Steuern & Abgaben · Grundsteuer B · Jährlich

Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße

550%
Hebesatz der Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße, 2024.
▼ −2 % vs. Ø der erfassten StädtePlatz 77 von 171
Das Wichtigste in Kürze
01

Neustadt an der Weinstraße: 550 % — nahezu auf Höhe des Schnitts der erfassten Städte.

02

Im Städtevergleich ist das Rang 77 unter 171 erfassten Städten.

03

Deine Grundsteuer: Messbetrag × 550 % — der Rechner übernimmt das mit vorausgefülltem Hebesatz.

Aktuell · Stand 12/2024 · wir prüfen wieder am 31.10.2026Quelle (öffnet in neuem Tab)

Neustadt an der Weinstraße liegt bei 550 % — das ist nahezu auf Höhe des Schnitts der erfassten Städte (Ø 564 %) und Rang 77 unter 171 erfassten Städten. Die Spanne unter den erfassten Städten reicht von 310 % (Coburg) bis 950 % (Gladbeck).

Grundsteuer-B-Hebesatz
550 %
2024 · Neustadt an der Weinstraße
Ø erfasste Städte
564 %
über 171 erfasste Städte
Spitze
950 %
Gladbeck
Niedrigster Wert
310 %
Coburg
Städtevergleich · 2024

Wo Neustadt an der Weinstraße im Vergleich steht

Kurzfassung: Höchster Wert: Gladbeck mit 950 %. Niedrigster Wert: Neustadt an der Weinstraße mit 550 %.

Gladbeck
950 %+69 %
Herten
920 %+63 %
Witten
910 %+61 %
Offenbach am Main
895 %+59 %
Neustadt an der Weinstraße
550 %−2 %
Direktsuche · 171 Städte

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Neustadt an der WeinstraßeRang 77 von 171 — diesen Wert haben 4 Städte gemeinsam

550 %

rund 2 % unter dem Schnitt (564 %)

Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße: 550 %. Rang 77 von 171 — diesen Wert haben 4 Städte gemeinsam, rund 2 % unter dem Schnitt (564 %). Zum Vergleich — höchster Wert: Gladbeck (950 %), niedrigster: Coburg (310 %).

Alle 171 Städte als Liste

Ø = ungewichteter Schnitt der 171 erfassten Städte, kein Bundesdurchschnitt. Jede Stadt trägt ihren eigenen aktuellsten Erhebungsstand — Werte zweier Städte können aus verschiedenen Jahren stammen.

Direkter Vergleich

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Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße“. Klarbelegt, Stand 12/2024. https://klarbelegt.de/grundsteuer/neustadt-an-der-weinstrasse

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Grundsteuer-Reform 2025 — warum der Hebesatz allein nicht reicht

Was die Zahl zeigt

Den Grundsteuer-B-Hebesatz aus dem amtlichen Realsteuervergleich — den letzten Faktor, mit dem deine Jahresgrundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke berechnet wird.

Wie du sie liest

Jahresgrundsteuer = Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz. Nur der Hebesatz variiert von Stadt zu Stadt; die ersten beiden Faktoren stehen auf deinem Finanzamtsbescheid.

Wo die Grenze liegt

Seit der Reform 2025 sind Hebesätze über den Stichtag hinweg nicht vergleichbar — viele Städte haben neu festgesetzt. Maßgeblich bleibt immer der aktuelle Bescheid deiner Stadt.

Zum Grundsteuer-Rechner →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist der Grundsteuer-B-Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße?

Laut amtlichem Realsteuervergleich beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße 550 %. Zur Grundsteuerreform 2025 haben viele Städte neu festgesetzt — maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.

Wie berechne ich meine Grundsteuer daraus?

Grundsteuerwert (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag; Messbetrag × Hebesatz von Neustadt an der Weinstraße = Jahresgrundsteuer. Den letzten Schritt übernimmt unser Grundsteuer-Rechner mit vorausgefülltem Hebesatz.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?

Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für alle übrigen (bebauten und bebaubaren) Grundstücke — also für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.

Das fragen sich viele als Nächstes

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