Familie & Kommunalabgaben · Kita-Gebühren
Kita-Gebühren Lübeck
pro Monat
12 Monatsbeiträge zum Höchstsatz für einen Ganztags-Krippenplatz — ohne Verpflegungsgeld und ohne Ermäßigung.
Beitragssatzung / Quelle ansehen →Ein Ganztags-Krippenplatz (unter 3 Jahre) kostet in Lübeck regulär bis zu 200 € im Monat, ein Ganztags-Kindergartenplatz (ab 3 Jahre) bis zu 200 €. Der Beitrag ist nach Elterneinkommen gestaffelt — der genannte Wert ist die oberste Stufe, viele Familien zahlen weniger. Beides regelt Lübeck in seiner eigenen Beitragssatzung — es gibt keinen bundesweit einheitlichen Kita-Beitrag.
Was Krippe und Kindergarten in Lübeck kosten
Regulärer Höchstbeitrag für einen Ganztagsplatz, pro Monat und aufs Jahr gerechnet. Verpflegungsgeld kommt hinzu.
| Betreuung | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Krippe (unter 3 Jahre) | 200 € | 2.400 € |
| Kindergarten (ab 3 Jahre) | 200 € | 2.400 € |
Grundentgelt vor sozialer Staffelung, 8 Std/Tag (≈40 Std/Woche), laut Entgeltordnung gleich hoch für U3 und Ü3; die tatsächliche Ermäßigung regelt eine gesonderte Satzung zur sozialen Staffelung, die nicht eingesehen werden konnte – ob dieser Betrag der Höchst- oder nur ein Referenzsatz ist, ist damit nicht abschließend gesichert; Verpflegungsgeld 116 €/Monat separat; Entgeltordnung i.d.F. des 14. Nachtrages, in Kraft ab 01.08.2025. Regulärer Höchstbeitrag Ganztags (Stand 2025), Wert aus Sekundärquelle — bitte prüfen. Ohne Verpflegungsgeld und Ermäßigungen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Warum du in Lübeck oft weniger zahlst
Lübeck staffelt den Kita-Beitrag nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Der oben gezeigte Betrag von 200 € ist die oberste Stufe — Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zahlen weniger, und unterhalb einer Einkommensgrenze entfällt der Beitrag ganz. Dazu kommen Geschwisterermäßigungen, wenn mehrere Kinder betreut werden. Die genauen Stufen und Grenzen legt die Beitragssatzung von Lübeck fest.
Lübeck im Vergleich zu anderen Großstädten
Der Krippen-Höchstbeitrag reicht im Vergleich von beitragsfrei (Rostock) bis 1.125 € (Ludwigshafen am Rhein) pro Monat. Lübeck liegt mit 200 € unter dem Schnitt der verglichenen Städte.
Alle Städte mit Ranking und Krippe-vs-Kindergarten-Tabelle stehen im Kita-Gebühren-Vergleich.
Wo steht deine Stadt?
Name eintippen — du bekommst den Wert, den Rang und den Abstand zu Höchst-, Tiefst- und Durchschnittswert. Das Ergebnis lässt sich mit einem Klick teilen.
200 €
rund 55 % unter dem Schnitt (441 €)
Krippenbeitrag (U3, Ganztag) in Lübeck: 200 €. Rang 50 von 58, rund 55 % unter dem Schnitt (441 €). Zum Vergleich — höchster Wert: Ludwigshafen am Rhein (1.125 €), niedrigster: Rostock (0 €).
