Ratgeber · Geld & Vermögen · Kapitel 4
Altersvorsorge nach dem Riester-Aus
Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Neu ist vor allem, was wegfällt: der Zwang zur Beitragsgarantie und der Zwang zur lebenslangen Verrentung. Gefördert wird künftig nach eingezahltem Betrag statt nach Einkommen — 50 % auf die ersten 360 € im Jahr, insgesamt bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; neu abschließen kann man sie nicht mehr.
Nicht der Fördertopf ist neu, sondern der Wegfall zweier Zwänge: keine Beitragsgarantie mehr und keine Pflicht zur lebenslangen Verrentung.
Eigene Zulage rechnen →Verkündet 2026, angewendet ab 2027
Beides gehört auseinandergehalten: Das Gesetz ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet — die neue Förderung gilt aber erst für Beiträge des Jahres 2027, und die Produkte dazu gibt es heute noch nicht. Für bestehende Riester-Verträge besteht deshalb kein Handlungsdruck vor Ende 2026.
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Beschluss des Bundestages | 27.03.2026 |
| Zustimmung des Bundesrates | 08.05.2026 |
| Verkündung im Bundesgesetzblatt | 29.05.2026 |
| Neue Förderung gilt für Beiträge | 01.01.2027 |
⚠ Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums liegt noch nicht vor. Offen sind damit unter anderem der Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs, das Zusammenspiel von Zulage und Steuerabzug in der Günstigerprüfung und die abschließende Liste zulässiger Anlageinstrumente. Diese Seite lässt sie ausdrücklich offen, statt sie zu schätzen.
Von 50 % auf 30 % — die Förderquote sinkt mit dem Beitrag
Die Zulage steigt mit dem Eigenbeitrag, ihr Anteil daran fällt. Wer 360 € im Jahr einzahlt — 30,00 € im Monat —, bekommt auf jeden Euro 50 % obendrauf; wer die Fördergrenze von 1.800 € ausschöpft, im Mittel nur noch 30 %. Über der Grenze gibt es gar nichts mehr. Daraus folgt eine klare Reihenfolge: erst die stark geförderte Stufe füllen, dann entscheiden, ob der Rest wirklich in ein gebundenes Produkt soll.
Kurzfassung: Bei 360 € Eigenbeitrag legt der Staat 180 € dazu, bei 1.800 € sind es 540 € — die Förderquote fällt dabei von 50 % auf 30 %.
Eigenbeitrag Grundzulage vom Staat
| Eigenbeitrag | Eigenbeitrag | Grundzulage vom Staat | Kommt im Depot an |
|---|---|---|---|
| 120 € im Jahr (10,00 € im Monat — Förderquote 50,0 %) | 120 € | 60 € | 180 € |
| 360 € im Jahr (30,00 € im Monat — Förderquote 50,0 %) | 360 € | 180 € | 540 € |
| 900 € im Jahr (75,00 € im Monat — Förderquote 35,0 %) | 900 € | 315 € | 1.215 € |
| 1.800 € im Jahr (150,00 € im Monat — Förderquote 30,0 %) | 1.800 € | 540 € | 2.340 € |
| 3.000 € im Jahr (250,00 € im Monat — Förderquote 18,0 %) | 3.000 € | 540 € | 3.540 € |
⚠ Gezeigt ist allein die Grundzulage. Kinderzulage (300 € je Kind) und Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig) kommen hinzu und verschieben die Quote erheblich nach oben. Eine hohe Förderquote sagt nichts über das Ergebnis: Kosten des Produkts, gewählte Garantiestufe und die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase stehen daneben.
Was der Staat auf deinen Beitrag legt
Mit Kindern und Berufseinsteigerbonus. Der Rechner zeigt neben der Zulage die Förderquote — die Zahl, mit der sich ein Beitrag überhaupt vergleichen lässt.
360 € im Jahr sind 30,00 € im Monat — bis dorthin ist die Förderung am stärksten.
Einmaliger Bonus, nicht jährlich.
