Ratgeber · Geld & Vermögen · Kapitel 3
Steuern auf Kapitalerträge
Auf Kapitalerträge zahlst du in Deutschland 26,375 % — Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Bei Aktienfonds bleiben davon durch die Teilfreistellung 30 Prozent des Ertrags steuerfrei, die effektive Last sinkt damit auf 18,46 %. Dazu kommt seit 2018 die Vorabpauschale: eine Steuer auf einen fiktiven Ertrag, die auch dann anfällt, wenn du nichts verkauft hast — für 2026 mit einem Basiszins von 3,20 %.
Die Vorabpauschale wird im Januar vom Verrechnungskonto abgebucht — auch in einem Jahr, in dem du nichts verkauft hast. Für 2026 mit einem Basiszins von 3,20 %.
Wie die Vorabpauschale rechnet →Dieselbe Steuer, fünf verschiedene Ergebnisse
Der Satz ist immer derselbe — was sich unterscheidet, ist die Bemessungsgrundlage. Die Teilfreistellung nimmt einen Teil des Ertrags von vornherein heraus, weil der Fonds auf seiner Ebene bereits Steuern gezahlt hat. Deshalb ist die Frage „welche Fondsart ist das?“ steuerlich wichtiger als die Frage nach dem Steuersatz.
Kurzfassung: Von 100 € Zinsertrag bleiben 73,62 €, von 100 € Gewinn aus einem Aktienfonds 81,54 €.
Bleibt nach Steuern Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag
| Art des Ertrags | Bleibt nach Steuern | Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag | Bruttoertrag |
|---|---|---|---|
| Zinsen, Dividenden, Einzelaktien (keine Teilfreistellung — effektiv 26,375 %) | 73,62 € | 26,38 € | 100,00 € |
| Aktienfonds (30 % Teilfreistellung — effektiv 18,46 %) | 81,54 € | 18,46 € | 100,00 € |
| Mischfonds (15 % Teilfreistellung — effektiv 22,42 %) | 77,58 € | 22,42 € | 100,00 € |
| Immobilienfonds (60 % Teilfreistellung — effektiv 10,55 %) | 89,45 € | 10,55 € | 100,00 € |
| Auslands-Immobilienfonds (80 % Teilfreistellung — effektiv 5,28 %) | 94,72 € | 5,28 € | 100,00 € |
⚠ Gerechnet ohne Sparer-Pauschbetrag — er deckt die ersten Euro ohnehin vollständig ab und würde den Vergleich der Anlageformen verwischen. Mit Kirchensteuer steigt die Belastung auf 27,82 oder 27,99 Prozent. Die Teilfreistellungen sind politisch gesetzt und wurden 2018 eingeführt; sie sind kein Naturgesetz.
Die Steuer, die kommt, ohne dass du etwas verkaufst
Bei thesaurierenden Fonds gibt es keinen Zufluss, den der Staat besteuern könnte — deshalb unterstellt er seit 2018 einen: den Basisertrag aus Depotwert am Jahresanfang mal Basiszins mal 70 %. Er ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt und entfällt in einem Verlustjahr vollständig. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 %; die Steuer gilt als zugeflossen am 04.01.2027.
Der erste im Jahr festgesetzte Rücknahmepreis mal Stückzahl — je Fonds einzeln, nicht das ganze Depot.
Steht der Fonds am Jahresende tiefer als am Anfang, fällt gar keine Vorabpauschale an.
Bei thesaurierenden Fonds null. Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale — sie sind ja bereits versteuert worden.
Maßgeblich ist die in den Anlagebedingungen zugesagte Quote, nicht die Zusammensetzung eines einzelnen Tages.
Höchstens 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Ehepaare — und nur, soweit ihn Zinsen und Dividenden nicht schon verbraucht haben.
Auf eine Vorabpauschale von 1.120,00 € fallen 206,78 € an — abgebucht am ersten Werktag des Folgejahres. Der volle Basisertrag greift: 50.000 € × 3,2 % × 70 %.
| Basisertrag vor Deckel | 1.120,00 € |
|---|---|
| Wertzuwachs plus Ausschüttungen | 3.500,00 € |
| Vorabpauschale | 1.120,00 € |
| Teilfreistellung 30 % | − 336,00 € |
| Sparer-Pauschbetrag | − 0,00 € |
| Steuerpflichtig | 784,00 € |
| Abgeltungsteuer 25 % | 196,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 10,78 € |
| Abbuchung im Januar | 206,78 € |
⚠ Der Rechner bildet EINEN Fonds ab. Bei mehreren Positionen ermittelt die Bank die Vorabpauschale je Fonds einzeln und verrechnet Verluste des einen nicht mit Gewinnen des anderen. Anteile, die erst im Laufe des Jahres gekauft wurden, mindern den Basisertrag um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kauf (§ 18 Abs. 2 InvStG) — auch das ist hier nicht abgebildet. Keine Steuerberatung.
