Rechner · Steuern
Kirchensteuer-Rechner
Der Rechner nimmt deinen Bruttolohn und deine Steuerklasse, ermittelt mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026 die Lohnsteuer und zieht davon 8 beziehungsweise 9 % Kirchensteuer — je nach Bundesland. Du siehst den Betrag pro Monat und pro Jahr.
Kinderfreibeträge mindern die maßgebliche Steuer (§ 51a EStG) und damit die Kirchensteuer. Der Satz ergibt sich aus dem Bundesland: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
Das sind 566,46 € im Jahr — 9 % von 525 € Lohnsteuer.
| Maßgebliche Lohnsteuer im gewählten Zeitraum | 524,50 € |
|---|---|
| Kirchensteuersatz | 9 % |
| Kirchensteuer im gewählten Zeitraum | 47,20 € |
Orientierungsrechnung ohne Gewähr. Die Kappung der Progression (bei sehr hohen Einkommen) und das besondere Kirchgeld sind nicht eingerechnet. Verbindlich sind Lohnabrechnung und Steuerbescheid — keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Kirchensteuer-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/kirchensteuer
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Eine Steuer auf eine Steuer
Die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Lohn- oder Einkommensteuer — 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Bemessungsgrundlage ist nicht dein Einkommen, sondern die darauf entfallende Einkommensteuer.
Deshalb wächst die Kirchensteuer schneller als das Gehalt: Sie hängt am progressiven Steuertarif. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Umgekehrt ist sie als Sonderausgabe voll absetzbar, was einen Teil im Folgejahr zurückbringt.
Nicht abgebildet sind die Kappung der Progression, die einige Landeskirchen bei hohen Einkommen gewähren, das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe und das Kirchgeld einzelner Gemeinden. Maßgeblich sind die Kirchensteuerbeschlüsse deiner Landeskirche oder Diözese.
Kurz beantwortet
Wie rechnet der Kirchensteuer-Rechner?
Er berechnet zuerst deine Lohnsteuer mit dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 — genau wie der Brutto-Netto-Rechner — und nimmt davon 8 oder 9 %. Kinderfreibeträge mindern die maßgebliche Steuer nach § 51a EStG und damit die Kirchensteuer.
Welchen Satz muss ich wählen?
Das hängt vom Bundesland ab, in dem du wohnst: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen. Wähl einfach dein Land aus, der Rechner setzt den richtigen Satz.
Ist die Kappung eingerechnet?
Nein. Der Rechner zeigt die reguläre Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer. Die Kappung der Progression greift erst bei sehr hohen Einkommen und in der Jahresveranlagung — sie wird beim laufenden Lohnsteuerabzug nicht automatisch berücksichtigt. Bei 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens ist Schluss (außer in Bayern).
Warum ist meine Kirchensteuer kleiner als 9 % vom Brutto?
Weil die 9 % nicht auf dein Brutto gehen, sondern auf deine Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist nur ein Teil des Bruttos — entsprechend klein ist der Zuschlag. Genau das macht dieser Rechner sichtbar.
Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?
Nein, es ist eine Orientierungsrechnung ohne Gewähr. Verbindlich sind deine Lohnabrechnung und der Steuerbescheid. Sonderfälle wie das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe bildet der Rechner nicht ab.