Steuern & Abgaben · Abgabefristen · § 149 AO

Steuererklärung 2026: Frist bis zum 02.08.2027

Die Steuererklärung für 2026 muss bis zum 02.08.2027 beim Finanzamt sein — 7 Monate nach Ablauf des Jahres (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hast du bis zum 29.02.2028 Zeit. Wer freiwillig abgibt, kann sich sogar bis zum 31.12.2030 lassen.

02.08.2027ohne Steuerberater
29.02.2028mit Berater oder Lohnsteuerhilfeverein
Maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt, nicht das Absendedatum — bei ELSTER also der Zeitpunkt der Übertragung.
Steuerjahr 2026§ 149 AOfreiwillig bis 31.12.2030
Muss ich überhaupt?

Für die meisten Angestellten ohne Nebeneinkünfte ist die Erklärung freiwillig. Dann gibt es keine Frist, sondern vier Jahre Zeit — und praktisch nur eine Erstattung als Ausgang.

Die Pflichtfälle ↓
Tabelle · Fristen je Steuerjahr

Drei Termine, die man auseinanderhalten muss

Die Frist ohne Beratung endet 7 Monate nach Ablauf des Jahres, die mit Beratung am letzten Februartag des zweiten Folgejahres (§ 149 AO). Die dritte Spalte ist keine Frist, sondern das Ende der Festsetzungsfrist: So lange kann eine freiwillige Erklärung noch abgegeben werden.

Abgabefristen der Einkommensteuererklärung nach Veranlagungszeitraum
Steuerjahrohne Beratungmit Beratungfreiwillig bisBesonderheit
Steuerjahr 202431.07.202530.04.202631.12.2028verlängerte Frist (Corona-Steuerhilfegesetz)
Steuerjahr 202531.07.202601.03.2027 *31.12.2029* Regeldatum fällt aufs Wochenende
Steuerjahr 202602.08.2027 *29.02.202831.12.2030* Regeldatum fällt aufs Wochenende
Steuerjahr 202731.07.202828.02.202931.12.2031

⚠ Mit * markierte Termine liegen später als das überall genannte Regeldatum, weil dieses auf ein Wochenende fällt. Gesetzliche Feiertage sind nicht berücksichtigt — sie gelten je Bundesland und fallen auf keinen der möglichen Stichtage.

Pflicht oder freiwillig · § 46 Abs. 2 EStG

Wer abgeben muss — und wer nur darf

Nur wer unter einen dieser Fälle fällt, hat einen harten Termin. Alle anderen geben freiwillig ab, haben dafür vier Jahre Zeit und riskieren dabei praktisch nichts: Eine Nachzahlung kommt bei der Antragsveranlagung kaum vor.

Die häufigsten Fälle der Pflichtveranlagung
FallWann das zutrifftRechtsgrundlage
Nebeneinkünfte über 410 Euro im JahrVermietung, selbstständige Nebentätigkeit, Renten§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Lohnersatzleistungen über 410 Euro im JahrKurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld — sie erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktorder häufigste Grund bei Ehepaaren§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG
Mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitigzweiter Job mit Steuerklasse VI§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG
Eingetragener Freibetrag beim Lohnsteuerabzugnicht bei Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder Kinderfreibeträgen allein§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG
Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit, ermäßigt besteuertFünftelregelung im Lohnsteuerabzug§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG
Kapitalerträge ohne KirchensteuerabzugKirchenmitglieder mit Erträgen, auf die keine Kirchensteuer einbehalten wurde§ 51a Abs. 2d EStG
Das Finanzamt fordert dazu aufdie Aufforderung setzt die Pflicht unabhängig von allen anderen Fällen§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO

⚠ Die Aufzählung nennt die im Alltag häufigsten Fälle und ist nicht abschließend. Wer unsicher ist, ob er verpflichtet ist, sollte im Zweifel abgeben — die Pflicht entfällt nicht dadurch, dass man sie nicht kannte.

Nachgerechnet · Verspätungszuschlag

Der Mindestbetrag von 25 € je Monat ist der teure Teil

§ 152 Abs. 5 AO nennt 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat — aber mindestens 25 €. Bei kleinen Nachzahlungen greift deshalb fast immer der Mindestbetrag, und die Prozentangabe ist irreführend niedrig.

Verspätungszuschlag je Nachzahlung und Verzugsdauer
Nachzahlung0,25 % je Monat1 Monat zu spät6 Monate zu spät12 Monate zu spät
500 €1,25 €25 €150 €300 €
1.000 €2,50 €25 €150 €300 €
2.000 €5,00 €25 €150 €300 €
5.000 €12,50 €25 €150 €300 €

⚠ Der Zuschlag ist bei Pflichtveranlagung nach mehr als 14 Monaten Verspätung zwingend festzusetzen; davor liegt er im Ermessen des Finanzamts. Zinsen auf die Nachzahlung (§ 233a AO) kommen gegebenenfalls separat hinzu.

Freiwillige Abgabe

Vier Jahre rückwirkend — bis 31.12.2026 für 2022

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat keine Frist im eigentlichen Sinn, sondern die vierjährige Festsetzungsfrist (§ 169 AO). 2026 lässt sich also noch die Erklärung für 2022 einreichen, und zwar bis zum 31.12.2026. Danach ist der Anspruch endgültig verjährt — auch wenn eine Erstattung zugestanden hätte.

