Rechner · Arbeitslosengeld I · SGB III

Arbeitslosengeld-Rechner

Berechne dein monatliches Arbeitslosengeld I nach §§ 149-153 SGB III — die Lohnsteuer kommt aus demselben amtlichen Programmablaufplan wie beim Brutto-Netto-Rechner.

Durchschnitt der letzten 12 Monate.

Dein ALG I
1.246,80€ / Monat
≈ 41,56 € pro Tag · Leistungssatz 60 %
Aufschlüsselung je Kalendertag
Bemessungsentgelt98,63 €
− 20 % SV-Pauschale−19,73 €
− Lohnsteuer−9,64 €
− Solidaritätszuschlag−0,00 €
= Leistungsentgelt69,26 €

Beträge je Kalendertag; Monat = Tag × 30. Orientierung ohne Gewähr.

Regeln und Beträge ändern sich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.

Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Setzt einen Anspruch (Anwartschaftszeit) voraus; ohne Anspruchsdauer, Nebeneinkommen, Sperrzeiten. Lohnsteuer aus dem amtlichen BMF-Programmablaufplan.

So entsteht das ALG I

Vom Brutto zum Leistungssatz

Aus dem durchschnittlichen Bruttoentgelt wird ein pauschaliertes Nettoentgelt: minus 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, minus Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse (mit dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums berechnet — demselben wie beim Brutto-Netto-Rechner) und minus Solidaritätszuschlag. Davon sind es 60 %, mit Kind 67 %.

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Arbeitslosengeld-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/arbeitslosengeld

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Nicht 60 % vom Brutto, sondern 60 % vom fiktiven Netto

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Arbeitslosengeld I nach §§ 149–153 SGB III: Aus dem Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate wird ein pauschaliertes Netto gebildet, davon sind 60 % das Leistungsentgelt — 67 % mit mindestens einem Kind.

Wie du sie liest

Die Pauschalierung ist der Grund, warum das Ergebnis von der eigenen Gehaltsabrechnung abweicht: Die Bundesagentur rechnet mit einem gesetzlich festgelegten Abzug, nicht mit deinen tatsächlichen Abzügen. Die Steuerklasse wirkt dabei stärker als jede andere Stellschraube.

Wo die Grenze liegt

Nicht abgebildet sind Sperrzeiten, Ruhenszeiten wegen einer Abfindung, Nebeneinkommen und die Anspruchsdauer selbst — die hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab. Maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld I?

Aus deinem durchschnittlichen Bruttoentgelt wird ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt: minus 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, minus Lohnsteuer (nach deiner Steuerklasse, mit dem amtlichen Programmablaufplan berechnet) und minus Solidaritätszuschlag. Davon sind es 60 % — oder 67 % mit Kind.

Wann bekomme ich 67 % statt 60 %?

Den erhöhten Leistungssatz von 67 % gibt es, wenn du oder dein Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG habt (und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben). Sonst gelten 60 %.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Das hängt von deiner Versicherungszeit und deinem Alter ab — von 12 Monaten Bezug bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren. Diese Anspruchsdauer rechnet dieser Rechner nicht aus; er zeigt nur die monatliche Höhe.

Warum weicht mein Bescheid ab?

Der Rechner nutzt dein Durchschnittsbrutto; die Agentur für Arbeit legt den genauen Bemessungszeitraum zugrunde. Außerdem können Nebeneinkommen, Sperrzeiten oder ein anderer Kinderfreibetrag das Ergebnis verändern. Maßgeblich ist der Bescheid.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

Prüfe die Grundlage deiner Rechnung.

Beträge und Regeln können sich ändern. Im Daten-Status siehst du Quelle, Stand und den nächsten Prüftermin. Datenstand des Rechners prüfen · RSS-Feed