Rechner · Wohnen & Energie

Einspeisevergütung-Rechner

Mit Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, Einspeiseart und vergüteten kWh berechnest du deinen PV-Tarif und Jahresbetrag. Über 10 kWp zählt der anteilige Mischsatz.

§ 23c EEG · bis 100 kWp

Wie viel deine vergütete Einspeisung einbringt

Dachanlagen und Lärmschutzwände bis 100 kWp. Die Strommenge kommt aus deiner Abrechnung oder deiner eigenen Prognose.

Erfasst: 01.08.2024 bis 31.12.2026. Für andere Daten wird kein Tarif geschätzt.

Die Untergrenze von 0,1 kWp ist eine Eingabegrenze dieses Rechners, keine EEG-Anspruchsgrenze. Installierte Modulleistung, nicht die geringere Wechselrichterleistung. Mehrere Anlagen können nach dem EEG zusammenzurechnen sein.

Was passiert mit deinem Solarstrom?

Die zweite Wahl setzt die Voraussetzungen für den erhöhten Volleinspeisetarif voraus.

Nur eingespeister und vergüteter Strom; Eigenverbrauch und nicht vergütete Einspeisung zählen hier nicht.

Einspeisevergütung im Jahr
385,00€ / Jahr

5.000 kWh vergütungsfähige Einspeisung bei 7,7000 ct/kWh gewichtetem Tarif.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Abrechnung. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Installierte Modulleistung10,00 kWp
Vergütungsfähige Einspeisemenge5.000 kWh / Jahr
Gewichteter Überschusstarif7,7000 ct/kWh
Gewichteter Volleinspeisetarif12,2200 ct/kWh
Überschusseinspeisung im Jahr385,00 €

Die Menge muss bereits um nicht vergütete Einspeisung bereinigt sein. Negative Preiszeiten, Abregelung, Steuern und Kosten sind nicht simuliert. Die Netzbetreiber-Abrechnung ist maßgeblich.

Die Rechnung setzt voraus, dass die eingegebene Strommenge vergütungsfähig ist. Kürzungen bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG), Abregelung, Messkonzepte, Anlagenzusammenfassung, Steuer und Betriebskosten werden nicht ermittelt. Die Einspeisevergütung ist deshalb kein Gewinn. Anlagen außerhalb der erfassten Inbetriebnahmezeiträume oder über 100 kWp brauchen eine gesonderte Prüfung. Für die tatsächliche Zahlung zählt die Abrechnung deines Netzbetreibers.

Beispiele · gerechnet

Jahresvergütung bei 10 kWp und Überschusseinspeisung

Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026; die Menge bezeichnet vergütungsfähige Einspeisung.

Jahresvergütung bei 10 kWp und Überschusseinspeisung
Einspeisung im JahrVergütung im Jahr
1.000 kWh77,00 € / Jahr
3.000 kWh231,00 € / Jahr
5.000 kWh385,00 € / Jahr
10.000 kWh770,00 € / Jahr

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 216 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Einspeisevergütung-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/einspeiseverguetung

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Einspeisevergütung berechnen und einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Tabelle führt die feste Einspeisevergütung der Bundesnetzagentur für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bis 100 kWp. Die Zeiträume beziehen sich auf die Inbetriebnahme. Die Spalten nennen Cent je vergütungsfähiger Kilowattstunde im Netz, keine Vergütung für selbst verbrauchten Strom.

Wie du sie liest

Zuerst suchst du den Zeitraum deiner Inbetriebnahme. Dann unterscheidest du zwischen selbst genutztem Strom mit Überschusseinspeisung und vollständiger Netzeinspeisung. Über 10 kWp wird der Satz anteilig berechnet: Die ersten 10 kWp behalten die erste Stufe, die nächsten 30 kWp bekommen die zweite, der Rest bis 100 kWp die dritte. Ein niedrigerer Satz für neue Anlagen ändert nicht automatisch den Tarif einer bereits laufenden Anlage.

Wo die Grenze liegt

Die Rechnung setzt voraus, dass die eingegebene Strommenge vergütungsfähig ist. Kürzungen bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG), Abregelung, Messkonzepte, Anlagenzusammenfassung, Steuer und Betriebskosten werden nicht ermittelt. Die Einspeisevergütung ist deshalb kein Gewinn. Anlagen außerhalb der erfassten Inbetriebnahmezeiträume oder über 100 kWp brauchen eine gesonderte Prüfung. Für die tatsächliche Zahlung zählt die Abrechnung deines Netzbetreibers.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich die gesamte Stromerzeugung eingeben?

Nein. Gib nur die vergütungsfähige Einspeisung ins öffentliche Netz ein. Selbst verbrauchter Solarstrom spart Strombezug, bekommt aber keine Einspeisevergütung. Nicht vergütete Einspeisezeiten müssen ebenfalls abgezogen sein.

Warum wird bei mehr als 10 kWp ein Durchschnitt gerechnet?

Nach § 23c EEG gelten die Sätze anteilig. Eine 15-kWp-Anlage trägt 10 kWp in der ersten Stufe und 5 kWp in der zweiten. Erst die Gewichtung dieser Anteile ergibt den Satz für jede vergütungsfähige Kilowattstunde.

Ist das Ergebnis der Gewinn meiner Solaranlage?

Nein. Das Ergebnis ist der Tarifbetrag für die eingegebene Einspeisung. Anschaffung, laufende Kosten, Steuer, Abregelung und Kürzungen bei negativen Börsenpreisen sind nicht berechnet. Der Betrag ersetzt keine Netzbetreiber-Abrechnung.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

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