Rechner · Arbeit & Gehalt

Stufenlaufzeit-Rechner

Der Stufenaufstieg im TVöD läuft nach festen Zeiten: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf Jahren in der jeweils vorherigen Stufe (§ 16 Abs. 3 TVöD). Von der Einstellung bis zur Endstufe sind das 15 Jahre. Gezählt wird die ununterbrochene Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber — Elternzeit, unbezahlter Urlaub und längere Krankheit hemmen die Frist und schieben den Termin nach hinten (§ 17 Abs. 3 TVöD). Der Aufstieg erfolgt dann automatisch, ohne Antrag; ab Stufe 3 steht er allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Leistung nicht erheblich unterschritten wird (§ 17 Abs. 2).

§ 16 Abs. 3 TVöD · § 17 TVöD · TVöD-VKA

Der Tag, an dem es mehr wird

Die Aufschlüsselung zeigt beide Seiten: das Datum und den Betrag, um den das Entgelt an diesem Tag steigt — im Monat und im Jahr.

Die Stufenlaufzeiten sind in allen Gruppen gleich — die Gruppe entscheidet nur darüber, wie groß der Sprung in Euro ausfällt.

Die Stufe, in der du jetzt bist. In der Endstufe gibt es keinen Aufstieg mehr — dann sagt der Rechner das.

Bei Stufe 1 das Datum der Einstellung, sonst der Tag des letzten Stufenaufstiegs. Er steht in der Regel auf der Gehaltsabrechnung oder im letzten Änderungsschreiben.

Standardmäßig heute — für eine Planung in der Zukunft lässt sich der Stichtag verschieben.

Nächster Stufenaufstieg
01.09.2026Aufstieg in Stufe 3

Der Termin liegt bereits zurück — Stufe 3 steht seit dem 01.09.2026 zu.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
In Stufe 2 seit01.09.2024
Stufenlaufzeit bis Stufe 3 (§ 16 Abs. 3 TVöD)2 Jahre
Aufstieg am01.09.2026
Entgelt heute (E 9b, Stufe 2)4.039,01 €
Entgelt ab Stufe 34.203,56 €
Mehr im Monat164,55 €
Mehr im Jahr1.974,60 €

Die Stufenlaufzeit verlangt eine ununterbrochene Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber. Elternzeit, längere Krankheit über sechs Wochen hinaus und unbezahlter Urlaub hemmen sie — der Aufstieg verschiebt sich dann um diese Zeit nach hinten (§ 17 Abs. 3 TVöD).

Der Rechner unterstellt eine ununterbrochene Tätigkeit. Zeiten, die die Stufenlaufzeit hemmen — Elternzeit, unbezahlter Urlaub, Krankheit über die Entgeltfortzahlung hinaus —, kennt er nicht und kann er nicht kennen; sie verschieben den Termin um ihre Dauer nach hinten (§ 17 Abs. 3 TVöD). Nicht abgebildet sind der leistungsabhängige Vorbehalt ab Stufe 3 und die Möglichkeit, die Stufenlaufzeit bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistung zu verkürzen (§ 17 Abs. 2), die Anrechnung früherer Berufserfahrung bei Einstellung (§ 16 Abs. 2) und die Stufenzuordnung nach einer Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4), die eigenen Regeln folgt.

Beispiele · gerechnet

Wie lange es von Stufe zu Stufe dauert

Die Laufzeiten werden länger, je höher die Stufe: erst ein Jahr, zuletzt fünf. Wer heute in Stufe 1 einsteigt, ist nach 15 Jahren oben.

Wie lange es von Stufe zu Stufe dauert
Aktuelle StufeAufstieg am
Stufe 101.09.2025 Aufstieg in Stufe 2
Stufe 201.09.2026 Aufstieg in Stufe 3
Stufe 301.09.2027 Aufstieg in Stufe 4
Stufe 401.09.2028 Aufstieg in Stufe 5
Stufe 501.09.2029 Aufstieg in Stufe 6
Steuerprogression · § 32a EStG

Mehr brutto heißt immer mehr netto

Der Stufenaufstieg ist eine Gehaltserhöhung mit festem Termin — und damit genau die Lage, in der der Satz „dann rutsche ich in die nächste Steuerklasse“ fällt. Der Sprung von einigen hundert Euro im Monat wird versteuert wie jede Erhöhung: nur der neue Teil zum höheren Satz, nie das ganze Gehalt.

Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.

Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.

Erhöhung um 3.000 € im Jahr: was der Tarif davon nimmt und was bleibt
Zu versteuerndes EinkommenSteuer bisherSteuer auf die ErhöhungBleibt von der Erhöhung
15.000 €435 €648 €2.352 €
30.000 €4.217 €861 €2.139 €
45.000 €8.835 €1.017 €1.983 €
69.000 €17.845 €1.259 €1.741 €
120.000 €39.264 €1.260 €1.740 €

Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.

Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.

120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.

Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen, Grundtarif 2026Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.0 %10 %20 %30 %40 %50 %030.00060.00090.000120.000Zu versteuerndes Einkommen (€)ab hier 42 %

Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.

Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Stufenlaufzeit-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/stufenlaufzeit

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Die Uhr, die still stehen kann

Was die Zahl zeigt

Den Tag, an dem der nächste Stufenaufstieg fällig ist, und den Betrag, um den das Tabellenentgelt an diesem Tag steigt — je Monat und aufs Jahr gerechnet.

Wie du sie liest

Der Stufenaufstieg ist einer der wenigen Automatismen im Tarifrecht: Er kommt ohne Antrag, ohne Gespräch und ohne Beurteilung, sobald die Zeit abgelaufen ist. Genau deshalb lohnt es sich, den Termin zu kennen — er ist der einzige Zeitpunkt außerhalb der Tarifrunden, an dem sich das Entgelt planbar ändert. Die wichtigere Auskunft steht allerdings im Hinweis unter der Rechnung: Die Uhr kann still stehen. Gezählt wird ununterbrochene Tätigkeit; Elternzeit, unbezahlter Urlaub und Krankheitszeiten jenseits der Entgeltfortzahlung hemmen die Stufenlaufzeit und verschieben den Aufstieg um genau diese Dauer (§ 17 Abs. 3 TVöD). Wer ein Jahr Elternzeit nimmt, steigt ein Jahr später auf — und weil der Rechner diese Zeiten nicht kennen kann, ist sein Datum der frühestmögliche Termin, nicht in jedem Fall der richtige.

Wo die Grenze liegt

Der Rechner kennt nur Gruppe, Stufe und Datum. Hemmungszeiten, der leistungsabhängige Vorbehalt ab Stufe 3, eine Verkürzung bei überdurchschnittlicher Leistung und die Sonderregeln nach einer Höhergruppierung sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist die Mitteilung des Arbeitgebers; weicht sie ab, ist der erste Weg die Personalvertretung. Für den TV-L der Länder und die Anlage C des Sozial- und Erziehungsdienstes gelten eigene Tabellen, die Laufzeiten sind dort aber gleich aufgebaut.

TVöD-Entgelt: die vollständige Tabelle →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange dauert es bis zur Endstufe im TVöD?

15 Jahre ab Stufe 1. Die einzelnen Schritte dauern 1, 2, 3, 4, 5 Jahre — die Laufzeiten werden mit jeder Stufe länger. Wer mit angerechneter Berufserfahrung in Stufe 3 einsteigt, ist entsprechend früher oben.

Muss ich den Stufenaufstieg beantragen?

Nein. Er tritt kraft Tarifvertrags ein, sobald die Stufenlaufzeit abgelaufen ist — der Arbeitgeber setzt ihn von sich aus um. Ab Stufe 3 steht er allerdings unter einem Vorbehalt: Bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung kann der Arbeitgeber die Laufzeit verlängern (§ 17 Abs. 2 TVöD). Das ist die Ausnahme und muss begründet werden; umgekehrt kann er die Laufzeit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung verkürzen.

Was hemmt die Stufenlaufzeit?

Zeiten ohne Arbeitsleistung, soweit sie nicht ausdrücklich mitzählen (§ 17 Abs. 3 TVöD). Unschädlich sind Erholungsurlaub, Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum der Entgeltfortzahlung, Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes. Elternzeit, unbezahlter Sonderurlaub und Krankheit über die Entgeltfortzahlung hinaus hemmen die Frist dagegen — der Aufstieg verschiebt sich um diese Dauer.

Was passiert mit der Stufe bei einer Höhergruppierung?

Sie wird nicht mitgenommen. Nach § 17 Abs. 4 TVöD erfolgt bei einer Höhergruppierung eine Zuordnung zu der Stufe der neuen Gruppe, in der mindestens das bisherige Entgelt erreicht wird — mindestens jedoch Stufe 2. Die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Gruppe neu zu laufen. In der Praxis heißt das: Eine Höhergruppierung bringt oft weniger, als der Vergleich der Endstufen vermuten lässt.

Wo finde ich, seit wann ich in meiner Stufe bin?

In der Regel auf der Gehaltsabrechnung — dort steht neben der Entgeltgruppe meist auch die Stufe und häufig das Datum des nächsten Aufstiegs. Sonst im Arbeitsvertrag oder im letzten Änderungsschreiben zur Stufenzuordnung. Wenn beides fehlt, hat die Personalstelle die Angabe; sie ist auskunftspflichtig, weil die Stufenzuordnung Teil der Entgeltabrede ist.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

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