Staat · Bund und Länder

Länderfinanzausgleich 2025: Tabelle und Geberländer

20 Mrd. €Ausgleichsvolumen 2025
4 Ländermit Abschlag auf den Umsatzsteueranteil
Die Summe der Zuschläge ist genauso hoch wie der Betrag aller Abschläge. Für das Volumen wird nur eine Seite gezählt.
Berichtsjahr 2025Vorläufige JahresrechnungOhne Bundesergänzungszuweisungen
Datenstand · Stand 04/2026 · wir prüfen wieder am 30.04.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

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Zur Tabelle aller 16 Länder oder direkt dein Bundesland suchen. Der CSV-Download enthält beide Jahrgänge und ihre Quellen.

2025 wurden im Finanzkraftausgleich 20 Milliarden Euro umverteilt. 4 Länder erhielten Abschläge auf ihren Umsatzsteueranteil, 12 Länder Zuschläge. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder und den Vergleich mit 2024. Grundlage sind die vorläufigen Jahresrechnungen des Bundesfinanzministeriums; zusätzliche Bundesergänzungszuweisungen sind nicht enthalten.

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Alle 16 Bundesländer als Liste

Der Durchschnitt ist rechnerisch null, weil sich Zu- und Abschläge ausgleichen. Ein höherer Rang bedeutet einen höheren Zuschlag, nicht mehr Wohlstand oder bessere Haushaltspolitik. Absolute Beträge, keine Werte je Einwohner.

Alle 16 Länder · Millionen Euro

Länderfinanzausgleich 2025 und 2024 in einer Tabelle

Plus heißt Zuschlag, Minus heißt Abschlag auf den Umsatzsteueranteil. Die letzte Spalte rechnet 2025 minus 2024; sie ist kein weiteres Ausgleichsjahr.

Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich: 16 Bundesländer, 2025 und 2024, Millionen Euro
Bundesland2025 · Mio. €2024 · Mio. €Änderung · Mio. €
Berlin+4.223+3.943+280
Sachsen+3.499+3.252+247
Thüringen+2.208+2.043+165
Sachsen-Anhalt+1.950+1.816+134
Mecklenburg-Vorpommern+1.447+1.428+19
Niedersachsen+1.443+1.537−94
Brandenburg+1.401+1.442−41
Bremen+1.021+925+96
Nordrhein-Westfalen+1.016+847+169
Rheinland-Pfalz+756+524+232
Saarland+699+630+69
Schleswig-Holstein+337+267+70
Hamburg−331−106−225
Hessen−4.003−3.736−267
Baden-Württemberg−4.006−5.038+1.032
Bayern−11.660−9.774−1.886

Ausgleichsvolumen 2025: 20.000 Mio. €. Im Vorjahr waren es 18.654 Mio. €. Das Volumen stieg damit um 1.346 Mio. €. Die vorzeichenbehaftete Summe aller Länder beträgt in beiden Tabellen null, weil sich Zuschläge und Abschläge ausgleichen.

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Vorläufige Jahresrechnung je Berichtsjahr. Ganze Millionen Euro. Bundesergänzungszuweisungen nicht enthalten; keine direkten Zahlungen zwischen einzelnen Ländern.

Vergleich · gemeinsame Nullachse

Vier Geberländer, zwölf Länder mit Zuschlag

Die Balken zeigen dieselben signierten Beträge wie die Tabelle. Links stehen Abschläge, rechts Zuschläge; beide Seiten verwenden denselben Maßstab.

Kurzfassung: Bayern hat mit 11.660 Millionen Euro den größten Abschlag. Berlin erhält mit 4.223 Millionen Euro den größten Zuschlag. Gezeigt werden absolute Beträge, nicht Werte je Einwohner.

Berlin +4.223 Mio. €

Zeigen, tippen oder mit den Pfeiltasten ablesen.

