Rechner · Rente

Rentenabschlag-Rechner

Jeder Monat, den deine Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, kostet 0,3 % — dauerhaft, nicht nur bis 67. Wer 1964 oder später geboren ist und mit 63 beginnt, geht 48 Monate früher und verliert 14,4 % seiner Rente. Bei einer Standardrente von 1.913,40 € sind das 275,53 € im Monat und 3.306 € im Jahr. Gib deinen Jahrgang und deinen Wunschtermin ein — der Rechner zeigt beides und dazu, ab welchem Alter sich der frühere Beginn nicht mehr gerechnet hat.

Regelaltersgrenze deines Jahrgangs: 67 Jahre. Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren ab 65 Jahre.

Geplanter Rentenbeginn
JahreMonate

Das Alter, in dem die Rente beginnen soll. Vor 63 gibt es keine Altersrente — außer bei Schwerbehinderung ab 62.

Der Betrag, den es bei Beginn zur Regelaltersgrenze gäbe — er steht in deiner Renteninformation. Voreingestellt ist die Standardrente aus 45 Entgeltpunkten.

Entgeltpunkte × 42,52 € (aktueller Rentenwert).

Rente / Monat mit Zugangsfaktor
1.637,87

14,40 % Abschlag für 48 Monate vorzeitigen Bezug (4 Jahre) — das sind 275,53 € weniger im Monat, dauerhaft.

Rechenweg vom vollen Rentenanspruch zur tatsächlichen Rente
Regelaltersgrenze deines Jahrgangs67 Jahre
Geplanter Rentenbeginn63 Jahre
Abweichung48 Monate früher
Rente ohne Ab-/Zuschlag1.913,40 €
− Abschlag (Zugangsfaktor 0,8560)275,53 €
= Rente / Monat1.637,87 €

Was vom Rentenanspruch übrig bleibt

Der Balken zeigt den Zugangsfaktor als Fläche: Der helle Teil ist der Abschlag, der bei jeder einzelnen Monatszahlung fehlt — und zwar für den Rest des Lebens, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze.

  • ausgezahlte Rente
  • Abschlag bzw. Zuschlag

⚠ Ohne Rentenanpassungen, ohne Steuer und ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Zusätzliche Entgeltpunkte aus weitergearbeiteter Zeit sind nicht enthalten. Keine Rentenberatung — maßgeblich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Lebenszeit-Vergleich

Ab wann hat sich der frühere Beginn nicht mehr gerechnet?

Der Monatsbetrag beantwortet „wie viel weniger“. Diese Tabelle beantwortet „lohnt sich das“ — sie stellt die Summe aller Zahlungen bis zu einem Alter der Summe gegenüber, die bei Beginn zur Regelaltersgrenze zusammengekommen wäre.

Bis zum Alter von 90 Jahre und 9 Monate hat die frühere, gekürzte Rente in der Summe mehr ausgezahlt. Erst danach zieht die ungekürzte Rente vorbei — sie startet 4 Jahre später und muss diesen Vorsprung erst aufholen.

Summe aller Rentenzahlungen bis zu einem Lebensalter, gewählter Beginn gegen Regelaltersgrenze
Bis zum Alter vongewählter Beginnzur RegelaltersgrenzeDifferenz
mit 70 Jahren137.581 €68.882 €+68.699 €
mit 75 Jahren235.853 €183.686 €+52.167 €
mit 80 Jahren334.125 €298.490 €+35.635 €
mit 85 Jahren432.398 €413.294 €+19.104 €
mit 90 Jahren530.670 €528.098 €+2.572 €
mit 95 Jahren628.942 €642.902 €−13.960 €

Ohne Rentenanpassungen, Steuer und Sozialbeiträge gerechnet — alle drei wirken auf beide Verläufe ähnlich und kippen den Vergleich nicht, machen aber jede einzelne Summe zu einer Prognose. Der Gleichstand liegt beim Abschlag rechnerisch immer rund 28 Jahre nach dem vorgezogenen Beginn: Rentenhöhe und Zahl der vorgezogenen Monate kürzen sich aus der Gleichung heraus.

Welche Altersgrenze für welchen Jahrgang gilt und was die 45-Jahre-Rente daran ändert, steht bei Renteneintrittsalter. Was von der Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung ankommt, rechnet der Rente-Brutto-Netto-Rechner.

Zahlen einordnen

Wie dieser Rechner rechnet

Was die Zahl zeigt

Der Rechner verändert genau eine Größe der Rentenformel: den Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI. Er ist 1,0 bei Beginn zur Regelaltersgrenze, sinkt um 0,003 je Monat vorzeitigen Bezugs und steigt um 0,005 je Monat Aufschub. Multipliziert mit der Rente, die es zur Regelaltersgrenze gäbe, ergibt das den Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Die Regelaltersgrenze selbst rechnet der Rechner aus der Anhebungsstaffel des § 235 SGB VI — für jeden Jahrgang einzeln, nicht pauschal mit 67.

