 8 (R) des Landesbesoldungsgesetzes M-V vom 11.5.2021 (GVOBl. M-V S. 600), ersetzt durch Anhang I zu Artikel 2 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8.7.2026 (GVOBl. M-V 2026 Nr. 21 vom 21.7.2026, S. 682; Anhang I S. 689 ff.), in Kraft mit Wirkung vom 1.4.2026 (Artikel 16 Absatz 2). Alle vier Ordnungen gültig ab 1.4.2026: § 2 des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 M-V erhöht die Grundgehaltssätze gegenüber dem Stand ab 1.2.2025 um 2,8 %, mindestens um 100 € (der Mindestbetrag greift bei 48 der 159 hier geführten Beträge in den unteren Gruppen). Besoldungsordnung A führt in M-V KEINE Gruppen A 1 bis A 3 (durchgehend erst ab A 4 bis A 16) und kennt eine ausgeprägte Diagonaleinstufung der Beförderungsämter: A 8 bis A 10 beginnen erst ab Stufe 2, A 11/A 12 erst ab Stufe 3, A 13/A 14 erst ab Stufe 4, A 15/A 16 erst ab Stufe 6. Besoldungsordnung R: R 1 beginnt erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 10 sind Festgehälter, R 3-R 9 betragsgleich mit B 3-B 9. Besoldungsordnung W ist in M-V vollständig Festgehalt (W 1 bis W 3, keine Erfahrungsstufen). Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern“. Klarbelegt, Stand 04/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/mecklenburg-vorpommern

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Mecklenburg-Vorpommern?

Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Mecklenburg-Vorpommern in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.105 € und in A 13 bei rund 6.159 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

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