Familie & Soziales · Kinderkrankengeld · § 45 SGB V

Kinderkrankentage 2026: 15 Tage je Kind und Elternteil

Je Kind und Elternteil gibt es 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld im Jahr, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage — bei mehreren Kindern höchstens 35 Arbeitstage beziehungsweise 70 Arbeitstage. Diese Zahlen sind eine befristete Aufstockung: Sie gelten bis zum 31.12.2026, danach greift ohne neues Gesetz wieder der Regelanspruch von 10 Arbeitstage je Kind.

15 Arbeitstage je Kind und Elternteil
30 Arbeitstage für Alleinerziehende
Bei mehreren Kindern summieren sich die Tage — aber nur bis 35 Tage im Jahr, für Alleinerziehende 70.
§ 45 Abs. 2a SGB V (befristet)max. 35 Tage im Jahrbefristet bis 31.12.2026
Je Elternteil, nicht je Familie

Sind beide Eltern berufstätig und gesetzlich versichert, hat jeder den vollen Anspruch. Alleinerziehende bekommen genau diesen doppelten Anspruch.

Warum drei Kinder keine 45 Tage bringen ↓
Grafik · Anspruch nach Kinderzahl

Ab 3 Kindern bringt jedes weitere nichts mehr

Je Kind gibt es 15 Arbeitstage, aber die Jahresgrenze liegt bei 35. Die Kurve knickt deshalb ab — genau daran scheitert die verbreitete Annahme, drei Kinder brächten 45 Tage.

Kurzfassung: Der Anspruch steigt von 15 Tagen bei einem Kind auf 35 Tage und bleibt dort, weil die Jahresgrenze greift.

Kinderkrankentage je Elternteil nach Zahl der KinderDer Anspruch steigt von 15 Tagen bei einem Kind auf 35 Tage und bleibt dort, weil die Jahresgrenze greift.0 Tage10 Tage20 Tage30 Tage40 Tage15 Tage1 Kind30 Tage2 Kinder35 Tage3 Kinder35 Tage4 Kinder

⚠ Gezeigt ist der Anspruch EINES Elternteils, der nicht alleinerziehend ist. Für Alleinerziehende gelten die doppelten Werte; sind beide Eltern anspruchsberechtigt, hat jeder den vollen Anspruch.

Tabelle · alle Fälle

Rechnerischer Anspruch, tatsächlicher Anspruch, Kappung

Die zweite Spalte ist die Summe der Einzelansprüche, die dritte das, was tatsächlich bleibt. Die Differenz ist die Jahresgrenze.

Kinderkrankentage je Elternteil nach Zahl der Kinder, 2026
KinderrechnerischtatsächlichAlleinerziehendegekappt?
1 Kind151530
2 Kinder303060
3 Kinder453570ja
4 Kinder603570ja

⚠ Alle Angaben in Arbeitstagen, nicht Kalendertagen. Der Anspruch gilt je Kalenderjahr und verfällt am Jahresende; eine Übertragung ins Folgejahr gibt es nicht.

Wichtig · Befristung

Diese Zahlen laufen am 31.12.2026 aus

Die erhöhten Tage stehen in einem eigenen Absatz des Gesetzes und gelten befristet. Ohne Anschlussregelung gilt ab dem Folgetag wieder der Regelanspruch — die Tabelle zeigt beide Stände nebeneinander.

Aufgestockter und regulärer Anspruch auf Kinderkrankengeld im Vergleich
Geltungje Kindje Kind, alleinerziehendJahresgrenzeJahresgrenze, alleinerziehendRechtsgrundlage
bis 31.12.202615303570§ 45 Abs. 2a SGB V
danach ohne neues Gesetz10202550§ 45 Abs. 2 SGB V

⚠ Die erhöhten Tage gelten seit 2024 und sind seither zweimal verlängert worden — zuletzt durch Kabinettsbeschluss vom 6. August 2025 bis zum 31.12.2026. Ob eine weitere Verlängerung kommt, ist offen; diese Seite zeigt ab dem Folgetag automatisch den Regelanspruch.

Voraussetzungen · § 45 Abs. 1 SGB V

Freistellung und Geld sind zwei verschiedene Ansprüche

Der Freistellungsanspruch gibt dir das Recht, der Arbeit fernzubleiben. Der Zahlungsanspruch gibt dir Geld von der Krankenkasse — 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Einmalzahlungen im Vorjahr 100 %. Beide setzen dasselbe voraus: gesetzliche Versicherung von Elternteil und Kind mit Krankengeldanspruch, ein Kind unter 12 Jahren, eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung und dass niemand sonst im Haushalt sie übernehmen kann.

