Arbeit & Lohn · Sozialversicherung 2026
Sozialversicherung 2026: Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
2026 liegt der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung bei 42,3 % des Bruttolohns — Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen davon 21,15 %, Arbeitgeber 21,15 %. Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 8.450 € im Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an — 8.450 € im Monat bei Rente und Arbeitslosigkeit, 5.812,50 € bei Kranken und Pflege.
Eigenes Brutto rechnen →Die vier Zweige mit Satz, Aufteilung und Grenze
Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich die Beiträge grundsätzlich hälftig — auch den Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt, worauf gerechnet wird: Was du darüber verdienst, ist beitragsfrei.
| Zweig | Beitragssatz gesamt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Grenze je Monat | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | 8.450 € | § 158 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | 8.450 € | § 341 Abs. 2 SGB III |
| Krankenversicherung | 14,6 % + 2,9 % | 8,75 % | 8,75 % | 5.813 € | § 241 SGB V |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % | 5.813 € | § 55 SGB XI |
⚠ Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist kassenindividuell; 2,9 % ist der vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene Durchschnitt. Ohne Kinderlosen-Zuschlag und ohne den sächsischen Sonderweg in der Pflegeversicherung.
Die Grenze der Krankenversicherung ist in fünf Jahren um 20 % gestiegen
Jedes Jahr wird die Grenze an die Lohnentwicklung angepasst — für 2026 auf Basis von 5,16 % Lohnwachstum im Jahr 2024. Wer darüber verdient, zahlt dadurch mehr Beitrag, ohne dass sich der Satz geändert hat.
Kurzfassung: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung stieg von 4.837,50 € (2022) auf 5.812,50 € (2026).
| Jahr | Grenze je Monat |
|---|---|
| 2022 | 4.837,50 € |
| 2023 | 4.987,50 € |
| 2024 | 5.175,00 € |
| 2025 | 5.512,50 € |
| 2026 | 5.812,50 € |
⚠ Gezeigt ist die Grenze der Kranken- und Pflegeversicherung, weil sie schon immer bundeseinheitlich war. Die Grenze der Rentenversicherung war bis 2024 in Ost und West verschieden und wäre als eine Linie irreführend.
Was bei welchem Brutto abgezogen wird
Arbeitnehmeranteil je Monat, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und ohne Kinderlosen-Zuschlag. Ab 5.812,50 € greift die erste Kappung, ab 8.450 € die zweite — deshalb sinkt der prozentuale Abzug bei hohen Gehältern.
| Monatsbrutto | Arbeitnehmeranteil | in % vom Brutto | Arbeitgeberanteil | Brutto nach SV-Abzug | an einer Grenze gekappt? |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.000 € | 634,50 € | 21,2 % | 634,50 € | 2.365,50 € | — |
| 4.500 € | 951,75 € | 21,2 % | 951,75 € | 3.548,25 € | — |
| 6.000 € | 1.249,22 € | 20,8 % | 1.249,22 € | 4.750,78 € | ja |
| 9.000 € | 1.508,92 € | 16,8 % | 1.508,92 € | 7.491,08 € | ja |
⚠ Ohne Lohnsteuer, ohne Kinderlosen-Zuschlag, ohne Sachsen-Sonderweg. Die letzte Spalte ist nicht das Nettogehalt — die Lohnsteuer kommt separat hinzu.
Beitragsbemessungsgrenze ist nicht Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden — in der Krankenversicherung 2026 bis 69.750 € im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze (amtlich: Jahresarbeitsentgeltgrenze) sagt etwas ganz anderes: ab wann man die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt verlassen darf. Sie liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat — spürbar höher.
Wer zwischen beiden Werten verdient, zahlt also den Höchstbeitrag, bleibt aber pflichtversichert. Die Rentenversicherung kennt keine Versicherungspflichtgrenze: Dort gibt es nur die Bemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt statt 18,6 % ein Satz von 24,7 %.
Beitragssätze und Grenzen einordnen
Die Tabelle zeigt die vier Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihrem Beitragssatz, der Aufteilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Die Sätze stehen in den Sozialgesetzbüchern, die Grenzen in der jährlichen Sozialversicherungsrechengrößenverordnung. Sie gelten seit 2025 bundeseinheitlich — die frühere Trennung in Ost und West gibt es nicht mehr.
Der Beitragssatz greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was du darüber verdienst, ist beitragsfrei — deshalb sinkt der prozentuale Abzug bei hohen Gehältern, obwohl der Satz gleich bleibt. Die Grenzen sind unterschiedlich hoch: In der Krankenversicherung liegt sie deutlich niedriger als in der Rentenversicherung, was in den Beispielrechnungen als Knick sichtbar wird. Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist keine feste Größe: Der hier gezeigte Satz ist der vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene Durchschnitt — deine Kasse kann darüber oder darunter liegen.
Die Sätze gelten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall. Nicht abgebildet sind Minijobs mit ihren Pauschalbeiträgen, der Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung, freiwillig Versicherte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie privat Krankenversicherte — für sie gelten eigene Regeln. Auch der Kinderlosen-Zuschlag und der sächsische Sonderweg in der Pflegeversicherung stecken nicht in den Beispielzahlen, sondern stehen daneben im Text. Was am Ende auf der Abrechnung steht, entscheidet die Einzugsstelle; wir zeigen die amtlichen Sätze, keine Beitragsberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Zusammen 42,3 % des Bruttolohns: Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % und Pflegeversicherung 3,6 %. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich die Beiträge grundsätzlich hälftig, auf die Arbeitnehmerseite entfallen also rund 21,15 %.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 8.450 € im Monat beziehungsweise 101.400 € im Jahr, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat beziehungsweise 69.750 € im Jahr. Seit 2025 gelten diese Werte bundeseinheitlich; eine getrennte Grenze für die neuen Länder gibt es nicht mehr.
Was passiert mit dem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Darauf fallen keine Beiträge mehr an. Die Grenze deckelt die Bemessungsgrundlage, nicht den Beitragssatz: Wer mehr verdient, zahlt denselben Prozentsatz, aber nur bis zur Grenze — der effektive Abzug in Prozent des Gesamtbruttos sinkt dadurch. Im gleichen Zug wächst die spätere Rente nicht weiter, weil auch die Entgeltpunkte an der Grenze gedeckelt sind.
Wie viel Sozialversicherung zahle ich bei 3.000 € brutto?
Bei 3.000 € Monatsbrutto entfallen rund 634,50 € auf die Arbeitnehmerseite und rund 634,50 € auf die Arbeitgeberseite — zusammen etwa 1.269,00 €. Gerechnet ist mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, ohne Kinderlosen-Zuschlag. Die Lohnsteuer kommt separat obendrauf; was am Ende netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus.
Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % steht im Gesetz und ist für alle Kassen gleich. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag, den sie selbst festlegt. Der vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % — er ist ein Rechenwert, kein Satz einer bestimmten Kasse. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich auch den Zusatzbeitrag hälftig. Ein Kassenwechsel kann sich deshalb spürbar lohnen.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Wer keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre alt ist, zahlt einen Zuschlag von 0,6 % Prozentpunkten allein — der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind: je Kind vom 2. bis zum 5. um 0,25 % Prozentpunkte, solange das Kind unter 25 ist. In Sachsen tragen Beschäftigte außerdem 2,3 % statt 1,8 %, weil dort der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb.
Ab welchem Gehalt kann ich mich privat krankenversichern?
Ab einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze — 2026 sind das 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € im Monat. Wer darunter liegt, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Grenze ist nicht dieselbe wie die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (69.750 €) — sie liegt darüber und wird oft damit verwechselt.