Steuern & Abgaben · Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer Augsburg

10 %der Netto-
Jahreskaltmiete
Einheitlicher Satz auf die Jahres-Nettokaltmiete.
BayernJahresnettokaltmiete
Bei 700 € Kaltmiete/Monat
840 €

So viel Zweitwohnungssteuer fällt in Augsburg bei 700 € monatlicher Nettokaltmiete an — pro Jahr, zusätzlich zur Miete.

Satzung / Quelle ansehen →
Aktuell · Stand 07/2026 · wir prüfen wieder am 30.06.2027Quelle (öffnet in neuem Tab)

In Augsburg beträgt die Zweitwohnungssteuer — umgangssprachlich Zweitwohnsitzsteuer — 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 700 € im Monat sind das rund 840 € im Jahr. Die Steuer trifft jede Nebenwohnung im Stadtgebiet — ob gemietet oder im Eigentum.

Rechenbeispiel · 10 %

Zweitwohnungssteuer in Augsburg nach Miethöhe

Die Rechnung: Nettokaltmiete × 12 Monate × 10 %. Maßgeblich ist die reine Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.

Kaltmiete/MonatJahresmieteSteuer/JahrSteuer/Monat
400 €4.800 €480 €40 €
600 €7.200 €720 €60 €
800 €9.600 €960 €80 €
1.000 €12.000 €1.200 €100 €
1.400 €16.800 €1.680 €140 €

seit 1.1.2005. Bemessung: Jahresnettokaltmiete. Kuratiert aus der Satzung (2025). Orientierung, keine Steuerberatung.

Im Städtevergleich

Augsburg im Vergleich zu anderen Städten

Die Zweitwohnungssteuer reicht im Vergleich von 8 % (Kassel) bis 20 % (Berlin) der Jahres-Nettokaltmiete. Augsburg liegt mit 10 % unter dem Schnitt der verglichenen Städte.

Kurzfassung: Alle erfassten Einträge sortiert — Augsburg hervorgehoben, Abweichung jeweils zum Schnitt der verglichenen Städte. Das Diagramm zeigt 16 von 31 Einträgen (Spitze, Schlusslichter und den eigenen); die Tabelle enthält alle.

Berlin
20,0 %+54 %
Heidelberg
20,0 %+54 %
Stuttgart
20,0 %+54 %
München
18,0 %+39 %
Erfurt
16,0 %+23 %
Leipzig
16,0 %+23 %
Bonn
15,0 %+16 %
Dresden
15,0 %+16 %
Rostock
15,0 %+16 %
Augsburg
10,0 %−23 %
Nürnberg
10,0 %−23 %
Trier
10,0 %−23 %
Tübingen
10,0 %−23 %
Hamburg
8,0 %−38 %
Kassel
8,0 %−38 %

Alle Städte mit Ranking und Euro-Matrix stehen im Zweitwohnungssteuer-Städtevergleich.

Direktsuche · 31 Städte

Wo steht deine Stadt?

Name eintippen — du bekommst den Wert, den Rang und den Abstand zu Höchst-, Tiefst- und Durchschnittswert. Das Ergebnis lässt sich mit einem Klick teilen.

AugsburgRang 19 von 31 — diesen Wert haben 11 Städte gemeinsam

10,0 %

rund 23 % unter dem Schnitt (13,0 %)

Zweitwohnungssteuer in Augsburg: 10,0 %. Rang 19 von 31 — diesen Wert haben 11 Städte gemeinsam, rund 23 % unter dem Schnitt (13,0 %). Zum Vergleich — höchster Wert: Berlin (20,0 %), niedrigster: Kassel (8,0 %).

Alle 31 Städte als Liste

Regel- bzw. Höchstsatz laut Satzung; einzelne Städte staffeln nach Miethöhe. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Wo die Zahl endet

Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.

Sören Striewski hat diese Zahl eingelesen und gegen die Quelle geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Zweitwohnungssteuer Augsburg“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/zweitwohnungssteuer/augsburg

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Zweitwohnungssteuer richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Den Steuersatz, den eine Stadt auf eine Nebenwohnung erhebt — fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Eine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.

Wie du sie liest

Rechne den Satz auf deine Jahres-Nettokaltmiete: 10 % auf 8.400 € Kaltmiete sind 840 € im Jahr. Bei gemeldeter Zweitwohnung stellt die Stadt den Bescheid; der Satz ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.

Wo die Grenze liegt

Manche Städte staffeln nach Miethöhe oder rechnen mit fiktiver Miete bei Eigentum. Befreiungen (z. B. für beruflich Pendelnde mit gemeinsamer Familienwohnung, Studierende, Heimbewohner) regelt jede Satzung selbst. Maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Augsburg?

Augsburg erhebt 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei 700 € Kaltmiete im Monat sind das rund 840 € im Jahr.

Was ist in Augsburg die Bemessungsgrundlage?

Grundlage ist die Jahresnettokaltmiete. Bei selbstgenutztem Eigentum setzen Städte dafür eine ortsübliche Vergleichsmiete an. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung von Augsburg.

Wer ist in Augsburg von der Zweitwohnungssteuer befreit?

Das regelt die Satzung. Häufig befreit sind Verheiratete mit berufsbedingter Zweitwohnung, Bewohner von Heimen und Einrichtungen sowie bestimmte soziale Härtefälle. Der hier gezeigte Satz ist der Regelsatz.

Heißt es Zweitwohnungssteuer oder Zweitwohnsitzsteuer?

Gemeint ist dieselbe Steuer. Amtlich heißt sie in den Satzungen meist Zweitwohnungsteuer oder Zweitwohnungssteuer, umgangssprachlich fast immer Zweitwohnsitzsteuer — weil sie an den gemeldeten Zweitwohnsitz anknüpft. Wer nach dem einen sucht, meint das andere.

Das fragen sich viele als Nächstes

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