Was legal wirkt — und was jeweils schiefgeht
Der Steuersatz ist gesetzt. Beeinflussbar ist die Bemessungsgrundlage, und dort wirken fünf Dinge zuverlässig. Jedes hat eine Kehrseite, und die steht in der letzten Spalte — sie ist der Grund, warum diese Hebel in der Praxis oft nicht greifen.
| Hebel | Was er bewirkt | Was dabei schiefgeht | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Freistellungsauftrag setzen | Die Bank behält auf die ersten 1.000 € im Jahr nichts ein (2.000 € bei Zusammenveranlagung). | Der Betrag gilt über alle Banken zusammen, nicht je Bank. Wer auf mehrere Depots aufteilt, muss die Summe im Blick behalten — und er verfällt jedes Jahr neu. | § 20 Abs. 9 EStG |
| Günstigerprüfung beantragen | Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, rechnet das Finanzamt auf Antrag mit dem regulären Tarif statt mit der Abgeltungsteuer und erstattet die Differenz. | Der Antrag steht in der Anlage KAP und wird nicht von selbst gestellt. Werbungskosten bleiben auch dann ausgeschlossen — der Sparer-Pauschbetrag ist abschließend. | § 32d Abs. 6 EStG |
| Verluste im richtigen Topf verrechnen | Verluste mindern die Steuer auf Gewinne desselben Jahres oder werden vorgetragen. Die Bank führt die Töpfe automatisch. | Verluste aus Aktienverkäufen dürfen NUR mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden — nicht mit Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinnen. Bei mehreren Banken braucht es eine Verlustbescheinigung, und die ist bis zum 15. Dezember zu beantragen. | § 20 Abs. 6 EStG |
| Freibeträge anderer Personen nutzen | Im Depot eines Kindes ohne eigenes Einkommen bleiben bis zu 13.384 € Kapitalertrag im Jahr steuerfrei. | Das Geld gehört dann dem Kind — endgültig. Wer es später zurückholt, riskiert, dass die Erträge rückwirkend den Eltern zugerechnet werden. | § 32a, § 20 Abs. 9, § 10c EStG |
| Gewinne bewusst in Höhe des Freibetrags realisieren | Wer jedes Jahr Anteile in Höhe des noch freien Pauschbetrags verkauft und sofort zurückkauft, hebt seinen Einstandskurs — die Steuerlast am Ende sinkt, an der Anlage ändert sich nichts. | Nur sinnvoll, wenn der Pauschbetrag sonst verfiele, und die Ordergebühren müssen kleiner sein als der Steuervorteil. Bei Sparplänen mit vielen Teilkäufen wird die Buchhaltung schnell unübersichtlich. | § 20 Abs. 9 EStG |
⚠ Keine Steuerberatung. Ob ein Hebel im Einzelfall trägt, hängt an Umständen, die diese Seite nicht kennt — insbesondere an weiteren Einkünften, an der Veranlagungsart und bei der Übertragung auf Kinder an der tatsächlichen wirtschaftlichen Zuordnung.
Privat gegen Gesellschaft — bei 400 Prozent Hebesatz
Die vermögensverwaltende GmbH wird meist mit einer Zahl beworben: rund 1,5 % auf Aktienveräußerungsgewinne. Die Zahl stimmt — sie ist aber kein Sondertarif, sondern die volle Belastung von 29,83 % auf eine Bemessungsgrundlage von 5 % des Gewinns. Entscheidend sind die vier Zeilen darunter: Sie zeigen, wo die Gesellschaft schlechter dasteht als das Privatvermögen.
