Arbeit & Einkommen · Stimmt das?
Wie viele Minijobs darf man haben?
Es kommt darauf an, ob daneben eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht: Ohne Hauptjob dürfen es beliebig viele sein, solange ihr Gesamtverdienst zusammengerechnet unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt; mit einem Hauptjob bleibt nur der zuerst aufgenommene Minijob abgabenfrei, jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit sozialversicherungspflichtig.
Behauptung gegen Fundstelle
- Behauptung
- „Man darf nur einen Minijob haben.“
- Urteil
- Kommt darauf an
- Kommt darauf an
- davon, ob daneben ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob steht
- Antwort
- Ohne Hauptjob zählen alle Minijobs zusammen auf die Geringfügigkeitsgrenze; mit Hauptjob bleibt genau einer abgabenfrei.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Wie viele Minijobs darf man haben?“. Klarbelegt, Stand 08/2026. https://klarbelegt.de/stimmt-das/minijob-anzahl
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Mehrere Minijobs einordnen
Die Seite klärt, wie § 8 SGB IV mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen behandelt. Die Vorschrift begrenzt nicht die Zahl der Minijobs, sondern rechnet sie unter bestimmten Bedingungen zusammen — und genau diese Zusammenrechnung entscheidet, ob sie geringfügig bleiben.
Ohne sozialversicherungspflichtigen Hauptjob werden alle Minijobs addiert: Bleibt die Summe unter der Geringfügigkeitsgrenze, bleiben alle beitragsfrei; wird sie überschritten, werden alle gemeinsam sozialversicherungspflichtig — nicht nur der zuletzt hinzugekommene. Mit einem Hauptjob gilt die Freistellung nur für den zuerst aufgenommenen Minijob; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und dadurch beitragspflichtig, unabhängig von seiner Höhe.
Diese Regel gilt für die Sozialversicherung. Steuerlich läuft jeder Minijob unabhängig davon über die 2-%-Pauschsteuer des Arbeitgebers oder individuell nach Steuerklasse — die sozialversicherungsrechtliche Zusammenrechnung sagt darüber nichts aus.
Kurz beantwortet
Zählt es doppelt, wenn zwei Minijobs beim selben Arbeitgeber bestehen?
Nein — mehrere geringfügige Tätigkeiten bei demselben Arbeitgeber gelten sozialversicherungsrechtlich immer als ein einziges Beschäftigungsverhältnis, unabhängig davon, wie viele Arbeitsverträge bestehen.