Energie · Photovoltaik

Einspeisevergütung 2026

Überschusseinspeisung · erste 10 kWp

7,70ct/kWh
Bei Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh für die ersten 10 kWp. Die neuen Sätze gelten für neue Anlagen, nicht automatisch für deinen Altvertrag.
PV-DachanlagenInbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026
Mit Veröffentlichung abgeglichen · Stand 08/2026 · wir prüfen wieder am 15.12.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Für eine neue PV-Dachanlage bis 10 kWp mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 beträgt die Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung oder 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Größere Anlagen erhalten einen nach Leistungsanteilen gewichteten Satz. Für ältere Anlagen zählt der Tarif zum damaligen Inbetriebnahmedatum.

Aktuelle Einspeisevergütung

PV-Tarife bei Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026

Die Sätze gelten anteilig: Eine 15-kWp-Anlage bekommt 10 kWp zum ersten und 5 kWp zum zweiten Satz. Sie rutscht nicht als Ganzes in die niedrigere Stufe.

Feste Einspeisevergütung für Gebäude und Lärmschutzwände bis 100 kWp
LeistungsanteilÜberschusseinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Erste 10 kWp7,7012,22
Anteil über 10 bis 40 kWp6,6610,24
Anteil über 40 bis 100 kWp5,4410,24

Einspeisevergütung-Rechner

Der erhöhte Volleinspeisetarif setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Für Freiflächen und Anlagen über 100 kWp gilt diese Tabelle nicht.

Vergütung berechnen

5.000 vergütete kWh bringen bei 10 kWp rund 385 € im Jahr

Beispiel für eine Anlage mit Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026: Überschuss- und Volleinspeisung bei gleicher vergütungsfähiger Netzmenge. Eigenverbrauch spart Strombezug, wird hier aber nicht vergütet.

Kurzfassung: Bei 5.000 kWh: 385,00 € mit Überschusseinspeisung oder 611,00 € mit Volleinspeisung.

10.000 kWh/Jahr 770,00 € Volleinspeisung: 1.222,00 €

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.

Überschusseinspeisung Volleinspeisung

Jahresvergütung nach vergütungsfähiger Einspeisemenge bei 10 kWpBei 5.000 kWh: 385,00 € mit Überschusseinspeisung oder 611,00 € mit Volleinspeisung.0 €250 €500 €750 €1.000 €1.250 €1.500 €02.5005.0007.50010.000Vergütungsfähige Einspeisung (kWh/Jahr)

Das ist eine Tarifrechnung, kein Vergleich der Wirtschaftlichkeit: Erzeugung, Eigenverbrauch, Investition, Steuer und nicht vergütete Zeiten sind nicht berechnet.

Einspeisevergütung · Tabelle

Welche Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme 2025 oder 2026 gilt

Das Inbetriebnahmedatum bestimmt den Ausgangstarif deiner Anlage. Die erste Periode beginnt im August 2024 und deckt auch Januar 2025 ab; spätere Sätze ersetzen diese Altanlagentarife nicht.

Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026
Anteilig geltende PV-Einspeisetarife bei Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026
LeistungsanteilÜberschusseinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Erste 10 kWp7,7012,22
Anteil über 10 bis 40 kWp6,6610,24
Anteil über 40 bis 100 kWp5,4410,24

Amtliche Tarifdatei für diesen Zeitraum (XLSX)

Inbetriebnahme 01.02.2026 bis 31.07.2026
Anteilig geltende PV-Einspeisetarife bei Inbetriebnahme 01.02.2026 bis 31.07.2026
LeistungsanteilÜberschusseinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Erste 10 kWp7,7812,34
Anteil über 10 bis 40 kWp6,7310,35
Anteil über 40 bis 100 kWp5,5010,35

Amtliche Tarifdatei für diesen Zeitraum (XLSX)

Inbetriebnahme 01.08.2025 bis 31.01.2026
Anteilig geltende PV-Einspeisetarife bei Inbetriebnahme 01.08.2025 bis 31.01.2026
LeistungsanteilÜberschusseinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Erste 10 kWp7,8612,47
Anteil über 10 bis 40 kWp6,8010,45
Anteil über 40 bis 100 kWp5,5610,45

Amtliche Tarifdatei für diesen Zeitraum (XLSX)

Inbetriebnahme 01.02.2025 bis 31.07.2025
Anteilig geltende PV-Einspeisetarife bei Inbetriebnahme 01.02.2025 bis 31.07.2025
LeistungsanteilÜberschusseinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Erste 10 kWp7,9412,60
Anteil über 10 bis 40 kWp6,8810,56
Anteil über 40 bis 100 kWp5,6210,56

