Arbeit & Lohn · Kündigungsfrist · § 622 BGB

Kündigungsfrist: 4 Wochen — und was danach kommt

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB) — für beide Seiten. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer der Beschäftigung in 7 Stufen: von einem Monat nach 2 Jahren bis zu 7 Monaten nach 20 Jahren. Für dich als Beschäftigte oder Beschäftigten bleibt es bei den 4 Wochen, solange der Vertrag nichts anderes sagt.

4 Wochen Grundfrist
7 Monate nach 20 Jahren
Die Grundfrist gilt für beide Seiten. Verlängert wird nur die Frist des Arbeitgebers — und zwar mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
§ 622 BGBzum 15. oder Monatsende7 Stufen
Wer verlängert, wer nicht

Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Tag des Zugangs. Ab da läuft die Frist bis zum nächsten zulässigen Termin.

Termine nachrechnen ↓
Grafik · Staffel des Arbeitgebers

Von einem Monat auf 7 — in 7 Stufen

In den ersten 2 Jahren gilt für beide Seiten die Grundfrist von 4 Wochen. Danach verlängert § 622 Abs. 2 BGB die Frist des Arbeitgebers stufenweise; die Treppe zeigt, ab wann welche Stufe greift.

Kurzfassung: Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers steigt von 1 Monat ab 2 Jahren auf 7 Monate ab 20 Jahren.

Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach Dauer des ArbeitsverhältnissesDie Kündigungsfrist des Arbeitgebers steigt von 1 Monat ab 2 Jahren auf 7 Monate ab 20 Jahren.0 Monate2 Monate4 Monate6 Monate8 Monate1 Monate2 J.2 Monate5 J.3 Monate8 J.4 Monate10 J.5 Monate12 J.6 Monate15 J.7 Monate20 J.

⚠ Die Grafik beginnt bei 2 Jahren, weil die Staffel erst dort einsetzt. Davor gilt die Grundfrist von 4 Wochen — eine Wochenfrist, die sich nicht als Monatswert darstellen lässt.

Tabelle · vollständige Staffel

Alle Fristen mit Termin und Rechtsgrundlage

Die Grundfrist endet zum 15. oder zum Monatsende, alle Staffelfristen enden zum Monatsende. Vier Wochen sind dabei nicht dasselbe wie ein Monat — bei 31 Tagen fehlen drei.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Dauer des ArbeitsverhältnissesFrist des ArbeitgebersWirkt zumRechtsgrundlage
unter 2 Jahren4 Wochenzum 15. oder zum Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
ab 2 Jahren1 Monatzum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB
ab 5 Jahren2 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB
ab 8 Jahren3 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
ab 10 Jahren4 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB
ab 12 Jahren5 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB
ab 15 Jahren6 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB
ab 20 Jahren7 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB

⚠ Für Kündigungen durch die Arbeitnehmerseite bleibt es bei vier Wochen, solange Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes bestimmen. Tarifverträge dürfen nach § 622 Abs. 4 BGB auch kürzere Fristen vorsehen.

Nachgerechnet

Kündigung geht heute zu — wann endet das Arbeitsverhältnis?

Gerechnet für den Zugang am 04.08.2026. Der Sprung vom Fristende zum nächsten zulässigen Termin ist der Grund, warum eine Kündigung fast nie „genau vier Wochen später“ wirkt.

Beendigungstermine bei Zugang der Kündigung am 04.08.2026
BetriebszugehörigkeitFrist des ArbeitgebersArbeitsverhältnis endet am
1 Jahr im Betrieb4 Wochen15.09.2026
3 Jahre im Betrieb1 Monat30.09.2026
6 Jahre im Betrieb2 Monate31.10.2026
9 Jahre im Betrieb3 Monate30.11.2026
11 Jahre im Betrieb4 Monate31.12.2026
13 Jahre im Betrieb5 Monate31.01.2027
16 Jahre im Betrieb6 Monate28.02.2027
21 Jahre im Betrieb7 Monate31.03.2027

⚠ Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung, nicht das Datum des Schreibens oder der Poststempel. Fällt der Zugang auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich nicht — die Erklärung geht zu, wenn sie im Machtbereich der Empfängerin oder des Empfängers angekommen ist.

Abweichungen

Probezeit, Aushilfe, Kleinbetrieb, Tarifvertrag

Vier Konstellationen, in denen etwas anderes gilt als die Grundfrist — und eine Regel, die im Gesetz steht, aber nicht mehr angewandt wird.

Abweichende Kündigungsfristen nach § 622 BGB
FallFristTerminGilt fürHinweis
Probezeit2 Wochenzu jedem Tagbeide Seitennur wenn eine Probezeit vereinbart ist, längstens für sechs Monate
Kündigung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer4 Wochenzum 15. oder zum MonatsendeArbeitnehmerseitebleibt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, solange der Vertrag nichts anderes sagt
Vorübergehende Aushilfekürzer vereinbarnach Vereinbarungbeide Seitennur bis zu drei Monaten Beschäftigungsdauer
Kleinbetrieb mit höchstens 20 Beschäftigten4 Wochenzu jedem Tag vereinbarbeide Seitendie Vier-Wochen-Frist selbst bleibt, nur der feste Termin kann entfallen
Tarifvertragabweichendnach Tarifvertragbeide SeitenTarifverträge dürfen auch kürzere Fristen vorsehen — der Tarifvertrag geht dann vor

Die Altersregel gilt nicht mehr. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt dem Wortlaut nach, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Staffel nicht mitzählen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Vorschrift 2010 als Altersdiskriminierung eingestuft (EuGH, Urteil vom 19.01.2010, C-555/07 (Kücükdeveci)). Sie steht seither zwar noch im Gesetzestext, wird von den Arbeitsgerichten aber nicht mehr angewandt — wer mit 20 angefangen hat, bringt diese Jahre in die Staffel ein.

