Arbeit & Soziales · Krankenversicherung · § 240 SGB V
Freiwillige Krankenversicherung 2026: was ohne Arbeitgeber fällig wird
Ohne Arbeitgeber bemisst die Krankenkasse den Beitrag nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): Kapitalerträge und Mieten zählen genauso wie Arbeitseinkommen. Nach unten greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat — daraus folgt ein Mindestbeitrag von rund 278,17 €, auch wenn du gar nichts verdienst. Nach oben sind bei 1.226,44 € Schluss. Wer stattdessen über 603,00 € im Monat arbeitet, ist als Beschäftigter pflichtversichert — dann zählt nur das Arbeitsentgelt, und alle anderen Einkünfte bleiben beitragsfrei.
Der Rechner übersetzt eine monatliche Depot-Entnahme in den Beitrag — und stellt daneben, was dieselbe Person mit einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze zahlen würde.
Beitrag als Privatier berechnen →Ein Euro über der Geringfügigkeitsgrenze spart 3.313 € im Jahr
Alle drei Fälle: 3.000 € monatliche Entnahme aus einem Aktien-ETF mit hälftigem Gewinnanteil. Nur der dritte löst die Pflichtversicherung als Beschäftigter aus — dann bemisst § 226 SGB V ausschließlich das Arbeitsentgelt, und die Kapitalerträge fallen vollständig aus der Rechnung.
⚠ Der dritte Balken ist der gesamte Arbeitnehmeranteil aller vier Sozialversicherungszweige, nicht nur Kranken- und Pflegeversicherung — er enthält also zusätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherung, aus denen weitere Ansprüche entstehen. Der Vergleich ist damit eher zu ungünstig für die Beschäftigung als zu günstig.
Von 3.000 € Entnahme sind je nach Gewinnanteil 630,00 € bis 2.100,00 € beitragspflichtig
Wer Fondsanteile verkauft, holt zum großen Teil eingesetztes Kapital zurück — und das ist kein Einkommen. Beitragspflichtig ist der realisierte Gewinn, und bei Aktienfonds davon nur der Teil, der nach der Teilfreistellung steuerpflichtig bleibt. Genau diese zwei Schritte fehlen in den meisten Überschlagsrechnungen.
| Gewinnanteil der Entnahme | Realisierter Gewinn | Nach 30 % Teilfreistellung | Bemessungsgrundlage | Beitrag im Monat |
|---|---|---|---|---|
| 30 % | 900,00 € | 630,00 € | 1.318,33 € | 278,17 € |
| 50 % | 1.500,00 € | 1.050,00 € | 1.318,33 € | 278,17 € |
| 70 % | 2.100,00 € | 1.470,00 € | 1.470,00 € | 310,17 € |
| 100 % | 3.000,00 € | 2.100,00 € | 2.100,00 € | 443,10 € |
⚠ Ob die Krankenkasse die Teilfreistellung mitrechnet, hängt davon ab, wie der Betrag im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Das ist der Punkt, an dem Überschlagsrechnung und Beitragsbescheid am häufigsten auseinandergehen — im Zweifel schriftlich klären.
Zwischen 278,17 € und 1.226,44 € bewegt sich alles
Unterhalb von 1.318,33 € Einnahmen wird trotzdem aus diesem Betrag gerechnet, oberhalb von 5.812,50 € steigt der Beitrag nicht weiter. Dazwischen ist er proportional — die gesetzliche Versicherung wird für hohe Einkünfte zum Festbetrag.
| Beitragspflichtige Einnahmen im Monat | Bemessungsgrundlage | Beitrag im Monat | Greift eine Grenze? |
|---|---|---|---|
| 0,00 € | 1.318,33 € | 278,17 € | Mindestbemessung greift |
| 500,00 € | 1.318,33 € | 278,17 € | Mindestbemessung greift |
| 1.000,00 € | 1.318,33 € | 278,17 € | Mindestbemessung greift |
| 1.500,00 € | 1.500,00 € | 316,50 € | — |
| 2.500,00 € | 2.500,00 € | 527,50 € | — |
| 4.000,00 € | 4.000,00 € | 844,00 € | — |
| 5.812,50 € | 5.812,50 € | 1.226,44 € | — |
| 8.000,00 € | 5.812,50 € | 1.226,44 € | Beitragsbemessungsgrenze greift |
⚠ Ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch und Pflegesatz für Kinderlose. Mit Krankengeld und mit Kindern verschiebt sich die Summe um jeweils gut einen halben Prozentpunkt der Bemessungsgrundlage.