Der Unterschied zur Pflichtveranlagung ist grundsätzlich: Dort gilt die reguläre Frist, und wer sie verstreichen lässt, sammelt Verspätungszuschläge. Wer freiwillig abgibt, riskiert praktisch nichts — eine Nachzahlung kommt bei der Antragsveranlagung kaum vor, weil die Lohnsteuer im Zweifel zu hoch einbehalten wurde. Vorsicht nur bei einem Punkt: Fordert das Finanzamt dich ausdrücklich zur Abgabe auf, wird aus der freiwilligen eine pflichtige Erklärung — samt Frist (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).

Zahlen einordnen

Die Abgabefristen einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Tabelle zeigt je Veranlagungszeitraum drei Termine: die Frist ohne steuerliche Beratung, die Frist mit Berater oder Lohnsteuerhilfeverein und den letzten Tag, an dem eine freiwillige Erklärung noch etwas bringt. Alle drei sind aus den Regeln der Abgabenordnung gerechnet, nicht abgeschrieben — einschließlich der Regel, die fast überall fehlt: Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Wie du sie liest

Zuerst die Frage, ob du überhaupt musst. Für die meisten Angestellten ohne Nebeneinkünfte ist die Erklärung freiwillig — dann gibt es keine Frist im eigentlichen Sinn, sondern vier Jahre Zeit, und eine Erstattung ist der einzige mögliche Ausgang. Wer dagegen unter einen der Pflichtfälle des § 46 Abs. 2 EStG fällt, hat einen harten Termin. Die zweite Unterscheidung ist die Beratung: Sie verschiebt die Frist um gut sieben Monate, und zwar automatisch — der Berater muss dafür nichts beantragen, die Vollmacht genügt.

Wo die Grenze liegt

Wir zeigen die gesetzlichen Fristen, nicht deinen Einzelfall. Eine Verlängerung auf Antrag ist nach § 109 AO möglich, liegt aber im Ermessen des Finanzamts. Die Liste der Pflichtfälle nennt die im Alltag häufigsten, sie ist nicht abschließend. Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr gelten eigene Fristen. Gesetzliche Feiertage sind in der Werktags-Verschiebung nicht berücksichtigt: Sie gelten je Bundesland und fallen auf keinen der möglichen Stichtage — Ende Februar und Ende Juli. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Bis wann muss die Steuererklärung für 2026 abgegeben werden?

Ohne steuerliche Beratung bis zum 02.08.2027, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 29.02.2028. Maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt, nicht das Absendedatum — bei elektronischer Übermittlung über ELSTER also der Zeitpunkt der Übertragung.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Nur in den Fällen des § 46 Abs. 2 EStG. Die häufigsten: Nebeneinkünfte über 410 Euro, Lohnersatzleistungen über 410 Euro (Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld), die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig und ein eingetragener Freibetrag. Wer unter keinen dieser Fälle fällt, gibt freiwillig ab — und bekommt dann in aller Regel Geld zurück, weil eine Nachzahlung bei der Antragsveranlagung kaum vorkommt.

Wie lange kann ich rückwirkend abgeben?

Vier Jahre, gerechnet ab Ablauf des Veranlagungszeitraums (§ 169 AO). 2026 kannst du also noch bis zum 31.12.2026 die Erklärung für 2022 einreichen — vorausgesetzt, du bist nicht zur Abgabe verpflichtet. Wer verpflichtet ist, hat diese vier Jahre nicht: Für ihn gilt die reguläre Frist, und danach läuft der Verspätungszuschlag.

Was kostet es, wenn ich die Frist verpasse?

Der Verspätungszuschlag beträgt je angefangenem Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 € (§ 152 Abs. 5 AO). Der Mindestbetrag ist der teure Teil: Bei einer Nachzahlung von 2.000 € und drei Monaten Verspätung wären 0,25 % nur 5,00 € im Monat — fällig werden trotzdem 75 €. Nach oben ist bei 25.000 € Schluss.

Warum endet die Frist am 02.08.2027 und nicht am 31.07.2027?

Weil der 31.07.2027 auf ein Wochenende fällt. Nach § 108 Abs. 3 AO endet eine Frist dann erst mit Ablauf des nächsten Werktags — also am 02.08.2027. Dieselbe Regel gilt für gesetzliche Feiertage. Die meisten Fristübersichten nennen trotzdem das Regeldatum; wer sich danach richtet, gibt unnötig früh ab.

Verlängert ein Steuerberater die Frist automatisch?

Ja. Die verlängerte Frist des § 149 Abs. 3 AO greift allein dadurch, dass ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung erstellt — ein Antrag ist dafür nicht nötig, die Vollmacht genügt. Das Finanzamt kann die Erklärung allerdings vorab anfordern (§ 149 Abs. 4 AO); dann gilt der genannte Termin und nicht die allgemeine Frist.

Gelten noch die verlängerten Corona-Fristen?

Nur noch für zurückliegende Jahre. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz hatte die Fristen gestaffelt verlängert; die letzte davon war die Beraterfrist für den Veranlagungszeitraum 2024 am 30.04.2026. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder die Grundregel: 7 Monate ohne Beratung, letzter Februartag des zweiten Folgejahres mit Beratung.

Das fragen sich viele als Nächstes

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