Steuern · Unternehmensnummern

Umsatzsteuer-ID: beantragen und prüfen

9Ziffern
nach „DE“ bei der deutschen Umsatzsteuer-ID
Das Format „DE + neun Ziffern“ hilft beim Erkennen. Ob eine Nummer gültig ist, zeigt erst die amtliche Abfrage.
USt-IdNr.§ 27a UStGDeutschland
Datenstand · Stand 10/2026 · wir prüfen wieder am 15.01.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)
Dein nächster Schritt

Eine eigene Nummer brauchst du? Zum BZSt-Antrag. Eine Geschäftspartnernummer liegt dir vor? Zu den Prüfverfahren.

Die deutsche Umsatzsteuer-ID besteht aus „DE“ und neun Ziffern. Du beantragst sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ist eine eigene Nummer neben Steuernummer, persönlicher Steuer-ID und Wirtschafts-ID; die Gültigkeit prüfst du über die amtlichen Verfahren.

Vergleich · vier Nummernarten

Umsatzsteuer-ID, Steuernummer und Steuer-ID auseinanderhalten

Die ähnlich benannten Nummern erfüllen verschiedene Aufgaben. Auch die Wirtschafts-ID ersetzt die Umsatzsteuer-ID nicht.

Vier steuerliche Nummern: Format, Zweck und Vergabe mit amtlichen Fundstellen
NummerErkennen am FormatWofür sie stehtWer sie vergibt
Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)DE + 9 ZiffernUmsatzsteuerliche Identifikation, besonders im EU-BinnenmarktBundeszentralamt für Steuern: Auf Antrag
SteuernummerFormat abhängig vom Finanzamt und VerfahrenZuordnung deines Steuerfalls beim FinanzamtZuständiges Finanzamt: Durch das Finanzamt
Persönliche Steuer-ID (IdNr.)11 ZiffernIdentifikation einer natürlichen Person im BesteuerungsverfahrenBundeszentralamt für Steuern: Automatisch; bleibt grundsätzlich lebenslang
Wirtschafts-ID (W-IdNr.)DE + 9 Ziffern + UnterscheidungsmerkmalIdentifikation wirtschaftlich Tätiger; ersetzt die USt-IdNr. nichtBundeszentralamt für Steuern: Automatisch, kein gesonderter Antrag

Auf einer regulären Rechnung erlaubt § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG grundsätzlich die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens. Die persönliche Steuer-ID ist dafür kein Ersatz. Für EU-Geschäfte gelten zusätzliche Rechnungsregeln.

Die Formate sind Erkennungshilfen, keine Prüfung der Gültigkeit. Die Tabelle behandelt deutsche Nummern.

Amtlicher Weg · eigene Nummer

Umsatzsteuer-ID beim BZSt beantragen

Der Antrag gehört zur Behörde. Die Umsatzsteuer-ID wird nach § 27a UStG auf Antrag vergeben.

  1. Steuerliche Angaben bereithalten. Du brauchst Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der dein Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird.
  2. Den amtlichen Antrag öffnen. Die BZSt-Leistungsbeschreibung führt zum Formular; gib deine Daten dort ein.
  3. Nummern getrennt verwenden. Eine automatisch vergebene Wirtschafts-ID ersetzt den Antrag auf eine Umsatzsteuer-ID nicht.

Zum USt-ID-Antrag beim BZSt ↗

Die Nummer dient besonders der umsatzsteuerlichen Kennzeichnung im EU-Binnenmarkt. Ob du sie für ein konkretes Geschäft benötigst, hängt von dessen steuerlichen Regeln ab.

Klarbelegt nimmt keine Steuer- oder Adressdaten entgegen und führt keinen Antrag aus. Sonderfälle wie Organschaften sind nicht vollständig dargestellt.

Amtliche Abfrage · Geschäftspartner

Umsatzsteuer-ID prüfen: MIAS/VIES oder BZSt?

Eine Zahlenfolge kann richtig aussehen und trotzdem nicht für EU-Geschäfte registriert sein. Diese beiden amtlichen Wege beantworten verschiedene Fragen.

Amtliche Prüfverfahren für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
VerfahrenWas du erfährstWas du mitbringen musst
MIAS/VIES der EU-Kommission ↗Ob die Nummer für grenzüberschreitende EU-Geschäfte registriert istLand und Umsatzsteuer-ID des Geschäftspartners
Einfache BZSt-Bestätigung ↗Ob eine ausländische EU-USt-IdNr. zum Abfragezeitpunkt gültig istEigene gültige deutsche USt-IdNr. und ausländische EU-USt-IdNr.
Qualifizierte BZSt-Bestätigung ↗Zusätzlich: ob deine Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße übereinstimmenZuerst einfache Bestätigung; anschließend die Unternehmensangaben deines Geschäftspartners

Die qualifizierte BZSt-Abfrage vergleicht die von dir eingegebenen Daten. Sie ist keine öffentliche Firmensuche und gibt dir keine Unternehmensdaten zum Nachschlagen aus.

