Besoldung A · Niedersachsen

Besoldungstabelle Niedersachsen

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.323 €im Monat

Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €

Platz 9 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 447 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten. Der Rang vergleicht veröffentlichte Tabellen mit Geltungsbeginn von 01.03.2024 bis 01.07.2026; Vorläufige Vergleichstabellen: 0. Der Quellenstatus oben gilt nur für Niedersachsen.
gültig ab 1. April 202612 Besoldungsgruppen11 Erfahrungsstufen
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 31.12.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die hier übernommene Besoldungstabelle für Niedersachsen nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.891 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.731 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.323 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Niedersachsen, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 14: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.797 € im Monat dazu — 35 %.

A 5, Stufe 2 2.891,00 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.891,00 €2.954,04 €3.017,06 €3.080,11 €3.143,16 €3.206,20 €3.269,24 €————2.932,36 €3.001,57 €3.070,77 €3.139,98 €3.209,22 €3.278,44 €3.347,66 €3.416,86 €———3.026,51 €3.113,62 €3.200,70 €3.287,81 €3.374,89 €3.462,02 €3.524,21 €3.586,41 €3.648,65 €——3.114,88 €3.189,31 €3.300,92 €3.412,53 €3.524,15 €3.635,81 €3.711,30 €3.787,76 €3.864,27 €3.940,76 €—3.281,97 €3.355,18 €3.474,31 €3.593,44 €3.713,72 €3.836,20 €3.920,35 €4.004,88 €4.093,20 €4.182,22 €—3.492,91 €3.594,66 €3.749,39 €3.906,32 €4.066,21 €4.232,10 €4.342,70 €4.453,31 €4.563,89 €4.674,50 €——3.948,33 €4.114,71 €4.284,69 €4.454,71 €4.624,69 €4.738,08 €4.851,37 €4.964,74 €5.078,04 €5.191,36 €——4.424,66 €4.627,27 €4.829,99 €5.032,67 €5.167,79 €5.302,87 €5.438,01 €5.573,12 €5.708,25 €——4.937,05 €5.155,93 €5.374,78 €5.593,61 €5.739,55 €5.885,46 €6.031,37 €6.177,28 €6.323,19 €——5.183,35 €5.467,14 €5.750,94 €6.034,76 €6.223,96 €6.413,18 €6.602,35 €6.791,58 €6.980,82 €————6.297,25 €6.609,25 €6.858,91 €7.108,52 €7.358,17 €7.607,81 €7.857,43 €————6.926,84 €7.287,70 €7.576,43 €7.865,15 €8.153,86 €8.442,53 €8.731,23 €

Noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: Weitere Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom 14.2.2026: +2,0 % zum 1.3.2027, weitere +1,0 % zum 1.1.2028 (Ausbildungsbezüge: je +60 €/+30 €). Diese beiden Stufen sind NICHT Bestandteil des bereits verkündeten NBVAnpG 2026 (dessen Artikel 1 regelt nur die erste Stufe zum 1.4.2026); laut Landesregierung soll die Übertragung der beiden verbleibenden Stufen über einen weiteren Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen (zusammen mit Anpassungen infolge der BVerfG-Entscheidung zur Berliner A-Besoldung), zum Abrufdatum noch nicht eingebracht bzw. verkündet.

Rechtsgrundlage: Anlage 5 (Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R, zu § 7 Abs. 2, § 25 Abs. 1 sowie §§ 28 und 33) des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), neu gefasst durch Artikel 1 (NBVAnpG 2026) des Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 vom 27.5.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 39 vom 2.6.2026). Alle vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.4.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €, erste von drei Stufen der Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom 14.2.2026). Besoldungsordnung A führt in Niedersachsen KEINE Gruppen A 1 bis A 4 (durchgehend erst ab A 5 bis A 16) und führt in der amtlichen Anlage 5 keine Stufe 1 (A 5 bis A 10 beginnen bei Stufe 2 — bis 30.9.2026 standen diese sechs Gruppen hier irrtümlich eine Stufe zu niedrig, die Beträge selbst waren richtig) und kennt eine Diagonaleinstufung der Beförderungsämter: A 11 beginnt erst ab Stufe 3, A 12 bis A 14 erst ab Stufe 4, A 15/A 16 erst ab Stufe 6 (Start-Stufen anhand der amtlichen Roh-PDF-Spaltenzuordnung bestimmt; die reine Text-Extraktion der mehrspaltigen Anlage war für die Spalten-Zuordnung nicht zuverlässig genug — siehe methodik der Quelle). Besoldungsordnung R: R 1 beginnt erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 8 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3-B 8. Besoldungsordnung W ist vollständig Festgehalt (W 1-W 3, keine Erfahrungsstufen). Besoldungsordnung B endet bei B 10 (kein B 11). Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Niedersachsen“. Klarbelegt, Stand 04/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/niedersachsen

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Niedersachsen?

Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Niedersachsen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.182 € und in A 13 bei rund 6.323 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

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