Berlin
+4.223 Mio. €
Sachsen
+3.499 Mio. €
Thüringen
+2.208 Mio. €
Sachsen-Anhalt
+1.950 Mio. €
Mecklenburg-Vorpommern
+1.447 Mio. €
Niedersachsen
+1.443 Mio. €
Brandenburg
+1.401 Mio. €
Bremen
+1.021 Mio. €
Nordrhein-Westfalen
+1.016 Mio. €
Rheinland-Pfalz
+756 Mio. €
Saarland
+699 Mio. €
Schleswig-Holstein
+337 Mio. €
Hamburg
−331 Mio. €
Hessen
−4.003 Mio. €
Baden-Württemberg
−4.006 Mio. €
Bayern
−11.660 Mio. €

Geberländer 2025: Bayern (11.660 Mio. € Abschlag), Baden-Württemberg (4.006 Mio. € Abschlag), Hessen (4.003 Mio. € Abschlag), Hamburg (331 Mio. € Abschlag). Die umgangssprachlichen Begriffe „Geber“ und „Nehmer“ beschreiben hier die Zuordnung im Finanzkraftausgleich. Sie sind keine Rangliste guter oder schlechter Haushaltspolitik.

Vorläufige Jahresrechnung je Berichtsjahr. Ganze Millionen Euro. Bundesergänzungszuweisungen nicht enthalten; keine direkten Zahlungen zwischen einzelnen Ländern.

Verfahren · seit 2020

Was beim Finanzkraftausgleich tatsächlich verteilt wird

Der gebräuchliche Name Länderfinanzausgleich umfasst in vielen Darstellungen mehrere Schritte. Unsere Tabelle grenzt eine bestimmte Stufe ab.

Vier Schritte zur Einordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
SchrittWas er bedeutet
1. Steuereinnahmen verteilenZunächst werden die Gemeinschaftsteuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie zwischen den Ländern verteilt. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird vor dem Finanzkraftausgleich grundsätzlich nach Einwohnern zugeordnet.
2. Finanzkraft vergleichenDie Finanzkraftmesszahl bildet die einbezogenen Einnahmen ab. Die Ausgleichsmesszahl beschreibt den gesetzlich bestimmten Vergleichsmaßstab. Dabei gelten unter anderem besondere Einwohnerwertungen. Diese Größen sind nicht dasselbe wie ein privates Einkommen je Einwohner.
3. Zu- und Abschläge anwenden63 Prozent der festgestellten Über- oder Unterdeckung werden durch Abschläge beziehungsweise Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung ausgeglichen. Genau diese Beträge enthält unsere Ländertabelle.
4. Weitere Zuweisungen beachtenDanach können Bundesergänzungszuweisungen folgen. Sie kommen vom Bund und gehören nicht zum hier ausgewiesenen Ausgleichsvolumen. Für eine Gesamtbetrachtung brauchst du die weiteren Tabellen des BMF-Berichts.

Du kannst aus dieser Tabelle nicht ablesen, wie viel ein bestimmtes Land an ein anderes überwiesen hat. Ebenso wenig lässt sich der gesamte Etat eines Landes daraus ableiten. Für diese Fragen brauchst du weitere Haushalts- und Verteilungsdaten. Der Überblick zu Steuereinnahmen und Staatsausgaben erklärt, warum Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen getrennt betrachtet werden müssen.

Die Berechnung folgt gesetzlichen Messzahlen und Einwohnerwertungen. Die Ländertabelle ersetzt keine vollständige Neuberechnung des Finanzausgleichs.

Quellen · Berichtsjahr und Veröffentlichung

2025 ist das Datenjahr, 2026 das Veröffentlichungsjahr

Beide Jahrgänge stammen aus den ausdrücklich als vorläufig bezeichneten Jahresrechnungen in den BMF-Monatsberichten.

  • Berichtsjahr 2025: BMF-Monatsbericht, Tabelle 1, veröffentlicht am 21.04.2026. Verwendet sind ausschließlich die Angaben zu „Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich“.
  • Berichtsjahr 2024: BMF-Monatsbericht, Tabelle 1, veröffentlicht am 23.04.2025. Verwendet sind ausschließlich die Angaben zu „Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich“.

Quellen zuletzt geprüft am 01.11.2026. Die Tabelle übernimmt die veröffentlichte Genauigkeit von einer Million Euro. Sie enthält keine hochgerechneten Eurobeträge und keine Prognose für das laufende Ausgleichsjahr. Wenn du sie weiterverwendest, nenne neben „BMF“ immer auch Berichtsjahr, Veröffentlichungsstand und die Abgrenzung ohne Bundesergänzungszuweisungen.