Auf 1.800 € Eigenbeitrag zahlt der Staat ab 2027 540 € dazu — eine Förderquote von 30,0 %. Im Depot landen damit 2.340 € im Jahr.
| Erste 360 € — 50 % Förderung | 180 € |
|---|---|
| Beitrag bis 1.800 € — 25 % Förderung | 360 € |
| Grundzulage | 540 € |
| Kinderzulage | 0 € |
| Berufseinsteigerbonus, einmalig | 0 € |
| Zulage insgesamt | 540 € |
| Eigenbeitrag ohne Förderung | 0 € |
| Förderquote auf den Eigenbeitrag | 30,0 % |
⚠ Gerechnet wird ausschließlich die Zulage. Der Sonderausgabenabzug bleibt außen vor: Ob er über die Zulage hinaus etwas bringt, entscheidet die Günstigerprüfung des Finanzamts am individuellen Steuersatz — und die Einzelheiten dazu stehen im BMF-Anwendungsschreiben, das noch nicht vorliegt. Die Förderparameter stammen aus dem verkündeten Gesetz; die Produkte selbst gibt es erst ab 2027, ihre Kosten und Bedingungen kennt heute niemand. Keine Anlageberatung.
Warum die Garantie das eigentliche Problem der Riester-Rente war
Die Riester-Rente verlangte, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Um das zusagen zu können, mussten die Anbieter den Großteil des Geldes sicher und niedrig verzinst anlegen — je tiefer die Zinsen fielen, desto weniger blieb für Rendite. Dazu kommt der Punkt, den eine Nominalgarantie nie abdeckt: Wer nach dreißig Jahren nominal seine Beiträge zurückbekommt, hat real erheblich verloren. Ab 2027 ist die Garantiestufe eine Wahl.
| Garantiestufe | Was zugesagt wird | Was das für die Anlage bedeutet |
|---|---|---|
| 0 % Garantie | ohne Beitragsgarantie | Das gesamte Kapital darf in Aktienfonds und ETFs stehen. Kein Umschichtungszwang, kein Sicherungsvermögen — dafür schwankt der Wert, auch kurz vor der Auszahlung. |
| 80 % Garantie | 80 Prozent der Beiträge zugesagt | Ein Teil des Kapitals sichert die Zusage ab. Der Aktienanteil bleibt hoch, ist aber gedeckelt — der Anbieter muss die Lücke jederzeit schließen können. |
| 100 % Garantie | volle Beitragsgarantie | Zu Beginn der Auszahlung stehen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Das verlangt einen großen sicheren Block — dieselbe Konstruktion, an der die Riester-Rente ihre Rendite verloren hat. |
⚠ Keine Garantiestufe ist für sich richtig oder falsch — sie hängt am Anlagehorizont. Wer dreißig Jahre Zeit hat, kauft mit einer Beitragsgarantie eine Sicherheit, die er kaum braucht, und bezahlt sie mit Rendite. Wer nur zehn Jahre Zeit hat, kann sich eine ungünstige Marktphase kurz vor der Auszahlung nicht leisten.
Vier Wege für einen alten Riester-Vertrag — drei davon kosten nichts
Welcher Weg passt, entscheidet sich an zwei Zahlen aus deiner Standmitteilung: den laufenden Kosten des Vertrags und dem garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor sagt, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Guthaben gezahlt wird — er entscheidet über den Wert einer Verrentung mehr als jede Rendite der Ansparphase. Mehrere Versicherer hatten zugesagte Rentenfaktoren nachträglich gesenkt; der Bundesgerichtshof hat solche einseitigen Klauseln im Dezember 2025 für unwirksam erklärt, wenn sie keine Pflicht zur Wiederanhebung vorsehen.
| Weg | Passt für | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Weiter besparen | Verträge mit niedrigen Kosten und einem hohen garantierten Rentenfaktor | Alles bleibt wie bisher: Zulagen und Sonderausgabenabzug laufen nach den alten Regeln weiter, die Beitragsgarantie ebenfalls. |
| Beitragsfrei stellen | Verträge, deren Kosten die Förderung auffressen, wenn man den Rest anders anlegen will | Das vorhandene Guthaben bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst; neue Zulagen gibt es ohne eigene Beiträge nicht. Nichts ist zurückzuzahlen. |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Verträge mit hohen laufenden Kosten oder nachträglich gesenktem Rentenfaktor | Ab 2027 möglich. Die Übertragung gilt nicht als Kündigung — erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. |
| Kündigen | praktisch keinen Fall | Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Das ist der einzige Weg, der Geld kostet, statt es nur anders anzulegen. |
⚠ Welcher Weg im Einzelfall trägt, hängt an Vertragsbedingungen, die von Anbieter zu Anbieter erheblich abweichen — insbesondere an Abschluss- und Verwaltungskosten, am garantierten Rentenfaktor und an bereits erreichten Garantiewerten. Die Verbraucherzentralen bieten dazu eine kostenpflichtige Vertragsprüfung an. Keine Anlageberatung.
