Wirtschaft & Gemeinwohl · Eigentumsordnung
Verantwortungseigentum: Unternehmen, die sich nicht verkaufen lassen
In Deutschland gehören über 200 Unternehmen mit zusammen mehr als 1,2 Millionen Beschäftigten im Kern sich selbst: Ihr Vermögen ist dauerhaft gebunden, die Stimmrechte liegen bei Menschen, die im Unternehmen arbeiten, und verkaufen lässt es sich nicht. Eine eigene Rechtsform dafür gibt es bisher nicht — sie muss über Stiftungen und Vetoanteile nachgebaut werden.
Eine eigene Rechtsform dafür gibt es bis heute nicht. Wer sein Unternehmen so binden will, baut es über Stiftungen und Vetoanteile nach. Seit dem 04.03.2026 liegt dazu ein Rahmenkonzept von BMJV und BMF vor — ein Vorschlag, kein Gesetz.
Was die GmgV vorsieht →Verantwortungseigentum sind zwei Sätze in der Satzung — mehr nicht
Der Gewinn wird dabei nicht abgeschafft. Er hört auf, der Zweck zu sein: Ausgeschüttet wird, was Arbeit vergütet und Kapital verzinst; das Unternehmen selbst bleibt aus dem Handel.
| Prinzip | Was es heißt | Was es verhindert |
|---|---|---|
| Vermögensbindung | Gewinn und Kapital bleiben im Unternehmen oder gehen an gemeinnützige Zwecke. Ausgeschüttet wird, was Arbeit vergütet und Kapital verzinst — nicht das Unternehmen selbst. | Dass ein Verkauf oder eine Erbschaft den aufgebauten Wert privat entnimmt und das Unternehmen mit dem Kaufpreis belastet zurückbleibt. |
| Stimmrechtsbindung | Die Stimmen liegen bei Menschen, die operativ mit dem Unternehmen verbunden sind. Sie werden weitergegeben, nicht vererbt und nicht an den Höchstbietenden verkauft. | Dass die Kontrolle über ein Unternehmen dorthin wandert, wo das meiste Kapital sitzt — unabhängig davon, wer das Unternehmen kennt. |
⚠ „Verantwortungseigentum“ ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Beschreibung von Satzungen. Wie streng die Bindung im Einzelfall ist, steht im jeweiligen Gesellschaftsvertrag — nicht im Etikett.
Kein Nischenmodell: Das größte Beispiel beschäftigt weltweit über 400.000 Menschen
Fünf Unternehmen, deren Vermögen dauerhaft gebunden ist — vom Weltkonzern bis zum Allgäuer Mittelständler. Die Balken zeigen Größenordnungen, keine Rangliste zu einem gemeinsamen Stichtag: Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Geschäftsjahren und beziehen sich auf den jeweiligen Weltkonzern.
| Unternehmen | Beschäftigte weltweit | davon in Deutschland | Stand | Wie die Bindung hergestellt ist |
|---|---|---|---|---|
| Bosch | 417.900 | 129.800 | 2024 | Robert Bosch Stiftung hält 94 % des Kapitals, die Stimmrechte liegen bei der Robert Bosch Industrietreuhand |
| ZF Friedrichshafen | 161.631 | 52.027 | 2024 | Zeppelin-Stiftung, verwaltet von der Stadt Friedrichshafen |
| ZEISS | 46.485 | nicht veröffentlicht | 2024 | Carl-Zeiss-Stiftung als alleinige Eigentümerin |
| Alnatura | 3.718 | nicht veröffentlicht | 2025 | Gesellschaftsanteile dauerhaft gebunden, Führung durch operativ Verantwortliche |
| elobau | 1.100 | nicht veröffentlicht | 2025 | Anteile in einer Stiftung, Stimmrechte bei aktiven Gesellschafterinnen und Gesellschaftern |
⚠ Selbstauskünfte zu unterschiedlichen Stichtagen und Geschäftsjahren, jeweils der Weltkonzern. Die Eigentumskonstruktionen unterscheiden sich erheblich — gemeinsam ist ihnen die dauerhafte Bindung des Vermögens, nicht die Rechtsform.
Fünf Wege, ein Unternehmen zu binden — und was sie kosten
Die erste Zeile ist der Nullpunkt: Eine GmbH kann die Bindung in den Gesellschaftsvertrag schreiben — und sie mit derselben Mehrheit wieder herausnehmen. Alles darunter macht sie schwerer umkehrbar, mit steigendem Aufwand. Die letzte Zeile gibt es noch nicht.