| Ertragsart | Im Privatvermögen | In der GmbH | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Gewinn aus dem Verkauf von Aktien | 26,375 % | 1,49 % — nur 5 % des Gewinns gelten als steuerpflichtig | § 8b Abs. 2 und 3 KStG |
| Dividenden aus Streubesitz unter 10 Prozent | 26,375 % | 29,83 % — die Steuerbefreiung greift hier gerade nicht | § 8b Abs. 4 KStG |
| Gewinne und Erträge aus Aktienfonds | 18,46 % | höhere Teilfreistellung als im Privatvermögen, gewerbesteuerlich die Hälfte davon — die genaue Belastung hängt vom Hebesatz ab | § 20 Abs. 1 InvStG |
| Gold und Kryptowährungen nach einem Jahr | steuerfrei | 29,83 % — in der Gesellschaft gibt es keine Haltefrist | § 23 EStG gegen § 8 Abs. 2 KStG |
| Ausschüttung ins Privatvermögen | entfällt | zusätzlich 26,375 % auf den ausgeschütteten Betrag | § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 32d EStG |
⚠ Der Hebesatz entscheidet mit: Er liegt zwischen 200 und über 900 Prozent, und jeder Prozentpunkt verschiebt die Belastung. Nicht gerechnet sind die laufenden Kosten einer Gesellschaft — Gründung, Buchführung, Jahresabschluss, Kammerbeitrag —, und sie sind der Grund, warum sich die Konstruktion erst bei erheblichem Kapital lohnt. Für Aktienfonds nennt die Tabelle bewusst keinen Prozentsatz: Die Teilfreistellungen für Körperschaften unterscheiden sich zwischen Körperschaft- und Gewerbesteuer, und eine gerundete Einzelzahl wäre hier irreführend. Keine Steuerberatung.
Drei Stellschrauben, an denen legal etwas zu holen ist
Wie Kapitalerträge in Deutschland besteuert werden: Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag, die Teilfreistellungen nach Fondsart, die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds und die Wege, mit denen sich die Last legal senken lässt.
Der Steuersatz selbst ist kaum beeinflussbar — die Bemessungsgrundlage schon. Drei Hebel wirken zuverlässig: Freibeträge tatsächlich nutzen statt verfallen lassen (Freistellungsauftrag, jedes Jahr neu), Verluste im richtigen Topf verrechnen und Vermögen dorthin legen, wo eigene Freibeträge frei sind — etwa in ein Depot auf den Namen eines Kindes. Alles andere, was unter „Steuern sparen“ verkauft wird, ist meist eine Produktentscheidung mit Nebenwirkungen: Ein Versicherungsmantel verschiebt Steuer in die Zukunft und kostet dafür Gebühren, eine Gesellschaftsstruktur senkt Sätze und kostet Bilanzierung.
Diese Seite ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Sie rechnet für unbeschränkt Steuerpflichtige mit Privatvermögen, ohne Kirchensteuer und ohne ausländische Quellensteuern. Kirchensteuer erhöht die Belastung auf 27,82 oder 27,99 Prozent; wer ausländische Dividenden hält, hat zusätzlich Anrechnungsfragen. Die Teilfreistellungen sind politisch gesetzt und wurden schon einmal geändert — eine Rechnung über dreißig Jahre unterstellt, dass sie bleiben, und das ist eine Annahme, keine Zusage.
Kurz beantwortet
Ist die Vorabpauschale eine Doppelbesteuerung?
Nein, eine Vorverlagerung. Beim späteren Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen (§ 19 InvStG) — unterm Strich zahlst du nicht mehr, sondern früher. Der Nachteil ist trotzdem real: Jeder vorgezogene Euro Steuer arbeitet für den Rest der Laufzeit nicht mehr mit. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 %, gilt als zugeflossen am 04.01.2027.
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergesse?
Die Bank behält Steuer ein, obwohl der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € noch frei wäre. Verloren ist das Geld nicht: Über die Anlage KAP der Steuererklärung holst du es zurück. Aber es ist ein zinsloses Darlehen an den Staat, und bei mehreren Depots verteilt man den Auftrag sinnvollerweise vorher — insgesamt darf er den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt — typisch bei Menschen ohne Erwerbseinkommen, also im vorgezogenen Ruhestand, in der Elternzeit oder im Studium. Auf Antrag in der Anlage KAP rechnet das Finanzamt dann mit dem regulären Tarif statt mit der Abgeltungsteuer und erstattet die Differenz. Der Antrag schadet nie: Das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an.
Lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?
Erst bei einem erheblichen Kapitalstock und nur, wenn das Geld in der Gesellschaft bleibt. Der Vorteil liegt in § 8b KStG: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sind auf Gesellschaftsebene zu 95 Prozent steuerfrei, die effektive Belastung sinkt damit weit unter die Abgeltungsteuer. Dem stehen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Kammerbeiträge gegenüber — und die Ausschüttung ins Privatvermögen kostet erneut Kapitalertragsteuer. Für Gold und Kryptowährungen ist die GmbH sogar der schlechtere Ort: Privat sind deren Gewinne nach einem Jahr steuerfrei, in der Gesellschaft nie.