Wenn mehr als 1.800 € im Jahr übrig sind
Oberhalb der Förderung stehen zwei Wege nebeneinander. Das freie Depot zahlt jedes Jahr Vorabpauschale und am Ende Abgeltungsteuer. Der Versicherungsmantel zahlt während der Laufzeit nichts — und am Ende, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, nur auf 42,5 % des Ertrags Einkommensteuer. Dafür kostet der Mantel jedes Jahr Gebühren, und die wirken über den Zinseszins. Welche Seite gewinnt, entscheiden die Mantelkosten — nicht der Steuervorteil.
Der ETF kostet in der Police dasselbe wie im Depot — nur der Mantel kommt hinzu.
Nettotarife liegen bei 0,2 bis 0,35 Prozent, Provisionstarife bei 0,8 bis 2,0 Prozent.
Der Provisionstarif rechnet zusätzlich 2,5 % Abschlusskosten auf die Beitragssumme, verteilt über die ersten fünf Jahre.
Grenzsteuersatz im Rentenalter, Solidaritätszuschlag eingerechnet.
Nach 35 Jahren bleiben im Depot 246.025 € und in der Police 231.621 €. Die niedrigeren laufenden Kosten überwiegen den Steuervorteil — um 14.404 €.
| Eingezahlt insgesamt | 84.000 € |
|---|---|
| Depot: Wert vor dem Verkauf | 266.643 € |
| Depot: Vorabpauschale über die Laufzeit | − 6.185 € |
| Depot: Abgeltungsteuer beim Verkauf | − 20.618 € |
| Depot: bleibt | 246.025 € |
| Police: Wert vor der Auszahlung | 253.193 € |
| Police: Kosten des Mantels | − 10.289 € |
| Police: Steuer auf 42,5 % des Ertrags | − 21.572 € |
| Police: bleibt | 231.621 € |
| Vorsprung des Depots | 14.404 € |
⚠ Ein Modell, keine Prognose. Der Basiszins der Vorabpauschale wird jedes Jahr neu festgesetzt und hier über die gesamte Laufzeit konstant gehalten; er kann null oder negativ werden, dann entfällt der Posten. Ebenso konstant gehalten sind Rendite, Steuersätze und Teilfreistellungen — bei 35 Jahren Laufzeit ist das eine sehr starke Annahme, zumal beide Teilfreistellungen politisch gesetzt sind und geändert werden können. Nicht abgebildet: Kirchensteuer, der Sparer-Pauschbetrag außerhalb dieses Depots, Umschichtungen und das Kontrahentenrisiko gegenüber dem Versicherer — eine Police ist kein Sondervermögen. Keine Anlage- oder Steuerberatung.
Bausparen ist eine Zinswette, keine Geldanlage
Der Vollständigkeit halber, weil er in fast jeder Vorsorgemappe liegt.
In der Ansparphase gibt es sehr niedrige Guthabenzinsen, während beim Abschluss eine Gebühr von rund einem bis anderthalb Prozent der Bausparsumme fällig wird. Ein Vertrag braucht damit häufig Jahre, um überhaupt über null zu kommen — als Geldanlage betrachtet ist das ein Verlustgeschäft, und die staatliche Wohnungsbauprämie gleicht es nicht aus.
Sinnvoll ist ein Bausparvertrag als das, was er tatsächlich ist: die Absicherung eines künftigen Darlehens zu heute festgelegten Konditionen. Man kauft eine Versicherung gegen steigende Bauzinsen und bezahlt sie mit der Rendite, die das Geld anderswo gebracht hätte. Wird das Darlehen später nicht abgerufen, war die Prämie umsonst. Ob sich diese Wette rechnet, hängt an einer Zahl, die niemand kennt — dem Zinsniveau in zehn Jahren.
Was der Vertrag im Einzelnen kostet und bringt, rechnet der Bausparrechner durch; die Einordnung in den Ablauf eines Immobilienkaufs steht im Leitfaden Immobilie kaufen.
