Wohnen · Grundbuch
Grundbuchauszug: beantragen und Kosten
Grundbuchamt und Nachweise finden. Kläre vor dem Antrag mit der Bank oder empfangenden Stelle, welche Auszugform sie braucht.
Einen Grundbuchauszug erhältst du beim Grundbuchamt, wenn du ein berechtigtes Interesse darlegst. Der einfache Papierauszug kostet 10 €, der beglaubigte 20 €. Zuständig ist grundsätzlich das Amt für den Ort des Grundstücks, nicht für deinen Wohnort.
Ein Papierauszug kostet 10 oder 20 Euro
Die niedrigeren Dateigebühren gelten nur, wenn anstelle des Ausdrucks eine elektronische Datei übermittelt wird. Alle Beträge kommen aus dem gesetzlichen Kostenverzeichnis.
Online beantragt und per Post versandt bleibt ein Papierauszug. Für ihn gelten KV 17000 bzw. 17001 GNotKG. Die Dateigebühren nach KV 17002 und 17003 sind keine Zusage eines frei zugänglichen Downloads. Erkundige dich beim Amt nach dem angebotenen Übermittlungsweg.
Die reine Einsicht beim Grundbuchamt ist bei bestehender Berechtigung gebührenfrei. Ein mitgenommener oder zugesandter Auszug ist eine eigene Leistung. Private Bestelldienste können zusätzlich ein Entgelt verlangen; das ist keine gesetzliche Auszuggebühr. Auch die Kosten eines Grundbucheintrags beim Hauskauf sind eine andere Position.
Gesetzliche Gebühren für die Erteilung eines Auszugs, keine Anbieterpreise. Dateiausgabe nur beim entsprechend angebotenen Übermittlungsweg. Kosten eines automatisierten Abrufs oder einer notariellen Leistung sind nicht enthalten.
Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt beantragen
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks. Für mehrere Gerichtsbezirke kann ein gemeinsames Grundbuchamt zuständig sein.
- Grundbuchamt finden. Suche im amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis nach dem Ort des Grundstücks. Prüfe auf der Gerichtseite die Zuständigkeit für Grundbuchsachen und den Antragsweg. Dein Wohnort bestimmt die Zuständigkeit nicht.
- Grundstück und Auszugform nennen. Gib Grundbuchbezirk und Blattnummer an, soweit bekannt. Fehlt die Blattnummer, nenne die genaue Lage, mindestens Straße und Hausnummer, und vorhandene Angaben zu Gemarkung und Flurstück. Halte deinen Namen und deine Anschrift bereit.
- Berechtigung belegen und Antrag einreichen. Nutze das amtliche Formular oder den vom Gericht zugelassenen Weg. Bei persönlicher Vorsprache brauchst du einen Ausweis. Für schriftliche oder digitale Anträge gelten die Unterschrifts-, Identitäts- und Nachweisanforderungen des jeweiligen Amts.
§ 12 GBO erlaubt einen Auszug im Umfang des berechtigten Interesses. Diese typischen Fälle helfen dir bei den Nachweisen:
| Dein Anlass | Angaben und Nachweise | Was dabei zählt |
|---|---|---|
| Du bist Eigentümer oder hast ein eingetragenes Recht | Identität und Grundstück eindeutig angeben; das Amt kann die Eintragung zuordnen | Dein Recht bezieht sich auf das betreffende Grundstück |
| Der Eigentümer hat dich bevollmächtigt | Vollmacht für das Grundstück und den gewünschten Auszug vorlegen | Verwandtschaft allein ersetzt keine Vollmacht |
| Du verhandelst konkret über den Kauf | Zum Beispiel Vollmacht, Vorvertrag oder Kaufvertragsentwurf beifügen | Reines Kaufinteresse oder die Suche nach dem Eigentümer genügen nicht |
| Du hast einen anderen sachlichen Grund | Grund und Nachweise nennen, etwa Vollstreckungstitel oder Mietvertrag | Das Amt prüft dein Interesse und den erforderlichen Umfang im Einzelfall |
Berechtigtes Interesse heißt: Du hast einen nachvollziehbaren sachlichen Grund, diese Eintragungen zu kennen. Bloße Neugier genügt nicht. Bei konkreten Kaufverhandlungen helfen Unterlagen des Verkäufers oder ein Vertragsentwurf. Ehepartner, Eltern und Kinder brauchen ebenfalls eine Berechtigung oder Vollmacht. Je nach Anlass kann das Amt nur einzelne Abteilungen herausgeben.
Beispiele sind keine abschließende Liste und keine Zusage einer Bewilligung. Die Zuständigkeits- und Verfahrenshinweise des Grundbuchamts gehen den allgemeinen Beispielen vor.
Online beantragen heißt nicht sofort herunterladen
Amtliche digitale Anträge, direkter Registerabruf und private Bestelldienste sind verschiedene Wege.
In Bayern kannst du den amtlichen Online-Antrag nach Auswahl des Grundstücksorts mit BayernID aufrufen. Das Portal nennt auch die örtliche Stelle und die Formulare. Die Berliner Leistungsbeschreibung nennt schriftliche und persönliche Anträge. Folge dem Angebot des zuständigen Amts; eine gewöhnliche E-Mail wird nicht überall als Antrag angenommen.
Der automatisierte Grundbuchabruf nach § 133 GBO braucht eine gesonderte Zulassung. Er wird etwa von Notaren, Behörden und berechtigten Kreditinstituten genutzt. Er eröffnet dir keine allgemeine Suche nach fremden Eigentümern. Ein privater Dienst kann einen Antrag vermitteln, entscheidet aber nicht über dein berechtigtes Interesse.
