Arbeit & Soziales · Rente · § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
Krankenversicherung der Rentner: die 9/10-Regelung
In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 9/10 gesetzlich krankenversichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Bei 45 Jahren zwischen erster Erwerbstätigkeit und Rentenantrag zählt die zweite Hälfte 23 Jahre, und davon müssen 20,25 Jahre gesetzlich versichert sein. Je Kind werden 3 Jahre angerechnet. Wer die Quote verfehlt, zahlt als Rentner Beiträge auf Kapitalerträge, Mieten und private Renten — im KVdR-Status bleiben sie beitragsfrei.
Die Rahmenfrist endet nicht mit dem letzten Arbeitstag, sondern mit dem Rentenantrag. Wer mit 45 aufhört und mit 67 beantragt, hat 22 Ruhestandsjahre, die vollständig in die maßgebliche zweite Hälfte fallen.
Was ohne Arbeitgeber fällig wird →Nicht der frühe Ausstieg bricht die Quote — der Wechsel in die private Versicherung tut es
Alle vier Fälle: erste Erwerbstätigkeit mit 18, Rentenantrag mit 67, also 45 Jahre Rahmenfrist und eine zweite Hälfte von 23 Jahren. Erforderlich sind davon 20,25 Jahre gesetzlicher Versicherung. Wer freiwillig in der Kasse bleibt, erfüllt die Regel mühelos.
| Lebenslauf | Was passiert ist | Angerechnete Jahre | Erforderlich | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| durchgehend gesetzlich versichert | Ausbildung mit 18, Rentenantrag mit 67, nie privat versichert. | 24,5 | 22,05 | erfüllt |
| früher Ausstieg, freiwillig weiterversichert | Mit 45 aufgehört und als Privatier freiwillig in der gesetzlichen Kasse geblieben — freiwillige Zeiten zählen genauso wie Pflichtzeiten. | 24,5 | 22,05 | erfüllt |
| zehn Jahre privat versichert | Nach dem Ausstieg zehn Jahre in die private Krankenversicherung gewechselt, weil die Prämie niedriger war. | 14,5 | 22,05 | verfehlt um 7,6 Jahre |
| zehn Jahre privat, zwei Kinder | Derselbe Verlauf, aber mit zwei Kindern — je Kind werden 3 Jahre pauschal angerechnet. | 20,5 | 22,05 | verfehlt um 1,6 Jahre |
⚠ Die vier Lebensläufe sind konstruierte Beispiele, keine erhobenen Fälle — sie zeigen die Wirkung der Regel, nicht die Verteilung in der Bevölkerung. Verbindlich prüft die Vorversicherungszeit allein die Krankenkasse anhand des Versicherungsverlaufs.
472,45 € im Monat Unterschied — bei identischen Einkünften
Eine Standardrente von 1.913,40 € aus 45 Entgeltpunkten und 1.500 € monatlich realisiertem Gewinn aus dem Depot. Der Unterschied entsteht nicht aus dem Beitragssatz, sondern daraus, was bemessen wird — und wer die Hälfte trägt.
| Status | Bemessungsgrundlage | Eigener Beitrag im Monat | Warum |
|---|---|---|---|
| Pflichtversichert in der KVdR | 1.913,40 € | 247,78 € | Kapitalerträge bleiben beitragsfrei; die Hälfte des Krankenkassenbeitrags trägt die Rentenversicherung. |
| Freiwillig versichert | 3.413,40 € | 720,23 € | Rente und Kapitalerträge werden zusammen bemessen; den Krankenkassenbeitrag auf die Kapitalerträge trägt der Rentner allein. |
⚠ Kinderloser Rentner, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Der Unterschied wächst mit dem Kapitalertrag, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. Keine Sozialversicherungsberatung.
Im KVdR-Status bleibt alles beitragsfrei, was nicht Rente ist
Die Aufzählung des § 237 SGB V ist abschließend: gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen. Was dort nicht steht, wird nicht verbeitragt — bei freiwillig Versicherten dagegen zählt alles, was im Steuerbescheid steht.
| Einnahmeart | Pflichtversichert in der KVdR | Freiwillig versichert |
|---|---|---|
| gesetzliche Rente | ja | ja |
| Versorgungsbezüge | ja | ja |
| Arbeitseinkommen | ja | ja |
| Zinsen und Dividenden | nein | ja |
| Kursgewinne aus Fondsverkäufen | nein | ja |
| Mieteinnahmen | nein | ja |
| private Rentenversicherung | nein | ja |
⚠ Versorgungsbezüge und Betriebsrenten sind auch in der KVdR beitragspflichtig, und zwar mit dem vollen Beitragssatz. Wie viel das ausmacht, steht im Modul darunter. Keine Beratung.
