Steuern & Abgaben · Pendlerpauschale

Pendlerpauschale 2026: 0,38 € pro Kilometer — ab dem ersten

0,38 €pro km · ab dem 1. Kilometer
4.500 €Höchstbetrag im Jahr
Einfache Entfernung × Arbeitstage × 0,38 € — die kürzeste Straßenverbindung zählt, nur eine Strecke pro Tag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
§ 9 EStGseit 2026 ab km 1Werbungskosten
Was sich 2026 geändert hat

Bis 2025 galt eine Staffelung: 0,30 € für die ersten 20 km, erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Seit 2026 gelten die 0,38 € ab dem ersten Kilometer — das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Staffel abgeschafft.

Vergleich der Rechtsstände ↓
Aktuell · Stand 07/2026 · wir prüfen wieder am 15.01.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

Die Pendlerpauschale (amtlich: Entfernungspauschale) beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 € pro Kilometer — ab dem ersten Kilometer. Du multiplizierst die einfache Entfernung zur Arbeit mit deinen Arbeitstagen und mit 0,38 €; höchstens 4.500 € im Jahr, außer du fährst mit dem eigenen Auto. Bis 2025 war der Satz gestaffelt (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21.).

Grafik · Jahres-Pauschale je Entfernung

Ab km 1 statt gestaffelt: was die Reform bei 220 Arbeitstagen bringt

Jährlich absetzbarer Betrag nach einfacher Entfernung, bei 220 Arbeitstagen. Die neue Linie liegt überall über der alten — der Unterschied entsteht auf den ersten 20 Kilometern und bleibt darüber konstant (ab km 21 galten schon immer 0,38 €).

Kurzfassung: Bei 40 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen: 3.344 € nach heutigem Recht gegen 2.992 € nach altem.

40 km 3.344 € bis 2025 · 0,30 € / 0,38 € ab km 21: 2.992 €

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seit 2026 · 0,38 € ab km 1 bis 2025 · 0,30 € / 0,38 € ab km 21

Jährliche Entfernungspauschale je einfacher Entfernung, Rechtsstand 2026 gegen 2025Bei 40 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen: 3.344 € nach heutigem Recht gegen 2.992 € nach altem.0 €1.000 €2.000 €3.000 €4.000 €010203040Einfache Entfernung (km)bis hier wirkt die Reform
Jährliche Entfernungspauschale je Rechtsstand bei 220 Arbeitstagen
Einfache Entfernungseit 2026 (0,38 € ab km 1)bis 2025 (Staffel)Unterschied
10 km836 €660 €+176 €
20 km1.672 €1.320 €+352 €
30 km2.508 €2.156 €+352 €
40 km3.344 €2.992 €+352 €
50 km4.180 €3.828 €+352 €

Bei 220 Arbeitstagen; der Höchstbetrag von 4.500 € greift erst bei sehr langen Strecken (außer eigener Pkw). Keine Steuerberatung.

So rechnest du

Einfache Entfernung × Arbeitstage × 0,38 €

Maßgebend ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — also nur eine Strecke pro Arbeitstag, nicht Hin- und Rückweg. Zugrunde gelegt wird die kürzeste Straßenverbindung; eine offensichtlich verkehrsgünstigere und regelmäßig genutzte Strecke darfst du ansetzen. Angefangene Kilometer zählen nicht mit — nur volle.

Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 € im Jahr. Er gilt für Fußgänger, Mitfahrer und ÖPNV-Nutzer — nicht aber, wenn du einen eigenen oder dir zur Nutzung überlassenen Kraftwagen fährst; dann ist auch mehr absetzbar. Getrennt davon: Wer mit Bus und Bahn fährt, darf die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, soweit sie die Jahrespauschale übersteigen (§ 9 Abs. 2 EStG).

Zum Pendlerpauschale-Rechner →

Werte primär aus § 9 EStG. Keine Steuerberatung.

Der wichtigste Haken

Wirkt erst über 1.230 € — und was für Geringverdiener gilt

Die Entfernungspauschale ist keine Auszahlung, sondern ein Werbungskosten-Abzug. Jeder Arbeitnehmer bekommt aber ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) ohne Nachweis. Steuerlich wirkt sich der Arbeitsweg deshalb erst aus, soweit deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen. Bei 0,38 €/km und 220 Arbeitstagen ist die Schwelle ab rund 15 km einfacher Entfernung erreicht.

Wer so wenig verdient, dass sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, hat vom Abzug nichts. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer werden als Prämie ausgezahlt (§§ 101 ff. EStG) — seit dem Steueränderungsgesetz 2025 dauerhaft. Der Anknüpfungspunkt „ab km 21“ bleibt dort bestehen, obwohl die Pauschale selbst schon ab km 1 mit 0,38 € läuft.

Für Selbstständige gilt der Pauschbetrag-Effekt nicht — sie setzen die Fahrtkosten als Betriebsausgabe an. Keine Steuerberatung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Pendlerpauschale 2026: 0,38 € pro Kilometer — ab dem ersten“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/pendlerpauschale

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Pendlerpauschale richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Entfernungspauschale ist ein pauschaler Werbungskosten-Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen — sie ist keine Auszahlung und kein Zuschuss. Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Wie du sie liest

Nimm die einfache Entfernung (nur eine Strecke pro Arbeitstag, nicht Hin- und Rückweg) nach der kürzesten Straßenverbindung, multipliziere sie mit deinen tatsächlichen Arbeitstagen und mit dem Kilometersatz. Der Betrag zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich steuerlich erst aus, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

Wo die Grenze liegt

Der Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr greift, außer du nutzt einen eigenen oder dir überlassenen Kraftwagen — dann ist auch mehr möglich. Wie viel Steuer du am Ende sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Für die tatsächlichen Kosten von Bus und Bahn gibt es eine eigene Regel (§ 9 Abs. 2 EStG). Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 abgeschafft worden.

Zählt der Hin- und Rückweg oder nur eine Strecke?

Nur die einfache Entfernung zählt — also eine Strecke pro Arbeitstag, egal ob du zweimal fährst. Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung; eine offensichtlich verkehrsgünstigere und regelmäßig genutzte Strecke darfst du ansetzen.

Was bedeutet der Höchstbetrag von 4.500 Euro?

Mehr als 4.500 € im Jahr kannst du grundsätzlich nicht ansetzen — es sei denn, du fährst mit einem eigenen oder dir zur Nutzung überlassenen Kraftwagen. Dann ist auch ein höherer Betrag möglich. Für Fußgänger, Mitfahrer und ÖPNV-Nutzer bleibt es beim Deckel.

Ab welchem Betrag bringt die Pendlerpauschale überhaupt etwas?

Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten. Jeder Arbeitnehmer bekommt aber ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) ohne Nachweis. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten diese Grenze übersteigen, wirkt sich jeder weitere Euro steuermindernd aus. Bei 0,38 €/km und 220 Arbeitstagen ist das ab rund 15 km einfacher Entfernung der Fall.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Wer so wenig verdient, dass sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, profitiert vom Werbungskosten-Abzug nicht. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer werden als Prämie ausgezahlt (§§ 101 ff. EStG). Sie ist seit dem Steueränderungsgesetz 2025 dauerhaft entfristet.

Das fragen sich viele als Nächstes

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