Wohnen · Verbraucherpreisindex
Indexmiete: Berechnung, Monatsindex und Mietänderung
Bei einer Indexmiete richtet sich eine vereinbarte Mietänderung nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die Rechnung lautet: bisherige Kaltmiete × neuer Monatsindex ÷ bisheriger Monatsindex. Ein höherer Index allein ändert die Miete noch nicht: § 557b BGB verlangt eine Erklärung in Textform; außerdem muss die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Neue Kaltmiete = bisherige Kaltmiete × neuer Index ÷ bisheriger Index
Bei 800 € Kaltmiete und den Monatsindizes 122,3 (August 2025) und 125,8 (August 2026) ergeben sich rechnerisch 822,89 €: 22,89 € mehr je Monat. Das ist ein Rechenbeispiel und keine Aussage zu deinem Vertrag.
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Bisherige Kaltmiete im Beispiel | 800,00 € |
| Ausgangsindex · August 2025 | 122,3 |
| Vergleichsindex · August 2026 | 125,8 |
| Indexänderung | 2,86 % |
| Rechnerische neue Kaltmiete | 822,89 € |
| Differenz je Monat | 22,89 € |
Die Differenz von 3,5 Indexpunkten ist nicht dasselbe wie 2,86 %. Für Prozent wird durch den bisherigen Index geteilt. Eine gerundete Inflationsrate wird nicht nochmals auf die Miete aufgeschlagen.
Indexmiete-Rechner: eigene Kaltmiete und Monate einsetzen
Das Beispiel bestätigt weder richtige Vertragsmonate noch eine Zahlungspflicht. Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen sind nicht Teil der Beispiel-Kaltmiete.
Verbraucherpreisindex: 119,7 bis 125,8 in den letzten 24 Monaten
Gesamtindex für Deutschland von September 2024 bis August 2026. Beide Werte beziehen sich auf das Basisjahr 2020 = 100.
Kurzfassung: September 2024: 119,7. August 2026: 125,8. Einzelne Monate können auch unter dem Vormonat liegen; eine Anpassung hängt von deinen beiden Bezugsmonaten ab.
08/2026 125,8
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
| Monat | Gesamt-Verbraucherpreisindex |
|---|---|
| 09/2024 | 119,7 |
| 10/2024 | 120,2 |
| 11/2024 | 119,9 |
| 12/2024 | 120,5 |
| 01/2025 | 120,3 |
| 02/2025 | 120,8 |
| 03/2025 | 121,2 |
| 04/2025 | 121,7 |
| 05/2025 | 121,8 |
| 06/2025 | 121,8 |
| 07/2025 | 122,2 |
| 08/2025 | 122,3 |
| 09/2025 | 122,6 |
| 10/2025 | 123,0 |
| 11/2025 | 122,7 |
| 12/2025 | 122,7 |
| 01/2026 | 122,8 |
| 02/2026 | 123,1 |
| 03/2026 | 124,5 |
| 04/2026 | 125,2 |
| 05/2026 | 125,0 |
| 06/2026 | 124,6 |
| 07/2026 | 125,6 |
| 08/2026 | 125,8 |
Die Grafik zeigt Preisniveaus, keine automatisch fälligen Monatsmieten und keine Prognose. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex und der Teilindex für Wohnkosten sind andere Reihen.
Alle 68 Monatsindizes auf derselben Basis
Januar 2021 bis August 2026, jüngster Monat zuerst. Es sind endgültige Gesamtindizes, keine Jahresdurchschnitte oder Inflationsraten.