Wie du sie liest

Die zweite Zahl ist wichtiger als die erste. Der Monatsbetrag beantwortet „wie viel weniger“, aber nicht „lohnt sich das“ — dafür steht darunter der Lebenszeit-Vergleich. Und der hat ein Ergebnis, das viele überrascht: Beim Abschlag kürzt sich die Rentenhöhe aus der Gleichung heraus. Der Gleichstand liegt immer rund 28 Jahre nach dem vorgezogenen Beginn, egal wie hoch die Rente ist und egal wie viele Monate früher sie startet. Wer mit 63 beginnt, hat also bis weit über 90 in der Summe mehr auf dem Konto gehabt als jemand, der gewartet hat.

Wo die Grenze liegt

Der Rechner rechnet mit deiner heutigen Rentenanwartschaft und ändert daran nichts. Wer bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sammelt in dieser Zeit zusätzliche Entgeltpunkte — die volle Rente wäre dann höher als die eingegebene, und der Abstand größer als hier gezeigt. Ebenfalls nicht abgebildet: Rentenanpassungen, Einkommensteuer, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI, Hinzuverdienst, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und ob deine Wartezeit von 35 oder 45 Jahren überhaupt erfüllt ist. Das ist keine Rentenberatung — verbindlich ist allein der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, und die Rentenauskunft dorthin ist kostenlos.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Abschlag habe ich, wenn ich zwei Jahre früher in Rente gehe?

24 Monate × 0,3 % = 7,2 %. Der Abschlag hängt nur an der Zahl der Monate, nicht am Alter und nicht an der Rentenart: Zwei Jahre früher kosten immer 7,2 %, ob mit 63 oder mit 65 begonnen wird. Bei einer Standardrente von 1.913,40 € sind das 137,76 € weniger im Monat.

Wird der Abschlag mit Erreichen der Regelaltersgrenze wieder aufgehoben?

Nein — und das ist die häufigste Fehlannahme zu dieser Rente. Der geminderte Zugangsfaktor bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen und wirkt auch auf eine spätere Hinterbliebenenrente, die aus dieser Rente abgeleitet wird. Die Rente springt an keinem Geburtstag auf den vollen Betrag.

Ab wann hat sich der frühere Rentenbeginn nicht mehr gelohnt?

Rund 28 Jahre nach dem vorgezogenen Beginn — das ist unabhängig von der Rentenhöhe und von der Zahl der vorgezogenen Monate, weil sich beides aus der Gleichung herauskürzt. Wer mit 63 Jahren beginnt, liegt also bis etwa 90 Jahre und 9 Monate in der Summe vorn. Was der Vergleich nicht enthält: die Entgeltpunkte, die man in den zusätzlichen Arbeitsjahren noch sammeln würde.

Was bringt es, später als zur Regelaltersgrenze in Rente zu gehen?

0,5 % je Monat Aufschub (§ 77 Abs. 2 Nr. 2b SGB VI), also 6 % für ein volles Jahr — bei der Standardrente 114,80 € mehr im Monat, lebenslang. Dazu kommen die Entgeltpunkte aus der weitergearbeiteten Zeit, die dieser Rechner bewusst nicht schätzt. Die zwölf Monate ohne Rentenzahlung hat der Zuschlag im Alter von etwa 84 Jahre und 8 Monate wieder eingespielt.

Kann ich den Abschlag ausgleichen?

Ja, aber nur vorher: Nach § 187a SGB VI kann man ab dem 50. Lebensjahr Beiträge einzahlen, die den erwarteten Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen. Wie viel das kostet, sagt die besondere Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung — der Betrag steigt mit jedem Jahr, weil er sich am aktuellen Umrechnungswert bemisst. Nachträglich, also nach Rentenbeginn, geht es nicht mehr.

Gibt es eine Rente ganz ohne Abschlag vor der Regelaltersgrenze?

Ja: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (§ 236b SGB VI). Sie ist abschlagsfrei und beginnt für Jahrgänge ab 1964 mit 65 Jahre, also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für frühere Jahrgänge liegt sie niedriger. Die Wartezeit von 45 Jahren ist die Hürde: Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen dabei in der Regel nicht mit. Alle drei Altersgrenzen je Jahrgang stehen auf der Seite Renteneintrittsalter.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

Prüfe die Grundlage deiner Rechnung.

Beträge und Regeln können sich ändern. Im Daten-Status siehst du Quelle, Stand und den nächsten Prüftermin. Datenstand des Rechners prüfen · RSS-Feed