Besoldung A · Sachsen

Besoldungstabelle Sachsen

A 13, letzte Erfahrungsstufe

6.770 €im Monat

Bremen 6.074 €Sachsen 6.770 €

Das ist der höchste Wert unter 16 Dienstherren.

Monatliches Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung. Die vollständige Matrix steht unten. Der Rang vergleicht veröffentlichte Tabellen mit Geltungsbeginn von 01.03.2024 bis 01.07.2026; Vorläufige Vergleichstabellen: 0. Der Quellenstatus oben gilt nur für Sachsen.
gültig ab 1. April 202612 Besoldungsgruppen12 Erfahrungsstufen
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 28.02.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die hier übernommene Besoldungstabelle für Sachsen nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.751 € (A 5, Eingangsstufe) bis 9.261 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.770 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Sachsen, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Kurzfassung: Am stärksten wächst A 14: von der ersten bis zur letzten Erfahrungsstufe kommen 2.313 € im Monat dazu — 46 %.

A 5, Stufe 1 2.750,79 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen — links/rechts durch die Spalten, hoch/runter durch die Zeilen.

2.750,79 €2.843,22 €2.915,03 €2.986,80 €3.058,63 €3.130,41 €3.202,21 €3.310,72 €————2.837,99 €2.916,83 €2.995,65 €3.074,47 €3.153,29 €3.232,17 €3.311,02 €3.389,83 €3.507,50 €———2.953,25 €3.024,10 €3.123,31 €3.222,49 €3.321,69 €3.420,90 €3.520,09 €3.590,93 €3.661,78 €3.774,48 €———3.124,76 €3.209,49 €3.336,61 €3.463,77 €3.590,89 €3.718,05 €3.802,78 €3.887,52 €3.972,30 €4.102,49 €——3.403,76 €3.487,15 €3.622,81 €3.758,48 €3.894,23 €4.029,89 €4.123,15 €4.216,45 €4.309,72 €4.452,28 €——3.644,00 €3.759,89 €3.933,68 €4.107,55 €4.281,39 €4.455,22 €4.572,56 €4.691,12 €4.809,65 €4.983,41 €———4.154,09 €4.332,24 €4.510,39 €4.692,62 €4.874,84 €4.996,31 €5.117,79 €5.239,31 €5.360,80 €5.543,65 €——4.444,60 €4.660,40 €4.877,65 €5.094,92 €5.312,11 €5.456,94 €5.601,80 €5.746,61 €5.891,47 €6.103,87 €——4.975,10 €5.209,67 €5.444,24 €5.678,83 €5.913,46 €6.069,85 €6.226,25 €6.382,61 €6.539,05 €6.770,46 €——5.051,56 €5.355,80 €5.660,00 €5.964,19 €6.268,44 €6.471,20 €6.674,05 €6.876,87 €7.079,69 €7.364,07 €—————6.549,74 €6.884,22 €7.151,83 €7.419,42 €7.686,98 €7.954,57 €8.314,24 €—————7.224,65 €7.611,43 €7.920,94 €8.230,39 €8.539,84 €8.849,37 €9.261,41 €

Noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: Nächste lineare Fassung der Anlage 5 (Fortführung des Tarifergebnisses TV-L 2025); die aktuelle Tabelle gilt voraussichtlich bis 28.2.2027, die Folgebeträge sind hier nicht enthalten.
  • Januar 2028: Weitere im SächsBesG hinterlegte Folgefassung der Anlage 5 (gültig ab 1.1.2028); Beträge hier nicht enthalten.

Rechtsgrundlage: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Anlage 5 (zu § 22 Absatz 1 sowie den §§ 30 und 32 Absatz 1) — Grundgehaltssätze, Fassung gültig ab 1. April 2026 (lineare Anpassung +2,82 %, Übertragung des Tarifergebnisses TV-L 2025 auf die Beamtenbesoldung); Quelle: revosax.sachsen.de, SächsBesG rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juli 2026, Anlage 5. Exakte GVBl.-Fundstelle des Besoldungsanpassungsgesetzes hier nicht einzeln verifiziert.. Die Grundgehaltstabelle der Ordnung A beginnt in Sachsen erst bei A 5 (A 2/A 3/A 4 sind in der Anlage 5 nicht als Grundgehaltsgruppen ausgewiesen). Klassische Diagonaleinstufung: A 5 Stufen 1–8, A 6 Stufen 1–9, A 7 Stufen 1–10, A 8 bis A 10 Stufen 2–11, A 11 bis A 14 Stufen 3–12, A 15 und A 16 Stufen 6–12. Alle 111 Beträge und ihre Stufenpositionen sind am 30.9.2026 erneut gegen die amtliche Anlage 5 SächsBesG (revosax.sachsen.de, Anhang „Gültig ab 1. April 2026“) geprüft; dabei stellte sich heraus, dass A 10 bis dahin um eine Stufe verschoben (Stufen 3–12 statt 2–11) geführt war — die Beträge selbst waren richtig. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Besoldungstabelle Sachsen“. Klarbelegt, Stand 04/2026. https://klarbelegt.de/beamtenbesoldung/sachsen

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der übernommenen Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe. Geltungsbeginn und Prüfstand stehen an der Tabelle. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht in diese Tabelle übernommen. Das gilt auch für bereits verkündete Erhöhungen; ihr jeweiliger Rechtsstand steht am datierten Hinweis. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Sachsen?

Die hier übernommene Fassung der Besoldungsordnung A nennt den Geltungsbeginn 1. April 2026. Ob inzwischen eine neuere Fassung veröffentlicht wurde, zeigt der Prüfstand an der Tabelle. Die separat aufgeführten Anpassungen sind noch nicht eingerechnet, auch wenn sie bereits verkündet sind (siehe datierten Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Sachsen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.452 € und in A 13 bei rund 6.770 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Weiter zum Thema

Datenpflege

Wie aktuell ist diese Seite?

Der Daten-Status zeigt Quelle, Stand und nächsten Prüftermin. Neue Veröffentlichungen erscheinen zusätzlich im RSS-Feed. Quelle und Prüftermin ansehen · RSS-Feed