| Monat | Gesamtindex · 2020 = 100 |
|---|---|
| August 2026 | 125,8 |
| Juli 2026 | 125,6 |
| Juni 2026 | 124,6 |
| Mai 2026 | 125,0 |
| April 2026 | 125,2 |
| März 2026 | 124,5 |
| Februar 2026 | 123,1 |
| Januar 2026 | 122,8 |
| Dezember 2025 | 122,7 |
| November 2025 | 122,7 |
| Oktober 2025 | 123,0 |
| September 2025 | 122,6 |
| August 2025 | 122,3 |
| Juli 2025 | 122,2 |
| Juni 2025 | 121,8 |
| Mai 2025 | 121,8 |
| April 2025 | 121,7 |
| März 2025 | 121,2 |
| Februar 2025 | 120,8 |
| Januar 2025 | 120,3 |
| Dezember 2024 | 120,5 |
| November 2024 | 119,9 |
| Oktober 2024 | 120,2 |
| September 2024 | 119,7 |
| August 2024 | 119,7 |
| Juli 2024 | 119,8 |
| Juni 2024 | 119,4 |
| Mai 2024 | 119,3 |
| April 2024 | 119,2 |
| März 2024 | 118,6 |
| Februar 2024 | 118,1 |
| Januar 2024 | 117,6 |
| Dezember 2023 | 117,4 |
| November 2023 | 117,3 |
| Oktober 2023 | 117,8 |
| September 2023 | 117,8 |
| August 2023 | 117,5 |
| Juli 2023 | 117,1 |
| Juni 2023 | 116,8 |
| Mai 2023 | 116,5 |
| April 2023 | 116,6 |
| März 2023 | 116,1 |
| Februar 2023 | 115,2 |
| Januar 2023 | 114,3 |
| Dezember 2022 | 113,2 |
| November 2022 | 113,7 |
| Oktober 2022 | 113,5 |
| September 2022 | 112,7 |
| August 2022 | 110,7 |
| Juli 2022 | 110,3 |
| Juni 2022 | 109,8 |
| Mai 2022 | 109,8 |
| April 2022 | 108,8 |
| März 2022 | 108,1 |
| Februar 2022 | 106,0 |
| Januar 2022 | 105,2 |
| Dezember 2021 | 104,7 |
| November 2021 | 104,5 |
| Oktober 2021 | 104,3 |
| September 2021 | 103,8 |
| August 2021 | 103,5 |
| Juli 2021 | 103,4 |
| Juni 2021 | 102,9 |
| Mai 2021 | 102,6 |
| April 2021 | 102,4 |
| März 2021 | 102,1 |
| Februar 2021 | 101,6 |
| Januar 2021 | 101,0 |
Für frühere Monate oder weggefallene Indexreihen führt der amtliche Destatis-Wertsicherungsrechner zur passenden Reihe. Einen fehlenden Monat ersetzt der Rechner nicht durch einen Nachbarmonat. Spätere Indexstände sind im aktuellen Datenbestand noch nicht enthalten.
Der Bestand deckt Januar 2021 bis August 2026 ab. Ein Veröffentlichungsdatum ist vom Berichtsmonat zu unterscheiden. Unsere Prüfung am 05.10.2026 erzeugt keinen neueren amtlichen Monat.
Die Rechnung ersetzt weder Jahresfrist noch Erklärung
Gesetzliche Regeln geprüft am 05.10.2026. Die Wirksamkeit deiner Klausel und die passenden Bezugsmonate prüft die Seite nicht.
| Prüfpunkt | Gesetzliche Voraussetzung |
|---|---|
| Indexvereinbarung | Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex aller privaten Haushalte in Deutschland zu bestimmen. |
| Mindestens ein Jahr unverändert | Die Miete muss grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Gesetzliche Ausnahmen für Änderungen nach §§ 559 bis 560 BGB bleiben bestehen. |
| Erklärung in Textform | Die Mietänderung muss geltend gemacht werden. Anzugeben sind die Indexänderung sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. |
| Beginn der geänderten Miete | Mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Beispiel: Zugang im Oktober → grundsätzlich ab 1. Dezember; Wirksamkeit und Jahresfrist müssen zusätzlich erfüllt sein. |
| Vergleichsmiete und Modernisierung | Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist ausgeschlossen. Für § 559 und § 559e gelten die besonderen Voraussetzungen aus § 557b Absatz 2; Betriebskostenänderungen nach § 560 sind gesondert zu beurteilen. |
| Mietpreisbremse | Die §§ 556d bis 556g BGB sind bei einer Indexmietvereinbarung nur auf die Ausgangsmiete anzuwenden. Daraus folgt keine pauschale Prüfung oder Freigabe der Ausgangsmiete. |
Nachteilige Abweichungen von § 557b BGB sind nach Absatz 5 unwirksam. Die hier behandelte Wohnraummiete lässt sich nicht ohne weitere Prüfung auf jede gewerbliche Wertsicherungsklausel übertragen.
Keine Prüfung eines Mietvertrags oder Mieterhöhungsschreibens. Ein rechnerisch stimmiger Betrag kann auf den falschen Bezugsmonaten beruhen oder die rechtlichen Voraussetzungen verfehlen.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Indexmiete: Berechnung, Monatsindex und Mietänderung“. Klarbelegt, Stand 10/2026. https://klarbelegt.de/indexmiete
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Index und Mietänderung getrennt prüfen
Die endgültigen monatlichen Gesamtindizes des Statistischen Bundesamtes und die rechnerische Änderung einer Kaltmiete zwischen zwei solchen Indexständen. Ein Indexstand ist ein Preisniveau; die Inflationsrate ist seine Veränderung gegenüber einem bestimmten Vergleichsmonat.