Zwei Dinge fallen dabei regelmäßig auf: Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Und die Tage lassen sich zwischen den Eltern übertragen — dafür muss der Arbeitgeber allerdings zustimmen, es ist kein Anspruch. Privat Versicherte bekommen kein Kinderkrankengeld; ihnen bleibt die unbezahlte Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V oder — sofern der Arbeitsvertrag ihn nicht ausschließt — § 616 BGB.

Zahlen einordnen

Kinderkrankentage einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Tabelle zeigt, wie viele Arbeitstage Kinderkrankengeld einem Elternteil im Kalenderjahr zustehen — je Kind und in der Summe. Die Werte für das laufende Jahr sind eine befristete Aufstockung nach § 45 Abs. 2a SGB V; der dauerhafte Anspruch aus Absatz 2 liegt darunter und steht in derselben Tabelle daneben. Die Gesamtansprüche bei mehreren Kindern sind gerechnet und an der Jahresgrenze gekappt, nicht abgeschrieben.

Wie du sie liest

Der Anspruch gilt je Elternteil, nicht je Familie — zwei berufstätige Eltern haben zusammen das Doppelte. Er verdoppelt sich für Alleinerziehende, weil dort niemand abwechseln kann. Entscheidend ist die zweite Zeile der Tabelle: Ab dem dritten Kind bringt jedes weitere Kind rechnerisch nichts mehr, weil die Jahresgrenze greift. Und es geht um zwei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden: den Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit und den Anspruch auf Geld von der Krankenkasse.

Wo die Grenze liegt

Der Anspruch setzt voraus, dass Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind und der Elternteil Anspruch auf Krankengeld hat — privat Versicherte bekommen kein Kinderkrankengeld. Nötig sind außerdem eine ärztliche Bescheinigung, ein Kind unter zwölf Jahren (ohne Altersgrenze bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind) und dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Tage lassen sich zwischen den Eltern übertragen — dafür muss der Arbeitgeber aber zustimmen, es ist kein Anspruch. Wir zeigen die gesetzlichen Werte, keine Sozialberatung; maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist bei 35 Arbeitstage Schluss, für Alleinerziehende bei 70 Arbeitstage. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 2a SGB V (befristet).

Wie viele Tage haben Eltern mit drei Kindern?

Rechnerisch 45 Arbeitstage — tatsächlich 35 Arbeitstage. Die Ansprüche je Kind summieren sich zwar, laufen aber gegen die Jahresgrenze von 35 Arbeitstage. Ab dem dritten Kind bringt jedes weitere Kind deshalb keinen zusätzlichen Tag mehr. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 70 Arbeitstage.

Gilt der Anspruch je Elternteil oder je Familie?

Je Elternteil. Sind beide Eltern berufstätig und gesetzlich versichert, hat jeder von ihnen den vollen Anspruch von 15 Arbeitstage je Kind — zusammen also das Doppelte. Alleinerziehende bekommen mit 30 Arbeitstage je Kind genau diesen doppelten Anspruch, weil bei ihnen niemand abwechseln kann.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr 100 % (§ 45 Abs. 2 SGB V). Nach oben ist es gedeckelt wie das normale Krankengeld, nämlich am Höchstregelentgelt. Gezahlt wird von der Krankenkasse, nicht vom Arbeitgeber.

Bis zu welchem Alter des Kindes gilt der Anspruch?

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Nötig ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung, dass die Betreuung erforderlich ist — die erste Krankschreibung des Kindes reicht dafür nicht automatisch, es gibt ein eigenes Formular.

Was passiert nach dem 31.12.2026?

Ohne Anschlussregelung fällt der Anspruch auf den Regelwert des § 45 Abs. 2 SGB V zurück: 10 Arbeitstage je Kind, 20 Arbeitstage für Alleinerziehende, mit einer Jahresgrenze von 25 Arbeitstage beziehungsweise 50 Arbeitstage. Die erhöhten Tage gelten seit 2024 und sind seither zweimal verlängert worden — verlassen sollte man sich darauf trotzdem nicht.

Was ist, wenn ich privat versichert bin?

Dann gibt es kein Kinderkrankengeld — die Leistung stammt aus dem SGB V und setzt eine gesetzliche Versicherung mit Krankengeldanspruch voraus, und zwar für Elternteil und Kind. Bleibt der Freistellungsanspruch: unbezahlt nach § 45 Abs. 3 SGB V oder, wenn der Arbeitsvertrag ihn nicht ausschließt, bezahlt für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ nach § 616 BGB. Viele Arbeitsverträge schließen § 616 allerdings ausdrücklich aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

Wie aktuell ist diese Seite?

Der Daten-Status zeigt Quelle, Stand und nächsten Prüftermin. Neue Veröffentlichungen erscheinen zusätzlich im RSS-Feed. Quelle und Prüftermin ansehen · RSS-Feed