Bewahre das Ergebnis der Abfrage auf. Meldet MIAS/VIES „ungültig“, kann die Nummer fehlen, noch nicht für EU-Geschäfte freigeschaltet oder noch nicht vollständig registriert sein. Bei technischen Problemen später erneut prüfen; bei inhaltlichen Unklarheiten muss der Geschäftspartner seine Steuerbehörde ansprechen. Die EU-Hinweise zu MIAS/VIES erklären die Fehlerfälle.

Die BZSt-Verfahren hier betreffen die Bestätigung ausländischer EU-USt-IdNrn. für deutsche Unternehmen. Sonderverfahren zur Bestätigung inländischer Nummern sind nicht dargestellt. Eine technische Störung bestätigt oder widerlegt keine Gültigkeit.

Eigene Unterlagen

Die eigene Umsatzsteuer-ID wiederfinden

Prüfe zuerst, welche Nummer auf deinem Schreiben steht.

Suche die Erteilungsmitteilung des BZSt. Eine Steuernummer auf einem Finanzamtsschreiben oder die persönliche Steuer-ID ist nicht deine Umsatzsteuer-ID. Ist unklar, ob eine USt-IdNr. erteilt wurde, kläre das über das BZSt.

Hast du nur eine Wirtschafts-ID, entferne nicht einfach das Unterscheidungsmerkmal und behandle den Rest als gültige USt-IdNr. Die amtlichen Fragen und Antworten zur Wirtschafts-ID halten ausdrücklich fest, dass sie die Umsatzsteuer-ID nicht ersetzt.

Diese Seite ist kein Register zum Suchen eigener oder fremder Nummern. Eine passende Zeichenfolge beweist keine erteilte USt-IdNr.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 218 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Umsatzsteuer-ID: beantragen und prüfen“. Klarbelegt, Stand 10/2026. https://klarbelegt.de/umsatzsteuer-id

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Welche Bestätigung du brauchst

Was die Zahl zeigt

Die Übersicht trennt vier Nummernarten und zeigt den amtlichen Weg zum Antrag oder zur Abfrage. Ein passendes Nummernformat sagt noch nichts über eine gültige Umsatzsteuer-Registrierung aus.

Wie du sie liest

Willst du deine eigene Umsatzsteuer-ID erhalten, beginne beim BZSt-Antrag. Willst du eine Geschäftspartnernummer prüfen, wähle das Bestätigungsverfahren. Für eine qualifizierte BZSt-Bestätigung brauchst du zusätzlich die Unternehmensangaben deines Geschäftspartners.

Wo die Grenze liegt

Diese Seite stellt keinen Antrag und bestätigt keine Nummer. Eine positive Abfrage entscheidet allein noch nicht, wie dein konkreter Umsatz zu versteuern ist. Maßgeblich sind die amtliche Bestätigung und die für das Geschäft geltenden Steuervorschriften; bei Zweifeln klärst du den Fall mit deinem Finanzamt oder deiner steuerlichen Beratung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist die Umsatzsteuer-ID dasselbe wie die Steuernummer?

Nein. Die Steuernummer kommt vom zuständigen Finanzamt; die USt-IdNr. erteilt das BZSt auf Antrag. Auf einer regulären Rechnung kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG grundsätzlich die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens stehen. Für grenzüberschreitende Geschäfte gelten zusätzliche Vorschriften.

Wie kann ich eine Umsatzsteuer-ID prüfen?

Über MIAS/VIES der EU-Kommission oder das BZSt-Bestätigungsverfahren. Die einfache BZSt-Abfrage prüft eine ausländische EU-USt-IdNr.; die qualifizierte Abfrage vergleicht zusätzlich deine Angaben zu Name, Rechtsform und Adresse. Sie zeigt keine fremden Unternehmensdaten zum Nachschlagen an.

Ersetzt die Wirtschafts-ID die Umsatzsteuer-ID?

Nein. Die W-IdNr. wird automatisch zugeteilt und hat zusätzlich ein Unterscheidungsmerkmal. Eine vorhandene USt-IdNr. bleibt daneben bestehen; die Vergabe der Wirtschafts-ID ersetzt den USt-ID-Antrag nicht.

Was bedeutet „ungültig“ bei MIAS/VIES?

In der abgefragten nationalen Datenbank wurde keine entsprechende Registrierung gefunden. Die Nummer kann fehlen, noch nicht für EU-Geschäfte freigeschaltet oder noch nicht vollständig registriert sein. Lass den Geschäftspartner die Angaben mit seiner Steuerbehörde klären. Eine technische Störung ist keine Aussage über die Gültigkeit.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

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