Rechner · Lohnsteuer 2026 · Amtlicher PAP
Steuerklassen-Rechner für Paare
Verheiratet? Dann habt ihr drei Möglichkeiten: IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor. Der Rechner stellt alle drei mit dem amtlichen Programmablaufplan nebeneinander — und zeigt dazu, was am Jahresende davon übrig bleibt.
Die Klasse III bekommt automatisch der Partner mit dem höheren Bruttolohn — anders ergibt die Kombination keinen Sinn.
| Kombination | Netto A | Netto B | Haushalt / Monat | Lohnsteuer & Zuschläge / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| IV / IVBeide in Klasse IV — der gesetzliche Normalfall für Verheiratete. | 2.871,09 € | 1.476,84 € | 4.347,93 € | 8.860 € |
| III / VDer höhere Verdienst in Klasse III, der niedrigere in Klasse V. | 3.221,09 € | 1.267,00 € | 4.488,09 € | 7.178 € |
| IV / IV mit Faktor 0,943Beide in Klasse IV, dazu der Faktor des Finanzamts — die Jahressteuer wird im Verhältnis der Löhne verteilt. | 2.908,17 € | 1.481,92 € | 4.390,09 € | 8.354 € |
Die letzte Spalte ist der Grund, warum „mehr netto“ hier nichts über eure Steuerlast sagt: Was der Arbeitgeber weniger einbehält, fordert das Finanzamt mit dem Bescheid nach. Am Faktor-Verfahren siehst du, wo die Wahrheit liegt — seine Jahressumme ist auf die voraussichtliche Steuer hin gebaut, die anderen beiden liegen darüber oder darunter. Die tatsächliche Jahressteuer eines Ehepaars hängt allein am gemeinsamen zu versteuernden Einkommen; wie viel der Splittingtarif dabei ausmacht, rechnet der Ehegattensplitting-Rechner.
Steuersätze und Rechengrößen ändern sich jährlich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
Orientierungswert ohne Gewähr. Ohne ELStAM-Freibeträge, Versorgungs- und sonstige Bezüge; nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Faktor setzt das Finanzamt fest — hier ist er vorausberechnet.
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Die Klassen entscheiden nur, wie viel monatlich einbehalten wird; wie viel Steuer für das Jahr anfällt, entscheidet der Tarif. Dessen Bauart ist der Grund für den hartnäckigsten Irrtum über Gehaltserhöhungen — und der wird hier ausgeräumt.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Steuerklassen-Rechner für Paare“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/steuerklasse
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Die Steuerklasse verschiebt Geld, sie spart keins
Das monatliche Nettogehalt beider Partner in den drei Kombinationen, die verheirateten Paaren offenstehen: IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor. Gerechnet wird mit dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums — demselben Verfahren, das auch die Lohnabrechnung ausführt. Daneben steht, wie viel Lohnsteuer im Jahr jeweils einbehalten wird.
Vergleiche zuerst die Haushaltssumme: Sie zeigt, wie viel im Monat auf beiden Konten zusammen ankommt. Der Unterschied zwischen den Kombinationen ist kein Gewinn, sondern ein zinsloser Kredit in die eine oder andere Richtung. Deshalb ist die letzte Spalte wichtiger als die erste: Wo im Jahr weniger Lohnsteuer einbehalten wird, entsteht am Ende eine Nachzahlung — und umgekehrt. Am Faktor-Verfahren lässt sich das ablesen: Seine Jahressumme liegt dicht an der Steuer, die tatsächlich anfällt, während III/V deutlich darunter und IV/IV darüber liegt. Erst die Steuererklärung stellt alle drei Wege auf denselben Betrag, und dieser Betrag hängt allein am gemeinsamen Einkommen und am Splittingtarif.
Der Rechner bildet den laufenden Arbeitslohn zweier sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter ab. Nicht enthalten sind Freibeträge in den ELStAM, betriebliche Altersvorsorge, Versorgungsbezüge und sonstige Bezüge wie Abfindungen, außerdem Beamte und privat Versicherte — für die einzelne Person rechnet das der Brutto-Netto-Rechner. Der Faktor ist nach dem Gesetzeswortlaut ermittelt, aber eine Vorausberechnung: Das Finanzamt setzt ihn aus den Angaben fest, die ihr im Antrag macht, und weicht ab, sobald sich die Löhne im Jahr ändern. Auch die Wirkung auf Lohnersatzleistungen ist nicht beziffert, weil sie von Bemessungszeiträumen abhängt, die hier niemand eingibt. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Spare ich mit der richtigen Steuerklasse Steuern?
Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber Monat für Monat einbehält — also eine Vorauszahlung. Wie hoch eure Einkommensteuer für das Jahr tatsächlich ist, entscheidet erst die gemeinsame Steuererklärung, und die kommt bei jeder Kombination auf denselben Betrag. Wer in III/V mehr netto hatte, zahlt am Ende oft nach; wer in IV/IV weniger hatte, bekommt eher etwas zurück.
Wann lohnt sich III/V wirklich?
Als Faustregel gilt die 60/40-Verteilung: Erst wenn der Partner in Klasse III etwa 60 Prozent oder mehr des gemeinsamen Bruttolohns verdient, passt die Kombination halbwegs zur tatsächlichen Steuerlast. Bei ähnlichen Einkommen führt sie zu einer deutlichen Nachzahlung. Und ein handfester Grund abseits des Cashflows: Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Nettogehalt.
Warum ist Klasse V so hoch besteuert?
Weil in Klasse III bereits der doppelte Grundfreibetrag und die Vorsorgepauschale für beide Partner berücksichtigt sind. Klasse V ist die Gegenbuchung dazu: Dort gibt es keinen Grundfreibetrag mehr, sonst würden die Freibeträge zweimal abgezogen. Das ist kein Nachteil im Jahresergebnis, sondern eine Verschiebung zwischen den beiden Lohnabrechnungen.
Wann sollte ich vor Elterngeld oder Arbeitslosengeld wechseln?
So früh wie möglich. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld bemessen sich am Nettoentgelt der Monate davor — beim Elterngeld sind es in der Regel die zwölf Kalendermonate vor der Geburt, beim Arbeitslosengeld die letzten zwölf Monate. Wer rechtzeitig in Klasse III wechselt, hebt damit die Bemessungsgrundlage. Für das Elterngeld gibt es zusätzlich eine Fristregel: Die günstigere Klasse muss überwiegend im Bemessungszeitraum gegolten haben.
Was ist Steuerklasse IV mit Faktor?
Ein drittes Verfahren (§ 39f EStG): Beide bleiben in Klasse IV, das Finanzamt setzt aber zusätzlich einen Faktor fest. Er verteilt die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer im Verhältnis der Bruttolöhne auf beide Abrechnungen. Ergebnis: Jeder zahlt monatlich ungefähr genau seinen Anteil, es gibt am Jahresende weder eine große Nachzahlung noch eine große Erstattung. Der Rechner ermittelt ihn nach dem Gesetzeswortlaut mit — er steht als dritte Zeile in der Tabelle. Festgesetzt wird er beim Finanzamt und gilt dann bis zu zwei Kalenderjahre.
Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?
So oft ihr wollt. Die frühere Beschränkung auf einen Wechsel pro Jahr gibt es nicht mehr; der Antrag läuft über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ beim Finanzamt oder über ELSTER und wirkt ab dem Folgemonat. Wer nach einer Heirat nichts tut, landet automatisch in IV/IV.