Familie & Kommunalabgaben · Kita-Gebühren
Kita-Gebühren Neuss
pro Monat
12 Monatsbeiträge zum Höchstsatz für einen Ganztags-Krippenplatz — ohne Verpflegungsgeld und ohne Ermäßigung.
Beitragssatzung / Quelle ansehen →Ein Ganztags-Krippenplatz (unter 3 Jahre) kostet in Neuss regulär bis zu 652 € im Monat, der Kindergartenplatz ab drei Jahren ist beitragsfrei. Der Beitrag ist nach Elterneinkommen gestaffelt — der genannte Wert ist die oberste Stufe, viele Familien zahlen weniger. Beides regelt Neuss in seiner eigenen Beitragssatzung — es gibt keinen bundesweit einheitlichen Kita-Beitrag.
Was Krippe und Kindergarten in Neuss kosten
Regulärer Höchstbeitrag für einen Ganztagsplatz, pro Monat und aufs Jahr gerechnet. Verpflegungsgeld kommt hinzu.
| Betreuung | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Krippe (unter 3 Jahre) | 652 € | 7.824 € |
| Kindergarten (ab 3 Jahre) | beitragsfrei | — |
oberste Einkommensstufe (über 105.000 € Jahreseinkommen), 45 Std/Woche; U3-Wert = „U2“ (unter 2 Jahre, teuerste Stufe); Ü3 = 0 €, weil Neuss über die NRW-Mindestvorgabe hinausgeht: § 5 Abs. 4 der Satzung stellt die Beitragspflicht bereits ab dem Kalendermonat ein, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird – nicht nur für die letzten 1-2 Kindergartenjahre wie sonst in NRW üblich, sondern für die gesamte Kindergartenzeit von 3 Jahren bis zur Einschulung; die Zwischenstufe „Ü2“ (2 bis 3 Jahre, oberste Stufe 303 €) fällt im U3/Ü3-Schema noch unter U3-Alter, bleibt hier aber unberücksichtigt, da die teuerste Stufe (U2) als U3-Wert geführt wird; Satzung vom 14.06.2006 i.d.F. der 7. Änderungssatzung vom 27.09.2019, gültig ab 01.08.2020, laut Stadt-Webseite (Stand-Vermerk 16.12.2024) weiterhin aktuell verlinkt. Regulärer Höchstbeitrag Ganztags (Stand 2026). Ohne Verpflegungsgeld und Ermäßigungen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Warum du in Neuss oft weniger zahlst
Neuss staffelt den Kita-Beitrag nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Der oben gezeigte Betrag von 652 € ist die oberste Stufe — Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zahlen weniger, und unterhalb einer Einkommensgrenze entfällt der Beitrag ganz. Dazu kommen Geschwisterermäßigungen, wenn mehrere Kinder betreut werden. Die genauen Stufen und Grenzen legt die Beitragssatzung von Neuss fest.
Neuss im Vergleich zu anderen Großstädten
Der Krippen-Höchstbeitrag reicht im Vergleich von beitragsfrei (Rostock) bis 1.125 € (Ludwigshafen am Rhein) pro Monat. Neuss liegt mit 652 € über dem Schnitt der verglichenen Städte.
Alle Städte mit Ranking und Krippe-vs-Kindergarten-Tabelle stehen im Kita-Gebühren-Vergleich.
Wo steht deine Stadt?
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652 €
rund 48 % über dem Schnitt (441 €)
Krippenbeitrag (U3, Ganztag) in Neuss: 652 €. Rang 12 von 58, rund 48 % über dem Schnitt (441 €). Zum Vergleich — höchster Wert: Ludwigshafen am Rhein (1.125 €), niedrigster: Rostock (0 €).
