Rechner · Wohnen & Energie
Einspeisevergütung-Rechner
Mit Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, Einspeiseart und vergüteten kWh berechnest du deinen PV-Tarif und Jahresbetrag. Über 10 kWp zählt der anteilige Mischsatz.
Wie viel deine vergütete Einspeisung einbringt
Dachanlagen und Lärmschutzwände bis 100 kWp. Die Strommenge kommt aus deiner Abrechnung oder deiner eigenen Prognose.
Erfasst: 01.08.2024 bis 31.12.2026. Für andere Daten wird kein Tarif geschätzt.
Die Untergrenze von 0,1 kWp ist eine Eingabegrenze dieses Rechners, keine EEG-Anspruchsgrenze. Installierte Modulleistung, nicht die geringere Wechselrichterleistung. Mehrere Anlagen können nach dem EEG zusammenzurechnen sein.
Die zweite Wahl setzt die Voraussetzungen für den erhöhten Volleinspeisetarif voraus.
Nur eingespeister und vergüteter Strom; Eigenverbrauch und nicht vergütete Einspeisung zählen hier nicht.
5.000 kWh vergütungsfähige Einspeisung bei 7,7000 ct/kWh gewichtetem Tarif.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Abrechnung. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Installierte Modulleistung | 10,00 kWp |
|---|---|
| Vergütungsfähige Einspeisemenge | 5.000 kWh / Jahr |
| Gewichteter Überschusstarif | 7,7000 ct/kWh |
| Gewichteter Volleinspeisetarif | 12,2200 ct/kWh |
| Überschusseinspeisung im Jahr | 385,00 € |
Die Menge muss bereits um nicht vergütete Einspeisung bereinigt sein. Negative Preiszeiten, Abregelung, Steuern und Kosten sind nicht simuliert. Die Netzbetreiber-Abrechnung ist maßgeblich.
Die Rechnung setzt voraus, dass die eingegebene Strommenge vergütungsfähig ist. Kürzungen bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG), Abregelung, Messkonzepte, Anlagenzusammenfassung, Steuer und Betriebskosten werden nicht ermittelt. Die Einspeisevergütung ist deshalb kein Gewinn. Anlagen außerhalb der erfassten Inbetriebnahmezeiträume oder über 100 kWp brauchen eine gesonderte Prüfung. Für die tatsächliche Zahlung zählt die Abrechnung deines Netzbetreibers.
Jahresvergütung bei 10 kWp und Überschusseinspeisung
Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026; die Menge bezeichnet vergütungsfähige Einspeisung.
| Einspeisung im Jahr | Vergütung im Jahr |
|---|---|
| 1.000 kWh | 77,00 € / Jahr |
| 3.000 kWh | 231,00 € / Jahr |
| 5.000 kWh | 385,00 € / Jahr |
| 10.000 kWh | 770,00 € / Jahr |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Einspeisevergütung-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/einspeiseverguetung
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Einspeisevergütung berechnen und einordnen
Die Tabelle führt die feste Einspeisevergütung der Bundesnetzagentur für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bis 100 kWp. Die Zeiträume beziehen sich auf die Inbetriebnahme. Die Spalten nennen Cent je vergütungsfähiger Kilowattstunde im Netz, keine Vergütung für selbst verbrauchten Strom.
Zuerst suchst du den Zeitraum deiner Inbetriebnahme. Dann unterscheidest du zwischen selbst genutztem Strom mit Überschusseinspeisung und vollständiger Netzeinspeisung. Über 10 kWp wird der Satz anteilig berechnet: Die ersten 10 kWp behalten die erste Stufe, die nächsten 30 kWp bekommen die zweite, der Rest bis 100 kWp die dritte. Ein niedrigerer Satz für neue Anlagen ändert nicht automatisch den Tarif einer bereits laufenden Anlage.
Die Rechnung setzt voraus, dass die eingegebene Strommenge vergütungsfähig ist. Kürzungen bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG), Abregelung, Messkonzepte, Anlagenzusammenfassung, Steuer und Betriebskosten werden nicht ermittelt. Die Einspeisevergütung ist deshalb kein Gewinn. Anlagen außerhalb der erfassten Inbetriebnahmezeiträume oder über 100 kWp brauchen eine gesonderte Prüfung. Für die tatsächliche Zahlung zählt die Abrechnung deines Netzbetreibers.
Kurz beantwortet
Muss ich die gesamte Stromerzeugung eingeben?
Nein. Gib nur die vergütungsfähige Einspeisung ins öffentliche Netz ein. Selbst verbrauchter Solarstrom spart Strombezug, bekommt aber keine Einspeisevergütung. Nicht vergütete Einspeisezeiten müssen ebenfalls abgezogen sein.
Warum wird bei mehr als 10 kWp ein Durchschnitt gerechnet?
Nach § 23c EEG gelten die Sätze anteilig. Eine 15-kWp-Anlage trägt 10 kWp in der ersten Stufe und 5 kWp in der zweiten. Erst die Gewichtung dieser Anteile ergibt den Satz für jede vergütungsfähige Kilowattstunde.
Ist das Ergebnis der Gewinn meiner Solaranlage?
Nein. Das Ergebnis ist der Tarifbetrag für die eingegebene Einspeisung. Anschaffung, laufende Kosten, Steuer, Abregelung und Kürzungen bei negativen Börsenpreisen sind nicht berechnet. Der Betrag ersetzt keine Netzbetreiber-Abrechnung.