Warum die Garantie das Problem war
Was sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 ändert: die neue Zulagenstaffel, die wählbaren Garantiestufen, die Auszahlungsformen, der Übergang für bestehende Riester-Verträge — und wie sich die Alternativen daneben schlagen: Bausparvertrag und fondsgebundene Rentenversicherung.
Der Kern der Reform ist kein neuer Fördertopf, sondern der Wegfall eines Zwangs. Die Riester-Rente verlangte, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Um das zuzusagen, mussten die Anbieter den Großteil des Geldes in sichere, niedrig verzinste Anlagen legen — je tiefer die Zinsen fielen, desto weniger blieb für Rendite übrig. Eine Garantie auf den Nominalbetrag ist zudem keine Garantie auf Kaufkraft: Wer nach dreißig Jahren nominal seine Beiträge zurückbekommt, hat real deutlich verloren. Genau diese Konstruktion ist jetzt optional.
Das Gesetz ist verkündet, die Produkte gibt es noch nicht. Welche Anbieter zu welchen Kosten was anbieten, weiß heute niemand; gesetzlich gedeckelt ist nur das Basisprodukt. Auch die Auslegung im Detail steht aus — das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums liegt nicht vor, und Fragen wie das Zusammenspiel von Zulage und Sonderausgabenabzug lassen wir deshalb ausdrücklich offen, statt sie zu schätzen. Für bestehende Riester-Verträge gilt: kein Handlungsdruck vor Ende 2026.
Kurz beantwortet
Soll ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Kündigen fast nie — dabei sind alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Es gibt drei Wege, die das nicht auslösen: den Vertrag weiter besparen, ihn beitragsfrei stellen (er läuft dann mit dem vorhandenen Guthaben weiter) oder das Guthaben ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die Übertragung gilt nicht als Kündigung. Welcher Weg passt, hängt an den Kosten deines Vertrags und am garantierten Rentenfaktor — beides steht in deiner Standmitteilung.
Was ist ein Rentenfaktor, und warum ist er so wichtig?
Er sagt, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Guthaben gezahlt wird. Bei einem Faktor von 20 Euro ergeben 100.000 Euro Guthaben 200 Euro Rente im Monat — das eingezahlte Kapital wäre nach gut 41 Jahren Rentenbezug zurückgeflossen. Deshalb entscheidet der Faktor über den Wert einer Verrentung mehr als die Rendite der Ansparphase. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 entschieden, dass Versicherer einen zugesagten Rentenfaktor nicht einseitig senken dürfen, wenn die Bedingungen keine Pflicht zur Wiederanhebung vorsehen.
Muss ich das Kapital verrenten lassen?
Beim Altersvorsorgedepot nicht. Zur Wahl stehen eine lebenslange Rente und ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss; bis zu 30 % dürfen zu Beginn auf einen Schlag ausgezahlt werden. Der Unterschied ist grundsätzlich: Die lebenslange Rente überträgt das Risiko, sehr alt zu werden, auf den Versicherer — dafür verfällt Restkapital. Beim Auszahlplan bleibt das Kapital deins und ist vererbbar, dafür trägst du das Risiko selbst.
Lohnt sich ein Bausparvertrag als Geldanlage?
Als Geldanlage nicht. In der Ansparphase gibt es sehr niedrige Guthabenzinsen, während beim Abschluss eine Gebühr von rund einem bis anderthalb Prozent der Bausparsumme fällig wird — der Vertrag braucht oft Jahre, um überhaupt über null zu kommen. Sinn ergibt er nur als das, was er ist: eine Wette auf steigende Bauzinsen, also die Absicherung eines künftigen Darlehens zu heute festgelegten Konditionen. Wer das Darlehen später nicht abruft, hat die Prämie umsonst gezahlt.
Und wenn ich mehr sparen will, als gefördert wird?
Dann stehen zwei Wege nebeneinander: ein freies Depot mit Vorabpauschale und Abgeltungsteuer oder ein Versicherungsmantel, in dem während der Laufzeit keine Steuer anfällt und am Ende bei Erfüllung der 62/12-Regel nur die Hälfte des Ertrags nach Teilfreistellung steuerpflichtig ist. Welcher gewinnt, entscheiden die Mantelkosten — und der gesetzliche Kostendeckel von 1,0 % gilt nur für das Basisprodukt der geförderten Vorsorge, nicht für eine private Police.