Alle 58 Städte als Liste
- Ludwigshafen am Rhein1.125 €
- Mülheim an der Ruhr1.070 €
- Hagen980 €
- Leverkusen875 €
- Dortmund843 €
- Köln830 €
- Münster771 €
- Herne729 €
- Bielefeld691 €
- Heidelberg688 €
- Mainz670 €
- Paderborn646 €
- Oldenburg619 €
- Bonn610 €
- Krefeld591 €
- Bochum580 €
- Oberhausen562 €
- Solingen490 €
- Aachen488 €
- Hannover480 €
- Duisburg472 €
- Pforzheim469 €
- Wuppertal465 €
- Nürnberg464 €
- Karlsruhe456 €
- Bremen452 €
- Mannheim442 €
- Freiburg im Breisgau437 €
- Mönchengladbach432 €
- Essen413 €
- Potsdam407 €
- Erfurt400 €
- Ingolstadt400 €
- Braunschweig397 €
- Regensburg370 €
- Düsseldorf350 €
- Augsburg342 €
- Stuttgart287 €
- Darmstadt275 €
- Wiesbaden275 €
- Dresden269 €
- München250 €
- Kiel232 €
- Leipzig229 €
- Chemnitz225 €
- Kassel209 €
- Halle (Saale)205 €
- Hamburg204 €
- Lübeck200 €
- Frankfurt am Main198 €
- Hamm150 €
- Magdeburg135 €
- Saarbrücken60 €
- Berlin0 €
- Gelsenkirchen0 €
- Osnabrück0 €
- Rostock0 €
Regulärer Höchstbeitrag (oberste Einkommensstufe, Ganztags, ohne Ermäßigung); mit Einkommensstaffelung und Geschwisterrabatt zahlen viele Familien weniger. Ohne Verpflegungsgeld.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Kita-Gebühren Neuss“. Klarbelegt, Stand 08/2026. https://klarbelegt.de/kita-gebuehren/neuss
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Kita-Gebühren richtig einordnen
Den regulären Höchstbeitrag für einen Ganztagsplatz — oberste Einkommensstufe, ohne Geschwister- oder Sozialermäßigung. Getrennt für Krippe (U3, unter 3 Jahre) und Kindergarten (Ü3, ab 3 Jahre). 0 € heißt: beitragsfrei.
Vergleichbar ist der Krippenbeitrag (U3), weil er fast überall erhoben wird und am stärksten streut. Beim Kindergarten (Ü3) ist die Kernaussage oft „frei oder nicht“: viele Länder haben ihn beitragsfrei gestellt. Der gezeigte Wert ist die Obergrenze, nicht dein persönlicher Beitrag.
Der reale Beitrag hängt von Einkommen, Geschwisterkindern, Betreuungsstunden und Trägerart ab und liegt für die meisten Familien unter dem Höchstsatz. Verpflegungsgeld kommt oben drauf. Maßgeblich ist die aktuelle Beitragssatzung deiner Stadt — hier verlinkt.
Kurz beantwortet
Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Neuss?
In Neuss kostet ein Ganztags-Krippenplatz regulär bis zu 652 € im Monat (oberste Einkommensstufe). Der Kindergartenplatz ab drei Jahren ist in Neuss beitragsfrei. Das sind die regulären Höchstbeiträge laut Beitragssatzung; Verpflegungsgeld kommt hinzu.
Zahle ich in Neuss immer den vollen Beitrag?
Nein — Neuss staffelt den Beitrag nach Elterneinkommen. Der hier genannte Wert ist die oberste Stufe; darunter gibt es mehrere günstigere Einkommensstufen, dazu Geschwisterermäßigungen. Bei geringem Einkommen kann der Beitrag ganz entfallen.
Ab wann ist die Kita in Neuss beitragsfrei?
Der Kindergartenbereich ab drei Jahren ist in Neuss beitragsfrei (oberste Einkommensstufe (über 105.000 € Jahreseinkommen), 45 Std/Woche; U3-Wert = „U2“ (unter 2 Jahre, teuerste Stufe); Ü3 = 0 €, weil Neuss über die NRW-Mindestvorgabe hinausgeht: § 5 Abs. 4 der Satzung stellt die Beitragspflicht bereits ab dem Kalendermonat ein, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird – nicht nur für die letzten 1-2 Kindergartenjahre wie sonst in NRW üblich, sondern für die gesamte Kindergartenzeit von 3 Jahren bis zur Einschulung; die Zwischenstufe „Ü2“ (2 bis 3 Jahre, oberste Stufe 303 €) fällt im U3/Ü3-Schema noch unter U3-Alter, bleibt hier aber unberücksichtigt, da die teuerste Stufe (U2) als U3-Wert geführt wird; Satzung vom 14.06.2006 i.d.F. der 7. Änderungssatzung vom 27.09.2019, gültig ab 01.08.2020, laut Stadt-Webseite (Stand-Vermerk 16.12.2024) weiterhin aktuell verlinkt). Für die Krippe unter drei Jahren fällt weiterhin ein Beitrag an.