Steuern & Abgaben · Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer 2026: 15 % — plus Soli und Gewerbesteuer

15 %Körperschaftsteuer auf den Gewinn
≈ 30 %GmbH gesamt (Hebesatz 400 %)
15 % Körperschaftsteuer + 0,83 % Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz) — die ersten beiden sind bundesweit gleich (§ 23 KStG, § 4 SolzG).
§ 23 KStGSoli ohne Freigrenzeab 2028 sinkend
Bereits beschlossen

Das Investitionssofortprogramm (in Kraft seit 19.07.2025) senkt die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf 10 % ab 2032. Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %.

Der Absenkungspfad ↓
Aktuell · Stand 07/2026 · wir prüfen wieder am 15.01.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) plus 0,83 % Solidaritätszuschlag darauf und die Gewerbesteuer ihrer Stadt. Zusammen sind das auf Gesellschaftsebene rund 29,83 % bei einem Hebesatz von 400 % — Körperschaftsteuer und Soli sind bundesweit gleich, allein die Gewerbesteuer macht den Standortunterschied.

Grafik · Gesamtbelastung je Hebesatz

Was von 100 € Gewinn bei der GmbH bleibt — je nach Hebesatz

Körperschaftsteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag (0,83 %) sind in jeder Stadt gleich — zusammen 15,83 %. Nur die Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz) verschiebt sich, und mit ihr die Gesamtbelastung von 22,8 % bis 47,3 %.

Kurzfassung: Körperschaftsteuer und Soli sind fest; nur die Gewerbesteuer wächst mit dem Hebesatz — von 22,8 % bis 47,3 % des Gewinns.

Körperschaftsteuer 15 % Soli 0,83 % Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz)

Hebesatz 200 %gesetzliches Minimum (2026)22,8 %
Hebesatz 300 %niedriger Standort26,3 %
Hebesatz 400 %Referenzfall29,8 %
Hebesatz 470 %typische Großstadt32,3 %
Hebesatz 900 %Extremwert einer Kleinstgemeinde47,3 %
Nominale Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft je Hebesatz
HebesatzKörperschaftsteuerSoliGewerbesteuerGesamt
200 % gesetzliches Minimum (2026)15,00 %0,83 %7,00 %22,83 %
300 % niedriger Standort15,00 %0,83 %10,50 %26,33 %
400 % Referenzfall15,00 %0,83 %14,00 %29,83 %
470 % typische Großstadt15,00 %0,83 %16,45 %32,28 %
900 % Extremwert einer Kleinstgemeinde15,00 %0,83 %31,50 %47,33 %

Nominale Belastung auf Gesellschaftsebene, ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und ohne Ausschüttung. 900 % ist Kleinstgemeinden-Terrain (Großstädte liegen bei 400–520 %). Keine Steuerberatung.

Bereits geltendes Gesetz

Der Absenkungspfad: 15 % heute, 10 % ab 2032

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten und hat § 23 Abs. 1 KStG neu gefasst. Der Satz sinkt ab 2028 in Ein-Prozent-Schritten — das steht bereits im Gesetzestext, ist also kein bloßer Plan. Für 2026 und 2027 gilt weiterhin 15 %.

Körperschaftsteuersatz nach § 23 Abs. 1 KStG je Veranlagungszeitraum
ab VeranlagungszeitraumKörperschaftsteuersatz
2026 (heute)15 %
202814 %
202913 %
203012 %
203111 %
203210 %

§ 23 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG (konsolidierte Fassung). Keine Steuerberatung.

Der ehrliche Haken

Die 30 % sind nicht das Ende

Die rund 29,83 % Gesamtbelastung gelten auf Gesellschaftsebene — für den Gewinn, der in der GmbH bleibt. Wird er an die Gesellschafter ausgeschüttet, versteuern diese ihn ein zweites Mal: mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli, bei Beteiligungen im Privatvermögen) oder im Teileinkünfteverfahren. In der Summe kann die Belastung des ausgeschütteten Gewinns dann bei rund 48 % liegen.

Zum Vergleich: Ein Einzelunternehmer zahlt keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer — und bekommt die Gewerbesteuer über die Anrechnung nach § 35 EStG (das 4,0-fache des Messbetrags) bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend zurück. Deshalb wirkt dieselbe Gewerbesteuer für die GmbH und für das Personenunternehmen völlig unterschiedlich.

Zum Gewerbesteuer-Rechner — mit GmbH-Gesamtbelastung →

Die ~48 % sind eine Größenordnung für vollständige Ausschüttung im Privatvermögen, keine feste Zahl. Keine Steuerberatung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Körperschaftsteuer 2026: 15 % — plus Soli und Gewerbesteuer“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/koerperschaftsteuer

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Körperschaftsteuer richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Den Steuersatz, mit dem eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ihren Gewinn versteuert — 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, ergänzt um die kommunale Gewerbesteuer.

Wie du sie liest

Körperschaftsteuer und Soli sind bundesweit identisch; der Standortunterschied steckt allein in der Gewerbesteuer über den Hebesatz der Stadt. Die Gesamtbelastung ist die Summe der drei — für den Gewinn auf Gesellschaftsebene.

Wo die Grenze liegt

Die Zahl bildet die Ebene der Gesellschaft ab, nicht die Endbelastung des Gesellschafters nach Ausschüttung. Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 8/§ 9 GewStG) verschieben den Gewerbeertrag gegenüber dem Bilanzgewinn. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer — das entspricht 0,83 % des Gewinns.

Was zahlt eine GmbH insgesamt an Steuern?

Auf Gesellschaftsebene: 15 % Körperschaftsteuer + 0,83 % Soli + Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz deiner Stadt). Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 29,83 %, bei 470 % rund 32,3 %. Das ist aber noch nicht die Endbelastung: Schüttet die GmbH den Gewinn aus, zahlt der Gesellschafter darauf zusätzlich Abgeltungsteuer oder versteuert ihn im Teileinkünfteverfahren.

Zahlt der Solidaritätszuschlag für Firmen — den gibt es doch nicht mehr?

Für die allermeisten Privatpersonen ist der Soli seit 2021 weggefallen (Freigrenze 2026: 20.350 € Einkommensteuer). Für Kapitalgesellschaften gilt diese Freigrenze aber nicht: Die GmbH zahlt den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf ihre Körperschaftsteuer ab dem ersten Euro (§ 3 SolzG kennt für Körperschaften keine Freigrenze).

Sinkt die Körperschaftsteuer bald?

Ja, und das ist bereits Gesetz: Das Investitionssofortprogramm (in Kraft seit 19. Juli 2025) senkt den Satz in Schritten — 14 % ab 2028, dann jährlich ein Punkt weniger bis 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 Nr. 2–6 KStG). Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

Wie aktuell ist diese Seite?

Der Daten-Status zeigt Quelle, Stand und nächsten Prüftermin. Neue Veröffentlichungen erscheinen zusätzlich im RSS-Feed. Quelle und Prüftermin ansehen · RSS-Feed