Besoldung A · Nordrhein-Westfalen

Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.381 €im Monat

Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €

Platz 6 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 389 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten. Der Rang vergleicht veröffentlichte Tabellen mit Geltungsbeginn von 01.03.2024 bis 01.07.2026; Vorläufige Vergleichstabellen: 0. Der Quellenstatus oben gilt nur für Nordrhein-Westfalen.
gültig ab 1. April 202612 Besoldungsgruppen10 Erfahrungsstufen
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 28.02.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die hier übernommene Besoldungstabelle für Nordrhein-Westfalen nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 3.076 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.775 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.381 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Nordrhein-Westfalen, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 11: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.209 € im Monat dazu — 30 %.

A 5, Stufe 3 3.076,37 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

3.076,37 €3.145,21 €3.214,05 €3.282,90 €3.351,75 €3.420,60 €3.489,46 €3.558,32 €——3.128,27 €3.203,86 €3.279,46 €3.355,07 €3.430,67 €3.506,25 €3.581,84 €3.657,40 €——3.215,64 €3.309,66 €3.403,66 €3.497,60 €3.591,62 €3.658,72 €3.725,87 €3.793,02 €——3.297,34 €3.417,78 €3.538,22 €3.658,68 €3.779,14 €3.859,42 €3.939,72 €4.020,04 €4.100,31 €—3.438,22 €3.565,23 €3.692,22 €3.819,22 €3.946,23 €4.033,49 €4.120,87 €4.208,16 €4.295,45 €—3.693,51 €3.856,20 €4.018,94 €4.181,64 €4.344,38 €4.452,85 €4.561,86 €4.672,80 €4.783,77 €—4.047,72 €4.209,60 €4.371,53 €4.533,45 €4.698,97 €4.809,35 €4.919,78 €5.031,72 €5.144,33 €5.256,99 €—4.504,78 €4.701,47 €4.898,95 €5.099,22 €5.233,52 €5.367,79 €5.502,12 €5.636,43 €5.770,65 €——5.221,48 €5.438,95 €5.656,44 €5.801,45 €5.946,45 €6.091,47 €6.236,50 €6.381,49 €——5.530,75 €5.812,82 €6.094,83 €6.282,88 €6.470,89 €6.658,95 €6.846,99 €7.035,03 €———6.355,71 €6.665,80 €6.913,86 €7.161,95 €7.410,06 €7.658,16 €7.906,23 €———6.981,43 €7.340,03 €7.626,98 €7.913,91 €8.200,79 €8.487,74 €8.774,66 €

Noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: +2,0 % auf die Grundgehaltssätze (Artikel 3 des Gesetzes vom 21.7.2026, GV. NRW. 2026 S. 474; neue Anlagen 6 bis 9 aus den Anhängen 13 bis 16). Bereits verkündet, tritt aber erst am 1.3.2027 in Kraft und ist deshalb noch nicht in dieser Tabelle.
  • Januar 2028: +1,0 % auf die Grundgehaltssätze (Artikel 4 desselben Gesetzes; Anhänge 24 bis 27). Bereits verkündet, tritt am 1.1.2028 in Kraft.

Rechtsgrundlage: Anlagen 6 (A), 7 (B), 8 (R) und 9 (W) des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz — LBesG NRW), ersetzt durch die Anhänge 1 bis 4 zu Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21.7.2026 (GV. NRW. 2026 Nr. 22 vom 31.7.2026, S. 474), in Kraft mit Wirkung vom 1.4.2026 (Artikel 21 Absatz 1). Hier steht die amtliche Tabelle ab 01.04.2026: § 17 LBesG NRW in der Fassung des Gesetzes vom 21.07.2026 erhöht die Grundgehaltssätze gegenüber dem Stand ab 01.02.2025 um 3,36 %, kaufmännisch auf Cent gerundet. Besoldungsordnung A führt in NRW KEINE Gruppen A 1 bis A 4 (durchgehend erst ab A 5 bis A 16) und strukturell KEINE Erfahrungsstufen 1 und 2: Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 wurden rückwirkend zum 1.1.2022 in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. A 5 bis A 11 beginnen daher bei Stufe 3 (bis Stufe 10, 11 bzw. 12), A 12 bei Stufe 4, A 13/A 14 bei Stufe 5, A 15/A 16 bei Stufe 6. Besoldungsordnung R: R 1 erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 8 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3-B 8 (kein R 9/R 10). Besoldungsordnung W ist vollständig Festgehalt (W 1-W 3, keine Erfahrungsstufen). Besoldungsordnung B geht bis B 11. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen“. Klarbelegt, Stand 04/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/nordrhein-westfalen

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Nordrhein-Westfalen?

Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Nordrhein-Westfalen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.295 € und in A 13 bei rund 6.381 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

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