Rechner · Grundsteuer B · Reform 2025
Grundsteuer-Rechner
Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt-Bescheid und Hebesatz vom Bescheid deiner Stadt eintragen — das Ergebnis steht sofort da. Den Hebesatz aus dem Realsteuervergleich 2024 zeigen wir als Vergleich, setzen ihn aber nicht ein: Seit der Reform 2025 gilt vielerorts ein anderer Satz.
Steht auf dem Grundsteuerbescheid deiner Stadt. Zum Vergleich: Aachen hatte laut amtlichem Realsteuervergleich 2024 einen Hebesatz von 525 % — zur Reform 2025 haben viele Städte neu festgesetzt.
Für 2026 sind 3 Städte verifiziert. Verifizierte Hebesätze ansehen.
Steht auf dem Grundsteuermessbescheid deines Finanzamts.
Messbetrag noch nicht zur Hand? Schätzen.
Nur steuerlich maßgebliche Nutzfläche, etwa Gewerberäume nach geeigneter Flächenermittlung, eintragen. Zur Wohnung gehörende Zubehörräume wie Keller- und Heizungsräume zählen nicht mit. Garagen, die der Wohnnutzung rechtlich zugeordnet sind und mit ihr im räumlichen Zusammenhang stehen, bleiben insgesamt bis 50 m² außer Ansatz; für untergeordnete, zugehörige Nebengebäude im räumlichen Zusammenhang mit der Wohnnutzung gilt dies bis 30 m². Trage nur den darüber hinaus anzusetzenden Teil ein. Ein häusliches Arbeitszimmer zählt zur Wohnfläche. Alle Flächen werden nach Art. 2 BayGrStG auf volle Quadratmeter abgerundet. Die 30-%-Ermäßigung gilt nur für Wohnfläche.
Nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (Flächenmodell) — ohne besondere Ermäßigungen (Denkmal, sozialer Wohnungsbau). Orientierung ohne Gewähr.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Deinen Messbetrag können wir dafür (noch) nicht selbst berechnen — er steht direkt auf deinem Grundsteuermessbescheid. Trag ihn oben ein.
Hebesätze ändern sich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
Orientierungswert ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid deiner Stadt. Der angezeigte Hebesatz stammt aus dem Realsteuervergleich 2024 und wird nicht vorausgefüllt: Zur Reform 2025 haben viele Städte neu festgesetzt.
Welches Modell gilt wo?
Seit 2025 berechnen die Länder die Grundsteuer nach unterschiedlichen Modellen. Der Schätzer oben rechnet bisher nur das bayerische Flächenmodell — für die anderen steht dein Messbetrag direkt auf dem Grundsteuermessbescheid.
| Bundesland | Modell |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Bodenwertmodell |
| Bayern | Flächenmodell |
| Berlin | Bundesmodell |
| Brandenburg | Bundesmodell |
| Bremen | Bundesmodell |
| Hamburg | Wohnlagenmodell |
| Hessen | Flächen-Faktor-Modell |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bundesmodell |
| Niedersachsen | Flächen-Lage-Modell |
| Nordrhein-Westfalen | Bundesmodell |
| Rheinland-Pfalz | Bundesmodell |
| Saarland | Bundesmodell |
| Sachsen | Bundesmodell |
| Sachsen-Anhalt | Bundesmodell |
| Schleswig-Holstein | Bundesmodell |
| Thüringen | Bundesmodell |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Grundsteuer-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/grundsteuer
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Zwei Bescheide, zwei Behörden — der Rechner sitzt dazwischen
Die jährliche Grundsteuer B als Produkt aus deinem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz deiner Stadt. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest, den Hebesatz der Gemeinderat — der Rechner multipliziert die beiden Größen und zeigt dir den älteren amtlichen Hebesatz deiner Stadt als Vergleich.
Steigt deine Grundsteuer, liegt das an genau einer der beiden Zahlen. Der Messbetrag kam mit der Reform zum 1.1.2025 neu, der Hebesatz wurde vielerorts im selben Zug gesenkt, damit die Gemeinde insgesamt nicht mehr einnimmt. Aufkommensneutral ist die Reform je Gemeinde gedacht, nicht je Grundstück.
Der Rechner kennt die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, nicht die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und nicht die Grundsteuer C für baureife Grundstücke. Er ist eine Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Wo finde ich meinen Grundsteuermessbetrag?
Auf dem Grundsteuermessbescheid deines Finanzamts (nicht dem Bescheid der Stadt). Er ist das Ergebnis aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl und die Basis, auf die die Stadt ihren Hebesatz anwendet.
Wie rechnet der Rechner?
Jahresgrundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz deiner Stadt. Beispiel: 85 € Messbetrag × 470 % = 399,50 € im Jahr. Den Hebesatz trägst du selbst ein — er steht auf dem Grundsteuerbescheid deiner Stadt oder in ihrer Hebesatzsatzung.
Warum ist der Hebesatz nicht schon eingetragen?
Der Realsteuervergleich 2024 bildet den Stand vor der Reform ab. Für 2026 haben wir 3 Städte amtlich verifiziert; deren Satz kannst du ausdrücklich übernehmen. Für alle anderen trägst du den Satz von deinem Bescheid ein. Den älteren Wert zeigen wir separat zum Vergleich.
Warum weicht das Ergebnis von meinem Bescheid ab?
Prüfe, ob du den Hebesatz aus deinem aktuellen Bescheid eingetragen hast (nicht den älteren Vergleichswert) und ob dein Messbetrag korrekt übernommen wurde. Unser Rechner ist eine Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid deiner Stadt.
Ist meine Grundsteuer durch die Reform gestiegen?
Die Reform ist je Gemeinde aufkommensneutral gedacht — die Stadt nimmt insgesamt etwa gleich viel ein wie vorher. Für die einzelne Immobilie kann die Grundsteuer trotzdem steigen oder fallen, je nach Landesmodell und Lage. Am ehrlichsten vergleichst du den alten Bescheid (bis 2024) mit dem neuen ab 2025.