⚠ Ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist, richtet sich nach dem Kündigungsschutzgesetz und den besonderen Schutzvorschriften. Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen ab Zugang zu erheben (§ 4 KSchG). Keine Rechtsberatung.

Zahlen einordnen

Kündigungsfristen einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Mindestfristen aus § 622 BGB: die Grundfrist von vier Wochen und die Staffel, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet. Die Staffel gilt ausdrücklich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber — das ist keine Auslegung, sondern steht so im Gesetz. Die Beispieltermine auf dieser Seite sind aus dem jeweiligen Zugangsdatum berechnet, nicht aus einer Tabelle übernommen.

Wie du sie liest

Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Tag, an dem es zugeht — also in deinem Briefkasten liegt. Ab da läuft die Frist, und zwar zu einem festen Termin: Die Grundfrist endet zum 15. oder zum Monatsende, die Staffelfristen enden immer zum Monatsende. Eine Kündigung, die vier Wochen vor dem 20. zugeht, wirkt deshalb nicht zum 20., sondern erst zum nächsten zulässigen Termin. Vier Wochen sind außerdem nicht dasselbe wie ein Monat — bei 31 Tagen fehlen drei.

Wo die Grenze liegt

Das Gesetz nennt Mindestfristen; Arbeits- und Tarifverträge dürfen abweichen, Tarifverträge nach § 622 Abs. 4 BGB sogar nach unten. Wir zeigen die Frist, nicht die Wirksamkeit: Ob eine Kündigung überhaupt zulässig ist, richtet sich nach dem Kündigungsschutzgesetz und bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung nach eigenen Schutzvorschriften. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, hat dafür drei Wochen ab Zugang Zeit (§ 4 KSchG) — diese Frist ist kurz und läuft unabhängig davon, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Das hier ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Diese Grundfrist gilt für beide Seiten und unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht. Erst für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sie sich mit den Jahren.

Verlängert sich meine eigene Kündigungsfrist mit den Jahren?

Nein — jedenfalls nicht von Gesetzes wegen. Die Staffel des § 622 Abs. 2 BGB gilt ausdrücklich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für dich bleibt es bei 4 Wochen, solange im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes steht. Viele Verträge vereinbaren allerdings, dass die verlängerten Fristen für beide Seiten gelten — das ist zulässig. Umgekehrt darf deine Frist nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB).

Zu welchem Datum wirkt eine Kündigung, die heute zugeht?

Ein Beispiel: Geht die Kündigung am 10.03.2026 zu und besteht das Arbeitsverhältnis seit einem Jahr, endet es am 15.04.2026 — vier Wochen später zum nächsten zulässigen Termin. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit gilt für den Arbeitgeber eine Frist von 4 Monaten zum Monatsende; dieselbe Kündigung wirkte dann erst zum 31.07.2026.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

2 Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Tag — es gibt keinen festen Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt aber nur, wenn eine Probezeit tatsächlich vereinbart ist, und längstens für die ersten 6 Monate. Ohne Probezeitvereinbarung gilt von Anfang an die Grundfrist von 4 Wochen.

Zählen die Jahre vor meinem 25. Geburtstag mit?

Ja. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt zwar dem Wortlaut nach, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzählen — der Europäische Gerichtshof hat diese Regel aber 2010 als Altersdiskriminierung eingestuft (Rechtssache C-555/07, Kücükdeveci). Sie steht seither zwar noch im Gesetzestext, wird von den Arbeitsgerichten jedoch nicht mehr angewandt. Wer mit 20 angefangen hat, bringt diese Jahre also in die Staffel ein.

Was ist der Unterschied zwischen vier Wochen und einem Monat?

Vier Wochen sind 28 Tage, ein Monat je nach Kalender 28 bis 31. Die Grundfrist des § 622 Abs. 1 BGB ist eine Wochenfrist, die Staffelfristen sind Monatsfristen — das ist kein Sprachspiel, sondern verschiebt den Endtermin. Wer die vier Wochen als „einen Monat“ liest, verpasst im Zweifel den Termin und die Kündigung wirkt erst zwei Wochen später.

Kann der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen?

Grundsätzlich nein. Einzelvertraglich sind kürzere Fristen nur in den engen Ausnahmen des § 622 Abs. 5 BGB möglich — bei vorübergehender Aushilfe bis zu drei Monaten und in Betrieben mit höchstens 20 Beschäftigten, wobei dort die vier Wochen bleiben und nur der feste Termin entfallen darf. Ein Tarifvertrag darf dagegen auch kürzere Fristen regeln (§ 622 Abs. 4 BGB); gilt er für dein Arbeitsverhältnis, geht er dem Gesetz vor.

Das fragen sich viele als Nächstes

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