Zeit & Termine · Feiertag
Tag der Arbeit: In welchen Bundesländern ist er Feiertag?
Tag der Arbeit ist in allen 16 Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. 2027 fällt er auf den 1. Mai 2027, einen Samstag.
Tag der Arbeit liegt jedes Jahr auf demselben Kalendertag und wandert dadurch durch die Wochentage — fällt er auf ein Wochenende, ist er ersatzlos verloren.
2027 fällt der Tag auf 1. Mai 2027 — einen Samstag. Er geht damit ersatzlos verloren, denn Ersatz-Feiertage gibt es in Deutschland nicht.
Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort — wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Land, in dem er arbeitet.
Wo Tag der Arbeit ein gesetzlicher Feiertag ist
Dunkel = landesweiter gesetzlicher Feiertag, grau = kein gesetzlicher Feiertag. Jedes Land führt zu seiner Feiertagsseite.
- landesweit gesetzlicher Feiertag
- kein gesetzlicher Feiertag
© GeoBasis-DE / BKG (2026) · dl-de/by-2-0
| Bundesland | Gilt |
|---|---|
| Baden-Württemberg | landesweit |
| Bayern | landesweit |
| Berlin | landesweit |
| Brandenburg | landesweit |
| Bremen | landesweit |
| Hamburg | landesweit |
| Hessen | landesweit |
| Mecklenburg-Vorpommern | landesweit |
| Niedersachsen | landesweit |
| Nordrhein-Westfalen | landesweit |
| Rheinland-Pfalz | landesweit |
| Saarland | landesweit |
| Sachsen | landesweit |
| Sachsen-Anhalt | landesweit |
| Schleswig-Holstein | landesweit |
| Thüringen | landesweit |
⚠ Als Referenz steht das Gesetz von Baden-Württemberg (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Sonntage und Feiertage Baden-Württemberg (FTG BW)); die Fundstelle je Land steht in der Tabelle „Rechtsgrundlage je Bundesland“ weiter unten. Teilgebietliche Feiertage gelten nur in Teilen des jeweiligen Landes.
Wann Tag der Arbeit fällt — 2025 bis 2030
Tag der Arbeit liegt jedes Jahr auf demselben Kalendertag und wandert dadurch durch die Wochentage — fällt er auf ein Wochenende, ist er ersatzlos verloren.
| Jahr | Datum | Wochentag |
|---|---|---|
| 2025 | 01.05.2025 | Donnerstag |
| 2026 | 01.05.2026 | Freitag |
| 2027 | 01.05.2027 | Samstag · Wochenende |
| 2028 | 01.05.2028 | Montag |
| 2029 | 01.05.2029 | Dienstag |
| 2030 | 01.05.2030 | Mittwoch |
⚠ Die Termine künftiger Jahre sind nach heutiger Rechtslage gerechnet; eine amtliche Terminliste dafür gibt es nicht.
Rechtsgrundlage je Bundesland
Feiertage sind Landesrecht: Jedes Land regelt sie in einem eigenen Gesetz, und deshalb kann jedes Land sie einzeln ändern. Ausnahme ist allein der Tag der Deutschen Einheit.
| Bundesland | Gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | landesweit | § 1 Abs. 1 Gesetz über die Sonntage und Feiertage Baden-Württemberg (FTG BW) |
| Bayern | landesweit | Art. 1 Feiertagsgesetz Bayern (BayFTG) |
| Berlin | landesweit | § 1 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Berlin (SFeiertG BE) |
| Brandenburg | landesweit | § 2 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Brandenburg (FTG Bbg) |
| Bremen | landesweit | § 2 Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage (Bremen, SaBremR 113-c-1) |
| Hamburg | landesweit | § 1 Feiertagsgesetz Hamburg (Gesetz über Sonntage, Feier-, Gedenk- und Trauertage) |
| Hessen | landesweit | § 1 Abs. 1 Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) |
| Mecklenburg-Vorpommern | landesweit | § 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FTG M-V) |
| Niedersachsen | landesweit | § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) |
| Nordrhein-Westfalen | landesweit | § 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW 113) |
| Rheinland-Pfalz | landesweit | § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Rheinland-Pfalz (LFtG) |
| Saarland | landesweit | § 2 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland (SFG) |
| Sachsen | landesweit | § 1 Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) |
| Sachsen-Anhalt | landesweit | § 2 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA) |
| Schleswig-Holstein | landesweit | § 2 Abs. 1 Gesetz über Sonn- und Feiertage Schleswig-Holstein (SFTG) |
| Thüringen | landesweit | § 2 Abs. 1 Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFtG) |
Tag der Arbeit einordnen
Der 1. Mai geht auf die Arbeiterbewegung des späten 19. Jahrhunderts zurück und ist in Deutschland seit 1933 gesetzlicher Feiertag. Er ist neben dem Tag der Deutschen Einheit der einzige bundesweite Feiertag ohne kirchlichen Anlass.
Der Tag der Arbeit gilt landesweit in allen 16 Ländern. Als fester Kalendertag wandert er über die Jahre durch die Woche — fällt er auf ein Wochenende, entfällt er ersatzlos.
Termin, Geltungsbereich und Rechtsgrundlage stammen aus den Landesfeiertagsgesetzen; die Einordnung darüber ist unsere eigene Zusammenfassung und keine amtliche Auslegung. Nicht abgebildet sind stille Tage und Tanzverbote, Ladenöffnungs-Sonderregeln und tarifliche Freistellungen. Die Termine für 2030 sind nach heutiger Rechtslage gerechnet: Die beweglichen Feiertage stehen über das Osterdatum fest, die festen über das Landesfeiertagsgesetz in seiner geltenden Fassung. Eine amtliche Terminliste für dieses Jahr gibt es nicht — ändert ein Land sein Feiertagsgesetz, ändert sich die Tabelle mit. Das ist kein theoretischer Fall: Berlin hat den 8. Mai 2025 einmalig per Gesetz zum Feiertag erklärt.
Kurz beantwortet
In welchen Bundesländern ist Tag der Arbeit ein Feiertag?
Tag der Arbeit ist in allen 16 Bundesländern landesweiter gesetzlicher Feiertag.
Wann ist Tag der Arbeit 2025?
2025: 1. Mai 2025 (Donnerstag) · 2026: 1. Mai 2026 (Freitag) · 2027: 1. Mai 2027 (Samstag) · 2028: 1. Mai 2028 (Montag) · 2029: 1. Mai 2029 (Dienstag) · 2030: 1. Mai 2030 (Mittwoch). Tag der Arbeit liegt jedes Jahr auf demselben Kalendertag und wandert dadurch durch die Wochentage — fällt er auf ein Wochenende, ist er ersatzlos verloren.
Wann ist Tag der Arbeit 2031?
1. Mai 2031, ein Donnerstag. Eine eigene Seite gibt es für dieses Jahr noch nicht — der Termin lässt sich aber schon jetzt berechnen, weil er auf einem festen Kalendertag liegt. Ob das Feiertagsgesetz bis dahin unverändert bleibt, ist damit nicht gesagt.
Bekomme ich frei, wenn ich in einem anderen Bundesland arbeite als ich wohne?
Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Wer in einem Land wohnt, in dem der Tag gilt, aber in einem Land arbeitet, in dem er nicht gilt, muss arbeiten — und umgekehrt. Bei teilgebietlichen Feiertagen zählt entsprechend die Gemeinde des Arbeitsorts.