Rechner · Steuern

Privatier-Rechner: was die Krankenkasse kostet, wenn du vom Depot lebst

Wer ohne Arbeitgeber lebt, zahlt seinen Krankenkassenbeitrag auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V) — auf Kapitalerträge und Mieten genauso wie auf Arbeitseinkommen. Nach unten greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Wer stattdessen als Beschäftigter pflichtversichert ist, wird nur nach dem Arbeitsentgelt bemessen (§ 226 SGB V); alle anderen Einkünfte bleiben dann beitragsfrei.

§ 240 SGB V · § 226 SGB V · Mindestbemessung 1.318,33 €

Was von der Entnahme wirklich beitragspflichtig ist

Nicht die Entnahme zählt, sondern der realisierte Gewinn darin — und davon nur der Teil, der nach der Teilfreistellung steuerpflichtig bleibt.

Der Bruttobetrag, den du verkaufst — nicht der Gewinn darin.

Wie viel Prozent der verkauften Anteile Kursgewinn sind. Der Rest ist zurückfließendes Kapital und damit kein Einkommen.

Mieten nach Werbungskosten, Betriebsrenten, private Renten — alles, was im Steuerbescheid steht.

Der Orientierungswert des Bundesgesundheitsministeriums liegt 2026 bei 2,9 %. Maßgeblich ist der Satz deiner Kasse.

Beitrag im Monat
278,17€ / Monat

278,17 € im Monat als freiwillig versicherter Privatier — bemessen auf 1.318,33 €. Mit einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze wären es rund 2,14 €, weil dann nur das Entgelt zählt.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Entnahme aus dem Depot2.500,00 €
davon beitragspflichtig (50 % Gewinn, 30 % Teilfreistellung)875,00 €
Weitere Einkünfte im Monat0,00 €
Bemessungsgrundlage1.318,33 €
Krankenversicherung 14 %184,57 €
Zusatzbeitrag 2,9 %38,23 €
Pflegeversicherung 4,2 %55,37 €
Beitrag als Privatier278,17 €
Beitrag mit Beschäftigung über 603,00 €2,14 €
Unterschied im Jahr3.312,42 €

Deine Einnahmen liegen unter der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € — gerechnet wird trotzdem daraus.

⚠ Der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch ist voreingestellt — wer Krankengeld will, zahlt den allgemeinen Satz. Ob die Kasse die Teilfreistellung bei Fondsgewinnen mitrechnet, hängt davon ab, wie der Betrag im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist; im Zweifel schriftlich klären. Der Vergleichswert ist der gesamte Arbeitnehmeranteil aller vier Sozialversicherungszweige, nicht nur Kranken- und Pflegeversicherung — er enthält also auch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.

Beispiele · gerechnet

Beitrag je Höhe der monatlichen Entnahme

Bei 50 % Gewinnanteil und einem Aktien-ETF. Unterhalb der Mindestbemessung ändert sich nichts mehr.

Beitrag je Höhe der monatlichen Entnahme
Entnahme im MonatBeitrag als Privatier
1.500 €278,17 € / Monat
2.500 €278,17 € / Monat
4.000 €295,40 € / Monat
6.000 €443,10 € / Monat
10.000 €738,50 € / Monat
Zahlen einordnen

Warum ein Euro über der Minijob-Grenze so viel ändert

Was die Zahl zeigt

Den Monatsbeitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Lebensunterhalt aus dem Depot kommt — und daneben denselben Fall mit einer Beschäftigung knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.

Wie du sie liest

Der Unterschied kommt nicht aus einem Beitragssatz, sondern aus der Frage, WAS bemessen wird. Bei freiwillig Versicherten zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, bei pflichtversicherten Beschäftigten ausschließlich das Arbeitsentgelt. Kapitalerträge fallen im zweiten Fall vollständig heraus — nicht anteilig, sondern ganz. Ein Minijob genügt dafür nicht: Er löst keine eigene Versicherungspflicht aus, und es bliebe bei der ersten Spalte.

Wo die Grenze liegt

Der Vorrang der Beschäftigung entfällt, wenn daneben eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt wird (§ 5 Abs. 5 SGB V). Die Verwaltung des eigenen Vermögens — Umschichten im Depot, Vermietung eigener Wohnungen — ist keine solche Tätigkeit; gewerblicher Handel oder eigene Angestellte sehr wohl. Der Beitrag wird zunächst vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Steuerbescheids rückwirkend korrigiert. Keine Beratung.

Freiwillige Krankenversicherung: was ohne Arbeitgeber fällig wird →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Zählt die ganze Entnahme als Einkommen?

Nein. Wer Anteile für 3.000 € verkauft und davon 1.500 € Kursgewinn realisiert, hat kein Einkommen von 3.000 € — der eingesetzte Betrag fließt nur zurück. Beitragspflichtig ist der Gewinn, und bei Aktienfonds davon nur der Teil, der nach der Teilfreistellung steuerpflichtig bleibt.

Was ist, wenn ich in einem Jahr gar nichts verdiene?

Dann greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Auch wer ausschließlich Erspartes aufbraucht, zahlt daraus den Mindestbeitrag — ein Beitrag von null ist in der freiwilligen Versicherung nicht vorgesehen.

Reicht ein Minijob, um die Kapitalerträge zu schützen?

Nein. Ein Minijob bis 603,00 € löst keine eigene Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aus — du bleibst freiwillig versichert und wirst weiter nach allen Einkünften bemessen. Erst oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze entsteht die Pflichtversicherung als Beschäftigter.

Warum ist der Beitrag des Beschäftigten so niedrig?

Weil im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2a SGB IV) der Arbeitnehmeranteil an der Untergrenze bei null beginnt und erst zur Obergrenze hin auf den vollen Satz wächst. Bei 610,00 € Monatsentgelt bleiben davon 2,12 € übrig. Den Rest trägt der Arbeitgeber.

Das fragen sich viele als Nächstes

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