Prüfe vor einer kostenpflichtigen Bestellung, wer der Anbieter ist und was der Gesamtpreis enthält. Die amtlichen Bayern-Hinweise trennen zusätzliche Dienstleistungsentgelte von den Gerichtsgebühren. Du kannst den Auszug auch direkt beim Grundbuchamt beantragen. Klarbelegt nimmt keinen Antrag entgegen.
Die Beispiele zeigen Angebote einzelner Länder; sie sind kein vollständiges Verzeichnis aller Online-Verfahren. Keine feste Bearbeitungs- oder Versandzeit zugesagt.
Wo Eigentümer, Rechte und Grundschulden stehen
Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen beantworten unterschiedliche Fragen. Der bewilligte Auszug muss nicht alle Bereiche enthalten.
| Bereich | Eintragungen | Deine Frage |
|---|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Bezeichnung und Größe des Grundstücks, insbesondere Gemarkung, Flur und Flurstück | Welches Grundstück gehört zu diesem Blatt? |
| Abteilung I | Eigentümer und Grundlage der Eigentumseintragung | Wer ist als Eigentümer eingetragen? |
| Abteilung II | Sonstige Belastungen und Verfügungsbeschränkungen, etwa Dienstbarkeiten oder eine Auflassungsvormerkung | Welche weiteren Rechte und Beschränkungen sind eingetragen? |
| Abteilung III | Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden | Welche Grundpfandrechte belasten das Grundstück? |
Eine Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Sie bewertet weder den Zustand noch den Kaufpreis der Immobilie. Der Auszug bildet den Stand bei seiner Erstellung ab; spätere Eintragungen können ihn ändern. Kläre deshalb mit der empfangenden Stelle auch, wie aktuell der Auszug sein muss.
Eingetragene Rechte können auf weitere Urkunden verweisen. Ihre Bedeutung im konkreten Kauf oder Erbfall klärst du mit dem beurkundenden Notar oder einer rechtlichen Beratung.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Grundbuchauszug: beantragen und Kosten“. Klarbelegt, Stand 10/2026. https://klarbelegt.de/grundbuchauszug
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Welcher Auszug deinen Zweck erfüllt
Die Gebühren vergleichen vier gesetzliche Auszugformen. Ein amtlicher Ausdruck entspricht einer beglaubigten Abschrift. Der Auszug gibt Eintragungen wieder; er ist weder ein Lageplan noch die Bewertung einer Immobilie.
Kläre vor dem Antrag mit der empfangenden Bank oder Stelle, welche Form und welchen Aktualitätsstand sie verlangt. Suche dann das Grundbuchamt nach der Lage des Grundstücks, bezeichne das Grundstück eindeutig und füge die Nachweise für deinen Antrag bei.
Das Grundbuchamt entscheidet über dein Einsichtsrecht und den zulässigen Umfang. Der angebotene Antragsweg und die Übermittlung unterscheiden sich je Land und Gericht. Diese Seite bestellt keinen Auszug, gibt keine Eigentümerdaten aus und sagt keine Bearbeitungszeit zu. Für den konkreten Antrag gelten die amtliche Entscheidung und Kostenrechnung.
Kurz beantwortet
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Der einfache Papierauszug kostet 10 €, der amtliche oder beglaubigte Papierauszug 20 € nach KV 17000 und 17001 GNotKG. Für eine stattdessen elektronisch übermittelte Datei gelten 5 € unbeglaubigt oder 10 € beglaubigt nach KV 17002 und 17003. Ob das Amt diese Übermittlung anbietet, musst du dort klären. Zusatzentgelte eines privaten Bestelldienstes sind keine Gerichtsgebühren.
Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?
Das hängt vom zuständigen Grundbuchamt ab. Bayern bietet nach Ortsauswahl einen amtlichen Online-Antrag mit BayernID an; andere Stellen nennen schriftliche oder persönliche Wege. Ein Online-Antrag führt nicht automatisch zu einem PDF-Download. Der direkte automatisierte Grundbuchabruf benötigt eine gesonderte Zulassung und ist kein offenes Register für jedermann.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Eigentümer, Inhaber eines eingetragenen Rechts und Personen mit dargelegtem berechtigtem Interesse können einen Auszug erhalten. Eine Vollmacht des Eigentümers kann die Berechtigung belegen. Für Kaufinteressenten zählen konkrete Verhandlungen und Nachweise, etwa ein Vertragsentwurf; bloße Neugier oder die Suche nach dem Eigentümer genügen nicht. Das Grundbuchamt prüft den Einzelfall.
Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?
Kläre das mit der Stelle, die den Auszug verlangt. Die Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Grundbuch, nicht den Wert oder baulichen Zustand der Immobilie. Für eine Finanzierung kann die Bank eine bestimmte Auszugform und einen aktuellen Stand verlangen; eine pauschale Regel für jede Bank gibt es hier nicht.
Bekomme ich den Grundbuchauszug kostenlos?
Die reine Einsicht beim Grundbuchamt ist gebührenfrei, wenn du dazu berechtigt bist. Die Erteilung eines Auszugs ist eine eigene kostenpflichtige Leistung. Auch Eigentümer zahlen grundsätzlich die gesetzliche Auszuggebühr; eine kostenlose Einsicht ist kein kostenloser amtlicher Auszug.
Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?
Er dokumentiert den Grundbuchstand bei seiner Erstellung. Spätere Eintragungen können diesen Stand ändern. Welches Alter eine Bank oder andere empfangende Stelle akzeptiert, klärst du dort; diese Seite setzt keine pauschale Gültigkeitsdauer oder Bearbeitungsfrist voraus.