Tabelle horizontal verschieben, um alle Spalten zu sehen.
| Weg | Vermögen dauerhaft gebunden?nicht rücknehmbar | Stimmrecht unabhängig vom Kapital?wer entscheidet | Verkauf ausgeschlossen?Unternehmen als Ware | AufwandAufbau und Pflege |
|---|---|---|---|---|
| GmbH (zum Vergleich) | keine | am Kapitalanteil | jederzeit | gering |
| Doppelstiftung | dauerhaft | bei Stiftung bzw. Treuhand | ausgeschlossen | hoch |
| Veto-Anteil (Purpose-Modell) | dauerhaft | bei operativ Verantwortlichen | durch Vetostimme blockiert | mittel |
| Genossenschaft (eG) | teilweise | ein Mitglied, eine Stimme | praktisch ausgeschlossen | mittel |
| Gesellschaft mit gebundenem Vermögen | unabänderlich (geplant) | mitgliedschaftlich (geplant) | ausgeschlossen (geplant) | gering (geplant) |
| Weg | Wofür er taugt |
|---|---|
| GmbH (zum Vergleich) | Der Regelfall. Vermögensbindung ließe sich in den Gesellschaftsvertrag schreiben — die Gesellschafter können sie mit derselben Mehrheit wieder herausnehmen. |
| Doppelstiftung | Der Weg von Bosch, ZF und ZEISS. Er funktioniert, verlangt aber zwei Rechtsträger, laufende Aufsicht und eine Größe, die den Aufwand trägt. |
| Veto-Anteil (Purpose-Modell) | Ein Anteil mit Vetorecht liegt bei einem außenstehenden Träger und verhindert, dass Bindung und Zweck herausgeändert werden. Für kleinere Unternehmen der gangbarste Weg. |
| Genossenschaft (eG) | Die einzige verbreitete Rechtsform, die Mitgliedschaftslogik statt Kapitallogik schon heute mitbringt — samt Pflichtprüfung durch einen Prüfungsverband. Das Auseinandersetzungsguthaben kann Kapital aber wieder abfließen lassen. |
| Gesellschaft mit gebundenem Vermögen | Existiert noch nicht. BMJV und BMF haben am 4. März 2026 ein Rahmenkonzept vorgelegt; ein Gesetzentwurf steht aus. |
⚠ Eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Welcher Weg im Einzelfall trägt, hängt an Gesellschafterkreis, Größe, Finanzierung und Steuerlage — dafür braucht es anwaltliche und steuerliche Beratung.
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen gibt es noch nicht
Am 04.03.2026 haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Rahmenkonzept samt FAQ veröffentlicht — ausdrücklich ein Diskussionsvorschlag, innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Ein Referentenentwurf steht aus; einen Zeitplan nennen die Ministerien nicht.
| Wann | Was geschehen ist | Stand |
|---|---|---|
| 01.01.2019 | Die Stiftung Verantwortungseigentum wird gegründet und wirbt für eine eigene Rechtsform. | geschehen |
| 07.12.2021 | Der Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode kündigt eine Gesellschaftsform mit gebundenem Vermögen an. | geschehen |
| 04.03.2026 | BMJV und BMF veröffentlichen gemeinsam ein Rahmenkonzept samt FAQ — ein Diskussionsvorschlag, innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. | geschehen |
| noch offen | Referentenentwurf, Ressortabstimmung, parlamentarisches Verfahren. Einen Zeitplan nennen die Ministerien nicht; er hänge am Ergebnis der Beteiligung. | ausstehend |
| Vorgesehenes Merkmal | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Unabänderliche Vermögensbindung | Gewinne und Kapital bleiben dauerhaft im Unternehmen; eine Ausschüttung an Gesellschafter zur privaten Bereicherung ist ausgeschlossen und lässt sich nicht per Mehrheitsbeschluss zurücknehmen. |
| Mitgliedschaftliche statt kapitalgetriebene Logik | Die Beteiligung hängt an der Person, nicht am eingezahlten Anteil. Wer Kapital gibt, kann Zinsen bekommen — überstimmen kann er das Unternehmen nicht. |
| Weder Steuerprivileg noch Steuernachteil | Das Rahmenkonzept stellt die neue Form steuerlich ausdrücklich neben die bestehenden Rechtsformen. Sie ist damit kein Sparmodell — und soll auch keines werden. |
Das dritte Merkmal ist das unterschätzte: keine steuerlichen Privilegien. Eine Rechtsform, die Steuern spart, wird als Steuersparmodell benutzt und nicht als Eigentumsordnung — was eine GmbH an Gewinn versteuert, steht auf der Seite zur Körperschaftsteuer.