Alle 58 Städte als Liste
- Ludwigshafen am Rhein1.125 €
- Mülheim an der Ruhr1.070 €
- Hagen980 €
- Leverkusen875 €
- Dortmund843 €
- Köln830 €
- Münster771 €
- Herne729 €
- Bielefeld691 €
- Heidelberg688 €
- Mainz670 €
- Neuss652 €
- Paderborn646 €
- Oldenburg619 €
- Bonn610 €
- Krefeld591 €
- Bochum580 €
- Oberhausen562 €
- Solingen490 €
- Aachen488 €
- Hannover480 €
- Duisburg472 €
- Pforzheim469 €
- Wuppertal465 €
- Nürnberg464 €
- Karlsruhe456 €
- Bremen452 €
- Mannheim442 €
- Freiburg im Breisgau437 €
- Mönchengladbach432 €
- Essen413 €
- Potsdam407 €
- Erfurt400 €
- Ingolstadt400 €
- Braunschweig397 €
- Regensburg370 €
- Düsseldorf350 €
- Augsburg342 €
- Stuttgart287 €
- Darmstadt275 €
- Wiesbaden275 €
- Dresden269 €
- München250 €
- Kiel232 €
- Leipzig229 €
- Chemnitz225 €
- Kassel209 €
- Halle (Saale)205 €
- Hamburg204 €
- Frankfurt am Main198 €
- Hamm150 €
- Magdeburg135 €
- Saarbrücken60 €
- Berlin0 €
- Gelsenkirchen0 €
- Osnabrück0 €
- Rostock0 €
Regulärer Höchstbeitrag (oberste Einkommensstufe, Ganztags, ohne Ermäßigung); mit Einkommensstaffelung und Geschwisterrabatt zahlen viele Familien weniger. Ohne Verpflegungsgeld.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Kita-Gebühren Lübeck“. Klarbelegt, Stand 08/2026. https://klarbelegt.de/kita-gebuehren/luebeck
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Kita-Gebühren richtig einordnen
Den regulären Höchstbeitrag für einen Ganztagsplatz — oberste Einkommensstufe, ohne Geschwister- oder Sozialermäßigung. Getrennt für Krippe (U3, unter 3 Jahre) und Kindergarten (Ü3, ab 3 Jahre). 0 € heißt: beitragsfrei.
Vergleichbar ist der Krippenbeitrag (U3), weil er fast überall erhoben wird und am stärksten streut. Beim Kindergarten (Ü3) ist die Kernaussage oft „frei oder nicht“: viele Länder haben ihn beitragsfrei gestellt. Der gezeigte Wert ist die Obergrenze, nicht dein persönlicher Beitrag.
Der reale Beitrag hängt von Einkommen, Geschwisterkindern, Betreuungsstunden und Trägerart ab und liegt für die meisten Familien unter dem Höchstsatz. Verpflegungsgeld kommt oben drauf. Maßgeblich ist die aktuelle Beitragssatzung deiner Stadt — hier verlinkt.
Kurz beantwortet
Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Lübeck?
In Lübeck kostet ein Ganztags-Krippenplatz regulär bis zu 200 € im Monat (oberste Einkommensstufe). Ein Ganztags-Kindergartenplatz kostet in Lübeck regulär bis zu 200 € im Monat. Das sind die regulären Höchstbeiträge laut Beitragssatzung; Verpflegungsgeld kommt hinzu.
Zahle ich in Lübeck immer den vollen Beitrag?
Nein — Lübeck staffelt den Beitrag nach Elterneinkommen. Der hier genannte Wert ist die oberste Stufe; darunter gibt es mehrere günstigere Einkommensstufen, dazu Geschwisterermäßigungen. Bei geringem Einkommen kann der Beitrag ganz entfallen.
Ab wann ist die Kita in Lübeck beitragsfrei?
In Lübeck ist der Kita-Besuch nicht generell beitragsfrei (Grundentgelt vor sozialer Staffelung, 8 Std/Tag (≈40 Std/Woche), laut Entgeltordnung gleich hoch für U3 und Ü3; die tatsächliche Ermäßigung regelt eine gesonderte Satzung zur sozialen Staffelung, die nicht eingesehen werden konnte – ob dieser Betrag der Höchst- oder nur ein Referenzsatz ist, ist damit nicht abschließend gesichert; Verpflegungsgeld 116 €/Monat separat; Entgeltordnung i.d.F. des 14. Nachtrages, in Kraft ab 01.08.2025). Maßgeblich ist die aktuelle Beitragssatzung der Stadt.