Vorläufige Jahresrechnung je Berichtsjahr. Ganze Millionen Euro. Bundesergänzungszuweisungen nicht enthalten; keine direkten Zahlungen zwischen einzelnen Ländern.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 227 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Länderfinanzausgleich 2025: Tabelle und Geberländer“. Klarbelegt, Stand 04/2026. https://klarbelegt.de/laenderfinanzausgleich

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Welche Stufe des Finanzausgleichs du hier siehst

Was die Zahl zeigt

Die Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich aus Tabelle 1 der BMF-Monatsberichte zur vorläufigen Jahresrechnung 2025 und 2024. Seit 2020 wird dieser Ausgleich durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer vorgenommen. Die Beträge sind so auf ganze Millionen Euro gerundet, wie sie in diesen Veröffentlichungen stehen.

Wie du sie liest

Ein Plus bedeutet einen Zuschlag, ein Minus einen Abschlag auf den Umsatzsteueranteil. Das Ausgleichsvolumen zählt nur eine Seite: die Summe der Zuschläge oder den Betrag der Abschläge. Die Veränderung ist der signierte Betrag 2025 minus 2024. Ein negativer Unterschied kann einen höheren Abschlag oder einen kleineren Zuschlag bedeuten.

Wo die Grenze liegt

Die Tabelle zeigt weder alle Einnahmen eines Landes noch dessen gesamte Finanzkraft, Schulden oder Lebensqualität. Die Einwohnerzahl wird hier nicht als Bezugsgröße eingesetzt. Bundesergänzungszuweisungen und Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen folgen in weiteren Stufen und sind ausgeschlossen. Die beiden Jahrgänge geben jeweils den Stand ihrer vorläufigen Jahresrechnung wieder; spätere Revisionen können abweichen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Länder waren 2025 Geberländer im Länderfinanzausgleich?

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg hatten 2025 Abschläge auf ihren Umsatzsteueranteil. „Geberländer“ ist der gebräuchliche Begriff dafür. Die übrigen zwölf Länder erhielten Zuschläge. Das beschreibt diese Stufe des Ausgleichs, nicht sämtliche Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Wie hoch war der Länderfinanzausgleich 2025?

Das Ausgleichsvolumen betrug nach der vorläufigen Jahresrechnung 20.000 Millionen Euro. 2024 waren es 18.654 Millionen Euro. Zu- und Abschläge sind die beiden Seiten derselben Umverteilung; ihre absoluten Beträge werden für das Volumen nicht zusammengezählt.

Wie viel zahlte Bayern, wie viel erhielt Berlin?

Bayerns Abschlag betrug 2025 11.660 Millionen Euro, Berlins Zuschlag 4.223 Millionen Euro. Daraus folgt keine direkte Zahlung dieses Betrags von Bayern an Berlin: Die Werte entstehen bei der Verteilung des Umsatzsteueranteils aller Länder.

Ist der Länderfinanzausgleich seit 2020 abgeschafft?

Das frühere System direkter Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern wurde ersetzt. Der Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft besteht weiterhin und erfolgt seit 2020 durch Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. „Finanzkraftausgleich“ ist deshalb die genauere Bezeichnung für die hier gezeigte Stufe.

Warum unterscheiden sich Tabellen zum Länderfinanzausgleich?

Prüfe Berichtsjahr, Veröffentlichungsstand, Einheit und Abgrenzung. Manche Übersichten rechnen Bundesergänzungszuweisungen hinzu, zeigen Beträge je Einwohner oder verwenden eine spätere Abrechnung. Hier stehen die vorläufigen Jahresrechnungen für 2025 und 2024 in Millionen Euro, ohne Bundesergänzungszuweisungen.

Sind das Zahlen für 2025 oder 2026?

Das Berichtsjahr der neuesten Tabelle auf dieser Seite ist 2025. Der zugehörige BMF-Monatsbericht wurde am 21. April 2026 veröffentlicht. Ein Veröffentlichungsjahr 2026 macht aus den Zahlen keine Jahresabrechnung 2026. Der Vorjahresvergleich stammt aus dem am 23. April 2025 veröffentlichten Bericht über 2024.

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