⚠ Ein Rahmenkonzept ist weder Gesetz noch Referentenentwurf. Inhalte können sich im weiteren Verfahren ändern oder ganz entfallen; gründen lässt sich eine GmgV heute nicht.
Verantwortungseigentum einordnen
Die Seite zeigt zwei Dinge: die Verbreitungszahlen der Stiftung Verantwortungseigentum (über 200 Unternehmen, mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte, rund 270 Milliarden Euro Umsatz) und die Rechtswege, über die eine solche Bindung heute hergestellt wird — Doppelstiftung, Vetoanteil, Genossenschaft — nebst der geplanten, aber noch nicht existierenden Gesellschaft mit gebundenem Vermögen.
Verantwortungseigentum ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Beschreibung von Satzungen: Wer dazuzählt, entscheidet der Zähler. Deshalb steht die Zahl hier als Größenordnung („über 200“) und nie auf die Einerstelle. Die Beschäftigtenzahlen der Beispiel-Unternehmen sind Selbstauskünfte zu unterschiedlichen Stichtagen und für den jeweiligen Weltkonzern — die Grafik vergleicht Größenordnungen, sie ist keine Rangliste zu einem gemeinsamen Stichtag.
Die Stiftung Verantwortungseigentum wirbt für eine Rechtsform, sie ist ein interessengeleiteter Absender und keine Statistikstelle; eine amtliche Gegenprobe gibt es nicht, weil das Handelsregister kein Merkmal „Vermögensbindung“ führt. Und die Bindung des Vermögens sagt für sich genommen nichts über Löhne, Arbeitsbedingungen oder ökologische Wirkung eines Unternehmens: Sie regelt, wem der Wert gehört und wer entscheidet — nicht, was mit dem Geld geschieht. Die GmgV gibt es nicht; sie ist ein Rahmenkonzept vom 4. März 2026, kein geltendes Recht.
Kurz beantwortet
Was ist Verantwortungseigentum?
Eine Eigentumsordnung mit zwei Regeln: Das Vermögen ist gebunden (Gewinne bleiben im Unternehmen oder gehen an gemeinnützige Zwecke, statt das Unternehmen selbst zu Geld zu machen), und die Stimmrechte liegen bei Menschen, die operativ mit dem Unternehmen verbunden sind — weitergegeben, nicht vererbt, nicht verkauft. Der Gewinn wird damit nicht abgeschafft; er hört auf, der Zweck zu sein.
Wie viele Unternehmen in Deutschland sind in Verantwortungseigentum?
Die Stiftung Verantwortungseigentum nennt über 200 Unternehmen mit zusammen mehr als 1,2 Millionen Beschäftigten und rund 270 Milliarden Euro Jahresumsatz. Das ist eine Selbstauskunft ohne amtliche Gegenprobe: Es gibt kein Register, in dem eine Vermögensbindung eingetragen wäre. Bekannte Beispiele sind Bosch, ZF Friedrichshafen und ZEISS.
Was ist die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)?
Eine geplante Rechtsform, die das heute Umständliche einfach machen soll: Vermögensbindung unmittelbar in der Rechtsform statt über eine Stiftungskonstruktion. BMJV und BMF haben dazu am 4. März 2026 ein gemeinsames Rahmenkonzept samt FAQ veröffentlicht — ausdrücklich ein Diskussionsvorschlag, innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Ein Referentenentwurf steht aus, einen Zeitplan nennen die Ministerien nicht. Gründen kann man eine GmgV heute nicht.
Bringt die GmgV Steuervorteile?
Nach dem Rahmenkonzept ausdrücklich nicht — weder Privilegien noch Nachteile gegenüber anderen Rechtsformen. Das ist beabsichtigt: Eine Rechtsform, die Steuern spart, wird als Steuersparmodell benutzt und nicht als Eigentumsordnung. Die Einhaltung der Vermögensbindung soll stattdessen extern überwacht werden, damit sie nicht über verdeckte Gewinnausschüttungen ausgehöhlt wird.
Geht Vermögensbindung auch ohne neue Rechtsform?
Ja, und genau so machen es die bekannten Beispiele. Die Doppelstiftung (Bosch, ZF, ZEISS) trennt Kapital und Stimmrechte auf zwei Träger; sie funktioniert, kostet aber laufenden Aufwand und lohnt erst ab einer gewissen Größe. Kleinere Unternehmen nutzen einen Vetoanteil bei einem außenstehenden Träger, der Änderungen an Bindung und Zweck blockiert. Auch die Genossenschaft bringt Mitgliedschaftslogik und eine Pflichtprüfung schon heute mit.