Besoldung A · Saarland

Besoldungstabelle Saarland

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.216 €im Monat

Mecklenburg-Vorpommern 5.991 €Sachsen 6.770 €

Platz 11 von 16 — bis zum höchsten Wert fehlen 554 € im Monat.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten.
gültig ab 1. April 202613 Besoldungsgruppen12 Erfahrungsstufen
Vorläufig · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 31.10.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Saarland besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.878 € (A 4, Eingangsstufe) bis 8.543 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.216 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Saarland, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 12: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 1.431 € im Monat dazu — 34 %.

A 4, Stufe 1 2.878,42 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.878,42 €2.911,20 €2.942,34 €3.005,63 €3.068,90 €3.132,18 €3.195,42 €2.896,86 €2.947,38 €2.977,77 €3.040,71 €3.103,65 €3.166,61 €3.229,55 €3.292,49 €2.951,38 €2.989,18 €3.025,21 €3.094,35 €3.163,42 €3.232,57 €3.301,70 €3.370,83 €3.439,90 €3.054,96 €3.084,41 €3.137,13 €3.224,10 €3.311,04 €3.398,00 €3.484,99 €3.547,10 €3.609,24 €3.671,35 €3.173,76 €3.212,71 €3.324,14 €3.435,61 €3.547,04 €3.658,52 €3.734,54 €3.810,88 €3.887,33 €3.963,68 €3.324,03 €3.359,94 €3.478,90 €3.597,83 €3.718,07 €3.840,36 €3.924,41 €4.008,48 €4.092,53 €4.176,61 €3.537,26 €3.599,04 €3.753,66 €3.910,34 €4.067,00 €4.223,70 €4.328,14 €4.433,06 €4.539,91 €4.646,78 €3.929,40 €4.089,89 €4.250,40 €4.411,01 €4.575,25 €4.684,71 €4.794,21 €4.903,71 €5.013,21 €5.122,67 €4.191,19 €4.382,59 €4.577,76 €4.773,56 €4.969,35 €5.099,86 €5.230,40 €5.360,95 €5.491,49 €5.622,00 €4.876,99 €5.088,45 €5.299,84 €5.511,30 €5.652,23 €5.793,24 €5.934,16 €6.075,18 €6.216,13 €5.114,95 €5.389,13 €5.663,27 €5.937,48 €6.120,24 €6.303,07 €6.485,84 €6.668,63 €6.851,46 €6.191,06 €6.492,50 €6.733,66 €6.974,81 €7.215,98 €7.457,14 €7.698,32 €6.799,31 €7.147,90 €7.426,87 €7.705,79 €7.984,66 €8.263,61 €8.542,54 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: Die aktuelle Fassung der Anlage IV ist bis 28.2.2027 befristet; ein weiterer Anpassungsschritt zum 1.3.2027 ist damit angelegt (Beträge noch nicht in dieser Tabelle enthalten).

Rechtsgrundlage: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) vom 13. Oktober 2021 (verkündet als Art. 1 des Gesetzes Nr. 2042, Amtsbl. I 2021 S. 2547), Anlage IV Nr. 1 (Besoldungsordnung A), Grundgehaltssätze in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung (gültig bis 28. Februar 2027). Amtliche Quelle: recht.saarland.de.. Ordnung A beginnt im Saarland bei A 4 (kein A 1/A 2/A 3). Erfahrungsstufen 1–12; Diagonaleinstufung je Gruppe: A 4 Stufen 1–7, A 5 Stufen 1–8, A 6 Stufen 1–9, A 7 Stufen 1–10, A 8/A 9/A 10 Stufen 2–11, A 11/A 12 Stufen 3–12, A 13/A 14 Stufen 4–12, A 15/A 16 Stufen 6–12. Die Werte sind verbatim der amtlichen Anlage IV SBesG (recht.saarland.de) entnommen und per Seitentext und Screenshot der Tabelle zellengenau geprüft. VORLÄUFIG, weil eine unabhängige, deckungsgleiche Zweitquelle nicht bestätigt werden konnte (die geprüfte Rechner-Kontrollquelle war für das Saarland systematisch um den Faktor 1,2 überhöht und selbst als Prognose gekennzeichnet). Die Primärquelle ist intern konsistent (A 16 Endstufe 8.542,54 € liegt korrekt knapp unter B 2 = 8.895,39 €). Vor einer Hochstufung auf gesichert ist eine echte Zweitquelle (dbb-/Gewerkschaftstabelle Saarland) gegenzuprüfen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Saarland“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/saarland

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Saarland?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. April 2026 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Saarland in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.177 € und in A 13 bei rund 6.216 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Wie gesichert sind diese Werte?

Die Beträge stammen direkt aus dem geltenden Gesetzestext, konnten aber noch nicht gegen eine zweite unabhängige Quelle abgeglichen werden — deshalb kennzeichnen wir die Tabelle als vorläufig. Maßgeblich ist die amtliche Anlage bzw. deine Bezügemitteilung.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

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