Auf die Betriebsrente zahlt der Rentner den vollen Satz — 17,5 % statt der Hälfte
Die Ausnahme von der Entwarnung oben. Versorgungsbezüge — Betriebsrente, Direktversicherung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst — sind auch im KVdR-Status beitragspflichtig, und zwar ohne den hälftigen Anteil des Rentenversicherungsträgers. Bis 197,75 € im Monat bleibt alles frei; darüber wird in der Krankenversicherung nur der übersteigende Teil verbeitragt, in der Pflegeversicherung dagegen der ganze Bezug.
| Betriebsrente im Monat | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Zusammen | Anteil des Bezugs |
|---|---|---|---|---|
| 150,00 € | unter der Grenze | unter der Grenze | 0,00 € | beitragsfrei |
| 197,75 € | unter der Grenze | unter der Grenze | 0,00 € | beitragsfrei |
| 300,00 € | 17,89 € | 12,60 € | 30,49 € | 10,2 % |
| 500,00 € | 52,89 € | 21,00 € | 73,89 € | 14,8 % |
| 1.000,00 € | 140,39 € | 42,00 € | 182,39 € | 18,2 % |
⚠ Die Ungleichbehandlung ist kein Fehler in der Tabelle: In der Krankenversicherung ist der Betrag seit 2020 ein Freibetrag, in der Pflegeversicherung weiterhin eine Freigrenze. Ein Euro über der Grenze kostet deshalb sprunghaft den vollen Pflegebeitrag — bei 197,75 € sind es 0,00 €, einen Euro darüber schon 8,52 €. Gerechnet für Kinderlose mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Keine Sozialversicherungsberatung.
Eine Frist, die sich schließt, während man nicht hinsieht
Die Vorversicherungszeit, über die sich entscheidet, ob ein Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner ist oder freiwillig weiterversichert. Es ist kein Antrag und keine Wahl, sondern eine Rechnung über den eigenen Lebenslauf.
Die Rahmenfrist läuft von der ersten Erwerbstätigkeit bis zum Tag des Rentenantrags — nicht bis zum Ende der Arbeit. Das ist der Punkt, an dem die Regel für einen frühen Ausstieg gefährlich wird: Wer mit 45 aufhört und mit 67 die Rente beantragt, hat 22 Jahre Ruhestand, die vollständig in die zweite Hälfte fallen. Jedes Jahr ohne gesetzliche Versicherung schlägt dort mit voller Wucht durch, während dieselben Jahre in der ersten Lebenshälfte gar nicht zählen würden.
Der Unterschied ist keine Formalie. Im KVdR-Status sind nur gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragspflichtig, und von den Beiträgen auf die Rente trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte. Freiwillig Versicherte zahlen auf alles, allein, bis zur Beitragsbemessungsgrenze — bei einem Depot, das den Lebensunterhalt trägt, ist das ein vierstelliger Unterschied im Jahr, lebenslang. Ob die eigene Quote erfüllt ist, sagt verbindlich nur die Krankenkasse anhand des Versicherungsverlaufs. Keine Beratung.
Kurz beantwortet
Was ist die 9/10-Regelung genau?
Wer eine gesetzliche Rente beantragt, muss in der zweiten Hälfte der Zeit zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung zu mindestens 9/10 gesetzlich krankenversichert gewesen sein — als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder familienversichert. Alle drei zählen gleich.
Was zählt als Beginn des Erwerbslebens?
Der Tag, an dem erstmals eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde — meist der Ausbildungsbeginn. Bei Menschen ohne Erwerbstätigkeit tritt ersatzweise die Eheschließung oder die Vollendung des 18. Lebensjahres an diese Stelle. Das Ende ist immer der Tag des Rentenantrags, nicht der letzte Arbeitstag.
Werden Kindererziehungszeiten angerechnet?
Ja, seit dem 01.08.2017: Für jedes Kind werden pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet — unabhängig davon, wie lange tatsächlich erzogen wurde und wer versichert war. Bei zwei Kindern sind das 6 Jahre, die eine Lücke im Lebenslauf ausgleichen können.
Was passiert, wenn ich die Quote verfehle?
Dann bleibt die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) — oder die private. Freiwillig versicherte Rentner zahlen Beiträge auf ihre gesamten Einkünfte, also auch auf Kapitalerträge, Mieten und private Renten, und tragen sie allein. Der Zuschuss der Rentenversicherung fällt zwar nicht weg, aber er bezieht sich nur auf die gesetzliche Rente.
Zählen Jahre im Ausland mit?
Versicherungszeiten in anderen EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz werden angerechnet. Zeiten in Drittstaaten ohne Sozialversicherungsabkommen in der Regel nicht — und genau dort entsteht die Lücke, die viele erst beim Rentenantrag bemerken. Wer längere Zeit außerhalb Europas leben will, sollte die Anrechnung vorher schriftlich mit der Kasse klären.
Kann ich die Vorversicherungszeit nachträglich reparieren?
Nur begrenzt. Die Rahmenfrist steht erst mit dem Rentenantrag fest, und da sie bis dahin läuft, verschiebt jeder Aufschub des Antrags auch die zweite Hälfte. Wer eine Lücke hat, kann sie durch weitere gesetzlich versicherte Jahre bis zum Antrag verkleinern. Rückwirkend eine Mitgliedschaft begründen kann man nicht.