Amtliche Tarifdatei für diesen Zeitraum (XLSX)

Inbetriebnahme 01.08.2024 bis 31.01.2025
Anteilig geltende PV-Einspeisetarife bei Inbetriebnahme 01.08.2024 bis 31.01.2025
LeistungsanteilÜberschusseinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Erste 10 kWp8,0312,73
Anteil über 10 bis 40 kWp6,9510,68
Anteil über 40 bis 100 kWp5,6810,68

Amtliche Tarifdatei für diesen Zeitraum (XLSX)

Amtliche Dateien geprüft am 02.10.2026. Der erfasste Veröffentlichungsstand endet am 31.12.2026; Folgetarife werden nicht geschätzt.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 216 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Einspeisevergütung 2026“. Klarbelegt, Stand 08/2026. https://klarbelegt.de/einspeiseverguetung

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Welcher Einspeisetarif für deine Anlage gilt

Was die Zahl zeigt

Die Tabelle führt die feste Einspeisevergütung der Bundesnetzagentur für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bis 100 kWp. Die Zeiträume beziehen sich auf die Inbetriebnahme. Die Spalten nennen Cent je vergütungsfähiger Kilowattstunde im Netz, keine Vergütung für selbst verbrauchten Strom.

Wie du sie liest

Zuerst suchst du den Zeitraum deiner Inbetriebnahme. Dann unterscheidest du zwischen selbst genutztem Strom mit Überschusseinspeisung und vollständiger Netzeinspeisung. Über 10 kWp wird der Satz anteilig berechnet: Die ersten 10 kWp behalten die erste Stufe, die nächsten 30 kWp bekommen die zweite, der Rest bis 100 kWp die dritte. Ein niedrigerer Satz für neue Anlagen ändert nicht automatisch den Tarif einer bereits laufenden Anlage.

Wo die Grenze liegt

Die Rechnung setzt voraus, dass die eingegebene Strommenge vergütungsfähig ist. Kürzungen bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG), Abregelung, Messkonzepte, Anlagenzusammenfassung, Steuer und Betriebskosten werden nicht ermittelt. Die Einspeisevergütung ist deshalb kein Gewinn. Anlagen außerhalb der erfassten Inbetriebnahmezeiträume oder über 100 kWp brauchen eine gesonderte Prüfung. Für die tatsächliche Zahlung zählt die Abrechnung deines Netzbetreibers.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Das hängt vom Inbetriebnahmedatum, der Leistung und der Einspeiseart ab. Vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 sind es für die ersten 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Die Tabelle zeigt auch die früheren Zeiträume des Jahres.

Bekomme ich für eine 15-kWp-Anlage nur den Satz über 10 kWp?

Nein. Nach § 23c EEG werden die Sätze nach Leistungsanteilen gewichtet: 10 kWp zum ersten Satz und 5 kWp zum zweiten. Der daraus gebildete Durchschnitt gilt für die vergütungsfähige Einspeisemenge. Der Rechner zeigt diesen Mischsatz und den Eurobetrag.

Was unterscheidet Überschusseinspeisung und Volleinspeisung?

Bei Überschusseinspeisung nutzt du einen Teil des Solarstroms selbst und speist den Rest ein. Bei Volleinspeisung geht der erzeugte Strom grundsätzlich ins Netz; dafür gilt unter den Voraussetzungen des EEG der erhöhte Satz. Die höhere Vergütung allein beantwortet nicht, welches Modell sich lohnt: Bei Eigenverbrauch sparst du zugleich den Einkauf von Strom.

Gibt es Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk?

Im vereinfachten Verfahren für Steckersolargeräte gilt die unentgeltliche Abnahme: Der Netzbetreiber nimmt den Überschuss ohne Vergütung ab. Für eine vergütete Einspeisung müssen die regulären Anforderungen an Anschluss, Messung und Zuordnung zur Einspeisevergütung erfüllt sein. Kläre diese Voraussetzungen mit deinem Netzbetreiber, bevor du einen Tarif aus dieser Tabelle ansetzt.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Für gesetzlich bestimmte Vergütungssätze nennt § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Die Förderung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus; Kürzungen und Sonderfälle bleiben möglich. Die halbjährlich veröffentlichten neuen Sätze sind Inbetriebnahmetarife für neue Anlagen.

Welche Einspeisevergütung gilt ab 2027?

Der hier geprüfte amtliche Veröffentlichungsstand endet am 31.12.2026. Die Bundesnetzagentur verweist für die Zeit danach auf eine Nachfolgeregelung in parlamentarischer Beratung. Wir verlängern die Tabelle deshalb nicht in das Folgejahr. Maßgeblich ist die dann veröffentlichte Regelung.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

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