Rechner · Hundesteuer · Jährlich
Hundesteuer-Rechner
Stadt wählen, Anzahl Hunde angeben — fertig. Die Sätze für den ersten und zweiten Hund haben wir aus den Satzungen der Städte übernommen.
Deine Stadt fehlt? Sag uns Bescheid — wir bauen Stadt für Stadt aus.
Sätze ändern sich zum Jahreswechsel — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
Regelsätze ohne Ermäßigungen und Listenhund-Zuschläge, ohne Gewähr — maßgeblich ist die Satzung deiner Stadt.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Hundesteuer-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/hundesteuer
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Eine kommunale Steuer — deshalb schwankt sie so stark
Die Hundesteuer, die deine Stadt für den ersten und jeden weiteren Hund verlangt, hochgerechnet auf Jahr und Monat. Die Sätze stammen aus den Satzungen der kreisfreien Städte — es gibt kein Bundesgesetz dazu, jede Kommune legt ihren Satz selbst fest.
Der Unterschied zwischen zwei Städten ist eine politische Entscheidung, kein Rechenergebnis: Die Steuer ist eine Lenkungsabgabe, mit der Kommunen die Zahl der Hunde im Stadtgebiet beeinflussen. Deshalb steigt der Satz ab dem zweiten Hund fast überall sprunghaft an.
Ermäßigungen (Tierheim-, Assistenz- oder Diensthunde, einkommensschwache Haushalte) und die deutlich höheren Sätze für als gefährlich eingestufte Rassen bildet der Rechner nicht ab. Maßgeblich ist die Satzung deiner Stadt in der geltenden Fassung.
Kurz beantwortet
Warum kostet der zweite Hund mehr?
Fast alle Städte staffeln die Steuer nach oben, um die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen. Der Satz für den zweiten Hund gilt dabei meist je weiterem Hund — bei drei Hunden zahlst du also oft dreimal den erhöhten Satz.
Was ist mit Listenhunden und Ermäßigungen?
Für als gefährlich eingestufte Rassen verlangen viele Städte ein Mehrfaches des Normalsatzes; für Tierheim-Hunde, Assistenzhunde oder einkommensschwache Haushalte gibt es oft Ermäßigungen. Beides bildet dieser Rechner nicht ab — maßgeblich ist die Satzung deiner Stadt.
Muss ich meinen Hund anmelden?
Ja — in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug beim Steueramt deiner Stadt. Wer nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld zusätzlich zur nachgeforderten Steuer.