Dieselbe Einnahme, zwei Antworten
Die linke Spalte gilt für freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeber, die rechte für pflichtversicherte Beschäftigte. Der Unterschied ist der Grund, warum der Erwerbsstatus im vorzeitigen Ruhestand mehr entscheidet als die Höhe der Entnahme.
| Einnahmeart | Freiwillig versichert (§ 240) | Pflichtversichert als Beschäftigter (§ 226) | Wichtig dabei |
|---|---|---|---|
| Arbeitsentgelt aus Beschäftigung | ja | ja | Bei Pflichtversicherten ist es die einzige Bemessungsgrundlage (§ 226 SGB V). |
| Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne | ja | nein | Nur der steuerpflichtige Ertrag zählt — der zurückfließende Einsatz ist kein Einkommen. |
| Vermietung und Verpachtung | ja | nein | Überschuss nach Werbungskosten, Verluste aus anderen Arten werden nicht gegengerechnet. |
| Gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente | ja | ja | Bei Pflichtversicherten nur gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (§ 237 SGB V). |
| Verbrauch von Erspartem ohne Ertrag | nein | nein | Wer sein Guthaben aufbraucht, hat dadurch keine Einnahme — es bleibt die Mindestbemessung. |
⚠ Bei pflichtversicherten Rentnern kommen gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge hinzu (§ 237 SGB V) — deshalb steht in der Renten-Zeile in beiden Spalten „ja“, aber aus verschiedenen Gründen. Keine Sozialversicherungsberatung.
Zwei Paragrafen, zwei völlig verschiedene Rechnungen
Was die gesetzliche Krankenversicherung kostet, wenn kein Arbeitgeber mehr die Hälfte trägt. Der Beitrag folgt nicht aus einem Gehalt, sondern aus allem, was im Einkommensteuerbescheid steht — und er hat einen Sockel, den niemand unterschreitet.
Der Unterschied zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung ist kein gradueller. § 240 SGB V bemisst die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, § 226 SGB V ausschließlich das Arbeitsentgelt. Wer eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze aufnimmt, wechselt vom einen in den anderen — und Kapitalerträge fallen dann vollständig aus der Bemessung heraus, nicht anteilig. Ein Minijob genügt dafür nicht: Er löst keine eigene Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aus.
Beitragspflichtig ist der steuerpflichtige Ertrag, nicht die Entnahme: Wer Fondsanteile verkauft, holt zum großen Teil eingesetztes Kapital zurück, und das ist kein Einkommen. Ob die Kasse dabei die Teilfreistellung für Aktienfonds mitrechnet, hängt davon ab, wie der Betrag im Steuerbescheid ausgewiesen ist — das ist der Punkt, an dem sich Überschlagsrechnungen und Beitragsbescheid am häufigsten unterscheiden. Der Beitrag wird zunächst vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Bescheids rückwirkend korrigiert; daraus entstehen Nachforderungen für zwei zurückliegende Jahre. Keine Sozialversicherungsberatung.
Kurz beantwortet
Muss ich Beiträge zahlen, wenn ich gar kein Einkommen habe?
Ja. Die Krankenkasse unterstellt ein Mindesteinkommen von 1.318,33 € im Monat — ein Drittel der Bezugsgröße. Daraus folgt ein Mindestbeitrag von rund 278,17 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Wer ausschließlich Erspartes aufbraucht, hat zwar keine Einnahme, zahlt aber trotzdem diesen Sockel.
Zählen Kursgewinne aus dem Depot mit?
Bei freiwillig Versicherten ja — realisierte Kursgewinne, Zinsen und Dividenden gehören zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Nicht mitgezählt wird der Teil der Entnahme, der nur eingesetztes Kapital zurückholt: Wer Anteile für 3.000 € verkauft und davon 1.500 € Gewinn realisiert, hat ein Einkommen von 1.500 €, nicht von 3.000 €.
Schützt ein Minijob vor der Verbeitragung?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Ein Minijob bis 603,00 € löst keine eigene Krankenversicherungspflicht aus — du bleibst freiwillig versichert und wirst weiter nach allen Einkünften bemessen. Erst oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze entsteht die Pflichtversicherung als Beschäftigter. Der Unterschied liegt an einem Euro.
Was kostet eine Beschäftigung knapp über der Grenze?
Bei 610,00 € Monatsentgelt zahlt der Beschäftigte rund 2,12 € an Sozialversicherungsbeiträgen — den Rest trägt der Arbeitgeber. Grund ist der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2a SGB IV: Der Arbeitnehmeranteil beginnt an der Untergrenze bei null und wächst erst zur Obergrenze hin auf den vollen Satz.
Gilt das auch, wenn ich nebenbei selbstständig bin?
Nur, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist (§ 5 Abs. 5 SGB V). Als Anhaltspunkt gilt: mehr als 20 Stunden in der Woche und wirtschaftliches Übergewicht. Die Verwaltung des eigenen Vermögens zählt ausdrücklich nicht dazu — Umschichten im Depot oder das Vermieten eigener Wohnungen macht niemanden hauptberuflich selbstständig. Gewerblicher Handel oder eigene Angestellte schon.
Kann ich stattdessen in die private Krankenversicherung wechseln?
Rechtlich oft ja, und in jungen Jahren ist die Prämie meist niedriger. Der Preis steht aber erst Jahrzehnte später auf der Rechnung: Für die Krankenversicherung der Rentner zählt, wie lange man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war. Wer diese Quote verfehlt, zahlt als Rentner Beiträge auf alle Einkünfte statt nur auf die Rente.