Ratgeber · Wohnen & Miete
Indexmieterhöhung prüfen
Erklärung und Rechenweg prüfen. Für amtliche Monatswerte führt dich die Fachseite Indexmiete zur vorhandenen Reihe.
Prüfe bei einer Indexmieterhöhung zuerst die Indexvereinbarung und die verwendeten Bezugsmonate. Rechne dann bisherige Kaltmiete mal neuer Index geteilt durch alten Index. Die Differenz zwischen zwei Indexpunkten ist nicht automatisch der Prozentsatz der Erhöhung.
Diese Angaben brauchst du für eine belastbare Gegenrechnung
| Prüfpunkt | Deine Gegenprobe |
|---|---|
| Vertragsgrundlage | Gibt es eine schriftliche Indexvereinbarung, und welche Miete ist daran gebunden? |
| Ausgangsbetrag | Welche bisherige Nettokaltmiete wird angepasst? Betriebskostenvorauszahlungen nicht einfach mit erhöhen. |
| Bezugsmonate | Welche alten und neuen Monatswerte sind für diese konkrete Anpassung maßgeblich? |
| Indexreihe und Basis | Beide Werte aus derselben amtlichen Verbraucherpreisindex-Reihe auf derselben Basis verwenden. |
| Rechenweg | Neue Miete = bisherige Miete × neuer Index ÷ alter Index. Erst den Geldbetrag auf Cent runden. |
| Erklärung und Beginn | Textform, angegebene Indexänderung, Geldbetrag und nachweisbaren Zugang prüfen. |
Verwende nicht automatisch den Januar, das Vertragsjahr oder den Vorjahresmonat. Welche Monate und welche Ausgangsmiete maßgeblich sind, hängt von Vereinbarung und bisheriger Anpassung ab. Die aktuelle allgemeine Inflationsrate beantwortet diese Frage nicht.
Die Wirksamkeit einer konkreten Klausel und die maßgeblichen Bezugsmonate werden hier nicht individuell bestimmt.
Von 120 auf 126: sechs Punkte, aber fünf Prozent
Frei gewählte Ausgangsmiete und Indizes, keine aktuelle Preisentwicklung.
| Schritt | Ergebnis |
|---|---|
| Bisherige Nettokaltmiete | 800 € |
| Alter und neuer Beispielindex | 120 → 126 |
| Absolute Indexdifferenz | 6 Punkte |
| Relative Änderung: (126 / 120 − 1) × 100 | 5 % |
| Neue Kaltmiete: 800 € × 126 / 120 | 840 € |
| Mehrbetrag pro Monat | 40 € |
| Mehrbetrag für zwölf volle Monate | 480 € |
Würdest du sechs Prozent aufschlagen, kämen 848 Euro heraus. Das wären acht Euro pro Monat zu viel für diese Beispielwerte. Richtig ist das Verhältnis der Indizes; die Rundung eines Zwischenergebnisses darf die Rechnung nicht ersetzen.
Nutze für eigene Beträge den Indexmiete-Rechner. Den amtlichen Datenstand und die vorhandenen Monatswerte findest du auf Indexmiete. Mische insbesondere keine Werte aus unterschiedlich umbasierten Reihen.
120 und 126 sind ausschließlich Beispielwerte, keine aktuellen amtlichen Monatsindizes. Der Zwölfmonatsbetrag ist keine Aussage über den Beginn deiner Zahlung.
Eine passende Rechnung allein bestimmt noch keinen Zahlungsbeginn
Die Indexvereinbarung und die spätere Anpassung sind zwei verschiedene Schritte. § 557b BGB verlangt für die Vereinbarung Schriftform und für die Geltendmachung einer Änderung Textform. Die Erklärung muss die eingetretene Indexänderung und die jeweilige Miete oder den Erhöhungsbetrag in Geld nennen.
Die Miete muss grundsätzlich mindestens 12 Monate unverändert bleiben; die gesetzlichen Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Eine wirksam geltend gemachte Änderung ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang zu zahlen. Ein bloß steigender Index erzeugt daher keine automatische Abbuchung und keinen frei wählbaren rückwirkenden Beginn.
Notiere das Zugangsdatum und lege Vereinbarung, vorherige Anpassungen und aktuelle Erklärung nebeneinander. Bei widersprüchlichen Ausgangswerten, unklaren Monaten oder einer strittigen Forderung ersetzt der Rechner keine rechtliche Beratung.
Die Jahresregel hat gesetzliche Ausnahmen. Ob eine konkrete Erklärung wirksam ist, hängt von ihrem Inhalt und dem Mietverhältnis ab.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Indexmieterhöhung prüfen“. Klarbelegt, Stand 10/2026. https://klarbelegt.de/ratgeber/wohnkosten/indexmieterhoehung-pruefen
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Eine richtige Indexrechnung ersetzt keine Vertragsprüfung
Die Musterrechnung isoliert einen typischen Fehler: Ein Index steigt von 120 auf 126, also um sechs Punkte, aber um fünf Prozent. Die verwendeten Zahlen sind bewusst keinem amtlichen Monat zugeordnet.
Übernimm die Ausgangsmiete und die Bezugsmonate aus deiner konkreten Vereinbarung und Erklärung. Gleiche die beiden Monatswerte mit der amtlichen Reihe auf derselben Basis ab. Verwende nicht einfach die aktuelle Inflationsrate.
Die Seite entscheidet nicht über die Wirksamkeit deiner Indexklausel oder einer konkreten Forderung. Änderungen der Betriebskosten und besondere Modernisierungsfälle sind eigene Themen. Die Beispielindizes sind keine aktuellen Destatis-Werte.
Kurz beantwortet
Warum sind sechs Indexpunkte nicht sechs Prozent?
Der relative Anstieg bezieht sich auf den alten Wert: (126 geteilt durch 120 minus 1) mal 100 ergibt fünf Prozent. Die sechs Punkte sind nur die absolute Differenz der beiden Beispielindizes.
Kann ich einfach die veröffentlichte Inflationsrate nehmen?
Nein. Eine Inflationsrate vergleicht bestimmte Zeiträume. Deine Indexmiete braucht die für deine Anpassung maßgeblichen alten und neuen Monatswerte derselben Indexreihe und Basis. Diese Monate müssen zur konkreten Vereinbarung passen.
Steigen die Nebenkosten bei einer Indexerhöhung automatisch mit?
Rechne eine Anpassung der Nettokaltmiete nicht auf Betriebskostenvorauszahlungen hoch. Eine Änderung der Vorauszahlungen hat eigene Voraussetzungen. Trenne beide Positionen in der Erklärung und in deiner Gegenrechnung.