Die Kaltmiete und der Ausgangsindex müssen zusammengehören. Nimm nach einer schon erfolgten Anpassung nicht die heutige Miete zusammen mit dem ursprünglichen Vertragsindex: Damit würdest du dieselbe Preisänderung nochmals einrechnen. Welche Monate maßgeblich sind, ergibt sich aus deiner Vereinbarung und der bisherigen Anpassung. Beide Indexwerte müssen aus derselben amtlichen Reihe und demselben Basisjahr stammen. Die neue Miete wird erst am Ende auf Cent gerundet; die Monatsdifferenz entsteht aus den beiden angezeigten Mietbeträgen.
Die Rechnung prüft weder die Wirksamkeit der Indexklausel noch die gewählten Bezugsmonate, die Jahresfrist oder den Zugang und Inhalt einer Erklärung. Sie bestätigt keine Zahlungspflicht. Die amtliche Monatsreihe reicht hier von Januar 2021 bis August 2026; frühere oder spätere Monate werden nicht geschätzt. Sonderregeln für Modernisierung und Betriebskosten sowie andere Mietvereinbarungen bleiben außerhalb der Rechnung. Bei einem Streit entscheiden der konkrete Vertrag, das geltende Recht und gegebenenfalls das Gericht.
Kurz beantwortet
Wie berechnet man die Indexmiete?
Du teilst den neuen Verbraucherpreisindex durch den bisherigen und multiplizierst mit der dazugehörigen Kaltmiete. Bei 800 € Kaltmiete und den Monatsindizes 122,3 (August 2025) und 125,8 (August 2026) ergeben sich rechnerisch 822,89 €: 22,89 € mehr je Monat. Das ist ein Rechenbeispiel und keine Aussage zu deinem Vertrag. Die prozentuale Indexänderung ist (neuer Index ÷ bisheriger Index − 1) × 100.
Welche Monate gehören in den Indexmiete-Rechner?
Der Ausgangsmonat muss zu der eingegebenen Kaltmiete gehören: zur Ausgangsmiete oder zur letzten bereits erfolgten Indexanpassung. Der Vergleichsmonat gehört zu der Anpassung, die du nachvollziehen willst. Das Vertragsdatum allein entscheidet die Zuordnung nicht zuverlässig. Prüfe die Vertragsklausel und das Anpassungsschreiben; der Rechner bestimmt diese Monate nicht für dich.
Warum sind Indexpunkte keine Prozent?
Die Differenz von 122,3 auf 125,8 beträgt 3,5 Indexpunkte, aber 2,86 %. Prozent beziehen sich auf den bisherigen Indexstand. Nur wenn dieser genau 100 ist, sind die beiden Zahlen gleich.
Steigt meine Miete automatisch mit dem Index?
Nein. § 557b Absatz 3 BGB verlangt, dass die Änderung durch eine Erklärung in Textform geltend gemacht wird. Sie muss die Indexänderung sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag nennen. Die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu entrichten. Die grundsätzlich einjährige unveränderte Miete und die Wirksamkeit der Vereinbarung sind zusätzlich zu prüfen.
Kann die Indexmiete auch sinken?
Ein niedrigerer Monatsindex ergibt in der Verhältnisrechnung eine niedrigere Miete; der Rechner zeigt diese Richtung ebenfalls. Daraus folgt keine automatische Herabsetzung deiner Zahlung. Ob und wie du eine Änderung geltend machen kannst, hängt von der wirksamen Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine Inflation unter null gegenüber dem Vorjahresmonat beantwortet allein nicht, ob der Index seit deinem Ausgangsmonat gesunken ist.
Was passiert beim Wechsel des Basisjahrs?
Vergleiche keine Indexzahl auf alter Basis mit einer auf neuer Basis. Beide Monatswerte müssen auf derselben Basis stehen; hier ist das 2020 = 100. Destatis stellt auch frühere Zeiträume auf einer gemeinsamen Basis bereit. Nach den amtlichen Revisionshinweisen macht die Umstellung bereits erfolgte Anpassungen nicht rückwirkend unwirksam. Für ältere Zeiträume oder weggefallene Indizes gibt es die amtliche Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen.
